Verwaltung lehnt verkaufsoffene Sonntage im Westfield Ruhr Park ab

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
16.07.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die beantragten Ladenöffnungen am 6. September und 13. Dezember 2026 im Westfield Ruhr Park nicht zu genehmigen. Als Begründung führt sie an, dass die geplanten Veranstaltungen keinen ausreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen.

Zwei Termine betroffen

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe hatte für 2026 mehrere verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit zwei Terminen im Stadtbezirk Bochum-Nord:

  • 6. September 2026 anlässlich des Kunstfestivals „Arts’N’Acts“
  • 13. Dezember 2026 im Rahmen eines Weihnachtsmarktes

Für beide Termine empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung.

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Rechtliche Hürden nach Ladenöffnungsgesetz

Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen nur dann sonntags öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei wird ein Zusammenhang vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung am selben Tag stattfindet.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass Sonntagsöffnungen eines hinreichenden Sachgrundes bedürfen. Rein wirtschaftliche Umsatzinteressen reichen nicht aus.

Arts’N’Acts-Festival als unzureichender Anlass

Das für den 6. September geplante Kunst- und Kulturfestival soll an zwei Tagen stattfinden – am Samstag von 11 bis 19 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Die Verwaltung kritisiert mehrere Aspekte:

Die Veranstaltungsfläche umfasst lediglich 25.000 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche des Einkaufszentrums von 254.000 Quadratmetern. Bei etwa 150 potenziellen Verkaufsstellen erscheine das Verhältnis zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung nicht angemessen.

Zudem seien in der prognostizierten Besucherzahl von 70.000 bis 100.000 Personen für beide Festivaltage bereits diejenigen Besucher eingerechnet, die speziell wegen der Sonntagsöffnung kommen würden. Rechnet man diese heraus, blieben maximal 20.000 Personen, die ausschließlich wegen der Veranstaltung den Ruhr Park aufsuchen würden.

Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht ausreichend

Für den 13. Dezember plant das Westfield mehrere weihnachtliche Aktivitäten: eine große Weihnachtsparade, Kreativstationen für Kinder, Auftritte von Nikolaus und Weihnachtsengel sowie abends ein lokaler Gospelchor. Der Veranstalter rechnet mit 25.000 bis 30.000 Besuchern.

Die Verwaltung sieht auch hier keinen ausreichenden Anlass: An einem normalen Samstag werden 45.000 bis 50.000 Besucher im Ruhr Park erwartet. Rechnet man diese Zahl auf fünf Stunden Öffnungszeit herunter, entspreche dies etwa 22.500 bis 25.000 Personen – nahezu identisch mit der Prognose für den Weihnachtsmarkt.

Einzelhandelspolitische Bedenken

Zusätzlich führt die Verwaltung an, dass das Westfield Ruhr Park im Masterplan Einzelhandel nicht als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Sonderstandort eingestuft ist. Eine Sonntagsöffnung würde die bereits bestehende Konkurrenz zur Innenstadt und anderen zentralen Versorgungsbereichen weiter verstärken.

Stellungnahmen der Sozialpartner

Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Stadt auf, künftig ganz auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag.

Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten. Von der Katholischen Kirche liegt trotz Erinnerung keine Stellungnahme vor.

Beratungsfolge

Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 2. Juni berät die Bezirksvertretung Bochum-Nord, gefolgt vom Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt die Vorlage am 8. Juli in Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

Unterlagen

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