Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.06.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.
Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.
Zielgruppe wurde verfehlt
Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.
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Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:
- Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
- Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
- Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar
Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.
Beschlussvorschlag und Verfahren
Der Rat soll beschließen:
- Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
- Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
- Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt
Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.
Finanzielle und klimatische Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.