Kategorie: Ausschuss für Beteiligungen und Controlling

  • Bauprojektcontrolling: Über 600 Millionen Euro für städtische Baumaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand ihrer größeren Bauprojekte. Insgesamt sind Kosten von mehr als 600 Millionen Euro geplant, wobei es bei zahlreichen Vorhaben zu Verzögerungen kam. Vier neue Maßnahmen wurden ins Controlling aufgenommen.

    Umfang des Bauprojektcontrollings

    Das Bauprojektcontrolling erfasst investive und konsumtive Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von in der Regel über 1,5 Millionen Euro. Für Projekte über 10 Millionen Euro werden zusätzlich ausführlichere Angaben bereitgestellt. Die mit den Realisierungsbeschlüssen geplanten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Baubereiche: Den größten Anteil macht der Hochbau mit 512 Millionen Euro aus, gefolgt von öffentlichem Grün (38 Millionen Euro), Kombinaßnahmen (35,1 Millionen Euro), Kanalbau (29,1 Millionen Euro) und Straßenbau (25,1 Millionen Euro).

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    Neue Projekte im Controlling

    Mit dem 4. Quartal 2025 wurden vier neue Maßnahmen aufgenommen:

    • Graf-Adolf-Straße, 2. BA: Bau von Mischwasserkanälen mit Straßenumbau (2,8 Millionen Euro)

    • Castroper Straße, 2. BA, Teil 1: Kanalverlegung in geschlossener Bauweise (3,1 Millionen Euro)

    • Goetheschule: Sanierung der Turnhalle (4 Millionen Euro)

    • Junggesellenstraße 8: Sanierung des Verwaltungsgebäudes (10 Millionen Euro)


    Verzögerungen bei zahlreichen Projekten

    Viele Projekte erfahren Terminverschiebungen aufgrund verschiedener Probleme. Bei der Stephanstraße führte eine unerwartete Verkeimung der Wasserleitung zu Verzögerungen. Am Husemannplatz waren trotz vorbereitender Schürfarbeiten umfangreiche Mehrarbeiten erforderlich, unter anderem wegen asbestkontaminierter Bereiche und der mehrfachen Umlegung eines 10-kV-Kabels.

    Probleme bei Kanalprojekten

    Beim Dibergkanal 1. BA kam es nach Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens zu einem Schaden, dessen Klärung Versicherung und Rechtsanwälte einbezog. Die Sanierung steht noch aus, die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Beim 4. BA desselben Projekts musste wegen nicht erkannter Bodenveränderungen das Vortriebsverfahren gewechselt werden.

    Schulbaumaßnahmen betroffen

    Mehrere Brandschutzsanierungen an Schulen verzögern sich aufgrund erweiterter Maßnahmenumfänge. Bei der Kirchschule Höntrop führten ein Wasserschaden, die Feststellung eines Hausschwammes und Mietstreitigkeiten zu Verzögerungen. Am Walter-Gropius-Berufskolleg erwiesen sich die Rahmenbedingungen als komplexer als geplant, da der Schulbetrieb aufrechterhalten werden musste und sich die Bausubstanz als unerwartet marode herausstellte.

    Planungsengpässe als Ursache

    Bei einigen Projekten führten Planungsengpässe zu Verzögerungen. Das mit der Planung für „Im Ahfeld“ beauftragte Ingenieurbüro musste zunächst die Maßnahme Bessemerstraße abarbeiten. Beim Leither Bach ist das beauftragte Planungsbüro insolvent, was weitere Bauabschnitte verzögert.

  • Stadt übernimmt Ausfallbürgschaften für Sporteinrichtungs-Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt wird Ausfallbürgschaften für eine Beteiligungsgesellschaft übernehmen, die eine bestehende Sporteinrichtung umbauen und modernisieren will. Die Finanzierung erfolgt über Bankdarlehen, für die das Kreditinstitut städtische Bürgschaften als Sicherheit verlangt.

    Investition in bestehende Sporteinrichtung

    Eine Gesellschaft, an der die Stadt sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist, plant umfangreiche Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Sporteinrichtung. Das Projekt umfasst Umbau, Grundmodernisierung und Erweiterung der Anlage. Die Finanzierung soll durch Darlehen eines Kreditinstituts erfolgen.

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    Städtisches Interesse an der Maßnahme

    Im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hat die Stadt ein unmittelbares eigenes Interesse an den geplanten Investitionen. Das Kreditinstitut macht die Darlehensgewährung davon abhängig, dass die Stadt Ausfallbürgschaften in Höhe der Darlehenssummen übernimmt.

    Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die eigentliche Beschlussvorlage (Nr. 20252640) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte.

    Gremienlauf

    Die Angelegenheit durchläuft mehrere städtische Gremien: zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 und schließlich den Rat am 5. Februar 2026. Alle Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme.

  • Vierteljahresbericht zum Schuldenmanagement vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Das unterjährige Berichtswesen ergänzt die jährliche Berichterstattung über die städtischen Finanzen.

    Quartalsweise Überwachung der Stadtfinanzen

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Zillmann hat den aktuellen Vierteljahresbericht zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement für das abgelaufene dritte Quartal 2025 erstellt. Der Bericht wird dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Regelmäßige Kontrolle seit 2015

    Das unterjährige Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement wurde bereits im Oktober 2015 vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling beschlossen. Seither erhält das Gremium neben dem ausführlichen jährlichen Bericht auch quartalsweise aktuelle Daten zur Entwicklung der städtischen Schulden und Zinsen.

    Transparenz bei der Finanzsteuerung

    Die quartalsweisen Berichte dienen der kontinuierlichen Überwachung und Steuerung der städtischen Finanzsituation. Sie ermöglichen es den Ausschussmitgliedern, zeitnah über die Entwicklung der kommunalen Verschuldung informiert zu werden und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.

  • Kulturinstitute verzeichnen unterschiedliche Auslastungsentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage detaillierte Auslastungszahlen für Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Planetarium vorgelegt. Während die Symphoniker mit über 80 Prozent Spitzenwerte erreichen, zeigen sich bei den anderen Einrichtungen gemischte Entwicklungen.

    Schauspielhaus stabilisiert Besucherzahlen

    Das Schauspielhaus konnte seine Auslastungsquote von 59,5 Prozent in der Saison 2022/2023 auf 65,5 Prozent in 2023/2024 steigern. Für die laufende Saison 2024/2025 wird sogar eine Quote von 69,8 Prozent erreicht (Stand Mai 2025). Die Besucherzahl liegt konstant bei rund 126.000 bis 127.000 Gästen pro Saison.

    Besonders erfolgreich entwickelt sich die Gastspieltätigkeit: In der Saison 2023/24 sahen fast 17.000 Zuschauer 32 auswärtige Vorstellungen, darunter auch beim renommierten Berliner Theatertreffen. Die Eintrittskartenerlöse konnten um rund 10 Prozent gesteigert werden.

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    Bochumer Symphoniker in der Spitzengruppe

    Mit einer Auslastungsquote von 85 Prozent (Saison 2024/2025) gehören die Bochumer Symphoniker zur deutschlandweiten Spitzengruppe. Der Bundesdurchschnitt öffentlicher Konzertorchester liegt bei nur 67 Prozent. Bereits in der Saison 2023/2024 erreichten die Symphoniker 83,2 Prozent Auslastung bei über 54.000 Besuchern.

    Die Verwaltung führt den Erfolg auf eine ausgewogene Balance zwischen populären Programmen und anspruchsvollem Repertoire zurück. Faktoren wie Programm, Gastkünstler, Preisstruktur und Werbemaßnahmen beeinflussen dabei die Nachfrage.

    Planetarium mit Besucherrekord

    Das Planetarium verzeichnete 2024 das erfolgreichste Jahr seit Bestehen mit 353.175 Besuchern und war damit das erfolgreichste Planetarium Deutschlands. Die Auslastungsquote liegt konstant bei rund 58 Prozent.

    Allerdings erschweren Sonderformate wie Trauungen, Kurse oder Schulklassenveranstaltungen eine pauschale Bewertung der Auslastung. Über 300 Veranstaltungstermine richten sich speziell an Schulklassen und finden auch bei geringer Teilnehmerzahl aus pädagogischen Gründen statt.

    Strategische Ausrichtung auf Qualität und Wirtschaftlichkeit

    Die Verwaltung betont, dass bei allen drei Kulturinstituten nicht nur die reine Besucherzahl im Fokus steht, sondern die optimale Balance zwischen Qualitätsanspruch, Bildungsauftrag und wirtschaftlicher Effizienz. Ziel ist es, durch eigenerwirtschaftete Erlöse einen möglichst hohen Deckungsgrad des Aufwandes zu erreichen, ohne Qualitätseinbußen hinzunehmen.

  • Verwaltung gibt Auskunft über städtische Solaranlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu drei städtischen Solaranlagen detaillierte Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Kosten und Betrieb veröffentlicht. Zwei Anlagen gehören der Stadt, eine wird von den Stadtwerken gepachtet.

    Eigentumsverhältnisse der Anlagen

    Die Verwaltung stellte klar, dass sich die Solaranlagen „Am Sattelgut 3“ und „Neuhofstraße 11a“ im städtischen Besitz befinden, während die Anlage an der „Josephinenstraße 80“ von den Stadtwerken Bochum gepachtet wird.

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    Investitionskosten und Inbetriebnahme

    Die Photovoltaikanlage „Am Sattelgut 3“ wurde am 1. Oktober 2017 zusammen mit der städtischen Kindertagesstätte in Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 43.090,03 Euro. Die Anlage „Neuhofstraße 11a“ folgte am 1. Dezember 2020 mit Investitionskosten von 51.482,95 Euro.

    Die Stadtwerke-Anlage an der Josephinenstraße 80 wurde zum 1. März 2021 im Anlagevermögen der Stadtwerke Bochum GmbH mit einem Wert von 43.191,14 Euro aktiviert.

    Abschreibung und Wartung

    Alle Photovoltaikanlagen werden als technische Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Bei den beiden städtischen Anlagen sind bislang keine Wartungskosten angefallen. Zuschreibungen erfolgten seit der Inbetriebnahme nicht.

    Pachtmodell mit den Stadtwerken

    Für die Anlage an der Josephinenstraße 80 besteht ein besonderes Arrangement: Die Stadtwerke Bochum sind Errichter und Eigentümer der Anlage und überlassen der Stadt die Nutzung. Betriebsführung, Wartung und Reparatur gehen zu Lasten der Stadtwerke. Dafür zahlt die Stadt eine monatliche Pacht von 451,17 Euro brutto.

    Die Anfrage bezog sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach die drei Anlagen zusammen Strom im Wert von etwa 25.400 Euro produzierten, basierend auf einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde.

  • Verwaltung setzt auf nachhaltige Vergabekriterien bei Unterschwellenvergabe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    14.04.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    16.04.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will die durch eine Gesetzesänderung des Landes geschaffenen neuen Freiheiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe vollständig nutzen und dabei Nachhaltigkeitskriterien in allen Ausschreibungen berücksichtigen. Eine eigene Satzung ist nicht geplant.

    Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden

    Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.

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    Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen

    Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien – sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale – in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.

    Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung

    Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein „Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum“ entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.

    Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant

    Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.

  • Wirtschaftsplan der Bochum Perspektive GmbH für 2026 zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch den Aufsichtsrat soll der Rat der Stadt über den Plan entscheiden und die Gesellschaftervertreterin entsprechend anweisen.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und die städtische Gesellschaftervertreterin anzuweisen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

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    Flächenentwicklung MARK 51°7 abgeschlossen

    Die Flächenentwicklung des Projekts MARK 51°7 wurde zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen, was gleichzeitig das Ende des Durchführungszeitraums der RWP-Förderung markiert. Grundsätzlich sind die Flächen vollständig vermarktet, jedoch haben die Interessenten für die Grundstücke 12 und 34 von ihren Bauvorhaben Abstand genommen. Die Vermarktung dieser Grundstücke wurde daher wieder aufgenommen, ihre Veräußerung ist für 2027 eingeplant.

    Finanzplanung 2026

    Der Erfolgsplan für 2026 sieht keine Erlöse aus Grundstücksverkäufen vor. Die Veräußerung der Grundstücke 12 und 34 in Höhe von 4,1 Millionen Euro ist erst für 2027 berücksichtigt. Stattdessen werden sonstige Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung von 0,35 Millionen Euro eingeplant.

    Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus laufenden Kosten für Reparaturen, Energiekosten der vermieteten Liegenschaften, Grundbesitzabgaben, Raumkosten, Versicherungen und dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zu einem voraussichtlichen negativen Jahresergebnis von 0,24 Millionen Euro.

    Liquiditätssituation

    Der Finanzplan zeigt einen Mittelbedarf von 0,58 Millionen Euro für 2026. Dem stehen Deckungsmittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro gegenüber, die sich hauptsächlich aus Mieterlösen speisen. Der Plan stellt die Liquiditätsplanung für die gesamte Gesellschaft dar und berücksichtigt nicht nur geplante Investitionen.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

    Entscheidung im Februar geplant

    Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

  • Wirtschaftsplan 2026 der Wirtschaftsförderung Bochum zur Ratsentscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung – nun entscheidet der Rat über die weitere Vorgehensweise der städtischen Gesellschaftervertretung.

    Beratungsweg und Entscheidungsfindung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026, anschließend den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die finale Entscheidung fällt der Rat am 19. März 2026.

    Der Aufsichtsrat der WiFö hat den Plan bereits in seiner Sitzung vom 30. Januar beraten und der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung empfohlen. Mit dem Ratsbeschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, entsprechend zu votieren.

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    Schwerpunkt Breitbandversorgung

    Der Wirtschaftsplan 2026 wird maßgeblich durch das Förderprojekt „Breitbandversorgung“ geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Zuwendungen von 25,7 Millionen Euro für dieses Projekt. Der erforderliche Eigenanteil von 2,9 Millionen Euro wurde der WiFö bereits 2021 und 2025 von der Stadt zur Verfügung gestellt.

    Korrespondierend fallen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Fremdleistungen und Fremdarbeiten von 28,5 Millionen Euro an. Für 2026 ist eine zusätzliche Entnahme von 2,9 Millionen Euro vorgesehen, um den Eigenanteil zu kompensieren.

    Weitere Geschäftstätigkeiten

    Neben dem Breitbandprojekt betreibt die WiFö das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW. Dabei werden leerstehende Ladenlokale angemietet und zeitlich begrenzt zu günstigeren Konditionen an Unternehmen weitervermietet.

    Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf die Organisation von Gründungswettbewerben und Messeteilnahmen, unter anderem regelmäßig an der Expo Real in München.

    Personalentwicklung

    Eine wichtige Änderung betrifft den Personalbereich: Die Personalgestellung städtischer Mitarbeiter ist Ende 2024 ausgelaufen. Die Beschäftigten wurden entweder von der WiFö übernommen oder erhielten neue Aufgabenfelder bei der Stadt.

    Der Wirtschaftsplan gliedert sich in Erfolgsplan, Eigenkapitalentwicklung und Stellenplan. Auf einen eigenständigen Investitions- und Finanzplan wurde verzichtet, da keine größeren Investitionen geplant sind.

  • Stadtrat soll Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung und bittet die Stadt um Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 20,9 Millionen Euro.

    Beratungsweg und Beschlussempfehlung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März, bevor der Rat am 19. März final darüber entscheidet. Mit dem Beschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, dem Plan in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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    Finanzierung erfordert hohe Kapitaleinzahlungen

    Der Aufsichtsrat der WEG empfiehlt der Stadt, für 2026 eine konsumtive Kapitaleinzahlung von 17,371 Millionen Euro sowie eine investive Kapitaleinzahlung von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die konsumtive Zahlung erfolgt bereits 2025 und wurde unter Vorbehalt am 18. Dezember 2025 geleistet.

    Ein großer Teil der konsumtiven Mittel fließt an die Tochtergesellschaften weiter: 6,0 Millionen Euro an die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH, 4,5 Millionen Euro an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH und 1,9 Millionen Euro an die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft.

    Schwerpunkte im Geschäftsbereich

    Der Wirtschaftsplan sieht verschiedene Entwicklungen vor: Die Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung sollen durch Stabilisierung nach Sanierungen und turnusmäßige Entgelterhöhungen steigen. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen beim Parkhaus Husemann-Platz (2026) und Konrad-Adenauer-Platz (2025-2028) mit Einnahmeausfällen verbunden.

    Bei den Gewerbemieten sinkt das Niveau, da der Mietvertrag mit der WiFö aufgelöst und durch eine Neujustierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ersetzt wird. Zudem entfällt die Investitionsmiete für Laborumbauten der chemischen Untersuchungsämter.

    Investitionen und Eigenkapitalentwicklung

    Der Investitions- und Finanzplan umfasst 5,8 Millionen Euro für 2026 beziehungsweise 40,7 Millionen Euro insgesamt. Die größten Positionen entfallen auf Flächen (35,2 Millionen Euro) und Parkhäuser (3,7 Millionen Euro). Geplante Generalsanierungen der Parkhäuser im Volumen von 11,6 Millionen Euro sind noch nicht eingeplant.

    Die Eigenkapitalquote soll sich von 31,3 Prozent Ende 2026 auf 26,4 Prozent Ende 2030 entwickeln. Zur Finanzierung sind in den Jahren 2029 und 2030 zusätzliche Entnahmen aus der Kapitalrücklage erforderlich.