Schlagwort: Ruhrstadion

  • Verwaltung sieht keine Handhabe gegen Sportwettenwerbung im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Reglementierung von Sportwettenwerbung in städtischen Sportstätten ab. Beim Ruhrstadion fehle der Stadt die rechtliche Zuständigkeit, bei anderen Anlagen sei solche Werbung grundsätzlich zulässig.

    Die Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt hatte sich kritisch zur neuen Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem Sportwettenanbieter geäußert und Möglichkeiten zur Untersagung entsprechender Werbung erfragt. Die Verwaltung sieht jedoch keine rechtlichen Spielräume für Beschränkungen.

    Pachtvertrag beschränkt städtischen Einfluss

    Für das Ruhrstadion bestehen zwischen der städtischen Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) und dem VfL Bochum klare vertragliche Regelungen. Der Pachtvertrag sieht vor, dass für „normale“ Vermarktungsverträge einschließlich Banden- und Flächenwerbung keine vorherige Abstimmung mit der BoSB erforderlich ist.

    Die städtische Tochtergesellschaft prüft oder genehmigt keine Werbeverträge des Vereins. Lediglich bei der Benennung des Stadions oder einzelner Gebäudeteile muss der VfL das Einvernehmen mit der BoSB herstellen.

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    Sportwettenwerbung grundsätzlich zulässig

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist Sportwetten- und Glücksspielwerbung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. An städtischen Sportanlagen wird lediglich darauf geachtet, dass Werbung den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

    Spezielle Regelungen, die bestimmte Branchen wie Sportwetten- oder Glücksspielanbieter von der Werbung auf städtischen Sportstätten ausschließen, existieren nicht.

    Keine Beschlussvorlage geplant

    Eine Beschlussvorlage zur Reglementierung von Sportwettenwerbung wird die Verwaltung nicht erarbeiten. Beim Ruhrstadion ergebe sich dies aus den bestehenden vertraglichen Grundlagen und der Zuständigkeitsverteilung. Für andere städtische Sportanlagen bestehe aufgrund der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Werbung keine Notwendigkeit für gesonderte Regelungen.

    Keine Daten zu Wettsüchtigen vorhanden

    Auf die Frage nach der Anzahl wettsüchtiger Personen in der Stadt konnte die Verwaltung keine Angaben machen. Belastbare Zahlen lägen nicht vor. Auch über die Inanspruchnahme von Hilfs- und Beratungsstellen durch Menschen mit Spiel- oder Wettsucht in den vergangenen drei Jahren verfügt die Stadt über keine Daten.

    Die Stadtgestalter/Volt hatten in ihrer Anfrage auf das hohe Suchtpotenzial von Online-Sportwetten hingewiesen und kritisiert, dass die Stadt einerseits das Angebot an Sportwetten reduzieren wolle, andererseits aber entsprechende Werbung im städtischen Stadion ermögliche.

  • Ruhrstadion soll bei Sanierung barrierefreier werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant im Rahmen der 70-Millionen-Euro-Sanierung des Ruhrstadions verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Eine „Toilette für alle“ und ein Rückzugsraum für Menschen mit Autismus sind bereits eingeplant.

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt zu mehr Barrierefreiheit im Ruhrstadion geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die laufende Sanierung des Stadions durch das Planungsbüro AlberSpeer + Partner GmbH, für die bis 2028 öffentliche Investitionen von mindestens 70 Millionen Euro geplant sind.

    Aktuelle Situation bei Rollstuhlplätzen

    Das Ruhrstadion verfügt derzeit über 60 spezielle Plätze für mobilitätseingeschränkte Zuschauer im Bereich der Nordtribüne. Nach der Bauordnung NRW müssten bei einem Fassungsvermögen von 26.000 Zuschauern mindestens 260 Plätze für Rollstuhlnutzer vorgehalten werden. Die UEFA-Empfehlungen sehen 168 Plätze vor.

    Die Besitzgesellschaft bewertet die vorhandene Anzahl als bedarfsdeckend und ausreichend. Eine Verbesserung der Anordnung sei zwar wünschenswert, könne aber im Rahmen der aktuellen Sanierung nicht realisiert werden. Grund seien die erforderlichen baulichen Eingriffe in den Stadionkörper, die den Bestandsschutz aufheben und umfangreiche Anpassungen nach sich ziehen würden.

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    Geplante Verbesserungen

    Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    • Errichtung einer „Toilette für alle“ als integrierte bauliche Lösung
    • Vollständige Erneuerung der WC-Anlagen für mobilitätseingeschränkte Personen nach aktuellem Standard (insgesamt fünf barrierefreie Sanitäranlagen)
    • Einrichtung eines Rückzugsraums für Menschen mit Bedürfnissen aus dem autistischen Spektrum
    • Optimierung der Zugänglichkeit für Rollstuhlnutzer zu ihren Plätzen
    • Barrierearme Gestaltung aller neu geplanten Bereiche
    • Zusätzliche Behindertenparkplätze in unmittelbarer Stadionnähe
    • Barrierefreie Ausgaben an sämtlichen Kiosken
    • Verbesserung des taktilen und visuellen Leitsystems
    • Barrierefreie Plätze in den Businessbereichen

    Prüfung weiterer Inklusionsangebote

    Die Stadtgestalter/Volt hatten in ihrer Anfrage auf innovative Angebote anderer Stadien hingewiesen, etwa das „Team Gebärdensprache“ des SC Freiburg oder eine „Autisten-Loge“ bei Arminia Bielefeld. Das Gebärdensprache-Angebot war den Beteiligten bislang nicht bekannt. Der VfL Bochum will sich informieren und prüfen, ob ein vergleichbares Angebot im Vonovia Ruhrstadion realisierbar wäre.

    Für Menschen mit autistischem Spektrum ist bereits ein Rückzugsraum geplant, über das Ticketing soll gezielter Zugang ermöglicht werden. Eine spezielle Loge nach Bielefelder Vorbild ist derzeit nicht vorgesehen.

    Ein Stadionneubau ist nicht Bestandteil der strategischen Planung, weshalb mögliche Vorteile für die Inklusion nicht betrachtet wurden.

  • Verwaltung antwortet zu olympischen Fußballspielen im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zu möglichen olympischen Fußballspielen im Ruhrstadion geantwortet. Die Verwaltung erklärt, dass konkrete olympische Anforderungen bei der aktuellen Modernisierung noch nicht berücksichtigt werden, da entsprechende Vorgaben fehlen.

    Die Bochumer Sportstättenbesitzgesellschaft hat ausführlich auf acht Fragen der CDU-Fraktion zu einer möglichen olympischen Nutzung des Vonovia Ruhrstadions geantwortet. Hintergrund ist eine für Februar 2026 geplante Ratsentscheidung über einen Bürgerentscheid zur Beteiligung Bochums an Olympischen und Paralympischen Spielen.

    Modernisierung folgt FIFA-Standards

    Bei der aktuellen Modernisierung des Ruhrstadions werden die nationalen und internationalen Regularien für den Profifußball zugrunde gelegt. Eine konkrete Ausrichtung auf olympische Anforderungen erfolgt nicht, da entsprechende Detailvorgaben noch nicht vorliegen. Das IOC und der Deutsche Olympische Sportbund verweisen für operative Anforderungen im Fußball auf die FIFA Stadium Guidelines.

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    Erste Gespräche mit dem Land geführt

    Zwischen Stadtverwaltung, Betreiber und Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen haben bereits Gespräche auf Arbeitsebene stattgefunden. Dabei wurden grundsätzliche Fragen zur möglichen Einbindung des Ruhrstadions in ein Bewerbungskonzept erörtert. Konkrete Festlegungen, vertragliche Vorabsprachen oder Zusagen wurden nicht getroffen.

    Vertragliche Verpflichtungen noch unklar

    Konkrete vertragliche Verpflichtungen für die Stadt oder den Betreiber lassen sich derzeit nicht benennen. Bei internationalen Sportgroßveranstaltungen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass:

    • Sportstätten für einen definierten Zeitraum vollständig an das Organisationskomitee übergeben werden
    • sie als sogenannte „Clean Venues“ (werbe- und logofrei) bereitzustellen sind
    • temporäre bauliche Ergänzungen (Overlay) möglich und rückbaubar sind

    Stadionkategorie und Turnierphasen offen

    Eine verbindliche Einstufung in eine FIFA- oder IOC-Kategorie kann derzeit nicht vorgenommen werden, da olympiaspezifische Bewertungsmaßstäbe noch nicht konkretisiert sind. Nach derzeitiger Einschätzung wäre eine Nutzung für Gruppenspiele grundsätzlich denkbar. Finalspiele erscheinen aufgrund der Stadionkapazität nicht realistisch.

    Standards für Barrierefreiheit und Medien

    Das Stadion wird so modernisiert, dass die geltenden Anforderungen für ein zeitgemäßes Profifußballstadion eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben der Deutschen Fußball Liga und des Deutschen Fußball-Bundes. Eine gesonderte Bewertung nach IOC-Standards ist erst möglich, wenn entsprechende Kriterien konkretisiert sind.

    Für die Medienausstattung orientieren sich die Anforderungen im Fußballbereich an den FIFA-Regularien. Im Rahmen vergleichbarer Bewerbungsverfahren wären die vorhandenen Medienarbeitsplätze ausreichend gewesen. Sollten zusätzliche Flächen erforderlich sein, könnten temporäre Containerlösungen im Stadionumfeld eingerichtet werden.

    Die vorhandenen VIP- und Hospitalityflächen entsprechen den derzeitigen Anforderungen für den Profifußballbetrieb. Temporäre Erweiterungen wären grundsätzlich über Overlay-Lösungen darstellbar.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Ausweitung der VfL-Parksperren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will den Kfz-Sperrbereich rund um das Ruhrstadion an VfL-Heimspieltagen erweitern. Anwohner der Wichernstraße klagen über Parksuchverkehr und zugeparkte Garagen.

    Aktuelle Probleme nach Sperrbereichserweiterung

    Zu Heimspielen des VfL Bochum werden Wohnstraßen östlich des Ruhrstadions für alle Kraftfahrzeuge außer denen von Anwohnern gesperrt, um massives Beparken durch Stadionbesucher zu verhindern. Nach langer Zeit wurde dieser Sperrbereich kürzlich auf die Matthias-Claudius-Straße ausgeweitet.

    Laut Medienberichten ist die Parksituation in den nur wenig weiter östlich gelegenen Straßen allerdings ebenfalls untragbar. Anwohner der Wichernstraße berichten von hohem Parksuchverkehr, regelmäßig zugeparkten Garagen und zugestellten Wendekreisen. Zudem sei kein ausreichender Platz für Rettungsfahrzeuge mehr vorhanden.

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    Ungelöste Zufahrtsprobleme für Garagenbesitzer

    Ein weiteres Problem: Anwohner, die Fahrzeuge in Garagen an der Matthias-Claudius-Straße abstellen, aber beispielsweise in der Wichernstraße wohnen, wurden nicht über die Sperrung informiert und haben derzeit keine Chance, zu ihren Stellplätzen zu gelangen.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt richtet drei Fragen an die Verwaltung:

    1. Wie bewertet die Verwaltung eine Ausweitung des Sperrbereichs auf die Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße? Wird der Sperrbereich erweitert und wenn ja, ab wann?

    2. Wie wird die Parksituation in den genannten Straßen derzeit an Heimspieltagen des VfL kontrolliert?

    3. Wie wird gewährleistet, dass Menschen mit Garagen in der Matthias-Claudius-Straße, die aber an abweichender Adresse im Nahfeld wohnen, Zugang erhalten?

    Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.

  • Verwaltung lehnt Ausweitung der VfL-Parkverbotszonen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum will die Kfz-Sperrgebiete rund um das Ruhrstadion nicht auf weitere Straßen ausweiten. Die Verwaltung sieht trotz Problemen in Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße keinen Handlungsbedarf, da keine offiziellen Beschwerden vorliegen.

    Stadtgestalter/Volt fordern erweiterte Sperrungen

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte eine Ausweitung der bestehenden Kfz-Sperrgebiete zu VfL-Heimspielen gefordert. Konkret sollten die Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße in die Sperrungen einbezogen werden. Nach Darstellung der Ratsgruppe ist die Parksituation in diesen Straßen „untragbar“: Garagen würden regelmäßig zugeparkt, der Wendekreis zugestellt und kein ausreichender Platz für Rettungsfahrzeuge mehr vorhanden sein.

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    Verwaltung sieht keine Notwendigkeit

    Das Tiefbauamt lehnt eine Ausweitung ab. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung, dass keine Beschwerden – weder von Anwohnenden noch der Feuerwehr – aus diesen Bereichen vorliegen. Zusätzlich führt sie an, dass die Josephinenstraße Teil des Vorbehaltsstraßennetzes mit Bogestra-Linienverkehr ist.

    Verstärkte Kontrollen geplant

    Immerhin kündigt die Verwaltung an, die Verkehrsüberwachung in den problematischen Straßen zu intensivieren. Der Außendienst soll künftig auch Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße kontrollieren und Parkverstöße ahnden.

    Lösung für Garagennutzer

    Für Menschen, die Garagen in gesperrten Bereichen nutzen, aber anderswo wohnen, bietet die Stadt eine pragmatische Lösung: Mit Miet- oder Nutzungsverträgen können sie eine Zufahrtsgenehmigung erhalten.

    Die Sperrgebiete östlich des Ruhrstadions waren erst kürzlich um die Matthias-Claudius-Straße erweitert worden, um das massive Beparken von Wohnstraßen durch Stadionbesucher zu verhindern.