Linke beantragt Grillerlaubnis auf gepflasterten Flächen am Ümminger See

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die Linksfraktion will das geplante Grillverbot am Ümminger See lockern und fordert Ausnahmen für zwei gepflasterte Bereiche. Zudem soll ein weiterer Paragraph der Sicherheitsverordnung komplett gestrichen werden.

Änderung der Sicherheitsverordnung

Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur Bochumer Sicherheitsverordnung eingereicht, der sich gegen ein vollständiges Grillverbot am Ümminger See richtet. In dem Antrag für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 schlägt die Fraktion vor, das Grillen auf zwei gepflasterten Flächen weiterhin zu erlauben.

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Ausnahmen für bestimmte Bereiche

Konkret soll § 17 Absatz 6 der Sicherheitsverordnung so geändert werden, dass am Ümminger See das Grillen „außer auf den beiden gepflasterten Flächen auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche“ verboten ist. Damit würde eine Ausnahmeregelung ähnlich wie im Westpark geschaffen, wo ebenfalls ein markierter Grillbereich vom Verbot ausgenommen ist.

Komplette Streichung eines Paragraphen

Als zweiten Punkt beantragt die Linksfraktion die vollständige Streichung von § 17 Absatz 7 der Sicherheitsverordnung. Über beide Punkte soll nach dem Willen der Antragsteller getrennt abgestimmt werden.

Die Begründung für den Änderungsantrag soll laut Dr. Sonja Knobbe mündlich in der Ratssitzung erfolgen. Der Antrag bezieht sich auf eine ursprüngliche Vorlage zur Änderung der Sicherheitsverordnung, die bereits in den Bezirksvertretungen beraten wurde.

Unterlagen

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