Schlagwort: Prävention

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

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    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.

  • BSW fragt nach Diskriminierung an Bildungseinrichtungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die BSW-Ratsgruppe will von der Verwaltung wissen, wie viele Fälle mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund an Schulen und Kitas gemeldet wurden. Zudem erkundigt sich die Partei nach Präventionsmaßnahmen und deren Wirksamkeit.

    Statistische Grundlage für Diskussion gefordert

    Die Ratsgruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 gestellt. Anlass ist nach Darstellung der BSW die „aktuelle gesellschaftspolitische Lage“, die vermehrt zu Vorfällen mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund führe. Besonders Kinder seien diesen Tendenzen oft schutzlos ausgeliefert.

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    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Der Vorsitzende der BSW-Ratsgruppe, Sven Ratajczak, möchte zunächst wissen, wie viele Fälle mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund an Bildungseinrichtungen in den Jahren 2024 und 2025 gemeldet wurden. Darüber hinaus erkundigt sich die BSW nach Präventionsmaßnahmen der Verwaltung sowie nach entsprechenden Maßnahmen von Land und Bund, die an örtlichen Bildungseinrichtungen umgesetzt wurden.

    Wirksamkeit von Präventionsprogrammen im Fokus

    Als vierte Frage will die BSW erfahren, ob der Verwaltung Erkenntnisse oder Studien über die Wirksamkeit der einzelnen Präventionsmaßnahmen vorliegen. Als Beispiel nennt Ratajczak das Programm „Schule ohne Rassismus„. Diese Informationen sollen dem Rat als Grundlage für eine konstruktive Diskussion über Verbesserungsmaßnahmen dienen.

    Die BSW begründet ihre Anfrage damit, dass Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen wichtige Sozialisationsinstanzen seien und daher besondere Beachtung verdienen.

  • SPD, Grüne und Die Linke fordern Gesundheitskiosk für Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Abstimmungsergebnis:
    Enthaltungen: 4 (CDU)
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke)

    Drei Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wollen die Verwaltung beauftragen, ein Konzept für einen Gesundheitskiosk zu entwickeln. Besonders die Stadtteile Hamme, Hofstede und Riemke sowie die Innenstadt sollen als mögliche Standorte geprüft werden.

    Die SPD-Fraktion, die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, um die gesundheitliche Versorgung im Stadtbezirk zu verbessern. Mit dem am 4. Januar 2026 vorgelegten Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept für einen Gesundheitskiosk in Bochum-Mitte zu erstellen.

    Vorbild Wattenscheid bereits umgesetzt

    Als Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass im Februar 2025 bereits ein Gesundheitskiosk in Wattenscheid eröffnet wurde. Auch die Menschen in Bochum-Mitte hätten einen großen Bedarf für eine solche Einrichtung, argumentieren David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke).

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    Kosten und Standorte sollen ermittelt werden

    Das zu entwickelnde Konzept soll unter anderem die Kosten und geeignete Standorte ermitteln. Besonders in den Fokus genommen werden sollen dabei die Stadtteile Hamme, Hofstede und Riemke sowie die Innenstadt. Die Verwaltung soll das fertige Konzept in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorstellen.

    Niedrigschwellige Beratung als Ziel

    Mit dem Gesundheitskiosk wollen die Fraktionen eine wohnortnahe und niedrigschwellige Möglichkeit für Beratungs- und Vorsorgeangebote zu gesundheitlichen und sozialen Themen schaffen. „Nicht alle Menschen haben die Mittel oder die Zeit, sich gesund zu ernähren, viel Sport zu treiben oder sich um ihre psychische Gesundheit zu kümmern“, heißt es in der Begründung des Antrags.

  • Verwaltung beantwortet Anfrage zur Clankriminalität nur eingeschränkt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    23.04.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine umfangreiche AfD-Anfrage zur Clankriminalität geantwortet, verweist aber bei den meisten der 21 Fragen auf die Zuständigkeit der Polizei. Lediglich zu präventiven Maßnahmen gibt die Verwaltung detaillierte Auskünfte.

    Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf das Lagebild Clankriminalität NRW 2024, das für Bochum 493 clanrelevante Straftaten ausweist und die Stadt damit in eine der höchsten Belastungskategorien landesweit einordnet. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, wie sich diese Fallzahlen konkret auf das Stadtgebiet verteilen, welche Deliktsbereiche betroffen sind und welche Stadtteile überdurchschnittlich belastet sind.

    Verwaltung sieht sich nicht zuständig

    In ihrer Antwort betont die Verwaltung in einer Vorbemerkung, dass die Bekämpfung der Clankriminalität eine strategische Aufgabe der Polizei sei. Die Stadt arbeite lediglich „im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes“ und „innerhalb ihres Aufgabenzuschnitts“ mit der Polizei zusammen.

    Diese Einschränkung zieht sich durch die gesamte Antwort: Auf 13 der 21 Fragen antwortet die Verwaltung standardmäßig mit dem Verweis „Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil sie in die Zuständigkeit der Polizei fällt.“ Darunter fallen alle Fragen zu konkreten Fallzahlen, Deliktsbereichen, betroffenen Stadtteilen und Entwicklungen.

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    Präventionsmaßnahmen im Detail dargestellt

    Ausführlich beantwortet die Verwaltung hingegen Fragen zu präventiven Maßnahmen. Dabei werden drei zentrale Programme genannt:

    Landesprogramm „Kurve kriegen“: Das kriminalpräventive Programm richtet sich an 8- bis 17-jährige gefährdete Kinder und Jugendliche, darunter auch solche aus clanstrukturierten Familien. Es umfasst individuelle Betreuung, Kompetenztrainings und Familienarbeit.

    Bochumer Präventionskette „kinderstark in NRW“: Seit 2017 begleitet diese landesweite Strategie Kinder und Jugendliche von der Schwangerschaft bis zum Übergang in Ausbildung oder Studium. Ziel ist die frühe Erkennung von Risikolagen.

    Behördenübergreifende Zusammenarbeit: Die Stadt beteiligt sich am Projekt „Siko Ruhr“ und führt Schwerpunktkontrollen mit Partnern wie Handwerkskammer, Steuerfahndung und Bezirksregierung durch.

    Ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht quantifizierbar

    Bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen erklärt die Verwaltung, dass diese sich auf gewerberechtliche Verstöße und nicht auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Strukturen bezögen. Daher könne die entsprechende Frage nicht beantwortet werden.

    Die Verwaltung sieht das Lagebild als „wichtigen Hinweisgeber“ und bestätigt sich darin, weiterhin eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Zusätzliche Belastungen für den Ordnungsdienst entstünden nicht, da die Verwaltung nur im originären Aufgabenfeld tätig werde und Clan-Zugehörigkeit in der Regel nicht bekannt sei.

    Eine vertiefte Auswertung zur Clankriminalität auf kommunaler Ebene ist derzeit nicht vorgesehen. Der Rat habe bislang keinen entsprechenden Informationsbedarf kommuniziert.