Schlagwort: Eigenbetriebe

  • Zentrale Dienste: Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung wird neu besetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    Neubesetzung in eigenbetriebsähnlicher Einrichtung

    In der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ist die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung neu zu besetzen. Dies teilte die Verwaltung in einer öffentlichen Mitteilung mit.

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    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat am 18. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Personalangelegenheit.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261174 beraten und entschieden. Die öffentliche Mitteilung beschränkt sich daher auf die grundsätzliche Information über die Neubesetzung der Führungsposition.

    Die Mitteilung stammt vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation und wurde von Alexandra Sander verfasst.

  • Stadtwerke verhängten 2025 über 4.400 Stromsperren wegen Zahlungsrückständen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum haben im Jahr 2025 insgesamt 4.405 Stromzähler gesperrt und 77 Gaszähler ausgebaut. Dies entspricht einer Sperrquote von 2,04 Prozent bei Strom und 0,11 Prozent bei Gas. Zuvor wurden 17.460 Sperrandrohungen verschickt.

    Deutlicher Anstieg bei Stromsperren

    Die von der Linksfraktion im Stadtrat angeforderten Zahlen zeigen das Ausmaß der Energiearmut in der Stadt. Bei 216.080 Stromverträgen wurden 4.405 Zähler gesperrt, während bei 70.383 Gasverträgen 77 Zähler ausgebaut wurden. Insgesamt erhielten 6,1 Prozent aller Kunden eine Sperrandrohung.

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    Kosten und Zahlungsrückstände

    Eine Stromsperre kostet Kunden 41,33 Euro, die Wiederinbetriebnahme weitere 40,08 Euro. Bei Gas fallen 94,50 Euro für die Unterbrechung und 112,46 Euro für die Wiederherstellung an. Die gesamte Inkasso- und Sperrliste umfasste 2025 ein Volumen von rund 25,5 Millionen Euro bei 43.403 Belegen mit einer durchschnittlichen Forderung von etwa 587 Euro.

    Kurze Sperrdauer in den meisten Fällen

    Etwa 60 Prozent der gesperrten Zähler werden noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen, weitere 30 Prozent in den folgenden fünf Tagen. Bei länger gesperrten Anschlüssen ist der Kunde meist bereits verzogen oder nicht mehr in der Wohnung anzutreffen.

    Neue gesetzliche Vorgaben und Hilfsangebote

    Aufgrund der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Stadtwerke künftig grundversorgte Kunden mit der Sperrandrohung über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Sozialbehörden informieren. Seit 2021 wird zudem bei jeder Sperrankündigung eine kostenfreie Ratenzahlung angeboten – 2025 nahmen 7.217 Kunden diese Abwendungsvereinbarung in Anspruch.

    Beratung und Kooperationen

    Die Stadtwerke unterstützen verschiedene Beratungsangebote finanziell, darunter das Programm „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale. Seit 2025 bietet die Caritas jeden Montag vor Ort bei den Stadtwerken Beratungen und den Stromsparcheck an. Kooperationen bestehen auch mit dem Jobcenter und dem Amt für Soziales, um Zahlungsrückstände zu überwinden.

  • Die Linke fragt nach Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat möchte eine aktuelle Statistik zu Energiesperren der Stadtwerke Bochum für das Jahr 2025. In einer Anfrage werden detaillierte Zahlen zu Sperrandrohungen, tatsächlichen Sperrungen und den damit verbundenen Kosten erfragt.

    Umfassende Datenabfrage zu Energiesperren

    Ratsmitglied Wiebke Köllner hat für die Dezember-Ratssitzung eine detaillierte Anfrage zu Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken eingereicht. Die Fraktion bittet um eine Fortschreibung der Statistik mit aktuellen Zahlen für 2025.

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    Konkrete Fragen zu Sperrandrohungen und Sperrungen

    Die Anfrage umfasst acht Punkte und fordert sowohl absolute Zahlen als auch prozentuale Angaben bezogen auf die Gesamtzahl der Gas- und Stromkunden. Neben der reinen Anzahl von Sperrandrohungen und tatsächlichen Sperrungen interessiert sich Die Linke auch für die Dauer der Abstellungen und die entstehenden Kosten für die betroffenen Kundinnen und Kunden.

    Präventionsmaßnahmen im Fokus

    Besondere Aufmerksamkeit gilt den Präventionsmaßnahmen: Die Fraktion möchte wissen, ob sich bei den Vorfeld-Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsrückständen etwas geändert hat und ob das Verfahren bis zur Sperre angepasst wurde. Zudem wird nach möglichen weiteren Vorfeldmaßnahmen oder Förderprogrammen zur Energieeinsparung gefragt.

    Die Anfrage soll mündlich in der Ratssitzung beantwortet, im Protokoll verschriftlicht und dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.

  • Wasserwelten-Parkplätze sollen für „Feierabendparken“ geöffnet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die städtischen Wasserwelten zeigen sich offen für eine Freigabe ihrer Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten. Am Hallenfreibad Hofstede könnte das „Feierabendparken“ für Anwohner bereits ab 20 Uhr möglich werden.

    SPD-Fraktion erneuert Vorstoß für mehr Parkraum

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 ein Konzept für „Feierabendparken“ vorgeschlagen, um den Parkdruck in Wohngebieten zu verringern. Dabei sollen private und städtische Parkflächen nach Geschäftsschluss Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. In einer erneuten Anfrage richtete die SPD nun den Fokus auf die Stellplätze der städtischen Wasserwelten.

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    Einheitliche Regelungen bei allen Wasserwelten-Bädern

    Die WasserWelten Bochum GmbH bestätigte, dass alle ihre Standorte nach einheitlichen Regeln bewirtschaftet werden. Badegäste müssen eine Parkscheibe auslegen (Höchstparkdauer 1,5 Stunden) oder ihr Kennzeichen eingeben (ganztägiges Parken). Kontrolliert wird jedoch nur während der Öffnungszeiten der Bäder – außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Überwachung.

    Positive Bewertung für Hofstede-Vorschlag

    Für das Hallenfreibad Hofstede, dessen Öffnungszeiten zwischen 6:30 und 20 Uhr variieren (freitags bereits ab 18:30 Uhr geschlossen), bewerteten die Wasserwelten den SPD-Vorschlag positiv. Eine feste Regelung wie „täglich von 20:00 bis 6:00 Uhr“ würde Anwohnern verlässliche Parkmöglichkeiten bieten und die Stellplatznutzung optimieren.

    Ausweitung auf weitere Standorte denkbar

    Sollte sich das „Feierabendparken“ am Standort Hofstede bewähren, ist laut Wasserwelten eine Ausweitung auf weitere Standorte ausdrücklich denkbar. Voraussetzung sei eine verständliche Kommunikation und Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

    Die Wasserwelten wollen den Vorschlag nun in internen Abstimmungen weiter prüfen, um eine praktikable und rechtlich tragfähige Lösung zu entwickeln.

  • Stadtwerke Bochum erhöhen Beteiligung an Trianel Erneuerbare Energien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.

    Erfolgreiche Entwicklung der TEE

    Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.

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    Strategische Vorteile der Anteilserhöhung

    Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.

    Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio

    Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.

    Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.

  • Jahresabschluss der Zentralen Dienste: 1,4 Millionen Euro Gewinn an die Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat hat den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt festgestellt. Der erzielte Jahresgewinn von knapp 1,4 Millionen Euro wird an die Stadtkasse abgeführt.

    Einstimmiger Ratsbeschluss vom Oktober

    Der Stadtrat hat bereits am 9. Oktober 2025 einstimmig den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den erzielten Jahresgewinn vollständig an die Stadt abzuführen.

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    Gewinn in Millionenhöhe

    Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2024 beläuft sich auf exakt 1.396.673,81 Euro. Dieser Betrag wird nun an die Stadt Bochum übertragen und stärkt damit die städtischen Finanzen.

    Information für Betriebsausschuss

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 über den gefassten Ratsbeschluss informiert. Dabei handelt es sich um eine reine Kenntnisnahme des bereits beschlossenen Jahresabschlusses.

  • Wirtschaftsplan für Zentrale Dienste 2026 steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Der Rat soll am 5. Februar über den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2026 entscheiden. Zuvor berät der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 29. Januar über die Vorlage.

    Gesetzliche Grundlage für den Wirtschaftsplan

    Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) müssen Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Dieser Plan besteht aus drei Komponenten: dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

    Die Verwaltungsvorlage wurde von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung unter Leitung von T. Schrodt erstellt.

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    Beratungsverfahren läuft an

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe führt am 29. Januar 2026 die Vorberatung durch. Die finale Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Finanzielle Details in Anlagen enthalten

    Der Bericht zum Wirtschaftsplan enthält Erläuterungen zu den geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2026. Der vollständige Wirtschaftsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

  • Zentrale Dienste melden rechnerischen Gewinn im dritten Quartal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste weist für das dritte Quartal 2025 einen rechnerischen Gewinn von rund 0,252 Millionen Euro aus. Verzögerungen bei Bauprojekten und niedrigere Personalkosten prägen die aktuelle Entwicklung.

    Quartalszahlen zeigen positive Entwicklung

    Der Zwischenbericht der Zentralen Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2025 dokumentiert eine stabile betriebliche Entwicklung. Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt bereits anteilige Jahresbeträge für Versicherungen, Grundbesitzabgaben sowie Rückstellungen für Sonderzuwendungen und leistungsorientierte Bezahlung.

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    Bauprojekte verschieben sich ins kommende Jahr

    Die ausgewiesenen Umsatzerlöse erreichten 82,83 Prozent des geplanten Volumens für das dritte Quartal. Wesentlich verantwortlich sind geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von minus 36,274 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert hauptsächlich aus Leistungsverschiebungen bei den Großprojekten „Schulzentrum Nord“ und „Haus des Wissens„, wodurch sich vorgesehene Mittelabflüsse teilweise ins Jahr 2026 verlagern.

    Personalkosten unter Planwerten

    Die berücksichtigten Personalkosten unterschritten den Planwert um 2,712 Millionen Euro. Diese Abweichung erklärt sich durch ruhende Beschäftigungsverhältnisse und verzögerte Stellenbesetzungen. Zusätzlich wirkten sich unterschiedliche Tarifsteigerungen aus: Während die Wirtschaftsplanung eine Erhöhung von 2,5 Prozent ab Januar vorsah, trat die tatsächliche Tarifsteigerung von 3 Prozent erst ab April in Kraft.

    Investitionen laufen planmäßig

    Bis zum dritten Quartal wurden 379.986,91 Euro für betriebliche Investitionen verausgabt. Der Vermögensplan sieht für das Gesamtjahr 2025 Investitionen von 937.000 Euro vor. Das Jahresergebnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend bewertet werden können, darunter Rückstellungen für Beamtenversorgung und die Entwicklung interner Mietkosten.

    Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird den Bericht in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Abberufung der 2. kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt teilt die Abberufung des 2. kaufmännischen Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste mit. Die Abberufung ist bereits zum 1. Januar 2026 wirksam geworden.

    Personalentscheidung in der Verwaltung

    Die Verwaltung informiert in einer öffentlichen Mitteilung über eine Personalentscheidung in der Führungsebene der Zentralen Dienste. Der 2. kaufmännische Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2026 abberufen.

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    Verweis auf nichtöffentliche Beratungen

    Bei der vorliegenden Mitteilung handelt es sich um die öffentliche Version einer ursprünglich nichtöffentlichen Beschlussvorlage mit der Nummer 20252726. Details zu den Hintergründen der Personalentscheidung werden daher nicht genannt.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird zunächst am 29. Januar 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Angelegenheit.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern 360-Liter-Mülltonnen und besseren Schutz vor Fremdeinwürfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zum Abfallmanagement gestellt und fordert vom USB die Einführung einer neuen 360-Liter-Tonnengröße. Zudem sollen Schwerkraftschlösser gegen illegale Entsorgung angeboten werden.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt sieht beim Umwelt- und Serviceabetrieb (USB) Handlungsbedarf bei den verfügbaren Behältergrößen. In einer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026 kritisiert die Gruppe eine entstandene Lücke im Angebot.

    Problematische Lücke bei Behältergrößen

    Nach der Abschaffung der 660-Liter-Behälter klafft laut der Anfrage eine große Lücke im Sortiment: Nach Tonnen mit 240 Litern Volumen folgen bereits Behälter mit 770 Litern. „Kleine Mehrfamilienhäuser, gerade wenn diese Abfälle vermeiden wollen, stellt dies vor Probleme“, heißt es in dem Schreiben von Ratsmitglied Stefanie Beckmann.

    Die zu kleinen 240-Liter-Tonnen führten dazu, dass unter Umständen eine Vielzahl einzelner Behälter benötigt werde. Verschärft worden sei das Problem durch die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne, wodurch vielerorts der Platz fehle und Tonnen dauerhaft im öffentlichen Raum stünden.

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    Vorteile einer 360-Liter-Tonne

    Eine 360-Liter-Tonne, die der Tonnenhersteller des USB neu anbietet, wäre laut STADTGESTALTER/Volt bei kleineren Häusern bedarfsgerecht und spare in vielen Fällen mindestens eine Tonne je Abfallfraktion ein. Da sie nicht viel mehr Grundfläche einnehme als die 240-Liter-Tonne, könne sie als Standardtonne bei Papier und Wertstoffen eingesetzt werden. Für den USB ergebe sich der Vorteil, insgesamt weniger Behälter leeren zu müssen.

    Problem mit illegaler Entsorgung

    Als weiteres Problem benennt die Ratsgruppe die illegale Entsorgung durch benachbarte Einfamilienhäuser, die ihre Abfallspitzen in den großen Behältern von Mehrfamilienhäusern entsorgen. Besonders betroffen seien 770- und 1.100-Liter-Großbehälter.

    In Bochum gebe es die 1.100-Liter-Behälter nur mit Runddeckel, wodurch die Anbringung eines Schwerkraftschlosses nicht möglich sei. Wer Fremdeinwürfe verhindern wolle, müsse mehrere Behälter mit Flachdeckel bestellen.

    Sieben konkrete Fragen an den USB

    Die Ratsgruppe stellt sieben Fragen zur Bewertung und Einführung der 360-Liter-Tonne, zum geschätzten Bedarf unter Berücksichtigung der Mehrfamilienhausstruktur sowie zu den Vorteilen für Abfallvermeidung und Betriebsablauf. Außerdem wird nach dem Zeitplan für eine mögliche Einführung gefragt.

    Weitere Fragen betreffen die Entscheidung für Runddeckel bei großen Behältern und ob der USB künftig Schwerkraftschlösser als Service anbieten wird, wie es beispielsweise die Wirtschaftsbetriebe Duisburg tun.