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Stadt lehnt weitere Anregungen zu Feuerwerksverbot ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, von einer erneuten Befassung mit Anregungen zum Feuerwerksverbot abzusehen. Die eingereichten Vorschläge enthalten nach Ansicht der Verwaltung keine neuen Inhalte gegenüber bereits behandelten Eingaben.

Identische Anregungen nach Ausschusssitzung eingegangen

Nach der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 15. Januar 2026 haben zahlreiche Personen gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. erneut Anregungen zur Umsetzung eines Feuerwerksverbots eingereicht. Die Eingaben erfolgen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und beziehen sich auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.

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Forderung nach Schutz brandempfindlicher Gebäude

In den Eingaben fordern die Antragsteller den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude. Als solche werden unter anderem genannt:

  • Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil
  • Tankstellen und Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien
  • Bauern- und Reiterhöfe mit Scheunen
  • Wertstoff- und Recyclinghöfe
  • Gebäude in dicht bebauten Bereichen
Die Antragsteller berufen sich auf ein Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger vom 16. Oktober 2025, wonach Kommunen verpflichtet seien, einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude einzuhalten.

Verwaltung verweist auf bereits behandelte Eingaben

Die Stadtverwaltung begründet ihre ablehnende Empfehlung damit, dass die neuen Eingaben den identischen Wortlaut wie bereits unter der Vorlagennummer 20252641 behandelte Anregungen enthalten. Nach § 9 Abs. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt ist von einer Befassung abzusehen, wenn Anregungen gegenüber bereits beschiedenen Eingaben keinen neuen Sachvortrag enthalten.

Entscheidung im Ausschuss am 4. März

Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 4. März 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden. Die Namen der Antragsteller sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mitgeteilt werden.

Unterlagen

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