Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht, der die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 26. April 2026, anlässlich des Maiabendfests in der Innenstadt ermöglichen soll.
Verkaufsöffnung von 13 bis 18 Uhr geplant
Der Änderungsantrag sieht vor, dass Geschäfte in einem definierten Bereich der Innenstadt am 26. April 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies soll im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Maiabendfest“ geschehen. Der genaue Geltungsbereich ist in einem beigefügten Stadtplan (Anlage 1 NEU) dargestellt, der Bestandteil der Verordnung werden soll.
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Jetzt abonnierenRechtliche Grundlage und Strafen
Die Verordnung stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz NRW und sieht vor, dass Verkaufsstellen nur dann geöffnet sein dürfen, wenn die entsprechende Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Bei Verstößen gegen die Regelung können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Inkrafttreten eine Woche nach Verkündung
Die ordnungsbehördliche Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten, sofern der Rat dem Antrag zustimmt. Eine detaillierte Begründung will Fraktionsvorsitzender Karsten Herlitz mündlich in der Ratssitzung vortragen.
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