Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 21.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 27.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 02.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 03.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
| 09.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat beschlossen, alle Bezirksvertretungen über die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zu informieren. Die Mitteilung bezieht sich auf einen Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren nach Paragraf 36a des Baugesetzbuchs.
Informationsrunde in allen Bezirken
Die Verwaltung teilt mit, dass der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 beschlossen hat, eine Vorlage zum sogenannten „Wohnungsbauturbo“ an alle sechs Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben. Dabei geht es um die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung.
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Die Bezirksvertretungen erhalten die Informationen zu folgenden Terminen zur Kenntnis:
- Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid: 19. Mai 2026
- Bezirksvertretung Bochum-Mitte: 21. Mai 2026
- Bezirksvertretung Bochum-Südwest: 27. Mai 2026
- Bezirksvertretung Bochum-Nord: 2. Juni 2026
- Bezirksvertretung Bochum-Ost: 3. Juni 2026
- Bezirksvertretung Bochum-Süd: 9. Juni 2026
Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren
Die ursprüngliche Vorlage 20260370 behandelt einen Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß Paragraf 36a des Baugesetzbuchs. Dieser Paragraf regelt die Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich durch die Bauaufsichtsbehörde. Die detaillierten Inhalte des Beschlusses sind in der beigefügten Anlage enthalten.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen ist federführend für diese Angelegenheit zuständig.