Schlagwort: Finanzen

  • Neubau der Feuerwache Langendreer kommt frühestens 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über den Sachstand beim geplanten Neubau der Feuerwache für die Löscheinheit 33. Die Machbarkeitsstudie soll im dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden, ein Planungsbeschluss ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. Die Gesamtkosten werden auf rund 10 Millionen Euro geschätzt.

    Die SPD-Bezirksfraktion hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Ost nach dem aktuellen Stand des geplanten Neubaus der Feuerwache Langendreer gefragt. Das bestehende Haupthaus der Löscheinheit 33 am Ambergweg weist erhebliche Mängel auf, darunter eine fehlende Ausfahrtsfläche, bauliche Schäden mit Rissen und zeitweise erforderliche provisorische Abstützungen. Zudem ist die Einheit auf mehrere Standorte aufgeteilt, was langfristig keine tragfähige Lösung darstellt.

    Machbarkeitsstudie verzögert sich

    Die Machbarkeitsstudie für den Neubau an der Alte Weststraße 26 wird derzeit durch die Zentralen Dienste erstellt. Die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die Bearbeitung hat sich laut Verwaltung verzögert, da ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst weitgehende Kostenreduzierung gelegt wird. Dazu werden verschiedene Bauausführungen hinsichtlich Kosten und Funktionalität bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie miteinander verglichen.

    Darüber hinaus erfordert das Grundstück einen erhöhten Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Ämtern bezüglich der Herrichtung des Baugrunds sowie der verkehrlichen Anbindung an das öffentliche Straßennetz.

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    Planungsbeschluss für 2027 geplant

    Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie erfolgt ein Vergleich der untersuchten Bauarten. Darauf aufbauend wird ein verwaltungsinterner Entscheidungsprozess zur Festlegung der zu planenden Bauausführung durchgeführt. Der Planungsbeschluss wird – vorbehaltlich des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie – schnellstmöglich angestrebt und für das zweite Quartal 2027 geplant.

    Finanzierung noch nicht im Haushalt verankert

    Eine verbindliche Terminierung des Baubeginns ist erst nach erfolgtem Planungsbeschluss möglich. Zeitliche Einschätzungen hängen insbesondere von der Vergabe, Förder- und Genehmigungslagen sowie den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ab.

    Die Machbarkeitsstudie ist im Haushaltsjahr 2026 veranschlagt. Eine belastbare Kostenprognose wird frühestens Ende April 2026 erwartet. Eine verlässliche finanzielle Gesamtplanung ist aus Sicht der Verwaltung erst nach Vorliegen der finalen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie möglich. Die vorläufigen, voraussichtlichen Projektkosten werden daher erst im Haushalt 2028 ff. berücksichtigt. Aktuell wird, vorbehaltlich der Machbarkeitsstudie, mit Gesamtkosten von rund 10 Millionen Euro gerechnet.

    Regelmäßige Information zugesagt

    Die Verwaltung sagte zu, die Bezirksvertretung zukünftig zu wesentlichen Meilensteinen des Projektes zu informieren. Die SPD-Fraktion hatte eine kleinschrittige, regelmäßige Unterrichtung gefordert, da sie das Projekt als zentral für den Brandschutz und das Ehrenamt betrachtet.

  • AfD beantragt Aussetzung von Zuschussanträgen wegen vorläufiger Haushaltsführung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte fordert, sechs Zuschussanträge verschiedener Vereine von der Tagesordnung zu streichen. Grund ist die vorläufige Haushaltsführung der Stadt, wodurch eine Finanzierung derzeit nicht gesichert sei.

    Antrag vor der 5. Sitzung

    Ulrich Fuchs von der AfD-Fraktion hat einen Geschäftsordnungsantrag für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 gestellt. Er fordert darin, dass die Verwaltung vor Beginn der Tagesordnung über die Details zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW informiert.

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    Sechs Tagesordnungspunkte betroffen

    Die AfD will folgende Zuschussanträge von der Tagesordnung absetzen lassen:

    • Förderverein Schulkultur Hordel e.V.
    • Polizeisportverein Ruhr e.V.
    • Förderverein Finefraustraße e.V.
    • Alevitisches Kultur- und Cremhaus Bochum und Umgebung gem. e.V.
    • GeschichtsGruppeGrumme
    • Mädchen an den Ball

    Begründung der Fraktion

    Nach Ansicht der AfD muss vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden, ob positive Beschlüsse im Sinne der Antragsteller derzeit überhaupt umsetzbar sind. Die Fraktion argumentiert, dass Anträge, deren Finanzierung nicht möglich oder gesichert ist, nicht beschlussfähig seien und daher nicht beraten werden sollten.

    Der Antrag zielt darauf ab, die Bezirksvertreter über die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die anstehenden Entscheidungen zu informieren.

  • AfD fragt nach Kosten für Ausgleichsflächen bei Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Ratsfraktion hinterfragt die Wirtschaftlichkeit des geplanten Sportparks Feldmark. Angesichts von 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland und einem Grundsteuerdefizit von 10 Millionen Euro fordert Christian Loose ein Überdenken des Projekts.

    Hohe Kosten für wenige Bäume

    Christian Loose von der AfD-Ratsfraktion bezieht sich in seiner Anfrage auf die Verwaltungsantwort zur Vorlage Nr. 20260474. Aus dieser geht hervor, dass für die Realisierung der Mountainbike-Strecke und des kleinen Sportparks 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland veranschlagt sind. Grund dafür sind 34 gefällte Bäume und einige Brombeersträucher, die dem Bebauungsplan Nr. 1027 weichen mussten.

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    Projekt-Überprüfung gefordert

    Vor dem Hintergrund der von Frau Dr. Hubbert genannten 10 Millionen Euro, die bei der Grundsteuer fehlen, stellt Loose die Verhältnismäßigkeit des Projekts in Frage. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob angesichts der ursprünglich nicht bekannten hohen Ausgleichskosten eine Überprüfung oder Änderung des Projekts in Betracht gezogen wird.

    Die Anfrage macht deutlich, dass die erheblichen Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich bei der ursprünglichen Entscheidung nicht vorlagen und nun die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen.

  • Bochum wendet 22 Millionen Euro für Flucht und Migration auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum muss 2026 einen Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro für Asylbewerber und Geflüchtete tragen. Trotz sinkender Zuweisungszahlen bleiben die finanziellen Belastungen auf hohem Niveau, wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.

    Die Verwaltung beziffert die Gesamtausgaben für Asylbewerber, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit befristetem Schutzstatus im Haushaltsplan 2026 auf rund 35,42 Millionen Euro. Dem stehen Erträge von 13,20 Millionen Euro gegenüber, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 22,22 Millionen Euro verbleibt.

    Ausgaben und Refinanzierung im Detail

    Die größten Kostenpunkte sind:

    • 21,53 Millionen Euro für Unterbringung und Betreuung
    • 8,87 Millionen Euro für Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Der Rest entfällt auf Personal- und Sachaufwendungen

    Bei den Erträgen kommen 5,66 Millionen Euro aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Erstattungssystematik des Landes NRW und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren.

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    Rückläufige Zuweisungszahlen

    Die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sind zwischen 2024 und 2025 von 399 auf 236 Personen gesunken. Auch die Anzahl gemeldeter Personen aus Südosteuropa ging von 10.767 auf 10.383 zurück, darunter 1.149 aus Bulgarien und 2.164 aus Rumänien.

    Aktuelle Bevölkerungsstruktur

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt:

    • 733 Personen im laufenden Asylverfahren (0,19 %)
    • 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft (1,41 %)
    • 4.553 Personen mit subsidiärem Schutz (1,21 %)
    • 3.482 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (0,93 %)
    • 10.383 Personen aus Südosteuropa (2,76 %)

    Unterbringungskosten und weitere Ausgaben

    Für die Unterbringung fallen 2026 insgesamt 25,23 Millionen Euro an, davon 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte und 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen. Nach Abzug der Erträge von 8,35 Millionen Euro verbleibt ein Eigenanteil von 16,88 Millionen Euro.

    Für unbegleitete minderjährige Ausländer sind 6,7 Millionen Euro eingeplant, die jedoch vollständig vom Land erstattet werden. Im Schulbereich entstehen zusätzlich 211.800 Euro für heimatsprachlichen Unterricht und Deutsch als Zweitsprache.

    Komplexe Refinanzierungsstruktur

    Bei den Kosten der Unterkunft nach dem Bürgergeld beteiligt sich der Bund mit 62,8 Prozent, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit erfolgt statistisch nicht.

    Die Verwaltung betont, dass Förderprogramme grundsätzlich allen Einwohnern zugutekommen und eine isolierte Betrachtung einzelner Zielgruppen weder fachlich noch haushaltssystematisch möglich sei.

  • Hilfen zur Erziehung: Kosten steigen deutlich trotz Steuerungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert über die dramatische Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung. Die Ausgaben für stationäre Hilfen stiegen 2025 um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro, obwohl umfassende Steuerungsmechanismen zur Kostenkontrolle etabliert sind.

    Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) bereitet dem Jugendamt erhebliche finanzielle Sorgen. Während die Fallzahlen der stationären Hilfen um 9,1 Prozent auf 1.211 Fälle anstiegen, explodierten die Kosten um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro. Bei den ambulanten Hilfen war der Anstieg moderater: Die Fallzahlen stiegen um 3,5 Prozent auf 735 Fälle, die Kosten um 5,3 Prozent auf 11,3 Millionen Euro.

    Bundesweiter Trend trifft auch Bochum

    Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.

    Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.

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    Schulbegleitung als größter Kostentreiber

    Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.

    Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert

    Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.

    Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:

    • Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
    • Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
    • Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
    • Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
    • Durchführung vergaberechtlicher Verfahren

    Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

    Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

    Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:

    • Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
    • Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
    • Die Hilfe ist notwendig
    • Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden

    Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:

    • Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
    • 12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
    • Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene

    Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.

    Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen

    Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als „Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung“ fungiert.

    Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.

  • AfD stellt Verfahrensantrag zu Integrationshilfen wegen Haushaltsnotlage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert vor der Beratung über Zuschüsse für Migrations- und Integrationsarbeit eine Klärung, ob solche Beschlüsse in der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt umsetzbar sind.

    Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Geschäftsordnung für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gestellt. Darin fordern Maik Klaus und Ingrid Mohelská, dass die Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung klären soll, ob der geplante Tagesordnungspunkt zur Bewilligung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit beschlussfähig ist.

    Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit

    Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.

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    Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.

  • AfD fordert Klarstellung zu Haushaltsführung und Beschlussfähigkeit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid stellt einen Dringlichkeitsantrag zur vorläufigen Haushaltsführung. Sie fordert, dass die Verwaltung vor der Sitzung am 21. April informiert, welche Tagesordnungspunkte aufgrund fehlender Finanzierung nicht beschlussfähig sind.

    Antrag auf Information über Finanzierungslage

    Maik Klaus, Bezirksvertreter und Fraktionsvorsitzender der AfD in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, hat einen Dringlichkeitsantrag für die 5. Sitzung am 21. April 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die derzeit geltende vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW.

    Die Verwaltung soll demnach vor Eintritt in die Tagesordnung über Details zur vorläufigen Haushaltsführung informieren und dabei insbesondere aufzeigen, welche Anträge nicht beschlussfähig sind, da eine Finanzierung derzeit nicht möglich oder gesichert ist.

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    Betroffene Tagesordnungspunkte

    Die AfD-Fraktion listet konkret zehn Tagesordnungspunkte auf, die ihrer Ansicht nach von der Tagesordnung abgesetzt werden sollten:

    • „Mädchen an den Ball“ Bezirk Wattenscheid
    • Sportanlage „Stadtgartenring“ – Erneuerung der Kunststoffrasendecke
    • Antrag auf Zuwendung des Shanty-Chor Wattenscheid e.V. zur Veranstaltung am 2. August 2026 in der Freilichtbühne WAT
    • Antrag auf Zuwendung zum Stadtteilfest „Leithe Kunterbunt 2026“ durch die „Initiative Leithe Kunterbunt“
    • Antrag auf Zuwendung zum Newroz Fest am 20. März 2026 durch Ronak e.V. Bochum
    • Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 609
    • Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Wibbeltstraße“
    • Nachhaltigkeitsstrategie Bochum
    • Blumenampeln für die Wattenscheider Fußgängerzone
    • Voliere Stadtgarten Wattenscheid

    Begründung der Fraktion

    Die AfD-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass vor einer etwaigen Beratung und Beschlussfassung zu den genannten Tagesordnungspunkten geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse im Sinne der Antragssteller derzeit überhaupt umsetzbar seien.

  • Sportanlage Erbstollen erhält Kunstrasenplatz für 3,2 Millionen Euro

    Die Stadt will die Sportanlage Erbstollen im Stadtbezirk Südwest grundlegend modernisieren. Neben einem neuen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung müssen auch Untergrundprobleme behoben werden. Die Gesamtkosten steigen auf 3,2 Millionen Euro.

    Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die bereits in der Sportstättenentwicklungsplanung für 2026 vorgesehene Aufwertung der Anlage deutlich zu erweitern. Ursprünglich waren 1,6 Millionen Euro eingeplant, nun werden 3,2 Millionen Euro benötigt.

    Untergrund bereitet Probleme

    Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Untergrundverhältnisse. Unter der Sportanlage befinden sich alte, teilweise undokumentierte Bergbauflächen sowie ein möglicher Deponiekörper. Die genaue Ausdehnung und der Zustand sind unbekannt.

    Die Verwaltung hält Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen für zwingend erforderlich, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Die Kosten hierfür werden auf 920.000 Euro netto geschätzt.

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    Naturrasenplatz wird zu Kunstrasen

    Anstatt wie ursprünglich geplant das Großspielfeld mit Tennenbelag umzuwandeln, soll nun der bestehende Naturrasenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden. Der Naturrasenplatz verfügt über keine Drainage und war daher in der Vergangenheit wiederholt witterungsbedingt nicht bespielbar.

    Für den Umbau zum Kunstrasenplatz mit LED-Spielfeldbeleuchtung und der Modernisierung der Nebenflächen sind 1,7 Millionen Euro netto veranschlagt.

    Leichtathletik wird überprüft

    Die bestehenden leichtathletischen Anlagen sollen im Zuge der Modernisierung bedarfsgerecht entwickelt werden. Die vorhandene Rundlaufbahn sowie die Kugelstoß- und Weitsprunganlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

    • Überprüfung des baulichen Zustands der vorhandenen Anlagen
    • Bewertung der aktuellen Nutzung
    • Ermittlung des zukünftigen Bedarfs
    • Entsprechende Modernisierung oder Anpassung

    Für diese Maßnahmen sind weitere 600.000 Euro netto eingeplant. Bei einer eventuellen Reduzierung der Anlagen würden entsprechend geringere Kosten entstehen.

    Finanzierung und Folgekosten

    Von den benötigten 3,2 Millionen Euro sind bereits 1,6 Millionen Euro im Haushalt 2026 eingeplant. Die fehlenden 2 Millionen Euro sollen im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt werden.

    Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf 80.000 Euro Abschreibungsaufwand und durchschnittlich 37.000 Euro Zinsaufwand zusätzlich zu den bereits eingeplanten Kosten.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 (Anhörung)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni 2026 (Entscheidung)
  • Kanalsanierung in der Fuldastraße geplant

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll über die Sanierung eines über 100 Jahre alten Mischwasserkanals in der Weser- und Fuldastraße entscheiden. Die Bauarbeiten sollen im zweiten Quartal 2026 beginnen und etwa zwölf Wochen dauern.

    Sanierung mit moderner Technik

    In der Flüssesiedlung in Grumme müssen vier Kanalhaltungen aus dem Jahr 1920 erneuert werden, die sich in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Die Verwaltung plant, die Sanierung im sogenannten TIP-Verfahren durchzuführen – dabei wird ein neues Rohr in den bestehenden Kanal eingezogen. Diese geschlossene Bauweise ist notwendig, da in der Straße verschiedene Versorgungsleitungen teilweise parallel zum Kanal verlaufen.

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    Verkehrsbeeinträchtigungen während der Bauzeit

    Für die Arbeiten an der etwa 216 Meter langen Strecke müssen die Weser- und Fuldastraße abschnittsweise vollgesperrt werden. Fußgänger können den Bereich der Baustelle mindestens auf einer Seite auf dem regulären Gehweg passieren. Eine Umleitung wird über Wasbaum beziehungsweise Rhönstraße ausgewiesen.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Finanzierung und Folgekosten

    Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 953.000 Euro. Die erforderlichen Mittel stehen größtenteils bereits zur Verfügung: 791.088 Euro aus 2025 und 40.000 Euro aus 2026. Zusätzlich benötigte Mittel werden durch Umschichtung innerhalb des Budgets des Tiefbauamtes bereitgestellt.

    Die Verwaltung rechnet bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren mit einem jährlichen Abschreibungsaufwand von rund 11.913 Euro. Bei einem aktuellen Zinssatz von 3,6 Prozent entstehen zusätzlich jährliche Zinskosten von anfangs 34.000 Euro, die über die Kreditlaufzeit auf durchschnittlich 18.000 Euro sinken.

    Die Maßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nummer 5824 für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 28. April 2026 über den Verwaltungsvorschlag.

  • AfD kritisiert „Steuerungsgruppe“ bei Vereinsförderung als rechtswidrig

    Die AfD-Fraktion im Rat wendet sich mit einem Änderungsantrag gegen die Empfehlungen einer „Steuerungsgruppe“ zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich Migration und Integration. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und fordert eine drastische Kürzung der Fördermittel.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Steuerungsgruppe

    Die AfD-Fraktion beantragt die komplette Ablehnung der Empfehlungen einer sogenannten „Steuerungsgruppe“ des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Diese Gruppe hatte am 17. März 2026 über Anträge von Vereinen und Initiativen beraten und Förderempfehlungen ausgesprochen.

    Nach Ansicht der AfD besitzt diese Steuerungsgruppe „keinerlei demokratische Legitimation“ und stellt einen „eklatanten Verstoß gegen höherrangiges Recht“ dar. Die Fraktion argumentiert, dass durch die Einrichtung der Gruppe gegen das Demokratieprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen werde, da einzelne Fraktionen und direkt gewählte Mitglieder des Ausschusses ausgeschlossen worden seien.

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    Rechtliche Einwände zur Geschäftsordnung

    Die AfD führt an, dass eine „Steuerungsgruppe“ in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen sei. Zwar könne ein Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln, dies eröffne aber nicht die rechtliche Möglichkeit zur Einrichtung einer vorberatend tätigen Steuerungsgruppe.

    Als einzige rechtliche Möglichkeit sieht die Fraktion allenfalls die Bildung von Arbeitskreisen, die jedoch keine Empfehlungen für den Ausschuss aussprechen dürften. Die AfD behält sich ausdrücklich vor, die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit hinzuzuziehen.

    Drastische Kürzung der Fördermittel vorgeschlagen

    Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Vollausschöpfung des Budgets von 100.000 Euro schlägt die AfD eine Förderung von nur 38.520 Euro vor – eine Kürzung um 61,48 Prozent. Die verbleibenden 61.480 Euro sollen ausdrücklich nicht alternativ verausgabt werden und für andere kommunale Maßnahmen oder die Haushaltskonsolidierung zur Verfügung stehen.

    Projektförderung Kategorie A (16.420 Euro)

    • Deutsch-Kurdische Frauenunion e.V.: 2.920 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Ronahi e.V.: 1.500 Euro (statt beantragter 2.030 Euro)
    • Kulturzentrum für Kinder und Jugendliche Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.900 Euro)
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro (Antrag voll bewilligt)

    Grundfinanzierung Kategorie B (22.100 Euro)

    • Alevitische Gemeinde Bochum e.V.: 4.000 Euro (statt beantragter 6.750 Euro)
    • Deutsch-Mongolisches Tor e.V.: 3.100 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Gemeinde der Eziden: 5.000 Euro (statt beantragter 6.552 Euro)
    • Grace Outreach Christian Fellowship e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.250 Euro)
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro (Antrag voll bewilligt)
    • Selhe e.V.: 3.000 Euro (statt beantragter 4.867 Euro)

    Kritik an besonderen Strukturen für Migranten

    Die AfD kritisiert die Schaffung besonderer Strukturen für Senioren mit „internationaler Familiengeschichte“ als fragwürdig. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die teils seit Jahrzehnten in Deutschland lebten und oft bereits eingebürgert seien, sollten auf bestehende Regelstrukturen wie die kostenpflichtigen Angebote der Volkshochschule verwiesen werden.

    Bei der Grundfinanzierung, die sich hauptsächlich auf Miet- und Betriebskostenzuschüsse bezieht, sieht die Fraktion angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen keine besondere Berechtigung für eine Sonderstellung der Migrantenvereine. Die massive finanzielle Schieflage der Stadt Bochum verstärke diese Argumentation zusätzlich.

    Der Änderungsantrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 21. April 2026 eingereicht und trägt die Unterschriften von Maik Klaus als stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden und Ingrid Mohelská als direkt gewähltem Ausschussmitglied.