Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will dem Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. 1.500 Euro für einen Projekttag zur Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz gewähren. Der Verein hatte ursprünglich 2.500 Euro beantragt.
Förderung für demokratische Werte
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 29. April 2026 über eine Zuwendung an das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. entscheiden. Der Verein soll 1.500 Euro für die Durchführung eines Projekttages erhalten, der sich der Förderung von Vielfalt, Demokratie und Toleranz widmet.
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Jetzt abonnierenAntrag übersteigt maximale Fördersumme
Das Mehrgenerationenhaus IFAK e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 2.500 Euro beantragt. Da die maximale Fördersumme der Bezirksvertretung jedoch bei 1.500 Euro liegt, wird nur dieser Betrag gewährt. Die Förderrichtlinien der Bezirksvertretung begrenzen entsprechend die Höhe der Zuwendungen.
Rechtliche Grundlage für Vereinsförderung
Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach der Hauptsatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.
Abwicklung und Kontrolle
Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Maßnahme soll deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft werden.
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