Schlagwort: Finanzen

  • Unterhaltsvorschuss: Steigende Fallzahlen und sinkende Rückgriffquoten in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zu Entwicklung, Kosten und Kontrolle des Unterhaltsvorschusses. Die Zahl der Kinder im Leistungsbezug stieg von 3.439 im Jahr 2021 auf 4.248 im Jahr 2025, während die Rückforderungen von über einer Million Euro auf unter 660.000 Euro sanken.

    Deutlicher Anstieg der Fallzahlen

    Die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2021 noch 3.439 Kinder Leistungen bezogen, waren es 2025 bereits 4.248 Kinder. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen, die von 1.196 Fällen im Jahr 2021 auf 1.716 Fälle im Jahr 2025 anwuchs.

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    Ausgaben erreichen fast 14 Millionen Euro

    Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss stiegen deutlich an:

    • 2021: 9,99 Millionen Euro
    • 2022: 9,93 Millionen Euro
    • 2023: 10,70 Millionen Euro
    • 2024: 13,41 Millionen Euro
    • 2025: 13,65 Millionen Euro

    Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 Prozent der Gesamtausgaben und belief sich 2025 auf über vier Millionen Euro.

    Rückforderungen gehen zurück

    Während die Ausgaben stiegen, sanken die realisierten Rückforderungen von unterhaltspflichtigen Elternteilen kontinuierlich. 2021 konnte die Stadt noch über eine Million Euro zurückholen, 2025 waren es nur noch knapp 660.000 Euro. Eine prozentuale Rückgriffquote kann seit 2019 nicht mehr berechnet werden, da das Landesamt für Finanzen die Einziehung in Neufällen übernommen hat und erzielte Einnahmen teilweise direkt an das Land fließen.

    Kontrollinstrumente wenig genutzt

    Die Verwaltung führt in 289 bis 326 Fällen jährlich den Rückgriff dauerhaft ein, weil Unterhaltspflichtige als nicht leistungsfähig gelten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten wurden in den Jahren 2022 bis 2025 nicht eingeleitet. Auch Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht gestellt.

    Ablehnungen und Aufhebungen nehmen zu

    Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 422 im Jahr 2021 auf 664 im Jahr 2025. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgründen ist statistisch nicht verfügbar. Die Aufhebungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nahmen von 649 Fällen (2021) auf 830 Fälle (2025) zu. Häufigste Gründe waren ausreichende Bezüge des Kindes, Vollendung des 18. Lebensjahres und fehlende Voraussetzungen ab dem 12. Lebensjahr.

    Statistikdefizite bei wichtigen Daten

    Mehrere Fragen konnte die Verwaltung nicht beantworten, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit der Kinder im Leistungsbezug, die Bezugsdauer und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland.

  • Verwaltung erklärt Rechtsschutz für Ratsmitglieder und Fraktionen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hat die Anfrage der BSW-Ratsgruppe zum Rechtsschutz bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten beantwortet. Demnach übernimmt die Stadt Bochum grundsätzlich Anwalts- und Gerichtskosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die BSW-Ratsgruppe hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 nach dem Rechtsschutz für Ratsmitglieder, Gruppen und Fraktionen gefragt. Hintergrund sind mögliche Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit von Ratsbeschlüssen, das Verhalten der Verwaltung oder Rechtsverletzungen zwischen den Gremien.

    Stadt übernimmt Kosten bei berechtigten Klagen

    Bei kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstattet die Stadt Bochum grundsätzlich die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens geboten war und nicht mutwillig oder aus sachfremden Gründen erfolgte.

    Die Verwaltung betont, dass es nicht ausreicht, lediglich die objektive Rechtswidrigkeit eines Beschlusses geltend zu machen. Eine Kostenerstattung erfolgt nur bei berechtigten rechtlichen Auseinandersetzungen.

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    Organtreue erfordert vorherige Abstimmung

    Ein zentraler Punkt ist der Grundsatz der Organtreue. Bedenken gegen ein bestimmtes Vorgehen müssen zunächst gegenüber dem jeweiligen Organ geltend gemacht werden, bevor ein Klageverfahren eingeleitet wird. Dadurch soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

    Wird ohne vorherige Mitteilung der Bedenken direkt geklagt, ist das Verfahren unzulässig und eine Kostenerstattung scheidet aus. Die Verwaltung empfiehlt daher, vor einem Rechtsstreit immer die Verwaltung einzuschalten, um unnötige Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden.

    Einfaches Erstattungsverfahren ohne Formulare

    Für die Kostenerstattung gibt es keine besonderen Verfahren oder Formulare. Die jeweiligen Rechnungen für Anwalts- und Gerichtskosten sind beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation einzureichen. Nach Prüfung der Kosten erfolgt die Erstattung durch das Rechtsamt.

    Die Verwaltung macht deutlich, dass damit sichergestellt ist, dass rechtliche Beratung oder Klagen nicht aufgrund fehlender Mittel unterbleiben müssen.

  • AfD beantragt Stopp der Planung für August-Bebel-Platz-Umgestaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp aller Planungen zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid. Als Begründung führt sie die hohen Kosten von geschätzten 17,8 Millionen Euro und eine ablehnende Haltung mehrerer Fraktionen in der Bezirksvertretung Wattenscheid an.

    Kosten auf 17,8 Millionen Euro gestiegen

    Die Gesamtkosten für das Umgestaltungsprojekt wurden ursprünglich auf 16,0 Millionen Euro geschätzt. Unter Berücksichtigung des geplanten Baubeginns 2028 und erwarteter Baupreissteigerungen ging die Verwaltung bereits im Mai 2025 von Kosten in Höhe von 17,8 Millionen Euro aus. Die AfD vermutet eine weitere Kostensteigerung.

    Für die Planungskosten sind 1,5 Millionen Euro vorgesehen, die über drei Jahre verteilt werden sollen. Die Stadt beabsichtigt, 70 Prozent der förderfähigen Kosten über Städtebauförderung zu finanzieren.

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    Kontroverse Diskussion in den Gremien

    Die ursprünglichen Pläne von ANNABAU sahen vor, den Platz umfassend umzugestalten und dabei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

    • Fortsetzung der Planung auf Grundlage des Vorentwurfs
    • Prüfung verschiedener Fördermittelzugänge
    • Information der Öffentlichkeit über die Planungsinhalte

    In der Bezirksvertretung Wattenscheid gab es unterschiedliche Kritikpunkte. Die Fraktionen von Wattenscheider Chance, CDU und FDP kritisierten insbesondere die geplante „Verbannung des Individualverkehrs“. Die Fraktionen von Grünen und SPD bemängelten eine unzureichende Begrünung.

    Verschiedene Beschlüsse in den Gremien

    Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur kam am 24. Juni 2025 zu anderen Schlussfolgerungen als die Bezirksvertretung. Mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen CDU und UWG wurde beschlossen:

    • Erhöhung des Grünanteils von geplanten elf Prozent
    • Aufhebung der Barrierewirkung von Fahrbahn und Gleisen
    • Prüfung einer Gestaltung als „shared space“
    • Konzept für Grundstücksentwicklung und Fassadengestaltung des Parkhauses
    • Vorschläge zur Erinnerung an August Bebel

    Mehrheitliche Ablehnung in Wattenscheid

    Nach Angaben der AfD hat sich mittlerweile eine Mehrheit von 16:3 Stimmen in der Bezirksvertretung Wattenscheid gegen das Projekt formiert. Neben CDU, UWG und Wattenscheider Chance spreche sich nun auch die SPD-Fraktion gegen das Vorhaben aus. Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung lehnt das Projekt ebenfalls ab.

    Alternative Vorschläge der AfD

    Die AfD schlägt kostengünstigere Alternativen vor, um den Platz optisch aufzuwerten:

    • Aufstellung weiterer Blumenkübel und Sitzgruppen
    • Frischer Anstrich an umliegenden Gebäuden

    Diese Maßnahmen seien „mit wesentlich geringeren Mitteln möglich und zeitnah umsetzbar“, so die Fraktion.

    Die AfD befürchtet bei einer autofreien Gestaltung des Platzes Nachteile für Geschäfte, Arztpraxen und Büros in der Umgebung sowie eine erhebliche Mehrbelastung für Anwohner an den Umgehungsrouten.

  • Die Linke beantragt jährlichen Konnexitätsbericht für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke“ hat einen Antrag zur Einführung eines jährlichen Konnexitätsberichts gestellt. Dieser soll die tatsächlichen Kosten kommunaler Pflichtaufgaben den erhaltenen Zuweisungen von Bund und Land gegenüberstellen und Finanzierungslücken aufzeigen.

    Transparenz bei Pflichtaufgaben gefordert

    Der Antrag von Wiebke Köllner und Horst Hohmeier zur 6. Ratssitzung am 7. Mai 2026 sieht vor, dass jährlich ein Konnexitätsbericht erstellt wird. Dieser soll eine transparente und nachhaltige Haushaltssteuerung sowie die transparente Darstellung der Finanzierung aller kommunalen Pflichtaufgaben sicherstellen.

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    Mitwirkung aller Fachbereiche vorgesehen

    Alle Fachbereiche der Stadt sollen an der Erstellung des Berichts mitwirken und die erforderlichen Angaben zu folgenden Punkten liefern:

    • Kosten der jeweiligen Pflichtaufgaben
    • Erstattungen von Bund und Land
    • Rechtliche Grundlagen der Pflichtaufgaben

    Der Konnexitätsbericht soll dem Rat jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen als gesonderte Ratsvorlage vorgelegt werden, erstmalig zu den Haushaltsberatungen 2027.

    Verfassungsrechtliche Begründung

    Die Antragsteller begründen die Einführung mit der Notwendigkeit, bestehende Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip sichtbar zu machen. Der Bericht stelle für alle gesetzlichen Pflichtaufgaben die tatsächlichen Aufwendungen den erhaltenen Zuweisungen und Erstattungen gegenüber und weise bestehende Finanzierungslücken aus.

    Kein Kürzungsinstrument

    Die Fraktion betont ausdrücklich, dass der Konnexitätsbericht nicht der Vorbereitung von Kürzungen diene, sondern der Wahrung kommunaler Selbstverwaltung und der Durchsetzung geltenden Verfassungsrechts. Die Verankerung in der Produktgruppe „Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen“ sei sachgerecht, da es sich um eine zentrale Aufgabe der Haushaltssteuerung handle.

  • Stadt Bochum informiert über Eckwerte der Haushaltsplanung 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat dem Rat die finanziellen Rahmendaten für den Haushalt 2027 mitgeteilt. Trotz höherer Gewerbesteuereinnahmen verschlechtert sich die Finanzlage durch steigende Kosten in den Sozial- und Jugendbereichen erheblich. Ein Haushaltssicherungskonzept wird voraussichtlich erforderlich.

    Verbesserungen bei den Einnahmen

    Die Haushaltsplanung für 2027 beinhaltet mehrere positive Entwicklungen bei den städtischen Einnahmen:

    • Gewerbesteuererträge können aufgrund der positiven Entwicklung der Vorjahre um 25 Millionen Euro in 2027 bis 37 Millionen Euro in 2030 erhöht werden
    • Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in den Jahren 2027 bis 2029 aufgrund der Kompensation für Steuerausfälle aus dem Investitionsbooster der Bundesregierung um 15 bis 20 Millionen Euro
    • Auf Basis der aktuellen Abwassergebührensatzung werden Mehrerträge von 11 bis 14 Millionen Euro erwartet

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    Erhebliche Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen

    Den Verbesserungen stehen deutlich höhere Belastungen gegenüber:

    Personal und Betriebskosten:

    • Zur Finanzierung des aktuellen Personalkörpers werden 22 bis 32 Millionen Euro zusätzliche Mittel benötigt
    • Die Wirtschaftsplanung der Bogestra belastet den Haushalt mit 13 bis 26 Millionen Euro
    • Gesamtstädtische Gebäudekosten und Gebäudereinigung erfordern 6 bis 9 Millionen Euro zusätzlich

    Sozial- und Jugendbereich:

    • Das Jugendamt verzeichnet zusätzliche Bedarfe von mindestens 33 Millionen Euro in 2027 bis 41 Millionen Euro im Jahr 2030, insbesondere bei ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfe
    • Im Sozialamt werden Steigerungen von etwa 10 bis 15 Millionen Euro erwartet, vor allem bei Krankheitskosten und Hilfe zur Pflege
    • Die Fortsetzung der Kita-Gebührenentlastung führt zu Mindererträgen von 4,5 Millionen Euro

    Zinsen und Abschreibungen:

    • Zinsaufwendungen steigen aufgrund zunehmender Kreditbedarfe um 8 bis 40 Millionen Euro
    • Abschreibungsaufwendungen erhöhen sich um mindestens 6 bis 12 Millionen Euro

    Verschärfte Bewirtschaftung bereits eingeleitet

    Aufgrund der sich verschärfenden Haushaltssituation hat die Kämmerin bereits am 14. April 2026 eine zweite Bewirtschaftungsverfügung erlassen und eine nochmals restriktivere Bewirtschaftung der Budgets verfügt.

    Bundesweites Phänomen

    Die Verwaltung betont, dass die schwierige Haushaltslage kein Einzelphänomen der Stadt Bochum darstellt. Das Defizit in den Haushalten der Städte, Kreise und Gemeinden sei bundesweit in nur drei Jahren auf über 30 Milliarden Euro gestiegen. In Nordrhein-Westfalen werde 2026 keine Stadt mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt darstellen können.

    Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gemäß § 76 der Gemeindeordnung NRW wird für die Stadt Bochum ab 2027 voraussichtlich erforderlich werden. Die Verwaltung will bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 1. Oktober 2026 weitere Konsolidierungsmaßnahmen prüfen.

  • Die PARTEI schlägt Verlosung von Haushaltsmitteln vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Arnim Backs von Die PARTEI möchte die Kämmerei beauftragen, eine Verlosung der Haushaltsanmeldungen zu organisieren, um den Entscheidungsprozess im Stadtrat zu vereinfachen. Die Projekte sollen so lange zufällig gezogen werden, bis der Finanzrahmen ausgeschöpft ist.

    Vorschlag für „faire und einvernehmliche Lösung“

    Die PARTEI-Fraktion hat für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 eine unkonventionelle Anfrage eingereicht. Arnim Backs schlägt vor, aus den eingegangenen Haushaltsanmeldungen eine Verlosung zu veranstalten. In der „Dezember-Jahreshauptversammlung namens Haushaltssitzung“ sollen so lange zufällig Posten gezogen werden, bis die Kämmerin „aufspringt und Stopp ruft“.

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    Begründung mit aktueller Haushaltslage

    In seiner Begründung verweist Backs auf die schwierige Finanzlage der Stadt. Als Ursachen nennt er hohe Verschuldung, völkerrechtswidrige Angriffskriege, Grundsteuerdeltas und zu viele nicht durch Land oder Bund finanzierte Projekte. Der begrenzte Erweiterungsrahmen werde zusätzlich durch Kosten- und Tarifsteigerungen reduziert.

    Kritik am bisherigen Entscheidungsverfahren

    Die fachliche Bewertung verschiedener Anmeldungen aus den Fachreferaten setze die Politik unter zu hohen Druck, argumentiert die PARTEI. Wichtige Themen würden immer wieder gegeneinander ausgespielt – beispielsweise „Bäume vs. Fahrradwege vs. Parkplätze“.

    Politik soll sich auf „Kernkompetenz“ konzentrieren

    Mit dem Verlosungsverfahren könne sich die Politik wieder ihrer Kernkompetenz widmen: die ausgelosten Projekte zu loben und sie als eigene Ideen zu verkaufen, so die satirische Begründung der PARTEI.

  • Verwaltung regelt Zuständigkeiten für Beleuchtung historischer Gebäude

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zur Beleuchtung historischer Gebäude geantwortet. Dabei wird deutlich: Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner, die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Bereiche verteilt. Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für alte Beleuchtungsanlagen sind bekannt.

    Die Verwaltung bestätigt, dass es innerhalb der Stadtverwaltung keinen zentralen Ansprechpartner für die Beleuchtung besonderer Gebäude gibt. Die Zuständigkeiten sind je nach Eigentümerschaft und Betreiber unterschiedlich verteilt.

    Verteilte Zuständigkeiten je nach Trägerschaft

    Bei Gebäuden in städtischer Trägerschaft sind die Zentralen Dienste für Unterhaltung und Instandsetzung der Gebäudebeleuchtung zuständig. Dazu gehören unter anderem:

    • Historisches Rathaus
    • Haus Kemnade
    • Schauspielhaus
    • Kunstmuseum
    • Planetarium

    Tochtergesellschaften wie die BoVG (Jahrhunderthalle, Ruhrcongress) oder private Eigentümer sind eigenverantwortlich für ihre Beleuchtung zuständig. Brückengebäude und sogenannte Kunstlichttore stehen unter Verwaltung des Tiefbauamtes, während die Stadtwerke Bochum als Betreiber der Beleuchtung fungieren.

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    Ersatzteilprobleme sind bekannt

    Die Verwaltung bestätigt das von der CDU-Fraktion angesprochene Problem der schwierigen Ersatzteilbeschaffung für ältere Beleuchtungsanlagen. Im Zuge der Instandhaltung werde „situativ lösungsorientiert und wirtschaftlich“ gehandelt. Als positives Beispiel wird das historische Rathaus genannt, wo bei Sanierungsmaßnahmen bereits energiesparende Systeme installiert wurden.

    Denkmalschutz bei Beleuchtungsänderungen

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die Gebäudebeleuchtung dem Denkmal zugeordnet ist. Als Beispiel nennt die Verwaltung die Kugel- und Tulpenleuchten an der Fassade des historischen Rathauses.

    Keine gesonderte Finanzierung geplant

    Aufgrund der verteilten Zuständigkeiten plant die Verwaltung keine gesonderte Finanzierung für eine umfassende Umstellung der Beleuchtung. Bei finanziellen Investionen zur Sanierung der Beleuchtung sollen die jeweiligen, für die Bewirtschaftung verantwortlichen Fachbereiche einbezogen werden.

  • Personalwechsel im Referat des Oberbürgermeisters: Drei Referenten zu anderen Bereichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion hatte nach Veränderungen im Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten gefragt. Die Verwaltung teilt mit, dass seit Anfang 2025 drei Referenten zu anderen Dezernaten gewechselt sind, die Stellenzahl aber unverändert bei zehn geblieben ist.

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion zu personellen Veränderungen im Referat des Oberbürgermeisters. Die CDU hatte gefragt, welche Umstrukturierungen nach der Kommunalwahl vorgenommen wurden.

    Stellenzahl bleibt konstant

    Die Anzahl der Stellen im Referat des Oberbürgermeisters hat sich seit 2020 nicht verändert. Es gab damals wie heute zehn Stellen inklusive Leitung und Assistenz. Seit 2024 ist zusätzlich der Stelleninhaber für Aufbau und Leitung des Welcome Office Bochum organisatorisch an das Referat angebunden.

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    Drei Referenten wechseln zu anderen Dezernaten

    Seit Anfang 2025 haben drei Referenten das Referat verlassen und andere Aufgaben übernommen:

    • Die Referentin für Führungsentwicklung und Kulturwandel wechselte zu Dezernat I ins Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
    • Der Referent für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit wechselte zu Dezernat VI in die Stabstelle für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    • Der Referent für politische Vernetzung wechselte zu Dezernat II ins Amt für Finanzsteuerung

    Nachbesetzung mit angepassten Aufgaben

    Alle drei Stellen wurden wieder besetzt, teilweise mit punktuellen Änderungen in den Aufgabenstellungen:

    • Referent für strategische Veränderungsprozesse und Führungsentwicklung (intern besetzt)
    • Referentin für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (intern besetzt)
    • Referent für politische Vernetzung (extern besetzt)

    Personalkosten steigen moderat

    Die Personalkosten im Referat sind von 824.560 Euro im Jahr 2020 auf 894.879 Euro im Jahr 2025 gestiegen. Die Verwaltung führt die Erhöhung auf Tarifabschlüsse im TVöD sowie erhöhte Orts- und Familienzuschläge für Beamte zurück.

    Neue Stellen wurden seit Anfang 2025 nicht eingerichtet. Die Antwort wird dem Rat am 7. Mai zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung beantwortet Nachfragen zum Asylsystem

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hat weitere Fragen zur Unterbringung von Asylsuchenden beantwortet. Dabei geht es um Kosten, Belegungsgebühren und die Zukunft von Unterkünften.

    Unterbringungseinrichtung Höntroper Straße bleibt bestehen

    Die Verwaltung plant nicht, die Unterbringungseinrichtung an der Höntroper Straße 99a trotz geringer Auslastung zu schließen. Mit derzeit 78 Personen ist die Einrichtung zwar nur schwach belegt, jedoch sind die Plätze laut Amt für Soziales im Rahmen der gesamtstädtischen Kapazitätsplanung weiterhin erforderlich. Da andere Standorte wie die Unterstraße zur Schließung vorgesehen sind, werden die Kapazitäten an der Höntroper Straße benötigt, um stadtweite Unterbringungsbedarfe sicherzustellen.

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    Benutzungsgebühren und Kostenstruktur

    Die Benutzungsgebühr für die Unterkünfte betrug 2025 pauschal 300 Euro pro Monat und Person, was 10 Euro täglich entspricht. Die Gebühren basieren auf einer detaillierten Kalkulation verschiedener Kostenarten:

    • Personalkosten und Verwaltungsgemeinkosten
    • Interne Sachkosten
    • Sach- und Energiekosten über Zentrale Dienste

    Gesamtausgaben von über 16 Millionen Euro

    Im Jahr 2025 entstanden in den städtischen Unterbringungseinrichtungen Gesamtausgaben von 16.043.792 Euro. Die Kosten verteilten sich wie folgt:

    • Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten: 6.981.636 Euro
    • Sicherheitsdienstausgaben: 5.888.621 Euro
    • Betreuungsausgaben: 2.074.103 Euro
    • Catering- und Verpflegungsausgaben: 822.182 Euro
    • Reinigungskosten: 277.250 Euro

    Chancenaufenthaltsrecht: Daten nicht verfügbar

    Zu den Fragen nach Herkunftsstaaten von Personen beim Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht zu dauerhaften Aufenthaltstiteln konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Das Amt für Bürgerservice erklärt, dass die Verknüpfung von Herkunftsstaaten und Aufenthaltstiteln nicht als Kennzahl vorgehalten wird. Eine Nachermittlung würde mehrere hundert Einzelfallprüfungen erfordern, was mit den verfügbaren personellen Ressourcen nicht leistbar sei.

  • Verwaltung weicht konkreten Amortisationsfragen zum Ruhrstadion aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zur Wirtschaftlichkeit der Stadion-Investitionen nur vage und verweist auf bereits vorliegende Unterlagen. Konkrete Amortisationszeiten für verschiedene Liga-Szenarien werden nicht genannt.

    Die Verwaltung hat auf eine detaillierte Anfrage zur Amortisation der öffentlichen Investitionen in das Ruhrstadion geantwortet, ohne konkrete Zahlen zur Wirtschaftlichkeit zu nennen. Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte kritische Fragen zur finanziellen Nachhaltigkeit der Investitionen gestellt.

    Zentrale Kritikpunkte der Anfrage

    Die Anfragenden hatten grundsätzliche Bedenken zur Finanzierung geäußert. Investitionen in die Infrastruktur von Profifußballvereinen stellten keine Beiträge zur kommunalen Daseinsversorgung dar, weshalb eine Amortisation aus dem Netto-Cashflow besonders wichtig sei.

    Als Risikofaktoren nannte die Ratsgruppe:

    • Die lange und unsichere Amortisationsdauer bei schwer prognostizierbaren Marktbedingungen
    • Die Gefahr neuer Sanierungsmaßnahmen vor Amortisation der aktuellen Investitionen
    • Mögliche weitere Abstiege des VfL Bochum mit entsprechenden Einnahmeausfällen

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    Vage Antworten zu konkreten Zahlen

    Die Verwaltung beantwortete die sechs gestellten Fragen überwiegend durch Verweise auf bestehende Vorlagen. Zu den konkreten Amortisationszeiten im Planfall verwies sie auf nichtöffentliche und öffentliche Unterlagen zum Pachtvertrag und Wirtschaftsplan.

    Bei den finanziellen Auswirkungen verschiedener Liga-Szenarien erklärte die Verwaltung lediglich, dass die Miethöhe in Abhängigkeit von der Ligazugehörigkeit vertraglich geregelt sei. Für einen Abstieg in die dritte Liga stellte sie klar fest: „Bei einer Ligazugehörigkeit in der dritten Liga ist eine Amortisation der Baukosten durch die Pachteinnahmen nicht gegeben.“

    Wahrscheinlichkeitsberechnung liegt vor

    Immerhin bestätigte die Verwaltung, dass verschiedene Szenarien in die Erfolgsplanung eingeflossen sind. Es existiere eine Wahrscheinlichkeitsberechnung zur künftigen Ligazugehörigkeit des VfL Bochum aus Ende 2023, die von beauftragten Beratern erstellt wurde.

    Zum aktuellen Wirtschaftsjahr 2025 berichtete die Verwaltung von einem „ausgeglichenen beziehungsweise leicht positiven Ergebnis“ mit „insgesamt positiver Entwicklungstendenz“. Der beschlossene Wirtschaftsplan werde eingehalten.

    Keine Gewissheiten für Zukunftsprognosen

    Bezüglich der Annahmen zum erwarteten Aufstieg des VfL Bochum 2028 verwies die Verwaltung erneut auf den beschlossenen Wirtschaftsplan. Belastbare Gewissheiten über zukünftige Entwicklungen könnten der Sportstättenbesitzgesellschaft „naturgemäß“ nicht vorliegen.