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Stadt benennt Vertreter für Senioreneinrichtungen-Gesellschaft

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

Der Rat soll im Dezember über die Besetzung der Gremien bei der SBO gGmbH entscheiden. Für den Aufsichtsrat müssen noch fünf Mitglieder benannt werden – darunter mindestens zwei Frauen.

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter bei der SBO Senioreneinrichtungen gGmbH vorgelegt. Die Stadt hält 100 Prozent der Anteile an dem Unternehmen, das sieben Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 722 Plätzen in Altenbochum, Langendreer, Goldhamme und Wattenscheid betreibt.

Gesellschafterversammlung bereits besetzt

Für die Gesellschafterversammlung sieht die Vorlage Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vor. Als Stellvertreter ist Sebastian Kopietz vorgesehen. Die beiden sollen die Rechte der Stadt als Gesellschafterin ausüben.

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Aufsichtsrat wartet auf Kandidaten

Bei der Besetzung des Aufsichtsrats steht bislang nur Oberbürgermeister Jens Vieting fest – entweder er selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft nimmt den ersten Sitz ein. Fünf weitere Plätze müssen die Ratsfraktionen noch mit Kandidaten füllen.

Das Gremium besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Neben den sechs Arbeitgebervertretern gehören drei Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat an, die von den Beschäftigten direkt gewählt werden. Derzeit sind dies Sylvia Kölpin, Hans Raimund Stock und Stefan Witte.

Frauenquote zu beachten

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote mindestens zwei Frauen unter den sechs Arbeitgebervertretern sein müssen. Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in wesentlichen Gremien vor.

Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates und verlängert sich automatisch bis zur Neubenennung nach der nächsten Kommunalwahl.

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

Unterlagen

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