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Fraktionen beantragen umfassende Änderungen der Ratsgeschäftsordnung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Alle Fraktionen des Bochumer Stadtrats haben gemeinsam einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingereicht. Die geplanten Neuerungen sehen unter anderem eine Live-Übertragung der Ratssitzungen im Internet, längere Redezeiten und die Streichung der Fragehalbestunde für Bürger vor.

Sechs Änderungspunkte zur Abstimmung

Der interfraktionelle Änderungsantrag, der am 19. März 2026 im Rat zur Abstimmung steht, umfasst sechs Kernpunkte, die getrennt abgestimmt werden sollen. Die Änderungen betreffen verschiedene Paragraphen der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

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Sachanträge erhalten Vorrang

Eine wesentliche Neuerung sieht vor, dass Sachanträge im Sinne der Gemeindeordnung NRW künftig zu Beginn des Eintritts in die Tagesordnung und noch vor den Beschlussvorlagen der Verwaltung beraten werden sollen. Damit erhalten Anträge aus den Fraktionen einen höheren Stellenwert in der Sitzungsreihenfolge.

Fragehalbestunde wird gestrichen

Kontrovers dürfte die geplante Streichung der Fragehalbestunde für Einwohner sein. Der entsprechende Paragraph 2a soll komplett aus der Geschäftsordnung entfernt werden, was die direkten Partizipationsmöglichkeiten der Bürger in den Ratssitzungen einschränken würde.

Live-Übertragung und längere Redezeiten

Als modernisierende Maßnahme ist die Live-Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen geplant. Diese sollen künftig in Bild und Ton über die Website www.bochum.de verfügbar sein. Gleichzeitig wird die allgemeine Redezeit von bisher nicht genannter Dauer auf bis zu zehn Minuten festgelegt.

Vereinfachte Protokollierung und Anfragebearbeitung

Die Sitzungsniederschriften sollen künftig schlanker werden: Zusätzliche Aufzeichnungen über den wesentlichen Beratungsinhalt sind nur noch nötig, wenn sie zur Erläuterung der Beschlüsse erforderlich sind. Anfragen und Antworten werden nur noch stichwortartig protokolliert, wenn sie unmittelbar in der Sitzung beantwortet werden.

Für nicht sofort beantwortbare Anfragen wird eine klare Frist eingeführt: Sie müssen spätestens in der übernächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden.

Hintergrund der Reform

Die Geschäftsordnungsreform geht auf einen Ratsbeschluss vom 18. December 2025 zurück. Die Verwaltung hatte daraufhin einen Entwurf zur Anpassung vorgelegt, in den nun die Änderungsvorschläge aller Fraktionen und Gruppen einfließen sollen.

Unterlagen

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