Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 17.02.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
| 11.03.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung berichtet dem Rat über außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zwischen August und Dezember 2025. Dabei geht es um Beträge über 5.000 Euro, die ohne vorherige Ratsentscheidung bewilligt wurden.
Nachweis nach Gemeindeordnung
Das Amt für Finanzsteuerung legt mit der Mitteilung 20260249 eine Übersicht über alle über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor, die im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Jetzt abonnierenZuständigkeiten der Kämmerin
Nach der Haushaltssatzung 2025 ist die Kämmerin eigenständig für folgende Mittelbereitstellungen zuständig:
- Konsumtive Mehraufwendungen bis 250.000 Euro
- Investive Mehrauszahlungen bis 500.000 Euro
Für höhere Beträge benötigt sie die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses:
- Konsumtive Ausgaben von 250.000 bis 750.000 Euro
- Investive Ausgaben von 500.000 Euro bis 1 Million Euro
Beratung in den Gremien
Die Nachweisliste wird zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien behandelt. Den Anfang macht am 17. Februar der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Abschließend befasst sich der Rat am 19. März mit der Vorlage.
Die detaillierten Aufstellungen sind in zwei Anlagen dokumentiert – getrennt nach investiven und konsumtiven Ausgaben.
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