Nachhaltigkeitsstrategie: Volt fordert erweiterte Photovoltaik-Prüfung und 5.000 Leihräder

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die Fraktion Volt hat einen umfangreichen Änderungsantrag zur vierten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum eingereicht. Die Stadtgestalter fordern unter anderem die Prüfung von Agrivoltaik und schwimmenden Solaranlagen sowie eine Aufstockung des Leihfahrradsystems auf 5.000 Räder.

Für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 hat die Fraktion Volt einen fünf Punkte umfassenden Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wollen mehrere Aktivitäten des Programms erweitern oder streichen.

Erweiterte Photovoltaik-Potenziale

Die größten Änderungen betreffen die Aktivität T4-03 zur Prüfung von Photovoltaik-Freiflächenpotenzialen. Volt möchte diese um drei Bereiche erweitern:

  • Agrivoltaik: Integration von Solarmodulen in landwirtschaftliche Flächen mit gezieltem Lichtmanagement
  • Floating-Photovoltaik: Schwimmende Solaranlagen auf dem Kemnader See
  • Solarcarports: Überdachung von Großstellplatzanlagen mit Photovoltaikanlagen

Für den Kemnader See sieht Volt besonderes Potenzial: Auf bis zu 38 Hektar Wasserfläche könnten rechnerisch mehr als 20.000 Haushalte CO2-frei versorgt werden. Bei Großstellplatzanlagen nennt der Antrag explizit die über 23 Hektar umfassenden Parkplätze des Ruhr Parks und des Hannibal-Centers.

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Mobilitätsförderung ausweiten

Bei der Mobilitätsbildung will Volt das „Roller Fit“-Programm um Laufrad-Schulungen in Kindergärten erweitern. Für das metropolradruhr-System fordert die Fraktion eine konkrete Zielzahl von mindestens 5.000 Leihfahrrädern stadteit. Derzeit sind etwa 1.000 Leihräder geplant.

Volt begründet dies mit Empfehlungen des Institute for Transportation and Development Policy, wonach in urbanen Gebieten 10-30 Räder pro 1.000 Einwohner erforderlich seien.

Streichung von drei Aktivitäten

Drei Aktivitäten sollen aus dem Programm entfernt werden:

  • T4-07: Integration klimaschonender Mobilität in den Nahverkehrsplan (als originäre Pflichtaufgabe)
  • T4-19: „Führen im Tandem“ (laut Steckbrief keine Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele)
  • T4-20: „BO:StarQ“ (bereits seit Januar 2026 laufend)

Forderung nach Klimawirkungsbilanz

Der weitreichendste Punkt betrifft die Klimawirkung der gesamten Strategie. Volt kritisiert, dass zu keiner der 23 Maßnahmen quantifizierte Treibhausgas-Einsparungen angegeben werden könnten. Stattdessen würden diese als „nicht quantifizierbar“ oder „schwer quantifizierbar“ bezeichnet.

Die Verwaltung soll für zehn Aktivitäten THG/CO2-Einsparungen ergänzen und in einem Bericht die Gesamtreduktion darstellen. Falls die Einsparungen nicht mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2035 vereinbar sind, soll die Verwaltung dem Rat Sofortmaßnahmen vorschlagen.

Laut Klimaplan müssen die energiebedingten Emissionen von aktuell 2.170 Kilotonnen CO2 bis 2034 um 92 Prozent auf 181 Kilotonnen sinken. Volt sieht ein „dergleichen großes Missverhältnis“ zwischen den notwendigen und den bisher quantifizierbaren Einsparungen aus der Nachhaltigkeitsstrategie.

Unterlagen

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