Kategorie: Ausschuss für Beteiligungen und Controlling

  • Zentrale Dienste: Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung wird neu besetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    Neubesetzung in eigenbetriebsähnlicher Einrichtung

    In der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ist die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung neu zu besetzen. Dies teilte die Verwaltung in einer öffentlichen Mitteilung mit.

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    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat am 18. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Personalangelegenheit.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261174 beraten und entschieden. Die öffentliche Mitteilung beschränkt sich daher auf die grundsätzliche Information über die Neubesetzung der Führungsposition.

    Die Mitteilung stammt vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation und wurde von Alexandra Sander verfasst.

  • Zentrale Dienste weisen Gewinn von 0,448 Millionen Euro im ersten Quartal aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste hat im ersten Quartal 2026 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,448 Millionen Euro erzielt. Dies geht aus dem Zwischenbericht hervor, den der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnis nehmen soll.

    Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2026 zeigt die finanzielle Entwicklung der Zentralen Dienste auf. Die Berichterstattung erfolgt gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW und § 12 der Betriebssatzung, wonach die Betriebsleitung regelmäßig über Erträge, Aufwendungen und die Abwicklung des Vermögensplans informieren muss.

    Personalkosten unter Plan

    Bei den Personalkosten liegt die Einrichtung deutlich unter den geplanten Werten. Die berücksichtigten Personalkosten unterschreiten den Planwert um 1,332 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich teilweise durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse sowie verspätete oder noch nicht erfolgte Stellenbesetzungen.

    Die ausgewiesenen Personalaufwendungen berücksichtigen bereits anteilige Beträge für:

    • Sonderzuwendung
    • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
    • Voraussichtliche Erstattungen an den städtischen Haushalt
    • Beiträge zur Unfallkasse und Beihilfen
    • Rückstellungen für Versorgungsempfänger

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    Umsatzerlöse erreichen 71 Prozent des Planvolumens

    Die Umsatzerlöse betragen 71 Prozent des anteiligen Planvolumens für das erste Quartal. Maßgeblich für diese Entwicklung sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 20,276 Millionen Euro. Diesen stehen in der Regel entsprechende Erstattungen durch den städtischen Haushalt gegenüber, beispielsweise für Unternehmerleistungen bei baulichen Maßnahmen.

    Da die Mittelabflüsse bei baulichen Maßnahmen im Jahresverlauf schwanken können, etwa durch Leistungsverschiebungen bei Bauprojekten, ist die weitere Entwicklung abzuwarten.

    Investitionen deutlich unter Planansatz

    Für betriebliche Investitionen wurden bis zum Ende des ersten Quartals insgesamt 75.319 Euro verausgabt. Der Vermögensplan für das Jahr 2026 sieht Investitionen in Höhe von 860.900 Euro vor.

    Jahresergebnis noch nicht absehbar

    Das Ergebnis des Jahres 2026 hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend beurteilt werden können. Dazu gehören unter anderem:

    • Die tatsächliche Höhe der Kosten für Zuführungen zu Rückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger
    • Die Entwicklung der durch interne Mieten refinanzierten Kosten
    • Die Entwicklung der Rückstellungen für Urlaub und Zeitkontostunden

    Der rechnerische Überschuss im ersten Quartal sei kein Ergebnis, das bereits für das Jahresende hochgerechnet werden könne, betont die Verwaltung.

    Bei den Zwischenberichten wird berücksichtigt, dass Mehr- oder Minderausgaben bei den Energiekosten das betriebliche Gesamtergebnis nicht beeinflussen. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Nebenkostenabrechnung auf Basis der Ist-Kosten mit dem städtischen Haushalt.

  • Verwaltung legt Photovoltaikbericht 2025 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung informiert über die Aktivitäten beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im vergangenen Jahr. Der Bericht wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Jahresrückblick auf PV-Ausbau

    Die Verwaltung resümiert mit dem Jahresbericht die Aktivitäten zum Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern im Jahr 2025. Der Bericht wurde von Achim Paas aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Technische Betriebsleitung erstellt.

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    Beratung im Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Photovoltaikbericht in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Mitteilung der Verwaltung hat die Nummer 20260722 und wurde am 10. März 2026 veröffentlicht.

    Der detaillierte Jahresbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt und enthält die konkreten Zahlen und Entwicklungen des städtischen Photovoltaikausbaus.

  • Vierteljahresbericht zum Schuldenmanagement vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den aktuellen Vierteljahresbericht zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement für das vierte Quartal 2025 vorgelegt.

    Regelmäßige Berichterstattung

    Das Amt für Finanzsteuerung erstellt neben dem ausführlichen jährlichen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement auch unterjährig quartalsweise Berichte mit aktuellen Daten. Diese regelmäßige Berichterstattung geht auf eine Vorlage aus dem Jahr 2015 zurück, die das unterjährige Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement etablierte.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Vierteljahresbericht für das abgelaufene vierte Quartal 2025 wird am 27. Januar 2026 dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Mitteilung wurde von Frank Zillmann aus dem Amt für Finanzsteuerung verfasst und trägt die Vorlagennummer 20260051.

    Der detaillierte Bericht ist als Excel-Datei beigefügt und enthält die aktuellen Daten zur städtischen Verschuldung und zum Zinsmanagement.

  • Stadtwerke Bochum erhöhen Beteiligung an Trianel Erneuerbare Energien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.

    Erfolgreiche Entwicklung der TEE

    Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.

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    Strategische Vorteile der Anteilserhöhung

    Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.

    Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio

    Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.

    Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.

    Jahresabschluss mit Fehlbetrag

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29.170.674,50 Euro, während ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro zu Buche steht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

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    Verrechnung mit Rücklage geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Entscheidung unter Vorbehalt

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

    Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisiert und wendet bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) an.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling entscheidet am 27. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Ausschuss entlastet Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, den der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit der allgemeinen Rücklage verrechnen will.

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    Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach NKF-Vorschriften

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die ihren Jahresabschluss unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dies entspricht den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Rat wird über den geprüften Jahresabschluss in einer separaten Vorlage beschließen.

  • BOGESTRA plant für 2026 mit Verlust von 94,8 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 16 (AfD,FDP)
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 67 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,BSW,Backs,OB)

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Verlust von 94,831 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Investitionen von knapp 30 Millionen Euro geplant. Der Stadtrat soll dem Wirtschaftsplan Ende Januar zustimmen.

    Deutschlandticket belastet weiterhin die Finanzen

    Die Unternehmensplanung der BOGESTRA ist stark von den Auswirkungen des vergünstigten Deutschlandtickets geprägt. Zwar steigt der Preis zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro, dennoch entstehen weiterhin erhebliche Einnahmeausfälle. Bund und Länder haben insgesamt drei Milliarden Euro zum Ausgleich der Verluste bei Verkehrsunternehmen zugesagt. Davon entfallen auf die BOGESTRA rund 27,8 Millionen Euro an finanziellen Hilfsmitteln.

    Trotz dieser Unterstützung warnt das Unternehmen vor einer Finanzierungslücke. Nach Prognosen des Branchenverbandes VDV werden die drei Milliarden Euro nicht ausreichen, um alle Ausgleichsansprüche vollständig zu bedienen. Zusätzlich wird ein Risiko von drei Millionen Euro identifiziert, das nicht im geplanten Ergebnis enthalten ist.

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    Personalkosten und Energiepreise steigen weiter

    Für den Personalaufwand sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen – etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Berücksichtigt sind eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent sowie eine Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtumlage um zehn Prozent ab Mai 2025.

    Bei den Energiekosten zeigt sich eine stabile Entwicklung, wobei Einspareffekte durch die Schließung des Busstandorts Witten wirken. Der Dieselpreis wurde gegenüber der Vorjahresplanung um sechs Cent auf 1,20 Euro reduziert. Beim Strom deckt die BOGESTRA ihren Bedarf über Spot-Markt-Verträge zu tagesaktuellen Preisen.

    Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur

    Das geplante Investitionsvolumen beträgt 57,3 Millionen Euro, wovon 27,4 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Auf eine Beschaffung neuer Busse wird 2026 verzichtet. Die Investitionen konzentrieren sich stattdessen auf die Infrastruktur: Gleisanlagen, Fahrtreppen, barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

    Personalabbau um 100 Stellen geplant

    Der Personalplan sieht eine Reduzierung um 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt 2.289 Beschäftigte vor. Dies ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Stärker“, das die eingeleiteten Sparmaßnahmen des Vorgängerprogramms „Move“ fortsetzt.

    Beratungen in den Gremien

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Januar) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (28. Januar), bevor der Rat am 5. Februar die finale Entscheidung trifft. Aufgrund der Kommunalwahlen finden die konstituierenden Aufsichtsratssitzungen der BOGESTRA erst im März statt.

  • Rat entscheidet über Wirtschaftspläne der USB-Gesellschaften für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH haben ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch die Aufsichtsräte soll der Rat am 5. Februar über die Zustimmung zu den Planungen der städtischen Unternehmen entscheiden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne beider USB-Gesellschaften zur Beschlussfassung vor. Die Beratungen beginnen Ende Januar in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

    USB Bochum GmbH plant mit 329.000 Euro Gewinn

    Die USB Bochum GmbH weist in ihrem Erfolgsplan ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 329.000 Euro aus. Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber 2025 geringfügig um 308.000 Euro auf 82,779 Millionen Euro. Dieser Rückgang um 0,37 Prozent ist hauptsächlich auf geringere Erlöse bei Ersatzbaustoffen und der Papierverwertung zurückzuführen.

    Gleichzeitig steigen die LSP-Entgelte für die Abfallwirtschaft um 6,98 Prozent und für die Straßenreinigung um 3,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Der Personalaufwand erhöht sich um 1,509 Millionen Euro auf 46,778 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent entspricht. Grund sind die eingeplanten tariflichen Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent.

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    Deponierückstellungen wirken sich positiv aus

    Bei den Deponierückstellungen plant die USB Bochum mit einer Zuführung von 183.000 Euro und einer Inanspruchnahme von 7,566 Millionen Euro. Dies wirkt sich im Saldo mit 7,383 Millionen Euro aufwandsmindernd auf das Ergebnis aus.

    Die Abschreibungen steigen deutlich um 1,692 Millionen Euro auf 6,984 Millionen Euro, was einem Anstieg von knapp 32 Prozent entspricht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für das stadtweite Projekt „Smart City Innovation Unit“ belasten weiterhin das Ergebnis.

    USB Service GmbH rechnet mit 511.000 Euro Gewinn

    Die USB Service GmbH, die den Containerdienst und das EKOCityCenter umfasst, plant für 2026 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 511.000 Euro. Dies liegt unter dem erwarteten Jahresüberschuss für 2025 von 742.000 Euro, der jedoch noch durch den Brand im EKOCityCenter beeinflusst wird.

    Die Umsatzerlöse sollen 2026 bei 29,299 Millionen Euro liegen, deutlich über der Hochrechnung 2025 von 25,856 Millionen Euro. Die höheren Erlöse im Maklergeschäft und Containerdienstgeschäft resultieren vorrangig aus Preisanpassungen.

    Steigende Kosten durch CO2-Steuer

    Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen um 2,853 Millionen Euro auf 15,890 Millionen Euro. Dies liegt größtenteils an höheren Verwertungs- und Verbrennungsaufwendungen, unter anderem durch die angehobene CO2-Steuer.

    Die Personalkosten erhöhen sich um 1,060 Millionen Euro auf 7,087 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent und zusätzliche Stellen.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Wirtschaftspläne durchlaufen zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

  • Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH an den Standard kommunaler Unternehmen angleichen. Die Gesellschaft gehört vollständig zum Sondervermögen Grundstücksentwicklung und soll zur Gewerbeflächenentwicklung genutzt werden.

    Anpassung an kommunale Standards

    Der Rat der Stadt soll der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zustimmen. Die Anteile der Gesellschaft gehören zu 100 Prozent dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung. Der bisherige Gesellschaftsvertrag stammt noch vom ursprünglichen Veräußerer und berücksichtigt kommunale Besonderheiten nicht in der für städtische Beteiligungen üblichen Weise.

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    Beratungsverfahren bis Februar

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

    Hintergrund der Gesellschaft

    Die Stadt hatte den Erwerb der Gesellschaftsanteile bereits mit einer früheren Beschlussvorlage genehmigt. Die Gesellschaft besaß als einzigen Vermögenswert das Grundstück an der Wohlfahrtstraße. Der Erwerb in gesellschaftsrechtlicher Form war Bedingung des Verkäufers.

    Nach dem Erwerb prüfte die Verwaltung eine Verschmelzung oder Auflösung der Gesellschaft. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Folgewirkungen bei einer Grundstücksübertragung wurde jedoch entschieden, die Gesellschaft fortzuführen und die Gewerbeflächenentwicklung innerhalb der Gesellschaft abzuwickeln.

    Vollständige Neufassung geplant

    Der neue Gesellschaftsvertrag soll bewährte Formulierungen und Strukturen verwenden, die kommunale Besonderheiten umfassend berücksichtigen. Zusätzlich werden Erleichterungen des 3. NKFWG NRW für städtische Beteiligungsgesellschaften eingearbeitet, die der Rat bereits für andere kommunale Unternehmen beschlossen hatte.

    Da es sich um eine vollständige Neufassung handelt, verzichtet die Verwaltung auf eine Synopse der Änderungen.