Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
| Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zu Entwicklung, Kosten und Kontrolle des Unterhaltsvorschusses. Die Zahl der Kinder im Leistungsbezug stieg von 3.439 im Jahr 2021 auf 4.248 im Jahr 2025, während die Rückforderungen von über einer Million Euro auf unter 660.000 Euro sanken.
Deutlicher Anstieg der Fallzahlen
Die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2021 noch 3.439 Kinder Leistungen bezogen, waren es 2025 bereits 4.248 Kinder. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen, die von 1.196 Fällen im Jahr 2021 auf 1.716 Fälle im Jahr 2025 anwuchs.
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Jetzt abonnierenAusgaben erreichen fast 14 Millionen Euro
Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss stiegen deutlich an:
- 2021: 9,99 Millionen Euro
- 2022: 9,93 Millionen Euro
- 2023: 10,70 Millionen Euro
- 2024: 13,41 Millionen Euro
- 2025: 13,65 Millionen Euro
Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 Prozent der Gesamtausgaben und belief sich 2025 auf über vier Millionen Euro.
Rückforderungen gehen zurück
Während die Ausgaben stiegen, sanken die realisierten Rückforderungen von unterhaltspflichtigen Elternteilen kontinuierlich. 2021 konnte die Stadt noch über eine Million Euro zurückholen, 2025 waren es nur noch knapp 660.000 Euro. Eine prozentuale Rückgriffquote kann seit 2019 nicht mehr berechnet werden, da das Landesamt für Finanzen die Einziehung in Neufällen übernommen hat und erzielte Einnahmen teilweise direkt an das Land fließen.
Kontrollinstrumente wenig genutzt
Die Verwaltung führt in 289 bis 326 Fällen jährlich den Rückgriff dauerhaft ein, weil Unterhaltspflichtige als nicht leistungsfähig gelten. Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten wurden in den Jahren 2022 bis 2025 nicht eingeleitet. Auch Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht gestellt.
Ablehnungen und Aufhebungen nehmen zu
Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von 422 im Jahr 2021 auf 664 im Jahr 2025. Eine Aufschlüsselung nach Ablehnungsgründen ist statistisch nicht verfügbar. Die Aufhebungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nahmen von 649 Fällen (2021) auf 830 Fälle (2025) zu. Häufigste Gründe waren ausreichende Bezüge des Kindes, Vollendung des 18. Lebensjahres und fehlende Voraussetzungen ab dem 12. Lebensjahr.
Statistikdefizite bei wichtigen Daten
Mehrere Fragen konnte die Verwaltung nicht beantworten, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit der Kinder im Leistungsbezug, die Bezugsdauer und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Unterlagen
- Anfrage (20260814)
Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem - Antwort der Verwaltung (20261050)
Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen (PDF)
Vorgang im Ratsinformationssystem