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Hinweisgeberschutz: Stadt und kommunale Unternehmen haben Meldestellen eingerichtet

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage zu den seit dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtenden Meldestellen. Während die Stadt ihre interne Meldestelle erst im Dezember 2024 offiziell einrichtete, haben kommunale Unternehmen bereits früher entsprechende Strukturen geschaffen. Bislang ging nur eine Meldung bei der Stadtverwaltung ein.

Unterschiedliche Zeitpunkte der Einrichtung

Die interne Meldestelle der Stadt ist seit Dezember 2024 offiziell eingerichtet. Strukturen zur Meldung von Missständen durch Mitarbeitende bestanden bereits vorher, wurden jedoch erst mit der neuen Meldestelle unter Wahrung der Anonymität zentralisiert.

Bei den kommunalen Unternehmen erfolgten die Einrichtungen zu verschiedenen Zeitpunkten: Die USB Bochum GmbH stellte bereits 2013 einen Compliance-Beauftragten ein, die Straßenbahnen AG richtete 2019 eine Meldestelle ein. Im Jahr 2023 folgten die SBO Senioreneinrichtungen, die Stadtwerke-Gruppe und die Marketing GmbH, 2024 die VBW Bauen und Wohnen GmbH und 2025 die Wirtschaftsentwicklungsgruppe (WEG).

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Vielfältige Meldewege ohne externe Anbieter

Die Stadt nimmt Meldungen ohne externe Anbieter entgegen – telefonisch, postalisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung. Im historischen Rathaus steht ein Briefkasten exklusiv für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung. Anonyme Meldungen können über das Intranet nachverfolgt werden.

Die kommunalen Unternehmen nutzen unterschiedliche Ansätze: Während einige wie die USB auf externe Plattformen setzen (Firma Otris), arbeiten andere mit eigenen digitalen Lösungen oder E-Mail-Postfächern. Die VBW verwendet den „Audatis Manager“, die WEG ein automatisiertes Prozesstool.

Bislang wenige Meldungen eingegangen

Bei der Stadt ist bisher eine Meldung eingegangen, die eine vermutete fehlerhafte fachliche Vorgehensweise betrifft. Die Prüfung durch die Aufklärungsstelle ist noch nicht abgeschlossen.

Bei den kommunalen Unternehmen gingen unterschiedlich viele Meldungen ein: Die USB bearbeitete in der Vergangenheit überwiegend Einzelfälle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Bei der Straßenbahnen AG, der WEG, der Marketing GmbH, den SBO Senioreneinrichtungen, der Stadtwerke-Gruppe und der VBW sind zwischen 2022 und 2025 keine internen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen.

Kontinuierliche Prozessverbesserung

Die Stadt hat mit der Besetzung der Planstelle Antikorruption/Compliance im zweiten Quartal 2024 eine fachübergreifende Aufklärungsstelle eingerichtet. Diese besteht aus Vertretungen der Personalbetreuung, des Rechtsamtes, des Datenschutzes sowie dem Meldestellenbeauftragten.

Die Prozesse werden fortlaufend fallbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein internes Kontrollsystem, das auf alle Ämter ausgerollt wird, soll Verwaltungsprozesse einheitlich steuern und Fehler sowie Missbrauch wirksam verhindern.

Auch die kommunalen Unternehmen haben kontinuierliche Überprüfungs- und Prüfprozesse implementiert, um Compliance und Prävention sicherzustellen. Diese reichen von regelmäßigen externen Audits bis hin zu jährlichen Mitarbeiterschulungen zu Präventionsthemen.

Unterlagen

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