Schlagwort: Soziales

  • Stadt schlägt Mitglieder für Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung bereitet die Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum für die XVIII. Legislaturperiode vor. Der Rat soll drei Vertreter vorschlagen, wobei einer bereits benannt ist.

    Hintergrund der Neuberufung

    Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.

    Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.

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    Aufteilung der Sitze

    Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.

    Vorgeschlagene Kandidaten

    Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.

    Rechtliche Anforderungen

    Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.

    Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Neue Mitglieder für Ausschuss zu anzeigepflichtigen Entlassungen benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt schlägt für die XVIII. Legislaturperiode neue Vertreter für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit vor. Die bisherigen Mitglieder scheiden mit Ende der XVII. Legislaturperiode aus dem Gremium aus.

    Neuberufung wird notwendig

    Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.

    Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.

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    Personalvorschlag der Stadt

    Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:

    Ordentliches Mitglied:

    • Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)


    Stellvertretende Mitglieder:
    • Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

    • Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen


    Aufgaben des Ausschusses

    Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen – je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.

    Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Verwaltung schlägt Änderung des Gesellschaftsvertrags für SBO vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen soll künftig allein durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin erfolgen. Der Rat berät am 18. Dezember über eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

    Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH. Ziel ist es, die Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung an den städtischen Konzern-Standard anzupassen.

    Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

    Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

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    Bewährtes Modell soll übernommen werden

    In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

    Politische Einflussnahme bleibt gesichert

    Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Die Linke fragt nach Selbstzahlern in städtischen Unterkünften

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linke im Rat der Stadt Bochum erkundigt sich nach 364 Personen, die als „Selbstzahler“ für ihre Unterbringung in städtischen Unterkünften aufkommen müssen. Die Fraktion vermutet, dass einige davon möglicherweise Anspruch auf Kostenübernahme hätten.

    Anlass der Anfrage ist die für 2026 geplante Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerbern, Aussiedlern sowie von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in städtischen Unterkünften.

    Gruppe der Selbstzahler im Fokus

    Während der überwiegende Teil der untergebrachten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII bezieht und somit die erhöhten Gebühren durch entsprechende Transferleistungen aufgefangen werden, gibt es eine Gruppe von 364 Personen (Stand 11.11.2025), die als „Selbstzahler“ die Benutzungsgebühr grundsätzlich selbst tragen müssen.

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    Verdacht auf ungeltend gemachte Ansprüche

    Die Fraktion Die Linke geht davon aus, dass aufgrund von Sprachbarrieren, Schwierigkeiten mit dem deutschen bürokratischen System und anderen Problemen einige Menschen darunter sind, die eigentlich Anspruch auf Erstattung hätten.

    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage stellt Die Linke fünf konkrete Fragen:

    1. Aus welchen rechtlichen Gründen fallen die 364 Selbstzahler nicht unter den Leistungsbezug nach entsprechenden Gesetzen?
    2. In wie vielen Fällen könnte grundsätzlich ein bislang nicht geltend gemachter Anspruch auf Leistungen bestehen?
    3. Wie werden Bewohner städtischer Unterkünfte über mögliche Ansprüche auf Kostenübernahme informiert?
    4. Werden diese Informationen in einfacher Sprache und relevanten Fremdsprachen bereitgestellt?
    5. Welche Unterstützungsangebote gibt es für Personen mit Sprachbarrieren bei der Antragstellung?

    Die Fraktion bittet um eine kurzfristige Beantwortung bis zur Ratssitzung, da die Informationen für die Beratung der Vorlage 20252433 benötigt werden.

  • Zuwendung für Unterbringungseinrichtung Wasserstr. 297 wird im Ausschuss beraten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales entscheidet am 16. Dezember über die Finanzierung der städtischen Unterkunft an der Wasserstraße 297 für das Jahr 2026. Die Beratung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

    Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die Verwaltung informiert über eine bevorstehende Entscheidung zur Zuwendung an einen externen Träger für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung an der Wasserstraße 297. Der Bewilligungszeitraum soll vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 laufen.

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    Geschäftsgeheimnisse erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Da die eigentliche Beschlussvorlage notwendigerweise Geschäftsgeheimnisse enthält, wird das Thema im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung behandelt. Die vorliegende öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.

    Termine und Zuständigkeiten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 16. Dezember 2025 über die Zuwendung entscheiden. Die federführende Bearbeitung liegt beim Amt für Soziales unter der Leitung von Frank Korte.

  • Verwaltung lehnt Schließfächer für Obdachlose ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt hat eine Anfrage der Grünen zu kostenlosen Schließfächern für wohnungs- und obdachlose Menschen nach dem Berliner Vorbild beantwortet. Das Amt für Soziales sieht das System kritisch und verweist auf bestehende Alternativen.

    Berliner Modell als Vorbild diskutiert

    Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hatte sich nach einem Projekt aus Berlin-Neukölln erkundigt, wo kostenlose Schließfächer an gut erreichbaren Orten für wohnungs- und obdachlose Menschen aufgestellt wurden. Diese sind rund um die Uhr über einen persönlichen Zugangscode nutzbar und ermöglichen es, wichtige Dokumente, EC-Karten oder Geld sicher zu verwahren.

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    Probleme überwiegen aus Sicht der Verwaltung

    Das Amt für Soziales unter Leitung von Indra Hildebrandt-Sochor teilte mit, dass das Schließfächersystem bereits bekannt sei und in einem Arbeitskreistreffen mit Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe diskutiert wurde. Alle Beteiligten hätten das System jedoch kritisch bewertet. Als problematisch werden Fragen der Reinigung, Wartung, Sicherheit und Instandhaltung genannt. Aufgrund dieser Bedenken wurde das System in Bochum bisher verworfen.

    Bestehende Alternativen in der Stadt

    Die Verwaltung verwies auf bereits vorhandene Möglichkeiten: Nutzer der Notschlafstelle Fliednerhaus können persönliche Gegenstände in Spinden einlagern und Wertsachen in einem Safe hinterlegen. Auch die Beratungsstellen verschiedener Träger bieten entsprechende Einlagerungsmöglichkeiten an.

    Unterschieden wird dabei zwischen Obdachlosen, die diese Angebote nutzen, und Wohnungslosen, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind. Letzte haben dort jeweils einen abschließbaren Spind zur Verfügung und benötigten daher in der Regel keine zusätzlichen Schließfächer.

  • Stadtwerke verhängten 2025 über 4.400 Stromsperren wegen Zahlungsrückständen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum haben im Jahr 2025 insgesamt 4.405 Stromzähler gesperrt und 77 Gaszähler ausgebaut. Dies entspricht einer Sperrquote von 2,04 Prozent bei Strom und 0,11 Prozent bei Gas. Zuvor wurden 17.460 Sperrandrohungen verschickt.

    Deutlicher Anstieg bei Stromsperren

    Die von der Linksfraktion im Stadtrat angeforderten Zahlen zeigen das Ausmaß der Energiearmut in der Stadt. Bei 216.080 Stromverträgen wurden 4.405 Zähler gesperrt, während bei 70.383 Gasverträgen 77 Zähler ausgebaut wurden. Insgesamt erhielten 6,1 Prozent aller Kunden eine Sperrandrohung.

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    Kosten und Zahlungsrückstände

    Eine Stromsperre kostet Kunden 41,33 Euro, die Wiederinbetriebnahme weitere 40,08 Euro. Bei Gas fallen 94,50 Euro für die Unterbrechung und 112,46 Euro für die Wiederherstellung an. Die gesamte Inkasso- und Sperrliste umfasste 2025 ein Volumen von rund 25,5 Millionen Euro bei 43.403 Belegen mit einer durchschnittlichen Forderung von etwa 587 Euro.

    Kurze Sperrdauer in den meisten Fällen

    Etwa 60 Prozent der gesperrten Zähler werden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen, weitere 30 Prozent in den folgenden fünf Tagen. Bei länger gesperrten Anschlüssen ist der Kunde meist bereits verzogen oder nicht mehr in der Wohnung anzutreffen.

    Neue gesetzliche Vorgaben und Hilfsangebote

    Aufgrund der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Stadtwerke künftig grundversorgte Kunden mit der Sperrandrohung über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Sozialbehörden informieren. Seit 2021 wird zudem bei jeder Sperrankündigung eine kostenfreie Ratenzahlung angeboten – 2025 nahmen 7.217 Kunden diese Abwendungsvereinbarung in Anspruch.

    Beratung und Kooperationen

    Die Stadtwerke unterstützen verschiedene Beratungsangebote finanziell, darunter das Programm „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale. Seit 2025 bietet die Caritas jeden Montag vor Ort bei den Stadtwerken Beratungen und den Stromsparcheck an. Kooperationen bestehen auch mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, um Zahlungsrückstände zu überwinden.

  • Stadt stellt Kältekonzept 2025 für Wohnungslose vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Amt für Soziales hat wie in den vergangenen Jahren ein Kältekonzept für den kommenden Winter erarbeitet. Die Verwaltung wird die Hilfsangebote für wohnungslose Menschen am 16. Dezember im Sozialausschuss vorstellen.

    Netzwerkarbeit verschiedener Akteure

    Die Erstellung des Kältekonzepts erfolgte unter Beteiligung verschiedener Akteure der Bochumer Wohnungslosenhilfe. Durch diese konstruktive Netzwerkarbeit sollen wohnungslosen Personen gezielt Hilfsangebote gemacht werden, um sie durch die kalte Jahreszeit zu unterstützen.

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    Konzept öffentlich verfügbar

    Die jeweils aktuelle Version des Kältekonzepts ist auf der Website der Stadt veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Das Amt für Soziales bittet den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in seiner Sitzung am 16. Dezember um Kenntnisnahme des ausgearbeiteten Konzepts.

  • Shelter vermittelte 2024 achtzig Wohnungslose in neue Wohnungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die städtische Anlaufstelle Shelter hat im vergangenen Jahr 80 wohnungslose Personen in neue Wohnungen vermittelt. Bei 151 Anfragen ist das eine Erfolgsquote von mehr als der Hälfte. Gleichzeitig steigen die Beratungsanfragen beim Präventionsteam deutlich an.

    Die Verwaltung hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zur Arbeit der Anlaufstelle Shelter beantwortet und dabei sowohl Erfolge als auch wachsende Herausforderungen aufgezeigt. Shelter ist Teil der Landesinitiative „Endlich ein ZuHause“ und bildet die dritte Säule der städtischen Wohnungsnotfallhilfen.

    Leichter Anstieg bei Shelter-Anfragen

    Im Jahr 2024 verzeichnete Shelter 151 Anfragen, was einen leichten Anstieg gegenüber 140 Anfragen im Jahr 2023 bedeutet. Von den 80 erfolgreichen Wohnungsvermittlungen entfielen 55 auf Ein-Personen-Haushalte und 25 auf Mehrpersonenhaushalte. Bei letzteren handelte es sich um zwölf Zwei-Personen-Haushalte, neun Drei-Personen-Haushalte, zwei Vier-Personen-Haushalte sowie jeweils einen Fünf- und Sechs-Personen-Haushalt.

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    Präventionsteam verzeichnet deutlichen Zuwachs

    Deutlich stärker gestiegen sind die Zahlen beim Präventionsteam, das sich um die Vermeidung von Wohnraumverlust kümmert. Die Haushalte in Beratung stiegen von 626 im Zeitraum Januar bis Mai 2024 auf bereits 722 im gleichen Zeitraum 2025. Auch Beratungen wegen Räumungsklagen nahmen von 116 auf 135 zu.

    Personelle Ausstattung noch ausreichend

    Das Shelter-Team besteht aus einer Vollzeit-Immobilienfachkraft und drei Vollzeitstellen für Soziale Arbeit, die auf vier Mitarbeiterinnen verteilt sind. Nach Angaben der Verwaltung ist die Bewältigung der Anfragen derzeit noch leistbar. Die besondere Herausforderung liege jedoch im allgemeinen Wohnungsmangel, der eine passgenaue Vermittlung erschwere.

    Beim Präventionsteam sieht die Situation anders aus: Bei einer Verstetigung der steigenden Zahlen sei der wachsende Beratungsbedarf mit dem derzeitigen Personal „sehr herausfordernd“, insbesondere bei der Abdeckung der Öffnungszeiten und der Durchführung passgenauer Termine und Hausbesuche.

    Weitere Steigerung der Anfragen erwartet

    Die Verwaltung rechnet mit einem weiteren Anstieg der Shelter-Anfragen, da die Zahl der Wohnungslosen weiter steige. Dies gelte insbesondere dann, wenn drohende Wohnungslosigkeit durch das Präventionsteam nicht rechtzeitig abgewendet werden könne.

    Die Verwaltung stellte klar, dass es nicht zu Shelters Aufgaben gehört, Kündigungen abzuwenden – dies ist Aufgabe des Präventionsteams als erste Säule der Wohnungsnotfallhilfen. Abgewendete Kündigungen werden allerdings statistisch nicht erfasst.

  • Grüne fordern besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Ratsfraktion hat eine umfassende Anfrage zum Opferschutz gestellt und fordert mehr Prävention gegen Gewalt an Frauen. Sie kritisieren die unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention und wollen konkrete Zahlen zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Stadt.

    Die Grünen im Rat haben eine detaillierte Anfrage zum Thema Opferschutz für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025 eingereicht. Hintergrund sind alarmierende bundesweite Statistiken: Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal sexualisierte oder körperliche Gewalt, durchschnittlich 15 Frauen pro Stunde werden Opfer von Partnerschaftsgewalt.

    Kritik an mangelnder Umsetzung der Istanbul-Konvention

    Besonders besorgniserregend sei laut der Anfrage, dass jeder dritte Mann zwischen 18 und 35 Jahren Gewalt gegen Frauen „okay“ findet. Die Grünen kritisieren, dass Deutschland die Istanbul-Konvention nicht stark genug umsetze und dem „dramatischen Trend des Erstarkens eines gewalttoleranten männlichen Rollenbilds“ entschieden entgegengewirkt werden müsse.

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    Umfangreicher Fragenkatalog an die Verwaltung

    Die Ratsfraktion möchte konkrete Zahlen zu Anzeigen wegen häuslicher Gewalt und Übergriffen im öffentlichen Raum zwischen 2020 und 2025 erfahren. Außerdem fragen sie nach der Anzahl von Femiziden und versuchten Morden in den letzten zehn Jahren.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den vorhandenen Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Präventionsmaßnahmen in Schulen, Jugendeinrichtungen und für Erwachsene. Die Grünen wollen auch wissen, ob es bereits Formate gibt, in denen Stadt, Träger, Polizei und Organisationen das Thema gemeinsam bearbeiten.

    Forderung nach zweitem Frauenhaus

    Besonders konkret wird die Anfrage beim Thema Frauenhaus: Die Grünen verweisen auf eine frühere Antwort der Verwaltung, wonach „ein Bedarf und entsprechend der Istanbul-Konvention auch die Notwendigkeit die Aufnahmemöglichkeiten zu erhöhen“ bestehe. Sie fordern die Einrichtung eines runden Tisches zur Thematik eines zweiten Frauenhauses, beispielsweise mit der AG Wohlfahrt.

    Social Media als Präventionsinstrument

    Darüber hinaus interessieren sich die Grünen für den Einsatz von Social Media-Kampagnen in der Präventionsarbeit und möchten wissen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche perspektivisch noch folgen könnten.