Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
CDU, SPD und Grüne wollen die Bochumer Sicherheitsverordnung ändern und das Grillen an zwei weiteren Standorten untersagen. Außerdem sollen die Regeln bei erhöhter Brandgefahr verschärft werden.
Die drei größten Ratsfraktionen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Bochumer Sicherheitsverordnung eingereicht. Der Antrag sieht vor, das Grillverbot auf den Ümminger See und die Schmechtingwiese auszuweiten.
Neue Grillverbotszonen geplant
Konkret soll § 17 Absatz 6 der Verordnung erweitert werden. Zu den bereits bestehenden Grillverbotszonen Stadtpark, Stadtgarten Wattenscheid und Westpark (außer im ausgewiesenen Grillbereich) kommen dann der Ümminger See und die Schmechtingwiese hinzu. Die betroffenen Bereiche werden in der Verordnung rot schraffiert dargestellt.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenVerschärfte Regeln bei Brandgefahr
Zusätzlich wollen die Fraktionen die Bestimmungen bei erhöhter Feuergefahr anpassen. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillflächen bereits bei einem Graslandfeuerindex von vier bis fünf verboten sein. Bis Ende 2026 gilt noch die bisherige Regelung mit einem Verbot ab Index drei bis fünf.
Der Graslandfeuerindex ist beim Deutschen Wetterdienst abrufbar und gibt die Brandgefahr in der freien Landschaft an.
Lagepläne werden angepasst
Dem Antrag sind entsprechende Lagepläne für die neuen Grillverbotszonen beigefügt. Diese werden als Anlagen 7 und 8 Teil der Sicherheitsverordnung.
Der Änderungsantrag wurde von Karsten Herlitz und Dr. Daniel Obitz (CDU), Peter Reinirkens (SPD) sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Grüne) unterzeichnet. Die Begründung soll mündlich in der Ratssitzung erfolgen.
Schreibe einen Kommentar