Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Verwaltung bestätigt Rechtmäßigkeit von vorbereitenden Gremien im Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage der Grünen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantwortet. Die Einrichtung einer Steuerungsgruppe als vorbereitendes Gremium stehe im Einklang mit geltendem Kommunalrecht.

    Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hatte in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) nachgefragt, ob die Verankerung zusätzlicher vorbereitender Gremien in der Geschäftsordnung rechtlich zulässig sei. Konkret ging es um Gremien, deren Empfehlungen dem Ausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Steuerungsgruppe als vorbereitendes Organ

    In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuerungsgruppe. Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen könne der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln. Hierzu gehöre auch die organisatorische Ausgestaltung der Arbeitsweise, einschließlich vorbereitender Arbeitsstrukturen.

    Die Steuerungsgruppe sei ausdrücklich als vorbereitendes Gremium ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis konzipiert. Ihre Aufgabe bestehe darin, Förderanträge vorab zu sichten und Empfehlungen für die Ausschussberatung zu erarbeiten.

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    Ausschussrechte bleiben unberührt

    Die Verwaltung betont, dass die abschließende Beratung und Beschlussfassung über Förderanträge weiterhin ausschließlich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verbleibt. Die Rechte der Ausschussmitglieder auf Beratung, Stellungnahme und Abstimmung blieben uneingeschränkt bestehen.

    Die Antwort wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 21. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Ratsgruppe Volt fordert mehr Barrierefreiheit im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Die STADTGESTALTER / Volt kritisiert die unzureichende Barrierefreiheit im Ruhrstadion und fordert im Rahmen der bis 2028 geplanten 70-Millionen-Euro-Sanierung umfassende Verbesserungen. Besonders die Anzahl der Rollstuhlplätze und sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen stehen in der Kritik.

    Deutlicher Nachholbedarf bei Rollstuhlplätzen

    Das Ruhrstadion bietet aktuell nur 60 spezielle Plätze für mobilitätseingeschränkte Zuschauende im Bereich der Nordtribüne. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (SBauVO NRW) müssten jedoch mindestens ein Prozent der Besucherplätze für Rollstuhlnutzende freigehalten werden. Bei der aktuellen Kapazität von 26.000 Zuschauenden entspräche dies 260 Plätzen. Auch die UEFA-Empfehlungen, die auf EU-Standards basieren, sehen 168 Rollstuhlplätze vor.

    Die Ratsgruppe kritisiert zudem, dass die bestehenden Plätze nicht vor Regen geschützt sind und ausschließlich in den untersten Tribünenbereichen angeboten werden. Im Gästebereich gibt es keine Rollstuhlplätze, obwohl andere Stadien wie Frankfurt oder Freiburg entsprechende Angebote vorhalten.

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    Mangelhafte sanitäre Ausstattung

    Für die 60 Rollstuhlplätze stehen nach Angaben betroffener Zuschauender lediglich zwei rollstuhlgerechte WC-Anlagen zur Verfügung. Die Ratsgruppe verweist auf innovative Lösungen anderer Stadien: Vereine wie HSV, SC Freiburg, Hertha BSC und Hannover 96 bieten bereits „Toiletten für alle“ mit höhenverstellbaren Pflegeliegen und Liftern an.

    Vorbilder für Inklusion aus anderen Stadien

    Als positive Beispiele führt Volt verschiedene Inklusionsmaßnahmen anderer Vereine an. Der SC Freiburg betreibt ein „Team Gebärdensprache„, das Stadionprogramme übersetzt und auf den Videowänden einblendet. Arminia Bielefeld hat eine „Autisten-Loge“ mit schallarmen Rückzugsräumen eingerichtet.

    Sieben konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst sieben detaillierte Fragen zur Umsetzung einer „Toilette für alle“, Verbesserungen der WC-Anlagen, Bewertung der aktuellen Rollstuhlplatz-Situation sowie mögliche Inklusionsmaßnahmen nach dem Vorbild anderer Stadien. Auch die Vorteile eines hypothetischen Stadionneubaus für die Barrierefreiheit werden thematisiert.

    Die Antworten sollen den noch zu bildenden Fachausschüssen vorgelegt werden.

  • Personalwechsel in Ausschüssen: Neue Benennungen nach Gemeindeordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Volt hat zwei Personalwechsel in wichtigen Ausschüssen vorgenommen. Nadja Zein-Draeger wird dem Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit zugeordnet, Stefanie Beckmann übernimmt eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

    Benennungen nach § 58 GO NRW

    Die Personalentscheidungen erfolgen gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung ermöglicht es, sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschussarbeit einzubinden.

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    Neue Zuordnungen in den Fachausschüssen

    Nadja Zein-Draeger wird künftig im Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit tätig sein. Dieser Ausschuss befasst sich mit Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.

    Stefanie Beckmann erhält eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Der Jugendhilfeausschuss ist für alle Belange zuständig, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen.

  • Demokratietopf Ost: 500 Euro für Elterncafé an Grundschule am Volkspark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll am 3. Dezember über die Förderung eines Elterncafés an der Grundschule am Volkspark entscheiden. Die Kooperation mit der OGS Outlaw beantragt 500 Euro aus dem „Demokratietopf“ für das interkulturelle Projekt.

    Förderung für interkulturellen Austausch

    Die Grundschule am Volkspark möchte gemeinsam mit der OGS Outlaw ein Elterncafé einrichten und durchführen. Ziel des Projekts ist es, den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen, Religionen und Herkünften in der „bunten und vielfältigen Schulgemeinschaft“ zu stärken.

    Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Ost, die beantragten 500 Euro für das Jahr 2026 zu bewilligen. Die Bezirksverwaltungsstelle Ost würde die Förderabwicklung übernehmen.

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    Finanzierung aus dem Demokratietopf

    Die Mittel stammen aus dem sogenannten „Demokratietopf“ der Bezirksvertretung Bochum-Ost. Mit einem Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Grünen zur Haushaltssatzung 2025/2026 hatte das Gremium beschlossen, Projekte zur Stärkung der Demokratie mit insgesamt 5.000 Euro in den beiden Haushaltsjahren zu fördern.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Wie bei allen Zuwendungen üblich, muss die Kooperation nach Durchführung des Elterncafés einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle vorlegen. Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Jährliche Folgekosten entstehen durch das Projekt nicht.

  • Stadt benötigt 1,4 Millionen Euro zusätzlich für Bürgerservice

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Amt für Bürgerservice weist einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 1,4 Millionen Euro auf. Grund sind geringere Einnahmen bei Einbürgerungsgebühren und höhere Kosten für Ausweisdokumente. Der Rat soll der Mittelbereitstellung im Dezember zustimmen.

    Weniger Einbürgerungsanträge als erwartet

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 hatte die Verwaltung mit deutlich mehr Einbürgerungsanträgen gerechnet. Die Gesetzesnovelle hatte die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erheblich gelockert – unter anderem durch die ausnahmslose Hinnahme von Mehrstaatigkeit und verkürzte Voraufenthaltszeiten.

    Ursprünglich prognostizierte die Stadt rund 7.000 Neuanträge pro Jahr mit Gebührenerträgen von etwa 1,8 Millionen Euro. Tatsächlich werden aber hochgerechnet nur etwa 3.700 Neuanträge im laufenden Jahr erwartet. Dies führt zu einem Ertragsausfall von 1,1 Millionen Euro bei den Verwaltungsgebühren.

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    Steigende Kosten bei der Bundesdruckerei

    Zusätzlich entstehen Mehraufwendungen für Ausweisdokumente in Höhe von 0,8 Millionen Euro durch nicht planbare Preissteigerungen der Bundesdruckerei zum 1. August 2025. Diese können nur teilweise durch höhere Ausweisgebühren in Höhe von 0,5 Millionen Euro ausgeglichen werden.

    Deckung durch Gewerbesteuer-Mehrerträge

    Der Mehrbedarf von insgesamt 1,4 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Diese haben die ursprünglichen Planungen durch eine unerwartet positive Entwicklung übertroffen und stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung zur Verfügung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Gültigkeitserklärung aller Wahlen vom September

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Kommunalwahlen, Oberbürgermeisterwahl und Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14. und 28. September 2025 abgeschlossen. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und keine Einsprüche eingingen, wird dem Rat die Gültigkeitserklärung aller Wahlen empfohlen.

    Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen

    Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.

    Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.

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    Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.

    In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.

    Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung

    Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.

    Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

  • Die Linke fragt nach Selbstzahlern in städtischen Unterkünften

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linke im Rat der Stadt Bochum erkundigt sich nach 364 Personen, die als „Selbstzahler“ für ihre Unterbringung in städtischen Unterkünften aufkommen müssen. Die Fraktion vermutet, dass einige davon möglicherweise Anspruch auf Kostenübernahme hätten.

    Anlass der Anfrage ist die für 2026 geplante Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerbern, Aussiedlern sowie von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in städtischen Unterkünften.

    Gruppe der Selbstzahler im Fokus

    Während der überwiegende Teil der untergebrachten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII bezieht und somit die erhöhten Gebühren durch entsprechende Transferleistungen aufgefangen werden, gibt es eine Gruppe von 364 Personen (Stand 11.11.2025), die als „Selbstzahler“ die Benutzungsgebühr grundsätzlich selbst tragen müssen.

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    Verdacht auf ungeltend gemachte Ansprüche

    Die Fraktion Die Linke geht davon aus, dass aufgrund von Sprachbarrieren, Schwierigkeiten mit dem deutschen bürokratischen System und anderen Problemen einige Menschen darunter sind, die eigentlich Anspruch auf Erstattung hätten.

    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage stellt Die Linke fünf konkrete Fragen:

    1. Aus welchen rechtlichen Gründen fallen die 364 Selbstzahler nicht unter den Leistungsbezug nach entsprechenden Gesetzen?
    2. In wie vielen Fällen könnte grundsätzlich ein bislang nicht geltend gemachter Anspruch auf Leistungen bestehen?
    3. Wie werden Bewohner städtischer Unterkünfte über mögliche Ansprüche auf Kostenübernahme informiert?
    4. Werden diese Informationen in einfacher Sprache und relevanten Fremdsprachen bereitgestellt?
    5. Welche Unterstützungsangebote gibt es für Personen mit Sprachbarrieren bei der Antragstellung?

    Die Fraktion bittet um eine kurzfristige Beantwortung bis zur Ratssitzung, da die Informationen für die Beratung der Vorlage 20252433 benötigt werden.

  • Opposition beantragt öffentliche Ausschreibung für Dezernatsposten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    CDU, UWG und FDP wollen die geplante Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann verhindern und fordern stattdessen eine transparente Neubesetzung des Dezernats IV für Bildung, Integration, Kultur und Sport.

    Die drei Oppositionsfraktionen CDU, UWG (Freie Bürger) und FDP haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Dezember eingereicht. Anstelle der vorgesehenen Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann soll der Oberbürgermeister eine öffentliche Ausschreibung für die Dezernentenstelle vorbereiten.

    Neuausschreibung mit externer Beratung

    Der Antrag sieht vor, dass die Ausschreibung für das Dezernat IV – Bildung, Integration, Kultur und Sport – bereits in der nächsten Ratssitzung am 5. Februar 2026 vorgelegt wird. Zusätzlich soll ein geeignetes Personalberatungsunternehmen in das Personalfindungsverfahren einbezogen werden.

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    Begründung bleibt offen

    Die drei Fraktionen haben angekündigt, ihre Begründung für den Änderungsantrag erst mündlich in der Ratssitzung zu erläutern. Unterzeichnet wurde der Antrag von Karsten Herlitz (CDU-Fraktion), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG) sowie Felix Haltt (FDP).

  • BSW fragt nach Diskriminierung an Bildungseinrichtungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die BSW-Ratsgruppe will von der Verwaltung wissen, wie viele Fälle mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund an Schulen und Kitas gemeldet wurden. Zudem erkundigt sich die Partei nach Präventionsmaßnahmen und deren Wirksamkeit.

    Statistische Grundlage für Diskussion gefordert

    Die Ratsgruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 gestellt. Anlass ist nach Darstellung der BSW die „aktuelle gesellschaftspolitische Lage“, die vermehrt zu Vorfällen mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund führe. Besonders Kinder seien diesen Tendenzen oft schutzlos ausgeliefert.

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    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Der Vorsitzende der BSW-Ratsgruppe, Sven Ratajczak, möchte zunächst wissen, wie viele Fälle mit rassistischem oder diskriminierendem Hintergrund an Bildungseinrichtungen in den Jahren 2024 und 2025 gemeldet wurden. Darüber hinaus erkundigt sich die BSW nach Präventionsmaßnahmen der Verwaltung sowie nach entsprechenden Maßnahmen von Land und Bund, die an örtlichen Bildungseinrichtungen umgesetzt wurden.

    Wirksamkeit von Präventionsprogrammen im Fokus

    Als vierte Frage will die BSW erfahren, ob der Verwaltung Erkenntnisse oder Studien über die Wirksamkeit der einzelnen Präventionsmaßnahmen vorliegen. Als Beispiel nennt Ratajczak das Programm „Schule ohne Rassismus„. Diese Informationen sollen dem Rat als Grundlage für eine konstruktive Diskussion über Verbesserungsmaßnahmen dienen.

    Die BSW begründet ihre Anfrage damit, dass Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen wichtige Sozialisationsinstanzen seien und daher besondere Beachtung verdienen.

  • STADTGESTALTER/Volt fragt nach mobilen barrierefreien Toiletten nach Dortmunder Vorbild

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt möchte von der Verwaltung wissen, ob das Pilotprojekt der Nachbarstadt Dortmund mit einer mobilen barrierefreien Toilettenanlage als Vorbild für Bochum dienen könnte. Die Anfrage zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 thematisiert den Mangel an öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet.

    Dortmunder Pilotprojekt als Beispiel

    Dortmund testet seit dem 16. Dezember 2025 eine moderne, verlegbare und barrierefreie Toilettenanlage. Die Stadt reinigt diese regelmäßig und hält sie täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Alle sechs Monate soll der Standort verlegt werden, um zu untersuchen, welche Verortung von den Einwohnern am besten angenommen wird.

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    Zwei zentrale Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt zwei konkrete Fragen: Erstens möchten Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wissen, wie die Verwaltung das Dortmunder Pilotprojekt bewertet.

    Zweitens fragen sie, ob dies ein Beispiel für ein ähnliches Projekt in Bochum sein könnte. Falls ja, soll die Verwaltung erläutern, wie ein entsprechendes Konzept aussehen könnte und welche Standorte – insbesondere auch dezentral gelegene – in Frage kämen. Falls nein, sollen die Gründe dargelegt werden.

    Herausforderung öffentliche Toiletten

    Die Anfragenden sehen sowohl Dortmund als auch Bochum vor der gleichen Herausforderung: nicht ausreichend öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet anbieten zu können.