Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Verwaltung bestellt neue Schriftführer für Gleichstellungs- und Seniorenbeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten
    12.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will neun städtische Beschäftigte als Schriftführerinnen und Schriftführer für die Beiräte „Gleichstellung und Vielfalt“ sowie „Leben im Alter“ bestellen. Die Bestellung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    Neun Personen für beide Beiräte vorgesehen

    Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sollen folgende städtische Dienstkräfte die Schriftführung übernehmen:

    • Jasmin Wiemers-Krüger
    • Katrin Abratis
    • Karl-Heinz Kranz
    • Birte Mittag
    • Sabrina Pokropp
    • Helena Sakanovic
    • Astrid Schier
    • Ulrike Strieder
    • Nick Weißelberg

    Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen.

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    Entscheidung liegt bei den Beiräten

    Die beiden Beiräte müssen über die Vorschläge jeweils selbst entscheiden. Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 abstimmen, der Beirat „Leben im Alter“ am 12. Mai 2026.

    Mehrere Personen gegen Ausfälle

    Die Verwaltung begründet die Bestellung von neun Personen damit, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensieren zu können. Die Bestellung erfolge daher für alle Fachgremien. Nach der Gemeindeordnung müssen die Schriftführungen durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen werden. Zu Schriftführern sind städtische Dienstkräfte zu bestellen.

    Die Vorlage sieht keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.

  • Verwaltung beantwortet Nachfragen zum Asylsystem

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hat weitere Fragen zur Unterbringung von Asylsuchenden beantwortet. Dabei geht es um Kosten, Belegungsgebühren und die Zukunft von Unterkünften.

    Unterbringungseinrichtung Höntroper Straße bleibt bestehen

    Die Verwaltung plant nicht, die Unterbringungseinrichtung an der Höntroper Straße 99a trotz geringer Auslastung zu schließen. Mit derzeit 78 Personen ist die Einrichtung zwar nur schwach belegt, jedoch sind die Plätze laut Amt für Soziales im Rahmen der gesamtstädtischen Kapazitätsplanung weiterhin erforderlich. Da andere Standorte wie die Unterstraße zur Schließung vorgesehen sind, werden die Kapazitäten an der Höntroper Straße benötigt, um stadtweite Unterbringungsbedarfe sicherzustellen.

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    Benutzungsgebühren und Kostenstruktur

    Die Benutzungsgebühr für die Unterkünfte betrug 2025 pauschal 300 Euro pro Monat und Person, was 10 Euro täglich entspricht. Die Gebühren basieren auf einer detaillierten Kalkulation verschiedener Kostenarten:

    • Personalkosten und Verwaltungsgemeinkosten
    • Interne Sachkosten
    • Sach- und Energiekosten über Zentrale Dienste

    Gesamtausgaben von über 16 Millionen Euro

    Im Jahr 2025 entstanden in den städtischen Unterbringungseinrichtungen Gesamtausgaben von 16.043.792 Euro. Die Kosten verteilten sich wie folgt:

    • Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten: 6.981.636 Euro
    • Sicherheitsdienstausgaben: 5.888.621 Euro
    • Betreuungsausgaben: 2.074.103 Euro
    • Catering- und Verpflegungsausgaben: 822.182 Euro
    • Reinigungskosten: 277.250 Euro

    Chancenaufenthaltsrecht: Daten nicht verfügbar

    Zu den Fragen nach Herkunftsstaaten von Personen beim Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht zu dauerhaften Aufenthaltstiteln konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Das Amt für Bürgerservice erklärt, dass die Verknüpfung von Herkunftsstaaten und Aufenthaltstiteln nicht als Kennzahl vorgehalten wird. Eine Nachermittlung würde mehrere hundert Einzelfallprüfungen erfordern, was mit den verfügbaren personellen Ressourcen nicht leistbar sei.

  • Verwaltung berichtet über 28 gefälschte Sprachzertifikate bei Einbürgerungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat seit 2023 insgesamt 28 Personen mit gefälschten Sprachzertifikaten bei Einbürgerungsverfahren identifiziert. Dies geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervor. Die meisten Fälle betrafen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.

    Die Verwaltung reagiert damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Missbrauchsrisiken bei der Ausländerbehörde und dem Einbürgerungsbüro. Hintergrund ist ein bundesweiter Skandal um gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate, der im September 2025 durch investigative Recherchen von „Stern“ und RTL aufgedeckt wurde.

    Verteilung nach Nationalitäten

    Von den 28 identifizierten Personen mit gefälschten Zertifikaten haben nach Angaben der Verwaltung:

    • 12 Personen die syrische Staatsangehörigkeit
    • 8 Personen die irakische Staatsangehörigkeit
    • 3 Personen die afghanische Staatsangehörigkeit
    • 2 Personen die libanesische Staatsangehörigkeit
    • jeweils eine Person die türkische, iranische oder indische Staatsangehörigkeit

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    Prüfverfahren und Kontrollen

    Die Einbürgerungsstelle hatte bereits 2023 – vor dem bundesweiten Bekanntwerden des Skandals – ihre Prüfmechanismen angepasst. Die Mitarbeitenden wurden für die Prüfung vorgelegter Zertifikate sensibilisiert. Zusätzlich erfolgt bei jedem Einbürgerungsverfahren eine verpflichtende persönliche Vorsprache, bei der die tatsächliche Sprachkompetenz überprüft wird.

    Die Ausländerbehörde überprüft Sprachzertifikate bereits seit mehreren Jahren systematisch über Online-Verifikationsportale der Prüfungsanbieter telc und g.a.s.t.. Zertifikate werden grundsätzlich im Original angefordert und einer optischen Prüfung unterzogen.

    Zusammenarbeit mit Behörden

    Bei Verdacht auf gefälschte Unterlagen informiert die Stadt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Firma telc oder die zuständige Polizeibehörde. Die Ermittlungsbehörden werden um kriminaltechnische oder ermittlungsbezogene Unterstützung gebeten. Bei hinreichendem Anfangsverdacht werden die Unterlagen der Strafverfolgung zugeführt.

    Bewertung des Risikos

    Die Verwaltung schätzt das Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko als „latent gegeben“ ein. Allerdings deute die gemessen am gesamten Fallvolumen sehr geringe Zahl an Verdachtsfällen nicht auf ein strukturell erhöhtes Risiko hin. Die Prüfung von Sprachzertifikaten verursache nur einen geringen Anteil des gesamten Arbeitsaufwands eines Verfahrens.

    Neue gesetzliche Regelung

    Seit dem 24. Dezember 2025 kann die Verwaltung nach § 35a Staatsangehörigkeitsgesetz bei Täuschungsversuchen im Einbürgerungsprozess eine bis zu 10-jährige Sperrfrist per Ordnungsverfügung verhängen. Die Verwaltung begrüßt diese Regelung und erwartet eine generalpräventive Wirkung zur Senkung der Verdachtsfälle.

    Aufgrund der geringen Anzahl an Verdachtsfällen und der bereits etablierten Prüfmechanismen sieht die Verwaltung aktuell keinen zusätzlichen organisatorischen, personellen oder sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ legt Arbeitsschwerpunkte für neue Wahlperiode fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird sich in der aktuellen Wahlperiode schwerpunktmäßig mit sieben Themenfeldern befassen. Der Rat der Stadt hatte bereits die grundlegenden Arbeitsfelder definiert, die Beiratsmitglieder sollen weitere Schwerpunkte ergänzen.

    Rat definiert sieben Kernthemen

    Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2026 beschlossen, dass sich der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ mit folgenden Themen schwerpunktmäßig befassen soll:

    • Grundsatzfragen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
    • Gleichstellungsplan der Stadt Bochum
    • Gender Mainstreaming
    • Grundsatzfragen zur Frauen- und Mädchenförderung
    • Gleichstellung aller Geschlechter
    • Schutz vor Gewalt und Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene
    • Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung

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    Weitere Themen werden in Beiratssitzung bestimmt

    Die Beiratsmitglieder sollen in der Sitzung am 5. Mai 2026 weitere Themenschwerpunkte benennen. Diese werden gemeinsam gesammelt, diskutiert und festgelegt. Die so erarbeiteten zusätzlichen Arbeitsschwerpunkte dienen als Grundlage für eine spätere Beschlussvorlage.

    Die Mitteilung der Verwaltung wurde vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellt und basiert auf dem Zuständigkeitskatalog des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“.

  • Beirat wählt Vertreterin für kommunale Gesundheitskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

    Bessere Vernetzung geplant

    Zur besseren Vernetzung der Arbeit des Beirates „Gleichstellung und Vielfalt“ mit dem Themenfeld Gesundheit soll eine Vertreterin zur kommunalen Gesundheitskonferenz entsandt werden. Diese wird dann bei den Sitzungsterminen des Beirates entsprechend über die Arbeit der Gesundheitskonferenz berichten.

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    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz ist eine Vertreterin und eine Stellvertreterin zu entsenden. Die kommunale Gesundheitskonferenz wurde vom Rat der Stadt am 15. Juni 2000 auf Grundlage des § 24 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) eingerichtet.

    Aufgabe der Gesundheitskonferenz

    Die Gesundheitskonferenz führt die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen und koordiniert die gesundheitsbezogene Arbeit verschiedener Institutionen und Gremien.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Beirat benennt Vertreterinnen für Inklusionskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Kommunale Inklusionskonferenz wählen. Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz schreibt diese Entsendung vor.

    Hintergrund der Inklusionskonferenz

    Die Kommunale Inklusionskonferenz wurde vom Rat der Stadt im Dezember 2013 als zentrales Gremium zur ortsnahen Koordinierung der inklusiven Handlungs- und Themenfelder eingerichtet. Sie berät relevante Fragen der gleichberechtigten Teilhabe auf kommunaler Ebene.

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    Aufgaben der Inklusionskonferenz

    Die Inklusionskonferenz hat mehrere wichtige Funktionen:

    • Beratung von Fachämtern und Ratsausschüssen
    • Sicherstellung der Beteiligung der Betroffenen
    • Empfehlungen an den Rat der Stadt bei Bedarf

    Vertretung des Beirats

    Nach § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz muss der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsenden. Die Namen der Kandidatinnen sind in der Vorlage noch nicht ausgefüllt und werden erst in der Beiratssitzung bekannt gegeben.

    Finanzielle Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wählt Vertreterinnen für Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Konferenz Alter und Pflege benennen. Die Wahl erfolgt in der Sitzung am 5. Mai 2026.

    Besetzung nach Geschäftsordnung erforderlich

    Gemäß der Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege müssen eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsandt werden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung.

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    Vertretung von Frauenbelangen in Fachgremien

    Die Verwaltung begründet die Entsendung damit, dass in den Fachgremien Mitglieder des Beirats vertreten sein sollen, um die Belange von Frauen einzubringen. Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entsendet daher Mitglieder in verschiedene Fachgremien, um Themen anzusprechen oder für seine eigene Arbeit aufzugreifen.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Maßnahme verursacht weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die Entscheidung über die Besetzung der beiden Positionen liegt beim Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“, der am 5. Mai 2026 tagen wird.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wählt neue Führung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird in seiner nächsten Sitzung eine neue Vorsitzende und zwei Stellvertreterinnen aus den eigenen Reihen wählen. Die Wahl findet am 5. Mai 2026 statt.

    Regelung nach Geschäftsordnung

    Die Wahl erfolgt gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Beirats für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation. Der Beirat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte eine Vorsitzende und zwei Stellvertreterinnen.

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    Rangfolge durch Wahlergebnis

    Die Rangfolge der beiden Stellvertreterinnen wird durch das Ergebnis der Wahl bestimmt, wie es in § 12 Absatz 5 der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Die gewählten Personen werden ihre Ämter für die gesamte Wahlperiode des Beirats ausüben.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Durchführung der Wahl verursacht weder Kosten für die Stadtverwaltung noch entstehen jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die Beschlussvorlage wurde vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellt und liegt dem Beirat zur Entscheidung vor.

  • Bochum wendet 22 Millionen Euro für Flucht und Migration auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum muss 2026 einen Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro für Asylbewerber und Geflüchtete tragen. Trotz sinkender Zuweisungszahlen bleiben die finanziellen Belastungen auf hohem Niveau, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.

    Die Verwaltung beziffert die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit befristetem Schutzstatus im Haushaltsplan 2026 auf rund 35,42 Millionen Euro. Dem stehen Erträge von 13,20 Millionen Euro gegenüber, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 22,22 Millionen Euro verbleibt.

    Ausgaben und Refinanzierung im Detail

    Die größten Kostenpunkte sind:

    • 21,53 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung
    • 8,87 Millionen Euro für Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Der Rest entfällt auf Personal- und Sachaufwendungen

    Bei den Erträgen kommen 5,66 Millionen Euro aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Erstattungssystematik des Landes NRW und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren.

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    Rückläufige Zuweisungszahlen

    Die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sind zwischen 2024 und 2025 von 399 auf 236 Personen gesunken. Auch die Anzahl gemeldeter Personen aus Südosteuropa ging von 10.767 auf 10.383 zurück, darunter 1.149 aus Bulgarien und 2.164 aus Rumänien.

    Aktuelle Bevölkerungsstruktur

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt:

    • 733 Personen im laufenden Asylverfahren (0,19 %)
    • 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft (1,41 %)
    • 4.553 Personen mit subsidiärem Schutz (1,21 %)
    • 3.482 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (0,93 %)
    • 10.383 Personen aus Südosteuropa (2,76 %)

    Unterbringungskosten und weitere Ausgaben

    Für die Unterbringung fallen 2026 insgesamt 25,23 Millionen Euro an, davon 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte und 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen. Nach Abzug der Erträge von 8,35 Millionen Euro verbleibt ein Eigenanteil von 16,88 Millionen Euro.

    Für unbegleitete minderjährige Ausländer sind 6,7 Millionen Euro eingeplant, die jedoch vollständig vom Land erstattet werden. Im Schulbereich entstehen zusätzlich 211.800 Euro für heimatsprachlichen Unterricht und Deutsch als Zweitsprache.

    Komplexe Refinanzierungsstruktur

    Bei den Kosten der Unterkunft nach dem Bürgergeld beteiligt sich der Bund mit 62,8 Prozent, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit erfolgt statistisch nicht.

    Die Verwaltung betont, dass Förderprogramme grundsätzlich allen Einwohnern zugutekommen und eine isolierte Betrachtung einzelner Zielgruppen weder fachlich noch haushaltssystematisch möglich sei.

  • AfD stellt Verfahrensantrag zu Integrationshilfen wegen Haushaltsnotlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert vor der Beratung über Zuschüsse für Migrations- und Integrationsarbeit eine Klärung, ob solche Beschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt umsetzbar sind.

    Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gestellt. Darin fordern Maik Klaus und Ingrid Mohelská, dass die Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung klären soll, ob der geplante Tagesordnungspunkt zur Bewilligung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit beschlussfähig ist.

    Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit

    Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.

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    Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.