Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Bebauungsplan für Gewerbegebiet an Alter Wittener Straße wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant auf dem ehemaligen Opel-Abstellplatz nördlich der Wittener Straße ein hochwertiges Technologie- und Wissenschaftsgebiet. Der Rat soll am 7. Mai über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses und die öffentliche Auslegung entscheiden.

    Flächenrecycling für Büro- und Technologienutzungen

    Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll die Nachnutzung der gewerblich vorgeprägten Fläche im Stadtteil Laer vorbereiten. Das rund 31.000 Quadratmeter große Plangebiet wird begrenzt durch die Alte Wittener Straße im Norden, die Diesterwegstraße im Osten, die Wittener Straße im Süden und die Schattbachstraße im Westen.

    Die Fläche wurde jahrelang von der Adam Opel AG als Abstellplatz für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7. Das Gelände ist bereits größtenteils versiegelt, aber unbebaut.

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    Verkleinerung des ursprünglichen Plangebiets

    Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Plangebiet verkleinert. Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 entlang der Wittener Straße, die der Bundesstraßenverwaltung gehören, sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 582 werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

    Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) strebt im Rahmen der Bochumer Gewerbeflächenoffensive eine gewerbliche Entwicklung der Fläche an, die in engem räumlichen Zusammenhang mit MARK 51°7 steht.

    Sondergebebiet mit bis zu vier Geschossen

    Der Bebauungsplan sieht ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden Nutzungen wie:

    • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
    • Forschungseinrichtungen
    • Werkshallen zur Fertigung von Prototypen

    Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem Staffelgeschoss vorgesehen, dahinter Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Im Osten des Plangebiets wird eine bewaldete Fläche als Waldfläche festgesetzt.

    Positive Umweltauswirkungen erwartet

    Durch die Neubebauung soll sich der Versiegelungsgrad der Fläche reduzieren, da neben Bauflächen auch Pflanzflächen und Waldflächen festgesetzt werden. Die Entsiegelung und neue Begrünung sollen zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen.

    Lärmuntersuchungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Verkehrslärmimmissionen erhöhen sich nur um 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.

    Zeitplan bis Ende 2026

    Nach der für April geplanten Ausschusssitzung soll die öffentliche Auslegung vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.

  • Sportpark Feldmark: Verwaltung hält trotz Waldausgleichskosten an Projekt fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will das Sportpark-Projekt in Feldmark trotz hoher Kosten für den Waldausgleich wie geplant weiterverfolgen. Dies teilte sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion mit.

    Gesamte Fläche als Wald eingestuft

    Die Kosten für den Waldausgleich entstanden während der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1027, da der Landesbetrieb Wald und Holz die gesamte Fläche als Wald eingestuft hat – unabhängig von der Anzahl der tatsächlich gefällten Bäume.

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    Flächendeckender Ausgleich erforderlich

    Aufgrund der Gesetzeslage war ein flächendeckender Ausgleich der Gesamtfläche erforderlich. Die entsprechenden Kosten sind nach Angaben der Verwaltung bereits abgeflossen.

    Projekt wird fortgeführt

    Die AfD-Ratsfraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 gefragt, ob die Verwaltung angesichts der bei der ursprünglichen Entscheidung nicht vorliegenden Waldausgleichskosten das Projekt überdenken oder ändern möchte. Die Verwaltung antwortete eindeutig: Das Projekt wird wie geplant weiterverfolgt.

    Die Antwort wird dem Rat am 7. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Rat beschließt Umwidmung von Tennis-Brachfläche für Wohnbebauung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Bochumer Rat soll die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für eine 1,5 Hektar große Fläche in Burgaltendorf beschließen. Das brachliegende Gelände des ehemaligen Tennisclubs TC Burg soll künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

    Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

    Die Verwaltung legt dem Rat am 7. Mai 2026 eine Beschlussvorlage vor, mit der die Änderung 59 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr festgestellt werden soll. Das Änderungsverfahren betrifft Flächen an der Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen, die zu Bochum gehören.

    Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg im Stadtteil Burgaltendorf, die bereits seit längerer Zeit brach liegen. Zusätzlich bezieht er die südlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäude an der Holteyer Straße mit ein.

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    Umwidmung von Landwirtschafts- zu Wohnbaufläche

    Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Vermerk „Wasserschutzgebiet (Zone I-IIIB) in Planung“ dargestellt. Diese Darstellung soll in Wohnbaufläche mit dem gleichen Wasserschutzgebiet-Vermerk geändert werden.

    Die Umnutzung wird mit der bereits vorhandenen Wohnbebauung im Umfeld sowie der Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf begründet. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch gerecht zu werden, ist die GFNP-Änderung Voraussetzung für die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans.

    Beteiligungsverfahren abgeschlossen

    Das Verfahren durchlief mehrere Beteiligungsstufen:

    • Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 12. September 2024
    • Beteiligungsbeschluss im gleichen Ausschuss am 26. Juni 2025
    • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit vom 6. November bis 6. Dezember 2024
    • Förmliche Beteiligung und Veröffentlichung vom 20. Oktober bis 20. November 2025

    Die Verwaltung vermerkt, dass aufgrund der förmlichen Beteiligung keine Inhalte entstanden, die eine Änderung der Planung erfordert hätten. Begründung und Umweltbericht wurden lediglich redaktionell fortentwickelt.

    Weiteres Verfahren

    Mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Anschließend wird es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Genehmigung eingereicht. Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.

  • Verwaltung sieht keine rechtlichen Möglichkeiten gegen Rohbau an der Wittener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum kann nach eigenen Angaben nicht gegen den seit über zehn Jahren unvollendeten Rohbau an der Kreuzung Wittener Straße/Goystraße eingreifen. Die Verwaltung begründet dies mit einer gültigen Baugenehmigung und kontinuierlichen Baufortschritten.

    SPD-Fraktion fragt nach Eingriffsmöglichkeiten

    Die SPD-Ratsfraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 nach Möglichkeiten gefragt, gegen den privatwirtschaftlichen Rohbau an der Kreuzung Wittener Straße/Goystraße vorzugehen. Das Gebäude befindet sich seit über zehn Jahren im Rohbauzustand und wird durch gelegentliche, teils geringfügige Baumaßnahmen als Baustelle aufrechterhalten.

    Die Fraktion wollte wissen, ob baurechtliche oder bauordnungsrechtliche Instrumente zur Verfügung stehen und ob das Gebäude als Problemimmobilie eingestuft werden könne.

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    Gebäude im Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst

    Die Verwaltung bestätigte, dass das Objekt Wittener Straße 230 Ecke Goystraße im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst ist. Aufgrund der kontinuierlich fortgeführten Bauarbeiten sei es jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft.

    Die letzte Bauüberwachung mit Bauherrschaft und Bauleiterin fand am 23. Juli 2025 statt. Bei der jüngsten Ortsbesichtigung am 9. Januar 2026 konnte gegenüber der vorherigen Kontrolle vom 12. August 2025 ein Baufortschritt festgestellt werden.

    Rechtsgültige Baugenehmigung verhindert Eingriff

    Nach Darstellung der Verwaltung liegt für das Vorhaben eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Diese gewähre das Recht zu bauen, verpflichte jedoch nicht dazu. Baurechtlich sei keine Frist vorgesehen, in der ein Bauvorhaben abgeschlossen werden müsse.

    Gemäß § 75 der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen erlische die Baugenehmigung erst, wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden sei. Da baurechtlich keine Verstöße vorlägen, habe die Stadt keine Möglichkeit einzugreifen.

    Baugebot und andere Instrumente nicht anwendbar

    Die von der SPD-Fraktion angesprochenen rechtlichen Instrumente seien nicht anwendbar:

    • Ein Baugebot nach § 176 BauGB erfordere die Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der hier nicht vorliege
    • Rückbau- oder Entsiegelungsgebote seien ebenfalls nur bei Vorliegen eines B-Plans möglich
    • Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten sowie § 85 BauGB müsse eine vertiefte Prüfung am konkreten Objekt erfolgen, diese könne nicht kurzfristig beantwortet werden

    Keine bauordnungsrechtlichen Handhaben

    Bauordnungsrechtlich gebe es keine Eingriffsmöglichkeiten, da die Baugenehmigung ordnungsgemäß erteilt worden sei. Novellierungen der Landesbauordnung seien nicht maßgebend, ein „Schönheitsgebot“ komme nicht in Betracht.

    Auch das Wohnraumstärkungsgesetz NRW greife nicht, da es nur bei bewohnbaren Objekten mit bestehenden Mietverhältnissen anwendbar sei.

    Förderprogramme nicht verfügbar

    Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sei nur in politisch beschlossenen Stadterneuerungsgebieten möglich, was hier nicht der Fall sei. Aus der Landeswohnraumförderung könnten keine Förderbausteine genutzt werden, insbesondere nicht nach bereits erfolgtem Maßnahmenbeginn.

    Die Stadt sehe sich auch nicht in der Lage, über die Vermittlung von Käufern oder anderen Anreizen den Eigentümer zum Weiterbau zu bewegen.

  • Verwaltung erklärt Situation gefangener Grundstücke in Stiepel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu ungeklärten Zugangswegen in der Nachtigallstraße geantwortet. Ein geplanter Bebauungsplan scheiterte an der fehlenden Mitwirkung betroffener Eigentümer.

    Hintergrund des Konflikts

    Ende 2025 entstand ein Streit um die Zuwegung zu Häusern in der Nachtigallstraße in Stiepel, von denen einige bereits seit über 100 Jahren bestehen. Das Problem: Die Zuwegung zu dieser Siedlung ist nicht öffentlich-rechtlich gesichert, obwohl der Weg im städtischen Straßenverzeichnis eingetragen ist.

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    Gescheiterte Planungsversuche

    Die Verwaltung hatte in den vergangenen Jahren versucht, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Straße mit entsprechenden Rechten für Anlieger und Versorgungsträger vorsehen sollte. Dieses Verfahren scheiterte jedoch an der mangelnden Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer.

    Lösungsmöglichkeit durch Baulast

    Als Alternative zur öffentlich-rechtlichen Widmung nennt die Verwaltung die Zuwegungsbaulast. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Stadt, das Grundstück für die Zuwegung freizuhalten.

    Die Baulast wird in das städtische Baulastenverzeichnis eingetragen und entspricht funktional einem grundbuchlich eingetragenen Wegerecht. Der Unterschied liegt darin, dass die Erklärung gegenüber der Bauverwaltung erfolgt, nicht gegenüber den begünstigten Nachbarn.

    Antrag muss von Eigentümern kommen

    Die Eintragung einer Zuwegungsbaulast muss von den betroffenen Eigentümern selbst beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist vom Eigentümer des belasteten Grundstücks zu unterzeichnen und bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Die Verwaltung hatte die Weiterführung der Bauleitplanung davon abhängig gemacht, dass sich die Beteiligten auf solche Baulasteintragungen einigen. Da dies nicht geschah, wurde die Planung nicht weiterverfolgt.

    Keine weiteren bekannten Fälle

    Auf die Frage nach ähnlichen Situationen im Stadtgebiet teilte die Verwaltung mit, dass ihr aktuell keine weiteren Bereiche mit vergleichbaren Problemen bekannt seien. In der Vergangenheit hatte es bereits ähnliche Fälle im Stadtbezirk Südwest gegeben.

  • SPD fragt nach Fortschritt bei Friedhofskonzepten in Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte erkundigt sich nach dem Stand der Friedhofskonzepte für Hordel und Riemke. Seit dem Grundsatzbeschluss von 2017 wurde nur ein Konzept für Grumme entwickelt.

    Nur ein Konzept in neun Jahren fertiggestellt

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte wendet sich mit einer Anfrage an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke. Hintergrund ist der schleppende Fortschritt bei der Entwicklung von Friedhofskonzepten. Der Rat der Stadt hatte bereits am 18. Mai 2017 einen Grundsatzbeschluss zum „Friedhofskonzept“ gefasst. Seitdem konnte lediglich für den Friedhof Grumme ein entsprechendes Konzept vorgelegt und beschlossen werden.

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    Wandel der Bestattungskultur erfordert Anpassungen

    Die Sozialdemokraten verweisen auf den stark veränderten Bestattungsritus der vergangenen Jahre. Besonders nachgefragt werden mittlerweile Kolumbarien, naturnahe Bestattungen oder „Gärten der Erinnerung“. Weite Teile von Friedhofsflächen seien zu parkähnlichen Landschaften geworden, die ein anderes Nutzungskonzept erfordern.

    Drei Schwerpunkte der Anfrage

    Die SPD-Fraktion stellt drei konkrete Fragen:

    • Wie ist der Sachstand der jeweiligen Friedhofskonzepte für die Friedhöfe Hordel und Riemke? Wieso ist seit nunmehr neun Jahren erst ein Friedhofskonzept entwickelt worden?
    • Wie werden neue Wünsche und Bedürfnisse nach Bestattungsformen in den Konzepten berücksichtigt?
    • Welche Überlegungen gibt es, nicht mehr benötigte und parkähnliche Freiflächen auf den Friedhöfen nutz- und erlebbar zu machen?

    Fraktionssprecher David Schnell bittet um eine schriftliche Beantwortung zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2026.

  • SPD fragt nach Zukunft des Nahversorgungszentrums Riemke

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte erkundigt sich nach den Auswirkungen des Rückzugs eines Lebensmittelhändlers auf das geplante Nahversorgungszentrum an der Herner Straße. Das Bauprojekt der VBW Wohnen soll in der ursprünglich geplanten Größe nicht weiterentwickelt werden.

    Bebauungsplan seit 2019 in Arbeit

    Der Bebauungsplan Nr. 1003 für das Gebiet Herner Straße/Tippelsberger Straße wurde bereits am 19. März 2019 aufgestellt. Die VBW Wohnen plante ursprünglich, auf dem Gelände zusammen mit einem Lebensmittelmarkt ein neues Gebäude zu errichten. Am 1. Oktober 2025 wurde eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses gefasst und entsprechend bekannt gemacht.

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    Lebensmittelhändler zieht sich zurück

    Wie aus der Presseberichterstattung hervorgeht, hat sich der beteiligte Lebensmittelmarkt aus dem Bauvorhaben zurückgezogen. Die VBW Wohnen teilte daraufhin mit, dass das bisherige Projekt NVZ Riemke in der bestehenden Größe nicht weiterentwickelt werde.

    SPD unterstützt Projektentwicklung

    Die SPD-Fraktion betont ihre Unterstützung für das Projekt von Beginn an und wünscht sich weiterhin eine Entwicklung des Geländes. Neben neuem Wohnraum benötige der Stadtteil Riemke einen Nahversorger.

    Fragen zur weiteren Entwicklung

    In ihrer Anfrage vom 20. April 2026 stellt die SPD-Fraktion konkret zwei Fragen:

    • Welche Konsequenzen hat der Rückzug des Lebensmittelhändlers und die Ankündigung der VBW Wohnen auf den Bebauungsplan Nr. 1003?
    • Welche Möglichkeiten bestehen im laufenden Bebauungsplanverfahren, Veränderungen vorzunehmen, damit das Projekt erfolgreich weiterentwickelt werden kann?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2026.

  • SPD und Grüne beantragen Graffiti-Freigabe für Brückenflächen in Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll Wandflächen unterhalb der Wittener Straße für legale Graffitis freigeben. SPD und Grüne haben einen entsprechenden Antrag für die Sitzung am 6. Mai 2026 eingereicht.

    Neue Flächen durch Mark 51°7-Projekt

    Mit der Realisierung des Projekts Mark 51°7 sind neue öffentliche Bereiche entstanden. Dazu gehört auch der Bereich direkt unterhalb der Wittener Straße zwischen der Alten Wittener Straße (Hausnummern 56-58) und der Robert-Bosch-Straße mit den dazugehörigen Wandflächen der Brückenkonstruktion.

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    Antrag der Fraktionen

    Die SPD-Fraktion, vertreten durch Michael Gustrau und Björn Backhaus, sowie die Grünen mit Achim Henkel regen an, diese Flächen zeitnah für das Besprühen mit Graffitis freizugeben. Als Begründung führen sie an, dass sich in der näheren Umgebung keine Wohnbebauung befindet.

    Die ausführliche Begründung des Antrags soll in der Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Mai 2026 mündlich erfolgen.

  • Stadt stimmt Verkauf des Erbbaurechts für ehemalige Pflegeeinrichtung zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung unterstützt die Übertragung des Erbbaurechts am Grundstück Grabelohstraße 31 in Langendreer. Das ehemalige Alten- und Pflegeheim soll zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen umgebaut werden.

    Umnutzung nach Schließung der Pflegeeinrichtung

    Das städtische Grundstück an der Grabelohstraße 31 in Bochum-Langendreer ist mit dem ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Haus an der Grabelohstraße“ bebaut. Nach der Schließung der Einrichtung möchte der aktuelle Erbbaurechtsnehmer seine Rechte an einen neuen Investor übertragen.

    Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer plant einen Umbau der bestehenden Gebäude zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen. Die Verwaltung befürwortet dieses Vorhaben und empfiehlt den politischen Gremien die Zustimmung zur Rechteübertragung.

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    Anpassungen der Vertragsbedingungen

    Mit der Übertragung des Erbbaurechts sind mehrere Vertragsanpassungen verbunden:

    • Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts
    • Anpassung des Erbbauzinses an aktuelle Marktbedingungen
    • Änderung der Nutzungsbestimmungen von Pflegeheim zu Studierendenwohnen

    Das betroffene Grundstück umfasst eine Fläche von 10.559 Quadratmetern. Die Stadt Bochum bleibt weiterhin Eigentümerin des Bodens.

    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnis gebracht. Anschließend befassen sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni mit der Vorlage.

    Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

  • Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    Vielfältiges Sportangebot geplant

    Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

    Geplant sind:

    • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
    • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
    • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
    • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
    • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
    • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

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    Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

    Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

    Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

    Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

    Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

    Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

    Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

    Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Beratungsfolge und Präsentation

    Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

    Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.