Die Verwaltung informiert über notwendige Korrekturen an der am 19. März 2026 beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung. Zwei Änderungen müssen vorgenommen werden: die Streichung versehentlich aufgeführter Zuständigkeiten und Anpassungen nach der Abschaffung der Fragehalbestunden.
Versehentliche Änderung bei bezirklichen Zuständigkeiten
Nach der Ratssitzung vom 19. März 2026 stellte die Verwaltung fest, dass in der beschlossenen Hauptsatzung versehentlich Änderungen enthalten waren. In Anlage 2 unter Ziffer 3.3.7 d wurden der Ümminger See sowie der Stadtgarten Wattenscheid aufgeführt, obwohl eine solche Änderung nicht beabsichtigt war. Diese Einträge werden in der überarbeiteten Fassung wieder entfernt, sodass die bisherige bezirkliche Zuständigkeit erhalten bleibt.
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Jetzt abonnierenAnpassungen nach Abschaffung der Fragehalbestunden
Der Rat beschloss am 19. März 2026 gleichzeitig eine Änderung der Geschäftsordnung: In den Ratssitzungen finden künftig keine Fragehalbestunden für Einwohnerinnen und Einwohner mehr statt. Der entsprechende § 2a der Geschäftsordnung wird daher gestrichen.
Da dieser Paragraf auch Regelungen zur digitalen Teilnahme enthielt, die weiterhin für Anregende im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NRW gelten sollen, war eine Klarstellung in der Hauptsatzung erforderlich. In Anlage 3 Ziffer 6 wurde daher ergänzt: „Bei digitalen Sitzungen wird der Petentin/dem Petenten ein gesicherter Zugang mit der Möglichkeit eines Rederechts eingeräumt.“
Weitere redaktionelle Anpassungen
Bei der Überarbeitung wurde zudem eine redaktionelle Anpassung in Anlage 3 Punkt 5 vorgenommen. Dort wird nun auf Punkt 4 statt auf Punkt 3 verwiesen, da der frühere Punkt 3 zur besseren Lesbarkeit in der März-Fassung in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt wurde.
Inkrafttreten verzögert sich
Die am 19. März beschlossene Fassung soll bis zur neuen Beschlussfassung am 7. Mai 2026 nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die bezirklichen Zuständigkeiten zu keinem Zeitpunkt wegfallen. Die überarbeitete Hauptsatzung tritt gemäß § 20 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Bezirksvertretungen werden über die Änderungen in ihren Sitzungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 informiert.
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