Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Neues Wohngebiet an Hattinger Straße soll 100 Wohneinheiten bringen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.

    Klimaresilientes Wohnquartier geplant

    Das neue Wohngebiet soll als klimaresilientes Quartier entwickelt werden. Dazu gehören Elemente der Schwammstadt wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung in Rasenrinnen, offenen Gräben, Mulden-Rigolen und einem Regenrückhaltebecken. Zusätzlich ist eine Durchgrünung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen.

    Die Bebauung ist in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschossen geplant. Die Flächen werden als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Ein Teil der Wohneinheiten soll dem geförderten Wohnungsbau dienen.

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    Erschließung über verkehrsberuhigte Bereiche

    Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung westlich der Hattinger Straße im Osten und den Straßen Isenberg-, Dattenberg-, Homberg- und Nonnenbergweg sowie Nierenhofer Straße im Westen. Die neue Erschließung erfolgt primär über die Hattinger Straße.

    Die Straßen im Quartier werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Ein Fuß- und Radweg im Nordwesten soll das Gebiet mit bestehenden Wegeverbindungen verknüpfen. Der vorhandene Spielplatz am Isenbergweg wird als öffentliche Grünfläche gesichert.

    Verkehrs- und Umweltauswirkungen untersucht

    Eine Verkehrsuntersuchung ergab keine erheblichen Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Bei den Schallemissionen wurden bereits bestehende Überschreitungen der Schwellenwerte durch Straßen- und Schienenlärm auf der Hattinger Straße festgestellt. Die planbedingte Pegelerhöhung liegt bei maximal 0,3 dB und damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsgrenze.

    Die Wohnbauflächenentwicklung geht mit einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zusätzlichen Versiegelungen einher. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollen durch die Schwammstadt-Elemente erheblich reduziert werden. Ein Bodenschutzkonzept regelt das Bodenmanagement während der Bauphase.

    Ausgleich und Artenschutz berücksichtigt

    Der Eingriff in Natur und Landschaft wird etwa einen Kilometer nordöstlich des Plangebiets ausgeglichen. Baumpflanzungen im Plangebiet kompensieren den Verlust vorhandener Bäume. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Verbotstatbestände, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

    Verfahrensweg bis zum Satzungsbeschluss

    Das Planverfahren begann 2021 mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Plangebietsänderung 2025 erfolgte zuletzt eine erneute Veröffentlichung von März bis April 2026. Diese war notwendig geworden, weil die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen von 1,00 auf 1,50 Meter erhöht wurde.

    Der Bebauungsplan durchläuft nun folgende Beratungsfolge:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai (Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni (Entscheidung)

    Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Fluchtlinienplan Nr. L 18 Hat innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.

  • Verwaltung plant Umbau des August-Bebel-Platzes für 19,2 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den August-Bebel-Platz in Wattenscheid für rund 19,2 Millionen Euro umbauen. Das Projekt soll eine städtebauliche und funktionale Aufwertung des zentralen Umsteigeplatzes bringen. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Juni 2026 über den Realisierungsbeschluss.

    Planungen nach jahrelangem Vorlauf

    Der Umbau des August-Bebel-Platzes geht auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2015 zurück. Nach einer Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros im Jahr 2018 und umfangreicher Bürgerbeteiligung führte die Stadt 2021 einen europaweiten Realisierungswettbewerb durch. Das Büro ANNABAU Architektur und Landschaft wurde schließlich im April 2024 mit der weiteren Planung beauftragt.

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    Änderungen nach politischen Beschlüssen

    Auf Grundlage eines Änderungsantrags des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wurde die ursprüngliche Vorentwurfsplanung überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

    • Erhöhung des Grünanteils durch sieben zusätzliche Baumstandorte
    • Reduzierung der Barrierewirkung durch Umweltspuren für Busse und Radverkehr
    • Verzicht auf Spritzschutzgitter und teilweise auf Lichtsignalanlagen
    • Planung einer Gedenkstele für den Namensgeber August Bebel

    Verkehrskonzept mit Umweltspuren

    Die überarbeitete Planung sieht je Fahrtrichtung eine Umweltspur vor, die von Bussen, Radfahrern sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeugen genutzt werden darf. Zusätzlich sind auf jeder Platzseite Busbuchten vorgesehen. In Abstimmung mit der BOGESTRA können künftig nur noch zwei statt drei Gelenkbusse gleichzeitig eine Busbucht nutzen, wodurch der Haltebereich kompakter gestaltet werden kann.

    Neubau an nördlicher Platzkante geplant

    Der Entwurf sieht einen Gebäudekomplex mit Wohn- und Geschäftshaus sowie angebundenem Parkhaus am nördlichen Platzrand vor. Dieses Projekt soll jedoch erst nach Abschluss des Platzumbaus realisiert werden. Für die Vermarktung des Baugrundstücks ist ein Investorenauswahlverfahren geplant, bei dem besondere Schwerpunkte auf architektonische Qualität und Gebäudebegrünung gelegt werden sollen.

    Finanzierung durch Fördermittel

    Von den Gesamtkosten in Höhe von 19,23 Millionen Euro sollen rund 15,04 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden – aus der Städtebauförderung und der KRiS-Förderung (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft). Der städtische Eigenanteil beträgt damit etwa 4,19 Millionen Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2027 bis 2030 vorgesehen.

    Zeitplan und Bürgerbeteiligung

    Ein Baubeginn ist für die erste Jahreshälfte 2028 geplant, die Bauzeit wird auf 30 bis 35 Monate geschätzt. Im Juli 2025 fand bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung auf dem August-Bebel-Platz statt, an der rund 200 Personen teilnahmen. Zuvor führte das Citymanagement Gespräche mit über 35 Gewerbetreibenden im Platzumfeld.

  • Neue Standortlösung für elftes Gymnasium am City-Tor Süd beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    Änderung der ursprünglichen Pläne

    Das elfte Gymnasium sollte ursprünglich an den bisherigen Standorten der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94 und Gahlensche Straße 204b) entstehen. Diese Lösung erwies sich jedoch als problematisch: Die Gesamtschule kann erst nach Fertigstellung ihres neuen Gebäudes an der Berliner Straße (voraussichtlich Q3/2032) ausziehen. Zudem kritisierte die obere Schulaufsicht die räumliche Aufteilung auf zwei Standorte im Abstand von 1,3 Kilometern sowie die begrenzten Schulhof- und Pausenflächen.

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    City-Tor Süd wird verfügbar

    Seit dem 1. Januar 2026 steht das Areal am City-Tor Süd wieder zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option auf Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hatte. Das Grundstück liegt in der Innenstadt westlich des Konrad-Adenauer-Platzes und ist verkehrstechnisch gut angebunden: Der Hauptbahnhof ist 950 Meter entfernt, die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Ehrenfeld und U-Bahn-Linien sind in kurzer Distanz erreichbar.

    Dreistufiges Entwicklungskonzept

    Die Verwaltung plant die Entwicklung des Gymnasiums in drei Stufen:

    • Step 1 (Schuljahr 2027/2028): Aufstellung von Interimscontainern für die ersten zwei Jahrgänge im westlichen Bereich des Areals, inklusive Verwaltungsräumen, Schulhofflächen und Stellplätzen
    • Step 2: Erweiterung um weitere drei Jahrgänge durch zusätzliche Container und Ausbau der Außenanlagen
    • Step 3: Neubau des endgültigen Schulgebäudes als Modulbau auf der Freifläche nördlich der Erschließungsstraße

    Bebauungsplan muss geändert werden

    Der bestehende Bebauungsplan Nr. 777 setzt für das Areal Kerngebiete für Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur fest. Für die Schulnutzung ist eine Änderung erforderlich. Für die Container-Aufstellung wird zunächst eine Befreiung von den Bebauungsplan-Vorgaben angestrebt.

    Finanzierung und Kosten

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 90 Millionen Euro. Für die ersten beiden Entwicklungsschritte stehen 22 Millionen Euro zur Verfügung, die ursprünglich für Interimsmaßnahmen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße vorgesehen waren. Die Container sollen gekauft statt gemietet werden, da sich dies bei der geplanten Standzeit von 4,5 bis 6 Jahren als wirtschaftlicher erweist.

    Nachnutzung der bisherigen Standorte

    Das Schulgebäude an der Feldsieper Straße 94 könnte nach dem Auszug der Gesamtschule vom Alice-Salomon-Berufskolleg genutzt werden, das derzeit über zwei unsanierte Nebenstandorte verfügt. Das Gebäude an der Gahlenschen Straße könnte abgerissen und für anderen Wohnungsbau genutzt werden.

    Anbindung an neue Parkanlage

    Bis Mitte 2027 entsteht nördlich des Schulstandortes eine 0,7 Hektar große Parkanlage mit Sport- und Bewegungsflächen. Die schulischen Außenanlagen sollen an diese Planung angepasst werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai folgen Vorberatungen in verschiedenen Fachausschüssen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Spatenstich für Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Ferdinand-Krüger-Schule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    In Bochum-Linden hat der offizielle Spatenstich für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Ferdinand-Krüger-Schule stattgefunden. Der Träger Valeara plant, beide Einrichtungen bis Frühjahr 2027 in moderne Räumlichkeiten umzusiedeln.

    Prominente Vertreter beim Baustart

    Am 5. März 2026 wurde an der Axstraße 33 der offizielle Spatenstich vollzogen. Daran nahmen der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann, Oberbürgermeister Jörg Lukat sowie der Geschäftsführer der Valeara, Dr. Christian Utler, teil.

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    Umfangreiche Vorplanungen abgeschlossen

    Zwischen der Stadt und dem Träger Valeara fanden im Vorfeld umfangreiche Abstimmungsgespräche statt, um die Bedarfe der Ferdinand-Krüger-Schule zu identifizieren. Die Schule war in diese Planungen eng eingebunden. Die Ergebnisse befinden sich aktuell in der finalen Phase der Feinplanung.

    Fertigstellung für Frühjahr 2027 geplant

    Nach Angaben des Trägers soll der Neubau innerhalb von zehn Monaten errichtet werden. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Ferdinand-Krüger-Schule können voraussichtlich im Frühjahr 2027 in die neuen Räumlichkeiten einziehen.

    Besondere Schulform für kranke Kinder und Jugendliche

    Die Ferdinand-Krüger-Schule (Schulnummer 189546) unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die aufgrund einer ärztlich prognostizierten Erkrankung von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Stammschule teilnehmen können. Während der Behandlung in der Klinik bleibt das Schulverhältnis zur Stammschule vollständig bestehen – ein Schulwechsel findet nicht statt.

    Der Träger Valeara hat einen Teil des ehemaligen Areals des Helios-Krankenhauses erworben und betreibt dort die Kinder- und Jugendpsychiatrie, auf deren Gelände auch die Schule angesiedelt ist.

  • Verwaltung lehnt Teilerhalt des Schulzentrums Bochum-Nord ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht eine komplette Neuplanung als erforderlich an, falls Teile des alten Schulzentrums Bochum-Nord erhalten bleiben sollen. Zudem können derzeit keine alternativen Räume für ein geplantes Stadtteil-Museum bereitgestellt werden.

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zum Schulzentrum Bochum-Nord geantwortet und dabei ihre ablehnende Haltung zum Teilerhalt des Bestandsgebäudes bekräftigt. Gleichzeitig wurden Fragen zu alternativen Möglichkeiten für ein geplantes Stadtteil-Museum beantwortet.

    Komplette Neuplanung bei Teilerhalt erforderlich

    Die Verwaltung kann die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen zu Kosten, Genehmigungsdauer und technischen Anforderungen für einen Teilerhalt nicht auf Basis des vorhandenen Planungsstandes beantworten. Sämtliche Planungen und Wettbewerbe inklusive des Realisierungsbeschlusses aus 2019 basieren auf dem vollständigen Abbruch des Bestandsgebäudes.

    Ein Teilerhalt würde nach Angaben der Verwaltung eine Überplanung der gesamten Maßnahme erfordern. Folgende Neuplanungen wären notwendig:

    • Tragwerkplanung mit Neubewertung der Statik
    • Komplette TGA-Neubetrachtung von Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro
    • Neubewertung der Netzkapazitäten (Fernwärme bereits am Limit)
    • Neues Brandschutz- und Rettungswegekonzept
    • Neue Freianlagenplanung für Ersatzpflanzungen, barrierefreie Wege und Feuerwehrzufahrten

    Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine komplette Neubetrachtung der Maßnahme samt neuem Bauantrag und Betriebskonzept handeln würde. Bestehende Aufträge könnten nicht wie beauftragt durchgeführt werden, und der geplante Fertigstellungstermin im Sommer 2026 wäre nicht mehr realisierbar.

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    Keine alternativen Räume für Stadtteil-Museum

    Bezüglich der Frage nach einem „Stadtteil-Museum als Lern-, Erfahrungs- und Begegnungsort“ im Zentrum von Gerthe sieht die Verwaltung derzeit keine realisierbaren Möglichkeiten. Der Bermanns-Kameradschafts-Verein „Glückauf Gerthe 1891 e.V.“ hatte seine bisherigen Räume an der Frauenlob-Schule in Hiltrop aufgeben müssen. Zur Einlagerung der Sammlung wurde ein Raum in der Lenneschule bereitgestellt.

    Zugang zu Exponaten während Dienstzeiten möglich

    Der Verein kann während der Dienstzeiten des Schulhausmeisters in der Regel auch kurzfristig das Gebäude betreten, um an seine Exponate zu gelangen. Da das Gebäude nicht mehr als Schulgebäude betrieben wird und auch zur Lagerung anderer Gegenstände genutzt wird, ist ein Zugang ohne Schulhausmeister nicht möglich.

    Sowohl städtische Immobilien als auch potenziell nutzbare externe Liegenschaften sind laut Verwaltung aufgrund bestehender Nutzungen, baulicher Einschränkungen oder anderer planerischer Überlegungen nicht für eine dauerhafte Ausstellung verfügbar. Die Verwaltung will im Rahmen der regulären immobilienwirtschaftlichen Prozesse weiterhin nach Möglichkeiten suchen.

    Für Vereinsarbeit zur lokalen Historie oder als Begegnungs- und Bildungsort für die Lokalgeschichte können aktuell und kurzfristig keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Ob sich perspektivisch und mittelfristig im Stadtbezirk Bochum-Nord Möglichkeiten ergeben könnten, müsste anlassbezogen geprüft werden.

  • SPD fragt nach Umsetzungsstand des Straßen- und Wegekonzepts

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte erkundigt sich nach dem aktuellen Planungsstand der Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen. Zeitfenster aus vorherigen Antworten konnten nicht eingehalten werden.

    Zweite Nachfrage binnen eines Jahres

    David Schnell von der SPD-Fraktion richtet eine erneute Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke zum Stand der Umsetzung des Straßen- und Wegekonzepts. Bereits im April 2024 hatte die Fraktion nach dem Sachstand gefragt, woraufhin die Verwaltung im Oktober 2024 eine umfassende Antwort geliefert hatte.

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    Verzögerungen bei der Umsetzung

    Die SPD stellt fest, dass die in der damaligen Antwort genannten Zeitfenster für einzelne Maßnahmen nicht eingehalten werden konnten. Das Straßen- und Wegekonzept war im Sommer 2023 vom Stadtrat in seiner zweiten Fortschreibung beschlossen worden.

    Umfangreiche Baumaßnahmen geplant

    Aus den insgesamt vier Anlagen des Konzepts ergeben sich bis 2027 eine Vielzahl von Straßenausbauten, Wegesanierungen und Kanalarbeiten im Stadtbezirk Mitte. Die SPD-Fraktion möchte nun den aktuellen Planungsstand aller aufgeführten Maßnahmen erfahren und bittet um eine schriftliche Beantwortung zur sechsten Sitzung der Bezirksvertretung am 21. Mai 2026.

  • Neue Sitzinseln entlang der Dorstener Straße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt Hamme“ sollen drei weitere Sitzinseln im Straßenraum der Dorstener Straße entstehen. Die Maßnahme ergänzt bereits geplante Standorte in Grünanlagen und soll die fußläufige Alltagsmobilität verbessern.

    Förderung durch Bund und Land

    Für die Maßnahme „Grüne Wege“ der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Sozialer Zusammenhalt Bochum-Hamme“ haben Bund und Land 2024 Mittel aus dem Städtebauförderprogramm bewilligt. Die Maßnahme umfasst insgesamt vier Teilbausteine, darunter die Einrichtung von Sitzinseln entlang der Dorstener Straße zur Verbesserung der Alltagsmobilität und Vernetzung.

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    Drei Standorte im Straßenraum

    Ergänzend zu den ersten drei Standorten in Grünanlagen sollen nun drei weitere Standorte direkt im Straßenraum umgesetzt werden. In einer Bürgerbeteiligung Anfang März 2026 wurden folgende Standorte diskutiert:

    • Hedwigstraße/Ecke Dorstener Straße
    • Hildegardstraße/Ecke Dorstener Straße
    • Haltepunkt Hamme/Ecke Dorstener Straße

    Fast alle Sitzinselstandorte liegen auf der nördlichen Seite der Dorstener Straße, wodurch unnötige Straßenquerungen im Alltag vermieden werden.

    Ausstattung und Begrünung

    Die Sitzinseln werden mit Sitzbänken, Abfallbehältern und zusätzlicher Begrünung in Cortenstahlkübeln ausgestattet. Da die Schaffung neuer Baumstandorte wegen Nutzungskonflikten entlang der Dorstener Straße nicht möglich ist, bieten sich die Pflanzkübel als alternative Begrünungsmaßnahme an. Das Stadtteilmanagement sucht noch ehrenamtliche Pflegepaten – bisher haben sich ein Interessent und eine Einzelhändlerin zur Pflege bereit erklärt.

    Weitere Bausteine folgen

    Weitere Komponenten der „Grünen Wege“ sind die Beleuchtung der Wegeverbindung zur Sportanlage im Hammer Park und die Verbesserung der Sichtbarkeit der Eingänge durch Eingangsstelen sowie Wegweisung zu den Frei- und Grünanlagen. Diese werden nach und nach bis spätestens Ende 2027 umgesetzt.

    Kosten und Finanzierung

    Die Kostenschätzungen für die Ausstattung der drei Standorte im Straßenraum betragen insgesamt rund 16.500 Euro brutto. Davon übernimmt die Städtebauförderung 80 Prozent. Die Verwaltung sieht in der Maßnahme auch klimarelevante Auswirkungen, da alltägliche Wege als Fußgänger besser bewältigt werden können und die Nutzung des privaten Pkw für kurze Strecken möglicherweise vermieden wird.

  • Stadt verkauft Grundstück für Wohnungsbau im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach einem dritten Bestgebotsverfahren soll der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark an einen Investor veräußert werden. Auf dem 4.547 Quadratmeter großen Grundstück sind drei fünfgeschossige Gebäude geplant.

    Drittes Verfahren nach gescheiterten Ausschreibungen

    Der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark wird nach zwei erfolglosen Versuchen nun zum dritten Mal vergeben. Bereits 2021 und 2024 waren Bestgebotsverfahren für das Grundstück durchgeführt worden, beide Male ohne Vertragsabschluss. Im Juli 2025 erfolgte daher eine erneute Ausschreibung.

    Das Grundstück liegt im Nordwesten des Quartiers Feldmark und wird von der Straße Feldmark sowie den neuen Straßen Ostparkallee und Maria-Merian-Weg erschlossen. Es handelt sich um das Flurstück in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nummer 687 mit einer Größe von 4.547 Quadratmetern.

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    Bewertung nach festgelegten Kriterien

    Am 24. Februar 2026 tagte die Auswahlkommission und bewertete die eingegangenen Konzepte nach einer vorgegebenen Wertungsmatrix. Dabei flossen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

    • Architektur (30 Prozent Gewichtung)
    • Ökologie, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (20 Prozent Gewichtung)
    • Nutzungskonzept (30 Prozent Gewichtung)
    • Kaufpreis (20 Prozent Gewichtung)

    Die Auswahlkommission hat einen Bestbieter ausgewählt, an den das Grundstück nun veräußert werden soll. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs einschließlich der Qualifizierungsbedarfe der Auswahlkommission werden Bestandteil des Kaufvertrages.

    Vermarktungskonzept für gesamtes Quartier

    Das Vermarktungskonzept für das Quartier Feldmark hatte der Rat bereits am 12. März 2020 beschlossen. Die NRW.URBAN GmbH führt als Treuhänderin der Stadt die Vermarktung durch. Das gesamte Quartier Feldmark ist in 16 verschiedene Vermarktungsabschnitte eingeteilt. Grundstücke für Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Gartenhofhäuser werden ausschließlich über Bestgebotsverfahren an Investoren vergeben.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Verwaltung informiert über Abriss des Gutes Marmelshagen in Hofstede

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Mitte Auskunft über den aktuellen Stand beim Abriss des ehemaligen Gutes Marmelshagen in Hofstede gegeben. Die SPD-Fraktion hatte nach dem Sachstand und den Zukunftsplänen für das Grundstück gefragt.

    Abriss wurde im November 2025 angezeigt

    Der beabsichtigte Gebäudeabbruch wurde dem Bauordnungsamt im November 2025 angezeigt. Ab Dezember 2025 bestand für den Eigentümer die Möglichkeit, mit den Arbeiten zu beginnen. Bei der geplanten Gebäudebeseitigung handelt es sich um eine nicht genehmigungspflichtige Maßnahme nach § 62 Abs. 3 BauO NRW.

    Die Umsetzung vor Ort erfolgte mit geringem zeitlichen Verzug, so dass der Maßnahmenbeginn erst ab Februar 2026 erkennbar war. Der vollständige Abschluss der Arbeiten wird in Kürze erwartet.

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    Keine Bauvoranfragen eingegangen

    Die aktuellen Planungen des Eigentümers sind der Verwaltung nicht bekannt. Dem Bauordnungsamt liegen keine Bauvoranfragen vor, es wurden auch keine Genehmigungen erteilt.

    Rechtliche Grundlage für Neubebauung

    Das Gebiet ist nicht über einen Bebauungsplan erschlossen. Entsprechend der Baunutzungsverordnung sind in reinen Wohngebieten folgende Nutzungen planungsrechtlich zulässig:

    • Wohngebäude
    • Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen

    Ausnahmsweise können zugelassen werden:

    • Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes
    • Sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke

    Das Gebiet ist nicht durch klar abgegrenzte, überbaubare Grundstücksflächen geprägt. Eine größere Bautiefe und damit Ausnutzung des Grundstücks scheint möglich zu sein, der genaue Umfang lässt sich aber nicht eindeutig aus der Umgebungsbebauung ableiten.

    Hintergrund der Anfrage

    Das ehemalige Gut Marmelshagen an der Adresse Marmelshagen 12 befand sich seit Jahren in einem schlechten Zustand und war als Problemimmobilie im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die SPD-Fraktion hatte bereits mehrfach in parlamentarischen Beratungen auf das Objekt hingewiesen, zuletzt mit einer Anfrage im Juni 2025.

    Auf die Frage, warum die Verwaltung nicht proaktiv über den Abriss informiert hatte, verwies diese auf einen bereits angekündigten mündlichen Sachstandsbericht zum Thema Problemimmobilien im Ausschuss für Planung und Grundstücke, der auch Informationen zum Objekt Marmelshagen 12 beinhalten wird.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zu Parkproblemen in der Dahlhauser Heide

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion zu anhaltenden Parkproblemen in der Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide geantwortet. Besonders betroffen sind Bewohner der Mehrfamilienhäuser in der Neuflözstraße, wo zeitweise sogar die Müllabfuhr nicht durchkommen konnte.

    Die Parkproblematik in der Dahlhauser Heide beschäftigt bereits seit längerer Zeit verschiedene Gremien. Grund ist, dass von den acht Sammelstellplatzanlagen, die der 1982 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 482 vorsieht, nicht alle oder nur teilweise realisiert wurden. Die ursprünglich dafür vorgesehenen Flächen sind mittlerweile mit Sträuchern und Bäumen bewachsen.

    Verschärfung durch Firmenfahrzeuge

    Die ohnehin angespannte Situation wird zusätzlich durch die Nutzung der Parkplätze durch Firmenfahrzeuge wie Kleinlaster, Transporter und Anhänger verschärft. Besonders problematisch ist die Lage für Bewohner der Mehrfamilienhäuser in der Neuflözstraße und Hordeler Heide, da ihnen pro Wohneinheit nur ein Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung steht.

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    Kontrollen und Bußgelder

    Die städtische Verkehrsüberwachung bestätigte, dass die Parkproblematik insbesondere für den Bereich der Neuflözstraße bekannt ist. Dort wurden aufgrund von Beschwerden bereits Kontrollen durchgeführt und Verstöße beim Parken an engen Straßenstellen festgestellt. Im vergangenen Jahr konnte die Müllabfuhr zeitweise nicht kontinuierlich gewährleistet werden, was zu ordnungsbehördlichen Kontrollen und dem Erlass von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden führte.

    Stellplatzkonzept gescheitert

    Ursprünglich sollte ein städtisches Stellplatzkonzept eine wesentliche Verbesserung der Parkplatzsituation herbeiführen. Der Ausbau zusätzlicher Stellplatzsammelanlagen konnte jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden. Grund waren die sehr hohen Ausbaukosten und das damit verbundene stark gesunkene Interesse von Kaufinteressenten für einen Miteigentumsanteil einschließlich einer Garage.

    Alternative Lösungsansätze

    Eine Neuauflage eines Stellplatzkonzepts mit städtischem Ausbau und Verkauf von Miteigentumsanteilen ist derzeit nicht geplant. Die Verwaltung prüft stattdessen die Alternative einer Vergabe mit vertraglicher Bedingung zur privaten Parkraumbewirtschaftung auf den im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen für Stellplatzsammelanlagen.

    Die zuletzt beschlossene Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 und der Gestaltungssatzung Nr. 482 G ermöglicht nun rechtssicher die Errichtung von Stellplätzen in Vorgärten. Diese Möglichkeit steht jedoch nur Bewohnern von Einfamilienhäusern zur Verfügung.

    Regelmäßige Kontrollen angekündigt

    Bezüglich der Firmenfahrzeuge stellte die Verwaltung klar, dass angemeldete Fahrzeuge und angekoppelte Fahrzeuganhänger ohne zeitliche Einschränkungen am rechten Fahrbahnrand geparkt werden dürfen. Nicht angekoppelte Fahrzeuganhänger dürfen gemäß Straßenverkehrsordnung maximal zwei Wochen geparkt werden. Die Verkehrsüberwachung kündigte an, auch zukünftig regelmäßig Kontrollen in der Siedlung durchzuführen.

    Mitteilungen von Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Polizei über Schwierigkeiten bei der Anfahrt in der Dahlhauser Heide sind der städtischen Verkehrsüberwachung nicht bekannt.

    Unterlagen