Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, von einer erneuten Befassung mit Anregungen zum Feuerwerksverbot abzusehen. Die eingereichten Vorschläge enthalten nach Ansicht der Verwaltung keine neuen Inhalte gegenüber bereits behandelten Eingaben.
Identische Anregungen nach Ausschusssitzung eingegangen
Nach der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 15. Januar 2026 haben zahlreiche Personen gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. erneut Anregungen zur Umsetzung eines Feuerwerksverbots eingereicht. Die Eingaben erfolgen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und beziehen sich auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.
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Jetzt abonnierenForderung nach Schutz brandempfindlicher Gebäude
In den Eingaben fordern die Antragsteller den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude. Als solche werden unter anderem genannt:
- Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil
- Tankstellen und Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien
- Bauern- und Reiterhöfe mit Scheunen
- Wertstoff- und Recyclinghöfe
- Gebäude in dicht bebauten Bereichen
Verwaltung verweist auf bereits behandelte Eingaben
Die Stadtverwaltung begründet ihre ablehnende Empfehlung damit, dass die neuen Eingaben den identischen Wortlaut wie bereits unter der Vorlagennummer 20252641 behandelte Anregungen enthalten. Nach § 9 Abs. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt ist von einer Befassung abzusehen, wenn Anregungen gegenüber bereits beschiedenen Eingaben keinen neuen Sachvortrag enthalten.
Entscheidung im Ausschuss am 4. März
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 4. März 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden. Die Namen der Antragsteller sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mitgeteilt werden.
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