Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 17.02.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | Getrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet. |
| 11.03.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.
Beratungsweg durch die Gremien
Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.
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Jetzt abonnierenPrüfung durch örtliche Rechnungsprüfung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Verrechnung des Jahresfehlbetrags
Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.
Anwendung kommunaler Finanzstandards
Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.
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