,

Stadtgestalter/Volt beantragen Änderungen bei Aufwandsentschädigung und Bürgerbeteiligung

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will mit einem Änderungsantrag zur Hauptsatzung erreichen, dass auch Ratsgruppen Sitzungsgeld für interne Sitzungen erhalten. Zudem sollen Bürger bei Anregungen und Beschwerden mehr Rederechte bekommen.

Gleiche Behandlung für alle Ratsmitglieder gefordert

Der Änderungsantrag zur Neufassung der Hauptsatzung sieht vor, dass nicht nur Fraktionen, sondern auch Ratsgruppen Anspruch auf Sitzungsgeld für interne Vorbereitungssitzungen haben sollen. Bisher können nur Fraktionen bis zu 135 interne Sitzungen pro Jahr abrechnen, für die jeweils Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

Die Antragsteller argumentieren, dass auch Ratsgruppen als Zusammenschluss von drei bis vier Ratsmitgliedern aufgrund des „Prinzips der Spiegelbildlichkeit“ einen Anspruch auf Repräsentation in den Ausschüssen haben. Bei einer „umfassenden und ernsthaften Befassung“ mit allen Tagesordnungspunkten sei der Aufwand für Ratsgruppen „nicht wesentlich geringer als für Fraktionen“. Im Jahr 2024 fanden neben acht Ratssitzungen insgesamt 95 Ausschusssitzungen statt.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Erweiterte Rederechte für Petenten geplant

Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags betrifft das Verfahren bei Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. Bürger sollen künftig „mit den gleichen Rederechten wie die ihnen gegenübersitzenden Mandatstragenden“ an der Beratung ihrer eigenen Eingabe mitwirken können.

Konkret soll die Frist für Anregungen und Beschwerden von sieben auf fünf Werktage vor der Sitzung verkürzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass die Anregung oder Beschwerde im Wortlaut zum Beschlusstext wird, über den die Ratsmitglieder abstimmen. Petenten erhalten eine „zusätzliche letzte Wortmeldung vor Eintritt in die Beschlussfassung“ und bei digitalen Sitzungen einen geschützten Zugang mit Rederecht.

Vereinfachung des Beteiligungsverfahrens

Darüber hinaus sollen einige Ausschlussgründe für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gestrichen werden. Die Stadtgestalter/Volt argumentieren, dass Bürger, die sich „im Sinne und zum Wohle der gesamten Stadtgesellschaft die Mühe machen, eine Anregung oder Beschwerde zu formulieren“, grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene politische Debatte haben sollten.

Der Antrag wird in der 5. Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt. Die Antragsteller verweisen zur weiteren Begründung auf eine Eingabe des „Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung„.

Unterlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden deines Kommentars werden dein Name, deine E-Mail-Adresse und dein Kommentartext gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.