Schlagwort: Familie

  • Urban Mental Health: Befragung zur Wirksamkeit des Leuchtturmprojekts läuft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Gesundheitsamt führt eine erneute Befragung zur Bewertung des Projekts „Urban Mental Health“ durch. Die anonyme Online-Umfrage richtet sich an Mitglieder der zuständigen Fachausschüsse und dient der Wirkungsmessung der Initiative zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

    Kooperation zwischen Stadt und Universität

    Seit 2023 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Ruhr-Universität Bochum zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stadt beherbergt zudem einen Standort des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbundes „Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit“, der am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie angesiedelt ist.

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    Leuchtturminitiative stärkt Fachkräfte

    Das gemeinsame Projekt „Urban Mental Health“ wurde 2023 als Leuchtturminitiative gestartet und von einer Arbeitsgruppe aus Gesundheitsamt, Jugendamt und Schulverwaltungsamt begleitet. Die Initiative stärkt Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen sowie Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen, entwickelt Strukturen weiter und verankert psychische Gesundheit als kommunale Querschnittsaufgabe.

    Wirksamkeitsmessung durch Befragung

    Das Konzept wurde 2023/2024 in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt und durch eine vollständig anonymisierte Online-Befragung begleitet, die der Wirkungsmessung dient. Diese Befragung wird nun 2026 erneut durchgeführt und umfasst sechs Fragen zur mentalen Gesundheit sowie zu möglichen Verbesserungen durch „Urban Mental Health“.

    Beratung in drei Fachausschüssen

    Die Befragung wird in drei Fachausschüssen zur Kenntnis genommen: im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar, im Ausschuss für Schule und Bildung am 26. März sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026.

  • Musikschule führt institutionelles Schutzkonzept ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Musikschule Bochum hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, um den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen soll die Einrichtung zu einem sicheren Ort für alle Beteiligten werden.

    Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Tourismus über die Einführung des neuen Schutzkonzepts, das speziell auf die besonderen Herausforderungen der musikalischen Bildung zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigt das Konzept sowohl die große Altersspanne der Schüler als auch die verschiedenen Unterrichtsformen von Einzelunterricht bis hin zu großen Ensembles.

    Prävention durch Risikoanalyse und Verhaltenskodex

    Für die präventive Arbeit wurde eine Risikoanalyse in Frageform entwickelt, die zur selbstkritischen Reflexion anregt und den Sensibilisierungsprozess einleitet. Darauf aufbauend entstand ein Verhaltenskodex, der ein Statement für sensibles, individuelles und respektvolles Verhalten gegenüber Schülern, Eltern, Gästen und anderen Mitarbeitenden darstellt. Alle Beschäftigten verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kodex.

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    Klare Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

    Das Interventionskonzept beschreibt detailliert die erforderlichen Maßnahmen bei verschiedenen Verdachtsfällen: wenn Schüler außerhalb der Musikschule Gewalt ausgesetzt sind, Vorfälle zwischen Schülern beobachtet werden oder der Verdacht gegen Mitarbeitende besteht.

    Partizipative Entwicklung mit Expertinnen-Input

    Die Konzeptentwicklung begann mit einer Schulung aller Mitarbeitenden durch zwei Expertinnen für Kinder- und Jugendschutz an Musikschulen. Anschließend erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Leitungsmitgliedern das Schutzkonzept gemeinsam. Nach der Vorstellung vor allen Beschäftigten wurden deren Anregungen eingearbeitet. Das Jugendamt steuerte abschließend wichtige Hinweise und Ergänzungen bei.

    Umsetzung und Veröffentlichung

    Im Februar 2026 sollen die im Schutzkonzept vorgesehenen Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz benannt werden, die dann als erste Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Das vollständige Schutzkonzept wird auf der Website der Musikschule veröffentlicht, zusätzlich entsteht eine gekürzte Printversion.

  • Bezirksvertretung Mitte entscheidet über Zuschuss für Jugendaustausch nach Sheffield

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll über einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für den traditionellen Jugendaustausch zwischen der DJK Adler Riemke 1923 e.V. und dem Wisewood Juniors FC aus Sheffield entscheiden.

    Prüfung der Kostenkalkulation steht im Vordergrund

    Die Verwaltung schlägt vor, zunächst im Austausch mit dem Sportverein die Kostenkalkulation der Fahrt zu überprüfen. Besondere Berücksichtigung soll dabei der bereits gestellte Förderantrag bei der DSJ-Deutsche Sportjugend in Frankfurt finden. Nur wenn die Vereinseinnahmen nicht ausreichend sind, soll der Zuschuss nach der bezirklichen Zuschussrichtlinie gewährt werden.

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    Traditioneller Austausch als besonderer Anlass

    Aus Sicht der Bezirksverwaltungsstelle zählt der traditionelle Jugendaustausch zwischen der DJK Adler Riemke 1923 e.V. und dem englischen Partnerverein zu den besonderen Anlässen, für die nach der bezirklichen Zuschussrichtlinie Zuwendungen gewährt werden können. Gemäß § 1 der Richtlinie kann die Bezirksvertretung Vereine im Stadtbezirk unterstützen.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Der Verein muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen bei der Bezirksverwaltungsstelle erbringen. Die Zuwendung wird ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn sie zweckwidrig verwendet wird oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird.

    Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, die am 5. März 2026 darüber beraten wird.

  • Kinderspielplatz Herner Straße wird für 60.000 Euro modernisiert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll der Umgestaltung des Kinderspielplatzes an der Herner Straße 381 zustimmen. Die marode Kletterkombination wird ersetzt, neue Spielgeräte ergänzt und die Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen verbessert.

    Alte Kletteranlage muss weichen

    Der Spielplatz an der Herner Straße 381 bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Die vorhandene Kletterkombination ist abgängig und muss ersetzt werden. Da der Spielplatz einen großen Einzugsbereich hat und auch die Wilbergschule Interesse angemeldet hat, plant die Verwaltung eine umfassende Aufwertung.

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    Neue Spielgeräte und bessere Ausstattung

    Das neue Konzept sieht punktuelle, aber wirkungsvolle Verbesserungen vor. Die alte Kletterkombination wird durch ein qualitativ hochwertigeres Spielgerät mit mehr Spielwert ersetzt. Zusätzlich kommen Balancierelemente mit verschiedenen Aufstiegen zum Hang hinauf zur bestehenden Rutsche hinzu.

    Als neue Bewegungsmöglichkeit ist eine Stehwippe geplant, die auch inklusiv genutzt werden kann. Die vorhandene Schaukel, das Drehspielgerät, die Rutsche und die Tischtennisplatte bleiben erhalten.

    Mehr Komfort für Begleitpersonen

    Bisher gibt es auf dem Kinderspielplatz kaum Aufenthaltsqualität für Begleitpersonen. Deshalb werden eine neue Tisch-Bank-Kombination, eine zusätzliche Bank und ein weiterer Abfallbehälter aufgestellt. Die von der nahegelegenen Schule gewünschte Truhenbox für Sandspielzeug wird bereits vorab installiert.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60.000 Euro. Davon stehen bereits 16.000 Euro aus einem früheren Beschluss der Bezirksvertretung zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten 44.000 Euro sollen nun bewilligt werden. Der Mittelabfluss erfolgt vollständig im Jahr 2026, im vierten Quartal sind noch Baumnachpflanzungen geplant.

    Positive Klimawirkung

    Die Umgestaltung wirkt sich auch positiv auf das Klima aus. Die unversiegelten Flächen werden vergrößert, mehr Grünfläche geschaffen und neue Bäume gepflanzt. Ein thematisch passender Wegweiser soll zudem die Sichtbarkeit des Spielplatzes von der Straße erhöhen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 5. März 2026 über die Vorlage.

  • Bezirksvertretung Südwest bewilligt 1.500 Euro für Kindertagesstätten-Theaterprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 4. März 2026 über eine Zuwendung von bis zu 1.500 Euro an den Förderverein „Kinderinsel“ der städtischen Kindertagesstätte am Sattelgut entscheiden. Mit dem Geld soll ein Theaterprojekt für die Vorschulkinder finanziert werden.

    Spielerische Gefahrenprävention für Vorschulkinder

    Der Förderverein „Kinderinsel“ möchte erneut ein Theaterprojekt mit den sogenannten „Maxikindern“ der Kindertagesstätte durchführen. Ziel des Projekts ist es, die Vorschulkinder spielerisch auf mögliche Gefahren im Alltag vorzubereiten.

    Bereits im Jahr 2025 hatte der Verein ein solches Theaterprojekt umgesetzt, das Kosten von 1.426 Euro verursachte. Diese konnten damals durch eine einmalige private Spende finanziert werden. Für die Wiederholung des Projekts im Jahr 2026 ist der Förderverein nun auf eine Zuwendung der Bezirksvertretung angewiesen.

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    Entscheidung in der März-Sitzung

    Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung der beantragten Mittel. In der Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass die Bezirksvertretungen gemäß der Hauptsatzung über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und Initiativen entscheiden können. Der vorliegende Antrag entspreche den von der Bezirksvertretung Bochum-Südwest festgelegten Förderrichtlinien.

    Die Auszahlung der Zuwendung soll erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden zusätzlich mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung beauftragt.

  • Integrationsausschuss wählt Delegierte für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet am 26. Februar Vertreter in sechs wichtige kommunale und landesweite Gremien. Die Wahlen umfassen Positionen vom Jugendhilfeausschuss bis zur Kommunalen Gesundheitskonferenz.

    Vertretung in sechs Gremien zu bestimmen

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration muss Delegierte für verschiedene Ausschüsse und Konferenzen bestimmen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW, dessen Hauptausschuss sowie drei kommunale Konferenzen zu den Themen Gesundheit, Inklusion und Alter/Pflege.

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    Rechtliche Grundlagen für Entsendungen

    Die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss basiert auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW von 2012, das eine Vertretung des Integrationsausschusses als beratendes Mitglied vorsieht. Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates können drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte benannt werden, für den Hauptausschuss je eine Person plus Stellvertretung.

    Kommunale Fachkonferenzen

    Die drei kommunalen Konferenzen haben unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte: Die Gesundheitskonferenz berät über örtliche Gesundheitsversorgung und wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Inklusionskonferenz behandelt Fragen der gleichberechtigten Teilhabe und berät Fachämter sowie Ratsausschüsse. Die Konferenz Alter und Pflege klärt Fragen zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und entwickelt Qualitätssicherungskonzepte.

    Entscheidung am 26. Februar

    Die Namen der zu wählenden Delegierten sind in der Beschlussvorlage noch nicht ausgefüllt. Die endgültige Bestimmung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026.

  • SPD und Grüne beantragen Trampolinanlage für Projekt „Bespielbare Stadt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Fraktionen von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung Ost wollen die bereits etatisierten 20.000 Euro für das Jahr 2021 nutzen, um eine große Trampolinanlage auf der Spielwiese am Behindertenwohnheim Am Neggenborn zu errichten.

    Fortsetzung eines etablierten Projekts

    Seit 2018 stellt die Bezirksvertretung Bochum-Ost jährlich 20.000 Euro für das Projekt „Bespielbare Stadt“ zur Verfügung. Das Konzept zielt darauf ab, Kindern einen Lebensraum anzubieten, der unabhängig von klassischen Spielplätzen ihren wahren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

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    Standort bereits geprüft

    Der vorgeschlagene Standort Am Neggenborn wurde von der Fachverwaltung bereits als „gut geeignet“ eingestuft. Obwohl der Bereich im Stadterneuerungsgebiet des „WLAB“ liegt, ist laut Antragstellern eine Überschneidung mit anderen Maßnahmen oder Projekten ausgeschlossen.

    Kurzfristige Umsetzung geplant

    Die beiden Fraktionen beantragen, dass die etatisierten Mittel für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 20.000 Euro für den Bau der Trampolinanlage auf der Spielwiese Am Neggenborn eingesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll kurzfristig erfolgen.

    Der Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 30. Juni 2021 zur Abstimmung gestellt.