Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 18.12.2025 | Rat | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (Linke) dagegen: 16 (AfD,StG/V) dafür: 65 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB,FDP,BSW,Backs,OB) |
Die Stadtverwaltung will sich nicht mit einer Bürgereingabe zur besseren Umsetzung von Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen befassen. Der Rat soll am 18. Dezember entscheiden, die Anregung ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen.
Die Einwohnerinnen Nadja Zein-Draeger und Stefanie Beckmann hatten eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, dass die bereits 2023 beschlossenen Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung systematisch in die Verwaltungsprozesse implementiert werden.
Konkrete Forderungen der Bürgerinnen
Die beiden Frauen beziehen sich auf die Vorlage 20232815 „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung Bochum“, die vorsieht, Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen verbindlich einzuplanen. Sie kritisieren, dass diese Vorgaben nicht umgesetzt werden und fordern mehr Transparenz.
Konkret soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung künftig Bestandteil aller Vorlagen für außenwirkende Planungen werden, um Transparenz zu schaffen.
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Jetzt abonnierenVerwaltung sieht sich nicht zuständig
Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung damit, dass die Eingabe auf die „Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln“ abziele. Die Verfasserinnen wollten die Umsetzung eines Ratsbeschlusses überwachen – dafür sei eine Anregung nach § 24 GO NRW nicht das richtige Instrument.
Kritik an mangelnder Umsetzung
In ihrer Begründung führen Zein-Draeger und Beckmann konkrete Beispiele an: Bei der Durchsicht von Vorlagen für den Planungsausschuss zwischen Mai 2024 und Oktober 2025 sei nicht erkennbar gewesen, ob informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen war. Auch auf der städtischen Beteiligungsplattform fand sich zum Stichtag nur ein informelles Beteiligungsverfahren.
Die Bürgerinnen empfehlen zudem die Kenntnisnahme einer Informationsbroschüre zu „Häufigen Vorbehalten gegenüber Bürgerbeteiligung“.
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