Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 20.11.2025 | Rat | noch nicht beraten |
Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag legt die Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse fest. Die meisten Gremien sollen 15 Mitglieder haben und können sachkundige Bürger hinzuziehen.
Breiter Konsens für Ausschussreform
Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen – von SPD über CDU und Grüne bis hin zu BSW – haben gemeinsam einen Änderungsantrag zur Bildung und Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse vorgelegt. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 20. November 2025 beschlossen werden.
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Jetzt abonnierenStandardgröße von 15 Mitgliedern
Die neue Struktur sieht für die meisten Ausschüsse eine einheitliche Größe von 15 Mitgliedern vor. Dies betrifft den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ebenso wie die Fachausschüsse für Kultur und Tourismus, Sport, Schule und Bildung sowie Planung und Grundstücke. Auch die neu benannten Ausschüsse für „Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur“ und „Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit“ erhalten diese Größe.
Sonderregelungen für spezielle Gremien
Nur der Umlegungsausschuss bildet mit fünf Mitgliedern eine Ausnahme – davon zwei Ratsmitglieder und drei Sachverständige. Der Kinder-, Jugend- und Familienausschuss erhält aufgrund rechtlicher Vorgaben eine besondere Zusammensetzung mit neun Ratsmitgliedern und sechs Vertretern der freien Jugendhilfe.
Sachkundige Bürger stärken Fachkompetenz
Fast alle Ausschüsse können sachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzuziehen – von bis zu drei beim Ausschuss für Beteiligungen bis zu neun beim Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ausgenommen sind nur der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Entscheidungsbefugnisse der Gremien werden in einem separaten Zuständigkeitskatalog geregelt.
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