Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest plant Förderung für Mehrgenerationenhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will dem Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. 1.500 Euro für einen Projekttag zur Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz gewähren. Der Verein hatte ursprünglich 2.500 Euro beantragt.

    Förderung für demokratische Werte

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 29. April 2026 über eine Zuwendung an das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. entscheiden. Der Verein soll 1.500 Euro für die Durchführung eines Projekttages erhalten, der sich der Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz widmet.

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    Antrag übersteigt maximale Fördersumme

    Das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro beantragt. Da die maximale Fördersumme der Bezirksvertretung jedoch bei 1.500 Euro liegt, wird nur dieser Betrag gewährt. Die Förderrichtlinien der Bezirksvertretung begrenzen entsprechend die Höhe der Zuwendungen.

    Rechtliche Grundlage für Vereinsförderung

    Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach der Hauptsatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

    Abwicklung und Kontrolle

    Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Maßnahme soll deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft werden.

  • AfD kritisiert „Steuerungsgruppe“ bei Vereinsförderung als rechtswidrig

    Die AfD-Fraktion im Rat wendet sich mit einem Änderungsantrag gegen die Empfehlungen einer „Steuerungsgruppe“ zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich Migration und Integration. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und fordert eine drastische Kürzung der Fördermittel.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Steuerungsgruppe

    Die AfD-Fraktion beantragt die komplette Ablehnung der Empfehlungen einer sogenannten „Steuerungsgruppe“ des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Diese Gruppe hatte am 17. März 2026 über Anträge von Vereinen und Initiativen beraten und Förderempfehlungen ausgesprochen.

    Nach Ansicht der AfD besitzt diese Steuerungsgruppe „keinerlei demokratische Legitimation“ und stellt einen „eklatanten Verstoß gegen höherrangiges Recht“ dar. Die Fraktion argumentiert, dass durch die Einrichtung der Gruppe gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen werde, da einzelne Fraktionen und direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses ausgeschlossen worden seien.

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    Rechtliche Einwände zur Geschäftsordnung

    Die AfD führt an, dass eine „Steuerungsgruppe“ in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen sei. Zwar könne ein Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln, dies eröffne aber nicht die rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung einer vorberatend tätigen Steuerungsgruppe.

    Als einzige rechtliche Möglichkeit sieht die Fraktion allenfalls die Bildung von Arbeitskreisen, die jedoch keine Empfehlungen für den Ausschuss aussprechen dürften. Die AfD behält sich ausdrücklich vor, die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit hinzuzuziehen.

    Drastische Kürzung der Fördermittel vorgeschlagen

    Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Vollausschöpfung des Budgets von 100.000 Euro schlägt die AfD eine Förderung von nur 38.520 Euro vor – eine Kürzung um 61,48 Prozent. Die verbleibenden 61.480 Euro sollen ausdrücklich nicht alternativ verausgabt werden und für andere kommunale Maßnahmen oder die Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen.

    Projektförderung Kategorie A (16.420 Euro)

    • Deutsch-Kurdische Frauenunion e.V.: 2.920 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Ronahi e.V.: 1.500 Euro (statt beantragter 2.030 Euro)
    • Kulturzentrum für Kinder und Jugendliche Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.900 Euro)
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro (Antrag voll bewilligt)

    Grundfinanzierung Kategorie B (22.100 Euro)

    • Alevitische Gemeinde Bochum e.V.: 4.000 Euro (statt beantragter 6.750 Euro)
    • Deutsch-Mongolisches Tor e.V.: 3.100 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Gemeinde der Eziden: 5.000 Euro (statt beantragter 6.552 Euro)
    • Grace Outreach Christian Fellowship e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.250 Euro)
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.867 Euro)

    Kritik an besonderen Strukturen für Migranten

    Die AfD kritisiert die Schaffung besonderer Strukturen für Senioren mit „internationaler Familiengeschichte“ als fragwürdig. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die teils seit Jahrzehnten in Deutschland lebten und oft bereits eingebürgert seien, sollten auf bestehende Regelstrukturen wie die kostenpflichtigen Angebote der Volkshochschule verwiesen werden.

    Bei der Grundfinanzierung, die sich hauptsächlich auf Miet- und Betriebskostenzuschüsse bezieht, sieht die Fraktion angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen keine besondere Berechtigung für eine Sonderstellung der Migrantenvereine. Die massive finanzielle Schieflage der Stadt Bochum verstärke diese Argumentation zusätzlich.

    Der Änderungsantrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 21. April 2026 eingereicht und trägt die Unterschriften von Maik Klaus als stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden und Ingrid Mohelská als direkt gewähltem Ausschussmitglied.

  • Verwaltung räumt Verfahrensfehler bei Integrations-Förderung ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Verfahrensfehler bei der Vergabe von Zuschüssen für Migrations- und Integrationsarbeit eingeräumt. Nach einer Anfrage der AfD-Fraktion zog die Verwaltung ihre Beschlussvorlage zurück und bestätigte, dass obligatorische Vorberatungen im Begleitgremium des Integrationsausschusses nicht stattgefunden hatten.

    Kritik an fehlendem Beteiligungsverfahren

    Die AfD-Fraktion hatte in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 scharfe Kritik am Vorgehen der Verwaltung geübt. Kernpunkt der Kritik: Eine ursprünglich zur Abstimmung vorgesehene Beschlussvorlage über die Verteilung von Fördermitteln war ohne die nach der Förderrichtlinie vorgeschriebene Vorberatung im Begleitgremium erstellt worden.

    Laut § 5 der städtischen Förderrichtlinie müssen eingegangene Anträge „von der Verwaltung geprüft und in dem Begleitgremium des Integrationsausschusses vorberaten“ werden. Dieses Begleitgremium tagte jedoch zuletzt im Frühjahr 2025, während die Beschlussvorlage erst am 27. Januar 2026 veröffentlicht wurde – zu einem Zeitpunkt, als der neue Ausschuss noch nicht konstituiert war.

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    40 Förderanträge ohne Ausschussbeteiligung bearbeitet

    Insgesamt waren 40 Förderanträge eingegangen, die in zwei Kategorien unterteilt wurden: projektbezogene Förderungen (Kategorie A) und Zuschüsse für laufende Kosten wie Miete und Betrieb (Kategorie B). Die Anträge gingen zwischen dem 3. und 17. Dezember 2025 ein und stammten von verschiedenen Vereinen der Migrations- und Integrationsarbeit.

    Bei acht Anträgen wurden die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, überarbeitet wurden jedoch keine der eingereichten Anträge. Die Verwendungszwecke reichten von Projekten zum Generationendialog bis hin zur Unterstützung bei Miet- und Betriebskosten.

    Verwaltung gesteht Fehler ein

    In ihrer Antwort räumte die Verwaltung die Verfahrensfehler unumwunden ein. Sandra Hinzmann vom Kommunalen Integrationszentrum bestätigte, dass „der in § 5 der Förderrichtlinie vorgesehene Verfahrensschritt der obligatorischen Vorberatung im Begleitgremium des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration nicht vollständig berücksichtigt“ worden sei.

    Als Grund wurde das „Bestreben, das Verfahren zu beschleunigen“ genannt, um eine „zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel zu ermöglichen“. Eine gesonderte Rechtsgrundlage für das Vorgehen ohne Vorberatung bestehe nicht.

    Künftige Einhaltung der Verfahrensschritte zugesagt

    Die Verwaltung zog die ursprüngliche Vorlage zurück und sicherte zu, künftig alle nach der Förderrichtlinie vorgesehenen Beteiligungs- und Verfahrensschritte „vollständig und regelkonform“ einzuhalten.

    Zur Überprüfung von Doppelförderungen verwies die Verwaltung auf die Selbstauskunft der Antragsteller, die per Unterschrift bestätigen müssen, dass keine anderen öffentlichen Mittel für den gleichen Zweck beantragt werden. Eine systematische Vorab-Prüfung bei anderen Stellen erfolge nicht, da keine entsprechende Mitteilungspflicht bestehe.

  • Stadt kann keine Abschiebungen von Jezid*innen beziffern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Verwaltung kann nicht beantworten, wie viele Jezidinnen in den vergangenen fünf Jahren abgeschoben wurden. Grund: Personen sind nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen.

    Anfrage zu verfolgter Religionsgemeinschaft

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte sich nach Abschiebungen von Angehörigen der jezidischen Religionsgemeinschaft erkundigt. Jezidinnen gehören zu den weltweit am stärksten verfolgten religiösen Minderheiten. Auch Jahre nach den Verbrechen des „Islamischen Staates“ sei die Sicherheitslage für diese Personengruppe in mehreren Staaten weiterhin angespannt.

    Die Linksfraktion wollte wissen, wie viele Abschiebungen von Jezidinnen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden, aus welchen Gründen diese erfolgten und wie viele positive Bescheide der Härtefallkommission diese Personengruppe betrafen.

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    Verwaltung: Keine verlässlichen Daten verfügbar

    Das Amt für Bürgerservice teilte mit, dass eine valide Beantwortung nicht möglich sei. Personen seien nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen. Daher könne nicht festgestellt werden, ob im Einzelfall eine Jezidin abgeschoben worden sei.

    Ein Verfahren bei der Härtefallkommission, das mit der Zugehörigkeit zu dieser religiös-ethnischen Gruppe begründet wurde, habe es nicht gegeben.

    Prüfungskompetenz liegt beim Bund

    Zur Bewertung von Abschiebungen in Länder mit möglicher Verfolgung oder Diskriminierung verwies die Verwaltung auf die Rechtslage. Die Frage betreffe zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Die Prüfungskompetenz liege gesetzlich ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

    Die Antwort wird am 21. April 2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnis genommen.

  • Zuschuss für Tag der offenen Tür im Alevitischen Kultur- und Cemhaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll einen Zuschuss von 1.500 Euro für den Tag der offenen Tür des Alevitischen Kultur- und Cemhauses bewilligen. Die Veranstaltung ist für den 6. Mai 2026 geplant.

    Antrag auf bezirkliche Förderung

    Das Alevitische Kultur- und Cemhaus Bochum und Umgebung gem. e.V. hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für seinen Tag der offenen Tür gestellt. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

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    Rechtliche Grundlage und Verfahren

    Der Zuschussantrag basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den städtischen Zuwendungsrichtlinien. Nach § 3 der bezirklichen Zuschussrichtlinie können Zuwendungen für Veranstaltungen gewährt werden.

    Die Bezirksverwaltungsstelle soll bei einer Bewilligung den Zuschuss auszahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Der Verein muss die Verwendung des Zuschusses und die tatsächlich entstandenen Kosten nach der Veranstaltung durch einen Verwendungsnachweis belegen. Dazu gehören Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen.

    Sollte der geförderte Zweck nicht verfolgt oder die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Entscheidung der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 über den Zuschussantrag entscheiden. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gremiums.

  • Linke beantragt Umbesetzung im Landesintegrationsrat NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die ACI-Sitzung am 21. April 2026 eine Personaländerung bei der Vertretung im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beantragt.

    Wechsel bei Ersatzdelegierten

    Der Antrag sieht vor, dass Batıkağan Pulat als bisheriger Ersatzdelegierter aus dem Gremium ausscheidet. Als Nachfolger soll Gavin Währisch als neuer Ersatzdelegierter für das Gremium Landesintegrationsrat NRW benannt werden.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Antrag wird in der zweiten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 21. April 2026 zur Abstimmung gestellt. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Umbesetzung liegt beim Ausschuss.

    Den Antrag haben Monetta Marchiano und Gavin Währisch unterzeichnet und an die Ausschussvorsitzende Aselya Dilbas gerichtet.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt nachträglich Zuwendung für kurdisches Neujahrsfest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll dem Verein Ronak e.V. nachträglich eine Zuwendung von bis zu 1.500 Euro für das am 20. März 2026 durchgeführte Newroz-Fest gewähren. Die ursprüngliche Planung war an fehlenden Genehmigungen gescheitert.

    Newroz-Fest auf ehemaligem Zechengelände

    Der Verein Ronak e.V. hatte das kurdische Neujahrsfest Newroz am 20. März 2026 auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Holland durchgeführt. Bereits am 3. Februar 2026 hatte der Verein einen Förderantrag gestellt und ursprünglich 1.928 Euro für Veranstaltungstechnik, Beschallungsanlage, Beleuchtung und Betreuungspersonal beantragt.

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    Ursprüngliche Planung scheiterte an fehlender Genehmigung

    Die erste Beschlussvorlage zu diesem Antrag wurde in der Sitzung am 3. März 2026 von der Verwaltung zurückgezogen. Der Grund: Für die ursprünglich am 22. März 2026 geplante Durchführung lag keine städtische Genehmigung vor.

    Nach Klärung der organisatorischen Rahmenbedingungen stellte der Verein einen neuen Antrag für die tatsächlich am 20. März durchgeführte Veranstaltung. Dabei legte er eine Kostenkalkulation für die benötigten technischen und organisatorischen Leistungen vor.

    Keine Einnahmen bei der Veranstaltung

    Auf Nachfrage der Verwaltung bestätigte der Verein schriftlich, dass bei der Veranstaltung keine Einnahmen erzielt wurden. Der Verein führte aus, dass keine Spenden eingegangen seien und bewusst darauf verzichtet wurde, die Teilnehmenden um Spenden zu bitten. Dies begründete der Verein mit seiner Gemeinnützigkeit und dem Wunsch, jede Erwartung einer materiellen Gegenleistung zu vermeiden.

    Auszahlung nur nach Verwendungsnachweis

    Die Mittel in Höhe von bis zu 1.500 Euro stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage entsprechender Verwendungsnachweise. Die Verwaltung fordert Rechnungs- und Quittungskopien über die tatsächlich angefallenen Ausgaben.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 21. April 2026 über den Antrag entscheiden.

  • Zuwendung für interkulturelles Stadtteilfest in Wattenscheid-Leithe beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Initiative Leithe Kunterbunt hat eine Förderung von 1.500 Euro für ihr geplantes Nachbarschaftsfest am 27. Juni 2026 beantragt. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll am 21. April über die Zuwendung entscheiden.

    Fest soll Stadtteil zusammenbringen

    Die Nachbarschaftsgemeinschaft „Initiative Leithe Kunterbunt“ möchte am 27. Juni 2026 ein interkulturelles Stadtteilfest in Bochum-Wattenscheid-Leithe veranstalten. Ziel der Veranstaltung ist es, alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils unabhängig von Alter, Sozialstatus und kultureller Herkunft zusammenzubringen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu stärken.

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    Finanzierung nicht gesichert

    Nach Angaben der Verwaltung verfügt die Initiative nicht über ausreichende eigene Mittel zur Durchführung der Veranstaltung. Eine entsprechende Kostenkalkulation liegt der Beschlussvorlage bei. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Nachbarschaftsgemeinschaft eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.

    Mittel aus Bezirksetat verfügbar

    Die benötigten Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die Initiative müsste einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungen oder Quittungskopien vorlegen. Jährliche Folgekosten entstehen nicht, ebenso sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten.

    Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, die am 21. April 2026 über die Zuwendung beraten wird.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Ausschuss entscheidet über Vereinsförderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vergibt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 100.000 Euro an Vereine und Initiativen in der Migrations- und Integrationsarbeit. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“ werden sowohl Projekte als auch die Grundfinanzierung gefördert.

    Die Steuerungsgruppe des Ausschusses hat am 17. März 2026 die eingegangenen Anträge geprüft und Empfehlungen für die Mittelverteilung ausgesprochen. Von den verfügbaren 100.000 Euro sind 20.000 Euro für die Projektförderung (Kategorie A) und 80.000 Euro für die Grundfinanzierung (Kategorie B) vorgesehen.

    Projektförderung: Fünf Vereine erhalten Zuschüsse

    Aufgrund der hohen Nachfrage werden Restmittel aus der Grundfinanzierung in Höhe von 3.558 Euro zur Projektförderung umgeschichtet, sodass insgesamt 23.558 Euro für Projekte zur Verfügung stehen. Von 18 eingereichten Projektanträgen mit einem Gesamtvolumen von über 80.000 Euro empfiehlt die Steuerungsgruppe die Förderung von fünf Vereinen:

    • Deutsch Afrikanisches Ruhr Forum (DARF) e.V.: 3.328 Euro für das Projekt „Älter werden und weiter wirken in Vielfalt“
    • Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) e.V.: 5.000 Euro für „Car Community & Spiel-Sprach-Cafè“
    • Ronahi e.V.: 2.030 Euro für „Fit im Alltag – Senioren stärken“
    • Ronak e.V.: 4.200 Euro für „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro für das Projekt „Ankoppeln“
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro für „Stark im Alter – Vernetzt und aktiv im Quartier“

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    Ablehnungen aufgrund formaler Mängel

    Mehrere Anträge wurden abgelehnt, weil sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten oder das Schwerpunktthema verfehlten. Häufige Ablehnungsgründe waren unplausible Finanzierungspläne, die Beantragung von Mietkosten über die Projektförderung statt über die Grundfinanzierung oder fehlende Unterlagen bei Erstanträgen.

    Grundfinanzierung für 19 Vereine

    In der Grundfinanzierung erhalten 19 Vereine und Initiativen insgesamt 76.442 Euro. Die Förderung erfolgt mit maximal 5.000 Euro pro Antragsteller. Zu den geförderten Organisationen gehören unter anderem die Alevitische Gemeinde, verschiedene Kulturvereine, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen.

    Die Mittel werden hauptsächlich für Miet- und Betriebskosten, laufende Angebote sowie technische Ausstattung verwendet. Auch hier führten bei einigen Antragstellern formale Mängel oder doppelte Anträge zur Ablehnung.

    Entscheidung am 21. April

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird am 21. April 2026 über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe entscheiden. Die Förderung erfolgt auf Basis der städtischen Richtlinie für Zuwendungen an Vereine der Migrations- und Integrationsarbeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verwaltung verteidigt Steuerungsgruppe im Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht die von der AfD-Fraktion angezweifelte Steuerungsgruppe im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als rechtlich zulässig an. Als Rechtsgrundlage führt sie Paragraph 27 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW an.

    Die AfD-Fraktion hatte in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 26. Februar 2026 die rechtliche Zulässigkeit einer neu eingerichteten Steuerungsgruppe in Frage gestellt. Diese war durch einen Änderungsantrag von SPD, CDU, Grünen, Linken und BSW in die Geschäftsordnung implementiert worden.

    Steuerungsgruppe soll Förderverfahren optimieren

    Die Steuerungsgruppe soll laut Änderungsantrag eine fachlich orientierte Vorprüfung von Förderanträgen durchführen, bevor diese zur abschließenden Beschlussfassung im ACI behandelt werden. Ziel sei ein „schlankes, effizientes und zügiges Förderverfahren“ durch den Austausch mit der Verwaltung bereits im Vorfeld.

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    AfD zweifelt an Rechtsgrundlage

    Die AfD-Fraktion argumentierte, weder die Gemeindeordnung NRW noch die Hauptsatzung der Stadt oder die Geschäftsordnung des Rats sähen die Einrichtung eines derartigen Gremiums vor. Das einzig vergleichbare Gremium sei der Ältestenrat, in dem jedoch alle Fraktionen vertreten seien. Die Partei stellte neun detaillierte Fragen zur rechtlichen Grundlage und befürchtete eine Einschränkung des freien Mandats der Ratsmitglieder.

    Verwaltung verweist auf Geschäftsordnungsrecht

    In ihrer Antwort führt die Verwaltung als zentrale Rechtsgrundlage § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW an, wonach der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regelt. Die Geschäftsordnung dürfe interne Arbeits- und Vorbereitungsstrukturen vorsehen, sofern die Entscheidungskompetenz des ACI nicht verlagert werde.

    Keine Entscheidungskompetenz der Steuerungsgruppe

    Auf die Kritik einer möglichen Einschränkung des freien Mandats entgegnet die Verwaltung, dass die Steuerungsgruppe nicht beschlussbefugt sei und der ACI die Förderentscheidungen selbst berate und beschließe. Allen Ausschussmitgliedern würden zeitgleich sämtliche Anträge zur Verfügung gestellt, die zudem integraler Bestandteil der öffentlichen Beschlussvorlage seien.

    Die Mitglieder der Steuerungsgruppe unterliegen nach Angaben der Verwaltung der Verschwiegenheitspflicht nach § 30 der Gemeindeordnung NRW.