Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid stellt einen Dringlichkeitsantrag zur vorläufigen Haushaltsführung. Sie fordert, dass die Verwaltung vor der Sitzung am 21. April informiert, welche Tagesordnungspunkte aufgrund fehlender Finanzierung nicht beschlussfähig sind.
Antrag auf Information über Finanzierungslage
Maik Klaus, Bezirksvertreter und Fraktionsvorsitzender der AfD in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, hat einen Dringlichkeitsantrag für die 5. Sitzung am 21. April 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die derzeit geltende vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung soll demnach vor Eintritt in die Tagesordnung über Details zur vorläufigen Haushaltsführung informieren und dabei insbesondere aufzeigen, welche Anträge nicht beschlussfähig sind, da eine Finanzierung derzeit nicht möglich oder gesichert ist.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenBetroffene Tagesordnungspunkte
Die AfD-Fraktion listet konkret zehn Tagesordnungspunkte auf, die ihrer Ansicht nach von der Tagesordnung abgesetzt werden sollten:
- „Mädchen an den Ball“ Bezirk Wattenscheid
- Sportanlage „Stadtgartenring“ – Erneuerung der Kunststoffrasendecke
- Antrag auf Zuwendung des Shanty-Chor Wattenscheid e.V. zur Veranstaltung am 2. August 2026 in der Freilichtbühne WAT
- Antrag auf Zuwendung zum Stadtteilfest „Leithe Kunterbunt 2026“ durch die „Initiative Leithe Kunterbunt“
- Antrag auf Zuwendung zum Newroz Fest am 20. März 2026 durch Ronak e.V. Bochum
- Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 609
- Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Wibbeltstraße“
- Nachhaltigkeitsstrategie Bochum
- Blumenampeln für die Wattenscheider Fußgängerzone
- Voliere Stadtgarten Wattenscheid
Begründung der Fraktion
Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass vor einer etwaigen Beratung und Beschlussfassung zu den genannten Tagesordnungspunkten geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse im Sinne der Antragssteller derzeit überhaupt umsetzbar seien.
Schreibe einen Kommentar