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Verwaltung berichtet über Schutzkonzepte gegen sexuelle Belästigung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu sexuellen Belästigungen im Ordnungsamt geantwortet. Seit 2020 wurden insgesamt sechs arbeitsrechtlich relevante Fälle dokumentiert. Die Stadt verweist auf bestehende Schutzstrukturen und Präventionsmaßnahmen.

Die Anfrage bezog sich auf einen Fall aus dem Ordnungsamt, der medial bekannt geworden war. Eine Mitarbeiterin war mehrfach sexuell belästigt worden, der Täter wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Beide Personen arbeiten mittlerweile nicht mehr beim Ordnungsamt.

Bestehende Schutzkonzepte und Richtlinien

Die Verwaltung führt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als gesetzliche Grundlage an und verweist auf bereits bestehende Schutz- und Präventionsstrukturen. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und umfassen eine zentrale Beschwerdestelle nach § 13 AGG sowie Informations- und Unterstützungsangebote im Intranet.

Im Rahmen der Kampagne „Besser miteinander – Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung“ wurden 2023 verschiedene Maßnahmen gebündelt. 2024 veröffentlichte das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion spezielle Handlungshilfen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Zusätzlich wurde ein E-Moodle-Kurs zur „Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ initiiert.

Seit August 2025 gilt eine „Dienstvereinbarung über Antidiskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“. Beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde der Sensibilisierungs-Workshop „Besser miteinander – Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“ durchgeführt.

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Dokumentierte Fälle seit 2020

Seit 2020 wurden bei der Stadtverwaltung insgesamt sechs arbeitsrechtlich relevante Fälle im Zusammenhang mit sexueller Belästigung dokumentiert. In allen Fällen wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Zwei der betroffenen Mitarbeiter sind mittlerweile nicht mehr bei der Stadt beschäftigt.

Die städtischen Beteiligungsunternehmen meldeten ebenfalls entsprechende Fälle. Die ergriffenen Maßnahmen reichten von Versetzungen und Anpassungen des Aufgabenbereichs bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und lebenslangen Zutrittsverboten.

Betriebssozialarbeit und Unterstützungsstrukturen

Bei der Stabstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb arbeiten drei Sozialarbeiterinnen, deren Schwerpunkt in der Beratung im betrieblichen Eingliederungsmanagement liegt. Ein Betriebspsychologe steht als Ansprechpartner zur Verfügung oder vermittelt an externe Beratungsstellen.

Weitere Unterstützung bieten die Personalbetreuung, Ausbilderinnen, die Beschwerdestelle, Mitarbeiter*innen im Referat für Gleichstellung sowie Interessenvertretungen wie Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die kommunalen Unternehmen zeigen unterschiedliche Ansätze: Größere Organisationen verfügen über eigenständige Sozialberatungsstrukturen, während kleinere Unternehmen auf Kooperationen oder interne Ansprechpersonen setzen.

Die Verwaltung betont, dass auch dort, wo keine gesonderten Schutzkonzepte vorliegen, bestehende Compliance-Strukturen, verbindliche Richtlinien und verpflichtende AGG-Schulungen Prävention gewährleisten.

Unterlagen

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