Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Geschäftsordnung für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie aktualisierte Regelungen zu Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an neue Standards

    Der Rat soll am 18. Juni 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entscheiden. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 eine Vorberatung durchführen.

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    Modernisierung der Abläufe

    Die Neufassung berücksichtigt die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates und nimmt entsprechende redaktionelle Anpassungen vor. Wesentliche Änderungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen

    Grundlage für die Überarbeitung

    Die Neufassung basiert auf einem Ratsbeschluss vom 19. März 2026. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter Leitung von Luisa Maria Volz hat die Vorlage erstellt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Umsetzung der neuen Geschäftsordnung verursacht keine zusätzlichen Kosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die vollständige Geschäftsordnung sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Kulturbüro berichtet zu „Ruhr International 2026 – Das Fest der Kulturen“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum informiert über den aktuellen Planungsstand des internationalen Kulturfestivals, das 2026 stattfinden soll. Vertreter der Veranstaltergemeinschaft geben Auskunft in den zuständigen Ausschüssen.

    Mündlicher Bericht in zwei Ausschüssen

    Dr. Rasmus Nordholt-Frieling vom städtischen Kulturbüro wird gemeinsam mit Miriam Witteborg vom Bahnhof Langendreer e.V. den aktuellen Planungsstand des Festivals „Ruhr International 2026 – Das Fest der Kulturen“ vorstellen. Die Berichte finden in den Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 3. Juni 2026 sowie des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 10. Juni 2026 statt.

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    Veranstaltergemeinschaft aus drei Partnern

    Das Festival wird von einer Veranstaltergemeinschaft organisiert, die sich aus drei Partnern zusammensetzt:

    • Bahnhof Langendreer e.V.
    • Bochumer Veranstaltungs GmbH
    • Städtisches Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

    Die Mitteilung der Verwaltung vom 17. Dezember 2025 kündigt an, dass beide Ausschüsse über den Stand der Planungen informiert werden sollen. Konkrete Details zum Programm oder zur Finanzierung des Kulturfestivals sind in dem Dokument nicht enthalten.

  • Bochum-Ost hatte bis 1989 nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wählte in den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 jeweils nur eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister. Erst ab 1989 wurden zwei Stellvertreter gewählt.

    Drei Legislaturperioden mit nur einem Stellvertreter

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Bochum-Ost geantwortet. Demnach wurde in den Legislaturperioden von 1975 bis 1979, 1979 bis 1984 und 1984 bis 1989 jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister beziehungsweise eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Früher trugen diese Amtsinhaber die Bezeichnung Bezirksvorsteher oder Bezirksvorsteherin.

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    Seit 1989 zwei Stellvertreter im Amt

    Mit Beginn der Wahlperiode 1989 bis 1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Ost erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister. Diese Regelung besteht durchgehend bis zur aktuell laufenden Legislaturperiode.

    Rechtsgrundlage durch Gemeindeordnung geschaffen

    Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertretern wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • AfD fragt nach stellvertretenden Bezirksbürgermeistern in Bochum-Südwest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest möchte wissen, in welchen Legislaturperioden seit 1975 nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt wurde und welche Gründe dafür vorlagen.

    Anfrage zur historischen Entwicklung

    Die AfD-Fraktion hat für die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 eine Anfrage eingereicht. Fraktionsvorsitzender Thomas Birkenfeld begründet die Anfrage mit ansteigenden Nachfragen von Wählern und anderen Bürgern im Stadtbezirk.

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    Konkrete Fragestellungen

    Die Fraktion stellt zwei spezifische Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Falls tatsächlich während einer Legislaturperiode nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt worden sein sollte: Was war der Grund dafür?

    Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 und richtet sich an Bezirksbürgermeister Marc Gräf.

  • AfD fragt nach Sitzung mehrerer Fraktionen in Bochum-Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hinterfragt eine gemeinsame abendliche Sitzung von SPD, CDU, Grünen und UWG mit Verwaltungsvertretern. In einer Anfrage verlangt sie Aufklärung über Art und Zweck des Treffens.

    Verwirrung um Fraktionssitzung

    Die AfD zeigt sich irritiert über eine abendliche Sitzung, an der Vertreter mehrerer Fraktionen teilgenommen haben. In der Verwaltungsantwort auf eine frühere Anfrage wurde das Treffen unterschiedlich bezeichnet – wahlweise als „Fraktionssitzung“, „eine Sitzung der SPD-Bezirksfraktion“ oder „interne Fraktionssitzung“.

    Die AfD sieht darin eine „völlig neue Definition des Begriffs Fraktionssitzung“ und vergleicht das Vorgehen mit einem Bezirksältestenrat „unter anderem Namen und mit kreativ angepasster Zusammensetzung“.

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    Acht konkrete Fragen

    In ihrer Anfrage für die Sitzung am 19. Mai 2026 stellt die AfD-Fraktion acht detaillierte Fragen:

    • Welcher Art war die abendliche Sitzung der Fraktionen der SPD, der CDU, der Grünen und der UWG mit Verwaltungsvertretern?
    • Handelte es sich um eine „Fraktionssitzung“, um „eine Sitzung der SPD-Bezirksfraktion“ oder um eine „interne Fraktionssitzung“?
    • In welchen Räumlichkeiten fand die Sitzung statt?
    • Waren die Vertreter von CDU, Grünen und UWG lediglich Gäste einer SPD-Fraktionssitzung?
    • Hatten CDU, Grüne und UWG Rede- und Stimmrecht in der Sitzung?
    • Sind die Mitglieder der anderen Fraktionen neuerdings kooptierte Mitglieder der SPD-Bezirksfraktion und hat sich eine neue Großfraktion gebildet?
    • Falls ja, wie lautet der Name dieser neuen Großfraktion – „Unsere Demokratie Wattenscheid (UDW)“, „Bündnis Brandmauer Wattenscheid (BBW)“ oder „Besser ohne AfD“ (BOA)?
    • Falls ja, wer ist der Fraktionsvorsitzende dieser neuen Großfraktion?

    Hintergrund der Anfrage

    Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Anfrage der AfD-Fraktion im Stadtrat zur „Nutzung alternativer Gremien in den Bezirksvertretungen zur Umgehung der möglichen Einsetzung eines Bezirksältestenrats“. Fraktionsvorsitzender Maik Klaus verlangt eine schriftliche Beantwortung aller Fragen.

  • Verein „Ronak e.V.“ soll als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die unbefristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein unterstützt seit 2018 die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote.

    Befristete Anerkennung läuft aus

    Der Verein „Ronak e.V.“ war bereits im Oktober 2022 vom Jugendhilfeausschuss für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nun hat der Verein die unbefristete Anerkennung gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches VIII beantragt.

    Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, dieser Bitte zu entsprechen. Der Verein habe durch seine Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vielfältige Angebote für Integration

    „Ronak e.V.“ entstand aus einer Initiative von Geflüchteten aus Syrien, insbesondere von kurdischen Flüchtlingen. Der 2018 gegründete Verein mit Sitz in der Bochumer Straße 112 hat derzeit 50 Mitglieder und ehrenamtlich Tätige. Rund 150 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von sechs bis 30 Jahren nehmen an den verschiedenen Angeboten teil.

    Das Spektrum der Vereinsaktivitäten umfasst:

    • Musikalischen Unterricht für Kinder und Jugendliche
    • Nachhilfekurse in Deutsch, Mathematik und Englisch
    • Freizeitreisen und Ausflüge zu Parks, Zoos und Museen
    • Kulturelle Veranstaltungen und Musikabende
    • Sportkurse wie Yoga, Taekwondo und Karate
    • Sprachkurse und ein Sprach-Café
    • Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen

    Breite Vernetzung und Kooperationen

    Der Verein kooperiert mit anderen Vereinen und Organisationen, ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und hat bei Projekten des Kinder- und Jugendrings mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

    Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine unbefristete Anerkennung des Vereins.

    Entscheidung mit Auflagen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung mit drei Nebenbestimmungen zu versehen:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über den Antrag.

  • Jugendamt empfiehlt unbefristete Anerkennung für GEMI e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Verein „GEMI e.V.“ soll nach dreijähriger befristeter Anerkennung nun unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Das Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung, da der Verein seine Eignung durch vielfältige Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit nachgewiesen hat.

    Übergang von befristeter zu unbefristeter Anerkennung

    Der Jugendhilfeausschuss hatte den Verein „GEMI e.V.“ am 31. August 2022 zunächst für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Nach Vorlage der Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 sieht die Verwaltung nun alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vereinsprofil und Struktur

    Der Verein „GEMI – Forum gemeinsam für Integration e.V.“ wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in der Otto-Brenner-Straße 25. Er ist mit 15 Mitgliedern, 5 Mitarbeitern und über 50 Ehrenamtlichen in der migrantischen Community des Bezirks etabliert. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und kooperiert mit dem Kinder- und Jugendring Bochum e.V.

    Vielfältige Aktivitäten in der Jugendarbeit

    Die Vereinsarbeit umfasst zahlreiche Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit:

    • Veranstaltungen zur Demokratiebildung und Integration
    • Bildungsreisen nach Weimar, Düsseldorf und Berlin
    • Sozial- und Orientierungsberatung
    • Sportliche Aktivitäten wie Chi Gong und Gesundheitssport
    • Regelmäßiger kostenloser Nachhilfeunterricht für Schüler der 1. bis 10. Klasse
    • Lesecafé mit mehrsprachigen Angeboten

    Besondere Projekte und Auszeichnungen

    Der Verein organisierte in den vergangenen Jahren verschiedene herausragende Projekte. Dazu gehörten die Teilnahme am Bergwaldprojekt in Hemer, gemeinsame Aktivitäten mit ukrainischen Geflüchteten und die Verleihung des GEMI-Jugendpreises für besonderes Engagement zur Gleichberechtigung der Geschlechter. 2025 fand die Preisverleihung unter dem Motto „Jugendbeteiligung stärken und demokratisches Miteinander gestalten“ statt.

    Positive Bewertung durch Fachgremien

    Die AG 78 Jugendförderung sowie die AG 78 Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung des Vereins. Das Jugendamt bestätigt, dass alle Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind.

    Nebenbestimmungen der Anerkennung

    Die empfohlene unbefristete Anerkennung enthält drei wichtige Hinweise:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird dadurch nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über die unbefristete Anerkennung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

  • Die Linke fragt nach Vorwürfen im Ordnungsamt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke“ hat eine umfangreiche Anfrage zu den Vorwürfen gegen das Bochumer Ordnungsamt gestellt. Dabei geht es um sexuelle Übergriffe, rassistische Äußerungen und gescheiterte Schulungen sowie die Frage nach strukturellen Problemen.

    Strukturelle Probleme vermutet

    Die Linksfraktion sieht in den bekannt gewordenen Fällen möglicherweise nicht nur Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem im Ordnungsamt. In ihrer Anfrage zur Ratssitzung am 7. Mai 2026 kritisiert sie, dass eine umfassende Aufarbeitung bislang nicht im erforderlichen Maß verfolgt werde.

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    Fragen zu internen Meldestellen

    Die Fraktion möchte zunächst grundsätzlich wissen:

    • Wie wird gewährleistet, dass interne Meldestellen allen Mitarbeitenden bekannt sind?
    • Wie viele Personen haben bisher die interne Meldestelle sowie die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle aufgrund von Diskriminierungsvorfällen in Anspruch genommen?
    • Wie beurteilt die Verwaltung die Einführung regelmäßiger und verpflichtender Schulungen gegen Diskriminierung und übergriffiges Verhalten?

    Kritik an bisherigen Maßnahmen

    Bezugnehmend auf eine Stellungnahme der Verwaltung vom 4. Mai 2026 hinterfragt Die Linke die Wirksamkeit der bisherigen Hilfsangebote. So kritisiert sie etwa, dass offene Sprechstunden bei Führungskräften ungeeignet seien, wenn sich mögliche Vorwürfe auch gegen das direkte Arbeitsumfeld oder hierarchische Strukturen richteten.

    Die Fraktion fragt, warum keine regelmäßige und verpflichtende Supervision stattfinde und ob die bisherigen Maßnahmen durch verbindlichere und unabhängige Strukturen ersetzt oder ergänzt werden sollen.

    Gescheiterte Schulungen im Fokus

    Besondere Aufmerksamkeit richtet Die Linke auf zwei gescheiterte Schulungsveranstaltungen. Bei einer halbtägigen Schulung kam es laut Verwaltungsangaben durch „zwei Wortführer“ zu einer Gesprächsdynamik, die nicht mit dem Schulungskonzept vereinbar war. Die Veranstaltung musste vorzeitig beendet werden.

    Die Fraktion fragt kritisch, wie es sein könne, dass trotz der Identifizierung von „zwei Wortführern“ keine personenbezogenen Zuordnungen vorgenommen werden konnten. Sie möchte wissen, ob Gespräche mit den beiden Personen gesucht wurden und welche Konsequenzen gezogen wurden.

    Rassistische Äußerungen bei Diversity-Schulung

    Auch bei einer Schulung zum Thema „Muslimische Vielfalt im Arbeitsalltag“ soll es zu problematischen Äußerungen gekommen sein. Die Verwaltung verwies auf „unterschiedliche Wahrnehmungen“ und erklärte, die geschilderten Vorfälle könnten nicht eindeutig nachvollzogen werden.

    Die Linke kritisiert, dass Vorfälle mit Verweis auf „unterschiedliche Wahrnehmungen“ nicht weiter aufgeklärt würden. Sie fordert, dass Hinweise externer Referenten künftig ernst genommen und konsequent aufgearbeitet werden, auch wenn sie intern auf Widerspruch stoßen.

    Forderung nach anonymer Befragung

    Schließlich stellt die Fraktion die Bewertung der Verwaltung in Frage, wonach es sich um voneinander unabhängige Einzelfälle handle. Sie schlägt eine anonymisierte Befragung aller Beschäftigten vor, um zu erheben, ob Mitarbeitende selbst von Vorfällen betroffen waren oder strukturelle Probleme wahrnehmen.

    Die Befragung solle auch rückblickend über einen längeren Zeitraum von etwa zehn Jahren durchgeführt werden, um sexualisierte oder rassistische Diskriminierung im Arbeitsalltag zu erfassen.

  • Verwaltung will Ausländerbüro zeitgemäß umbenennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt plant eine Umbenennung des Ausländerbüros, um dessen erweiterte Aufgaben im Bereich Migration und Integration besser zu reflektieren. Die Verwaltung sieht eine zeitgemäßere Bezeichnung als Teil eines umfassenden Change-Management-Prozesses.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte angefragt, ob das städtische „Ausländerbüro“ analog zu anderen Kommunen umbenannt werden könnte. Viele Städte haben 2024 entsprechende Schritte unternommen: Frankfurt wählte „Frankfurt Immigration Office“, München die „Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung“ und Potsdam das „Migrationsamt“.

    Verwaltung sieht Umbenennungen positiv

    Die Verwaltung bewertet die Umbenennungen in anderen Kommunen grundsätzlich positiv. Der Ansatz sei nachvollziehbar, da sich die Aufgabenprofile vieler Ausländerbehörden über klassische ordnungsrechtliche Funktionen hinaus entwickelt hätten. Eine Übertragbarkeit von Bezeichnungen sei jedoch nur eingeschränkt möglich und müsse im Kontext der jeweiligen Verwaltungsstruktur bewertet werden.

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    Organisatorische Grenzen bei der Namensgebung

    Bei möglichen neuen Bezeichnungen sieht die Verwaltung organisatorische Einschränkungen. Das Ausländerbüro ist eine Abteilung im Amt für Bürgerservice. Bezeichnungen, die weitergehende Zuständigkeiten suggerieren, seien daher zurückhaltend zu bewerten. Besonders problematisch wäre die Einbeziehung des Begriffs „Einbürgerung“, da diese Aufgabe organisatorisch dem Bürgerbüro und nicht der Ausländerbehörde zugeordnet ist.

    Positive Effekte und überschaubare Kosten

    Eine angepasste Bezeichnung könne dazu beitragen, die Serviceorientierung der Verwaltung stärker hervorzuheben und Hemmschwellen im Erstkontakt zu reduzieren. Zudem könne sie die Wahrnehmung als moderne Dienstleistungsstelle unterstützen. Allerdings ersetze eine reine Umbenennung keine strukturellen oder prozessualen Verbesserungen.

    Die Kosten würden sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen und umfassen:

    • Anpassungen in der analogen und digitalen Außendarstellung
    • Änderungen von Beschilderung, Formularen und Schriftverkehr
    • Überarbeitung der Online-Auftritte
    • Interne Systemanpassungen
    • Personelle Aufwände für Abstimmung, Umsetzung und Kommunikation

    Change-Management-Prozess bereits angelaufen

    Das Ausländerbüro hat zum 1. Januar 2024 einen umfassenden Change-Management-Prozess angestoßen. Bereits 2023 wurden erste Fragen der Außendarstellung und damit verbundene mögliche Umbenennungen in den Blick genommen. Der Fachbereich zeigt sich offen für eine zeitgemäßere Benennung, diese solle aber den abschließenden Schritt des noch nicht abgeschlossenen Umbaus darstellen.

    Eine etwaige Umbenennung wäre von der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters gedeckt und benötige keinen Rats- oder Ausschussbeschluss. Eine Festlegung auf eine konkrete Bezeichnung hat jedoch noch nicht stattgefunden.

  • Verwaltung informiert über Schutzwohnungen für Opfer häuslicher Gewalt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte nach Schutzwohnungen als Ergänzung zum Frauenhaus gefragt. 2025 mussten 314 Frauen vom Bochumer Frauenhaus abgewiesen werden – deutlich mehr als in den Vorjahren.

    Dramatischer Anstieg bei Abweisungen

    Im Jahr 2025 musste das Frauenhaus Bochum 314 Frauen abweisen – ein erheblicher Anstieg gegenüber den bereits hohen Zahlen von über 200 Abweisungen in den Jahren 2023 und 2024. Die Verwaltung führt in ihrer Antwort aus, dass nicht alle Abweisungen auf fehlende Kapazitäten zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auch auf die Gefahr für die Anonymität des Frauenhauses oder die räumliche Nähe zum Partner.

    Das Frauenhaus bietet derzeit 14 Plätze für Frauen und 15 Plätze für Kinder. Nach der Istanbul-Konvention müsste die Zahl bei über 90 Plätzen liegen.

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    Hohe Auslastung des Frauenhauses

    Die Auslastungszahlen des Frauenhauses zeigen eine kontinuierlich hohe Belegung:

    • 2023: 82% bei Frauen, 97% bei Kindern
    • 2024: 83% bei Frauen, 88% bei Kindern
    • 2025: 85% bei Frauen, 90% bei Kindern

    Der Anteil der Frauen mit Kindern stieg von 66% (2023) auf 80% (2025).

    Schutzwohnungen als mögliche Ergänzung

    Die Verwaltung bewertet Schutzwohnungen grundsätzlich positiv als sinnvolle Ergänzung zum Frauenhaus. Sie könnten eine flexiblere Konzeption bezüglich der Zielgruppen ermöglichen und die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus reduzieren. Bisher wurden jedoch keine Frauen aus dem Bochumer Frauenhaus in Schutzwohnungen anderer Kommunen vermittelt.

    Für die Entwicklung eines Konzepts verweist die Verwaltung auf geplante landesweite Erhebungen im Rahmen des Gewalthilfegesetzes, die Einfluss auf die Realisierung in Bochum haben könnten.

    Haustiere weiterhin problematisch

    Eine Mitnahme von Haustieren ins Frauenhaus ist nach wie vor nicht möglich. Die Verwaltung begründet dies mit den gemeinschaftlich genutzten Räumen und dem Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch allergische Reaktionen. Eine angemessene Versorgung der Tiere wird derzeit nicht gewährleistet.

    Schutzangebote für andere Zielgruppen fehlen

    Für non-binäre Personen existieren der Verwaltung zufolge keine bekannten spezifischen Schutzangebote in Bochum oder im Ruhrgebiet. Auch bei Männerschutzräumen gibt es weiterhin keine direkte Kontaktaufnahme der Stadt mit der Landesebene. Das Land NRW fördert mittlerweile 20 Männerschutzplätze an fünf Standorten – jedoch nicht im Ruhrgebiet.

    Die Verwaltung betont, dass für eine proaktive Bedarfsermittlung ein klar definiertes Arbeitsfeld, ausreichende personelle Kapazitäten und ein strukturierter Erhebungsauftrag erforderlich wären.