Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
| 23.04.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum hat auf eine umfangreiche AfD-Anfrage zur Clankriminalität geantwortet, verweist aber bei den meisten der 21 Fragen auf die Zuständigkeit der Polizei. Lediglich zu präventiven Maßnahmen gibt die Verwaltung detaillierte Auskünfte.
Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf das Lagebild Clankriminalität NRW 2024, das für Bochum 493 clanrelevante Straftaten ausweist und die Stadt damit in eine der höchsten Belastungskategorien landesweit einordnet. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, wie sich diese Fallzahlen konkret auf das Stadtgebiet verteilen, welche Deliktsbereiche betroffen sind und welche Stadtteile überdurchschnittlich belastet sind.
Verwaltung sieht sich nicht zuständig
In ihrer Antwort betont die Verwaltung in einer Vorbemerkung, dass die Bekämpfung der Clankriminalität eine strategische Aufgabe der Polizei sei. Die Stadt arbeite lediglich „im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes“ und „innerhalb ihres Aufgabenzuschnitts“ mit der Polizei zusammen.
Diese Einschränkung zieht sich durch die gesamte Antwort: Auf 13 der 21 Fragen antwortet die Verwaltung standardmäßig mit dem Verweis „Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil sie in die Zuständigkeit der Polizei fällt.“ Darunter fallen alle Fragen zu konkreten Fallzahlen, Deliktsbereichen, betroffenen Stadtteilen und Entwicklungen.
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Ausführlich beantwortet die Verwaltung hingegen Fragen zu präventiven Maßnahmen. Dabei werden drei zentrale Programme genannt:
Landesprogramm „Kurve kriegen“: Das kriminalpräventive Programm richtet sich an 8- bis 17-jährige gefährdete Kinder und Jugendliche, darunter auch solche aus clanstrukturierten Familien. Es umfasst individuelle Betreuung, Kompetenztrainings und Familienarbeit.
Bochumer Präventionskette „kinderstark in NRW“: Seit 2017 begleitet diese landesweite Strategie Kinder und Jugendliche von der Schwangerschaft bis zum Übergang in Ausbildung oder Studium. Ziel ist die frühe Erkennung von Risikolagen.
Behördenübergreifende Zusammenarbeit: Die Stadt beteiligt sich am Projekt „Siko Ruhr“ und führt Schwerpunktkontrollen mit Partnern wie Handwerkskammer, Steuerfahndung und Bezirksregierung durch.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht quantifizierbar
Bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen erklärt die Verwaltung, dass diese sich auf gewerberechtliche Verstöße und nicht auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Strukturen bezögen. Daher könne die entsprechende Frage nicht beantwortet werden.
Die Verwaltung sieht das Lagebild als „wichtigen Hinweisgeber“ und bestätigt sich darin, weiterhin eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Zusätzliche Belastungen für den Ordnungsdienst entstünden nicht, da die Verwaltung nur im originären Aufgabenfeld tätig werde und Clan-Zugehörigkeit in der Regel nicht bekannt sei.
Eine vertiefte Auswertung zur Clankriminalität auf kommunaler Ebene ist derzeit nicht vorgesehen. Der Rat habe bislang keinen entsprechenden Informationsbedarf kommuniziert.
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