Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • AfD fragt nach Kosten für Ausgleichsflächen bei Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Ratsfraktion hinterfragt die Wirtschaftlichkeit des geplanten Sportparks Feldmark. Angesichts von 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland und einem Grundsteuerdefizit von 10 Millionen Euro fordert Christian Loose ein Überdenken des Projekts.

    Hohe Kosten für wenige Bäume

    Christian Loose von der AfD-Ratsfraktion bezieht sich in seiner Anfrage auf die Verwaltungsantwort zur Vorlage Nr. 20260474. Aus dieser geht hervor, dass für die Realisierung der Mountainbike-Strecke und des kleinen Sportparks 2,6 Millionen Euro für Ausgleichsflächen im Münsterland veranschlagt sind. Grund dafür sind 34 gefällte Bäume und einige Brombeersträucher, die dem Bebauungsplan Nr. 1027 weichen mussten.

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    Projekt-Überprüfung gefordert

    Vor dem Hintergrund der von Frau Dr. Hubbert genannten 10 Millionen Euro, die bei der Grundsteuer fehlen, stellt Loose die Verhältnismäßigkeit des Projekts in Frage. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob angesichts der ursprünglich nicht bekannten hohen Ausgleichskosten eine Überprüfung oder Änderung des Projekts in Betracht gezogen wird.

    Die Anfrage macht deutlich, dass die erheblichen Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich bei der ursprünglichen Entscheidung nicht vorlagen und nun die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens in Frage stellen.

  • Verwaltung lehnt lückenlose Information über Quartiersplatz-Projekt ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung will die Bezirksvertretung Nord nicht über alle Entwicklungen beim geplanten Infrastrukturprojekt am Quartiersplatz Rosenberg informieren. Eine kontinuierliche Berichterstattung sei aufgrund des „erheblichen Umfangs“ nicht möglich.

    Hintergrund der SPD-Anfrage

    Die SPD-Bezirksfraktion hatte in der März-Sitzung der Bezirksvertretung Nord eine umfassende Informationspolitik gefordert. Hintergrund ist ein Infrastrukturprojekt am Quartiersplatz Rosenberg, bei dem die Verwaltung im Februar mitteilte, dass bei einer „realisierbaren Version“ des Konzepts die Politik informiert werde.

    Die Fraktion wollte wissen, ob die Bezirksvertretung auch über negative Entwicklungen, Prüfungsergebnisse und mögliche Projekteinstellungen informiert wird. SPD-Vertreterin Snežana Ćuruvija forderte eine „fortlaufende und ergebnisoffene Berichterstattung“, damit das Gremium seine politischen Beratungs- und Mitwirkungsrechte wahrnehmen könne.

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    Verwaltung verweist auf Praktikabilität

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen begründet seine ablehnende Haltung mit organisatorischen Grenzen. Eine Information über „sämtliche Entwicklungen, Prüfergebnisse und Entscheidungsstände“ könne aufgrund des erheblichen Umfangs auch im gesamtstädtischen Vergleich nicht geleistet werden.

    Die Verwaltung informiere grundsätzlich über:

    • Bedeutende neue Vorhaben
    • Wesentliche Änderungen bei fortgeschrittenen Projekten
    • Nicht weiter verfolgte Projekte (soweit möglich)

    Vertraulichkeit als weiteres Hindernis

    Bei der Einzelhandelssteuerung sei eine Information über alle Ideen und Vorhaben nicht möglich, da zunächst vertrauliche Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investoren stattfänden. Eine Information sei erst ab einem bestimmten Konkretisierungsgrad und mit Zustimmung des jeweiligen Investors möglich.

    Bei Bauantragsverfahren seien Informationen grundsätzlich nicht öffentlich zu behandeln oder nur mit Zustimmung des Investors. Bei aufzustellenden Bebauungsplänen würden spätestens im Planverfahren politische Beschlüsse erforderlich.

    Die Bezirksvertretung Nord wird die Antwort in ihrer Sitzung am 28. April zur Kenntnis nehmen.

  • SPD-Fraktion fragt nach Zuständigkeiten für überflutete Wege am Hollandgelände

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Nach Regenfällen kommt es regelmäßig zu erheblichen Überschwemmungen der Wegeflächen an den Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände. Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid will von der Verwaltung wissen, wer für die Instandhaltung der Wege und die Pflege der verschmutzten Wasserbecken zuständig ist.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid macht auf wiederkehrende Probleme im Hollandgelände aufmerksam. Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck beschreibt die Situation an den Wasserbecken parallel zur Weststraße als problematisch: Nach Regenfällen würden die Wegeflächen regelmäßig überschwemmt, zudem befänden sich die Wasserbecken nach Wahrnehmung der Anwohner in einem stark verdreckten Zustand.

    Klärung der Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse

    Die Sozialdemokraten haben der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, um die komplexen Zuständigkeitsverhältnisse in dem Bereich zu klären:

    • Wem gehört das Gelände im Bereich der Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände?
    • Wer ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege in diesem Bereich zuständig?
    • Wer ist dafür verantwortlich, die Wege bei Bedarf wieder aufzuschütten beziehungsweise instand zu setzen?
    • Wer ist für die Pflege, Reinigung und ordnungsgemäße Unterhaltung der Wasserbecken zuständig?

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    Frage nach koordiniertem Vorgehen

    Besonders interessiert sich die SPD-Fraktion für ein mögliches abgestimmtes Kontroll-, Pflege- oder Unterhaltungskonzept für den Bereich. Falls ein solches Konzept existiert, möchten die Sozialdemokraten wissen, welche Stellen oder Eigentümer daran beteiligt sind und in welchen Intervallen Kontrollen erfolgen.

    Sollte noch kein koordiniertes Vorgehen etabliert sein, fragt die Fraktion, ob die Verwaltung die Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- oder Kontrollgremiums für sinnvoll hält, um die wiederkehrenden Probleme im Bereich der Wege und Wasserbecken dauerhaft zu beheben.

  • Anwohner kritisieren Altlastensanierung an Overdyker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Anwohner der Karolinenstraße und Overdyker Straße haben vier kritische Fragen zur laufenden Altlastensanierung gestellt. Sie bemängeln fehlende Schutzmaßnahmen, unzureichende Information und fordern den Erhalt des vorhandenen Waldes.

    Die Einwohnerfrage richtet sich an die Bezirksvertretung Bochum-Mitte und bezieht sich auf die Altlastensanierung im Bereich des Bebauungsplans 924. Die Anwohner haben konkrete Kritikpunkte und Forderungen vorgebracht.

    Schutz des vorhandenen Waldes gefordert

    Die erste Frage betrifft den Erhalt des Waldbestandes, der laut Wald und Holz NRW als Wald gelistet ist. Die Anwohner argumentieren, dass dieser Wald eine klimatische und ökologische Aufwertung der vorhandenen Bebauung darstelle und unbedingt erhalten werden solle. Sie verweisen auf eine ähnliche Argumentation bei einer Brachfläche an der Immanuel-Kant-Straße in einer vorherigen Sitzung.

    Besonders kritisch sehen sie, dass im näheren Umfeld bereits unzählige Gehölze entfernt und nicht ersetzt wurden, wie beispielsweise an der Karolinenstraße 90-92. Ein Ersatz im Münsterland könne und dürfe keine Alternative für die hier dringend benötigten Bäume und Grünflächen sein.

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    Größere Verunreinigungen entdeckt?

    Die zweite Frage betrifft mögliche zusätzliche Bodenverunreinigungen. Nach Informationen der Anwohner sollen auf dem Gelände weitaus größere Verunreinigungen als bisher vermutet entdeckt worden sein. Sie beklagen, dass es hierzu bislang keinerlei Informationen für die in unmittelbarer Nähe der Baustelle Wohnenden gegeben habe.

    Kritik an Transportsicherung

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Arbeitsweise der ausführenden Firma Ecosoil. Die Anwohner berichten, dass die Firma die zwingend notwendige Ladungssicherung erst nach mehrfachen Beschwerden bei der städtischen Umweltbehörde eingehalten habe. Sie verfügen nach eigenen Angaben über Bildbelege für diese Vorwürfe.

    Besonders kritisiert wird die Aussage des Bauleiters, sauberer Boden könne auch ohne Plane transportiert werden. Selbst ein Mitarbeiter der städtischen Umweltbehörde habe sich bestürzt über das Verhalten der Firma gezeigt. Die Stadt habe versichert, dass die Belastung der Anwohner so gering wie möglich gehalten würde – das Verhalten der Firma zeige jedoch das Gegenteil.

    Fehlende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle

    Die vierte Frage bezieht sich auf fehlende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle. Die Anwohner beobachten, dass keinerlei Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung oder Atemschutz ergriffen werden. Sie fragen, wer dies regelmäßig und nachhaltig kontrolliert.

    Die Einwohnerfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 zur Kenntnis genommen. Direkt an die Bezirksbürgermeisterin richtet sich die Frage, wie sie zu der geschilderten Situation stehe.

  • Anwohner fragen nach Waldschutz und Altlasten an der Overdyker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Bewohner der Karolinenstraße und Overdyker Straße haben zwei Fragen zur laufenden Altlastensanierung und zum geplanten Bebauungsplan 924 an die Bezirksvertretung Bochum-Mitte gestellt. Sie fordern den Schutz vorhandener Waldflächen und mehr Transparenz bei der Sanierung.

    Waldschutz im Fokus

    Die Anwohner wollen wissen, wann der vorhandene Wald, der laut Wald und Holz NRW als solcher gelistet ist, nachhaltig geschützt und gemehrt wird. Sie argumentieren, dass dieser Wald eine deutliche klimatische und ökologische Aufwertung der bereits vorhandenen Bebauung darstelle und unbedingt erhalten werden sollte.

    Die Fragesteller verweisen auf eine ähnliche Argumentation bei einer Brachfläche an der Immanuel-Kant-Straße in einer vorherigen Sitzung. Im näheren Umfeld seien jüngst unzählige Gehölze nachhaltig entfernt und nicht ersetzt worden, etwa an der Karolinenstraße 90-92. Ein Ersatz im Münsterland könne und dürfe keine einfache Alternative für die hier dringend benötigten Bäume und Grünflächen sein.

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    Informationen zu größeren Verunreinigungen gefordert

    Die zweite Frage betrifft mögliche größere Verunreinigungen als bisher vermutet. Nach Informationen der Anwohner wurden auf dem Gelände weitaus größere Kontaminationen entdeckt. Sie kritisieren, dass es bislang keinerlei Informationen für die in unmittelbarer Nähe der Baustelle Wohnenden und zum weiteren Umgang mit den Altlasten gegeben habe.

    Die Fragen werden in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 zur Kenntnisnahme behandelt.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

  • Quartier am Gesundheitscampus: Wechsel zu Konzeptvergabe mit Festpreis

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt will die Vermarktung der städtischen Wohnbaugrundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ von einem Bestgebotsverfahren auf eine Konzeptvergabe mit festem Grundstückspreis umstellen. Die Entscheidung soll am 3. Juni 2026 im Planungsausschuss fallen.

    Abkehr vom Preiswettbewerb

    Die Verwaltung schlägt vor, für die Vermarktungsabschnitte 2-5 des Quartiers statt des ursprünglich geplanten Bestgebotsverfahrens eine reine Konzeptvergabe durchzuführen. Das wirtschaftliche Kriterium „Gebot auf den Grundstückswert“ würde dabei vollständig entfallen.

    Stattdessen sollen ausschließlich konzeptionelle Kriterien bewertet werden:

    • Architektonische und städtebauliche Qualität der Entwürfe
    • Anforderungen des „KlimaQuartier.NRW“
    • Ökologische Aspekte
    • Nutzungskonzept

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    Neue Gewichtung der Bewertungskriterien

    Die Bewertungsmatrix wird entsprechend angepasst: Die Kriterien „architektonische Qualität“ und „Nutzungskonzept“ erhalten jeweils eine Gewichtung von 40 Prozent. Das Kriterium „Ökologie“ wird mit 20 Prozent bewertet. Der verbindliche Anforderungskatalog für das KlimaQuartier.NRW stellt eine Mindestanforderung für die Teilnahme dar.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Ergebnisse der „Allianz für Wohnen“

    Die Änderung geht auf einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen Juni 2025 und März 2026 zurück. Die „Allianz für Wohnen“, ein kommunales Bündnis aus Wohnungswirtschaft, sozialen Trägern, Interessenverbänden und der Stadt, hatte in einem Workshop am 2. Oktober 2025 die bisherige Vergabepraxis diskutiert.

    Zentrale Ergebnisse des Prozesses waren:

    • Die Bewertung des Grundstückspreises als Wettbewerbskriterium ist nicht mehr zielführend
    • Der Grundstückspreis soll künftig fest vorgegeben werden
    • Durch den Wegfall des Kaufpreiswettbewerbs entstehe eine stärkere Chancengleichheit

    Vorteile für verschiedene Akteure

    Die Festsetzung eines festen Grundstückspreises soll die Planungssicherheit für Investoren erhöhen und insbesondere Genossenschaften, Baugruppen und sozialen Trägern bessere Chancen einräumen. Diese könnten mit steigenden Grundstückspreisen oft nicht mithalten.

    Gleichzeitig soll verhindert werden, dass hohe Kaufpreisgebote zu einer maximalen baulichen Ausnutzung zulasten gestalterischer oder nachhaltiger Aspekte führen.

    Erbbaurecht mit gestaffelten Zinssätzen

    Die Grundstücke werden im Wege der Einräumung von Erbbaurechten vergeben. Der Grundstückswert wird durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt.

    Die Erbbauzinssätze richten sich nach dem Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Bodenpolitik:

    • Freifinanzierter Wohnungsbau: 2 Prozent des Bodenwertes
    • Öffentlich geförderter Wohnungsbau: 1 Prozent (während der Bindungsdauer)
    • Gewerbliche Nutzungen: 4 Prozent

    Planungsrechtliche Grundlagen

    Das Quartier liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 – Markstraße/Stiepeler Straße, den der Rat am 21. November 2024 als Satzung beschlossen hatte. Auf dieser Basis soll die Vermarktung der unbebauten Grundstücke 2026 beginnen.

  • Neues Wohnquartier mit Kita an der Hunscheidtstraße soll entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung will den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße öffentlich auslegen. Auf dem ehemaligen Industriegelände sollen ein hochwertiges Wohngebiet und eine mindestens vierzügige Kindertagesstätte entstehen.

    Entwicklung der ehemaligen Industriebrache

    Das rund 2,5 Hektar große Areal war bis 2016 Standort der Jahnel-Kestermann Getriebewerk GmbH, einem Traditionsunternehmen des Maschinenbaus. Nach der Schließung erwarb die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) die Grundstücke, ließ die Gebäude abreißen und den Boden für eine Folgenutzung sanieren.

    In einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren definierte die WEG Rahmenbedingungen für die Quartiersentwicklung. Dazu gehören unter anderem:

    • Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau
    • Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertagesstätte
    • Unterbringung der Bewohnerstellplätze in Tief- oder Quartiersgaragen
    • Erhalt des Baumbestands am Waldring
    • Abfallentsorgung über Unterflurcontainer

    Das ehemalige Betriebsgelände wurde anschließend an die Projektgesellschaft JK Wohnpark Bochum GmbH und Co. KG veräußert.

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    Erweiterung des Plangebiets

    Der Geltungsbereich wurde 2019 erweitert und umfasst nun auch Grundstücke an der Mozartstraße und weitere Bereiche an der Hunscheidtstraße. Entlang der Mozartstraße weisen die dortigen Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf auf. Hier werden vier Baudenkmale (Mozartstraße 37-43) als Teil des Denkmalbereichs „Siedlung Mozartstraße und Wagnerplatz“ gesichert.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Planinhalte und Besonderheiten

    Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete fest und trifft detaillierte Regelungen zu Erschließung, Gebäudestellungen und gestalterisch-ökologischen Qualitäten. Prägende Bäume am Waldring werden durch Erhaltungsfestsetzungen geschützt.

    Aufgrund der Altlastensanierung sind Teilbereiche mit einer Untergrundabdichtung versehen, die eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Das Niederschlagswasser soll daher oberflächennah über Rinnen und Mulden abgeleitet und unterirdischen Speicherrigolen zugeführt werden.

    Verkehr und Immissionsschutz

    Ein Verkehrsgutachten bestätigt die ausreichende Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte für das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Zum Schutz vor Straßenverkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Innenpegelfestsetzungen getroffen.

    Ein Mobilitätskonzept sieht Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel vor, darunter hochwertige Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote und quartiersbezogene Informationsangebote.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Durch Entsiegelung und Begrünung des bisherigen Werksgeländes steigt der Vegetationsanteil deutlich. Geplant sind unter anderem Dachbegrünungen und grünordnerische Festsetzungen. Die Kompensationsberechnung ergibt einen Überschuss von 21.806 Wertpunkten, womit der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen gilt.

    Das Plangebiet soll insgesamt 310 Wohneinheiten aufnehmen, davon 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau. Die geplante fünfgruppige Kindertagesstätte kann neben dem quartierseigenen Bedarf auch Betreuungsplätze für den umgebenden Stadtteil schaffen.

    Weiteres Verfahren

    Der Veröffentlichungsbeschluss soll am 3. Juni 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst werden. Zuvor beraten die Bezirksvertretungen Bochum-Süd (28. April) und Bochum-Mitte (21. Mai) die Vorlage. Die öffentliche Auslegung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal.

    Mit dem Investor soll bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der unter anderem die Quotierungsregel für den geförderten Wohnungsbau, Mobilitätsmaßnahmen und die Errichtung der Kindertagesstätte regelt.

  • Gehwegsanierung am Freigrafendamm verzögert sich bis Ende 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die seit Jahren geplante Erneuerung des mittleren Gehwegs am Freigrafendamm zwischen Immanuel-Kant-Straße und Liebfrauenstraße wird sich weiter verzögern. Zunächst müssen die Stadtwerke Leerrohre verlegen, bevor die Gehwegsanierung beginnen kann.

    Arbeiten beginnen im dritten Quartal 2026

    Die Verwaltung befindet sich derzeit in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Stadtwerken Bochum. Nach aktuellem Stand sollen zunächst Leerrohre im Mittelbereich verlegt werden, die der späteren Umverlegung der Stromleitungen aus dem nördlichen Gehweg dienen. Diese Stromleitungen stehen der geplanten Neuverlegung der Wasserleitung im Wege.

    Der Beginn der Leerrohrverlegung ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die Dauer der Maßnahme lässt sich jedoch nicht verlässlich prognostizieren, da der notwendige Aufwand zum Schutz der vorhandenen Baumwurzeln erst während der Durchführung eingeschätzt werden kann. Die Straßenbauarbeiten sollen jedoch noch bis Ende 2026 vollständig abgeschlossen werden.

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    Schutz der Baumwurzeln als Herausforderung

    Die SPD-Fraktion hatte nachgefragt, wie sich die Arbeiten an den Wasserleitungen auf die unter Naturschutz stehende Baumallee auswirken werden. Die Verwaltung teilte mit, dass die Arbeiten unter Begleitung des Grünflächenamtes ausgeführt werden. Vorgesehen sind verschiedene Auflagen wie der Einsatz eines Saugbaggers sowie eine Wurzel- und Kronenbehandlung.

    Die ursprünglich für Herbst 2022 geplante Gehwegsanierung war bereits mehrfach verschoben worden, da eine tiefgreifende Erneuerung massive Eingriffe in den Wurzelbereich der beidseitig vorhandenen Bäume bedeuten würde.

    Nur verkehrssichere Instandhaltung bis zur Sanierung

    Auf die Frage nach vorübergehenden Maßnahmen für eine bessere Nutzbarkeit durch Menschen mit Rollatoren und Kinder mit Laufrädern erklärte die Verwaltung, dass eine kostenintensivere Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mache. Der technische Betrieb werde den Gehweg bis zum Beginn der Stadtwerke-Maßnahmen in einem verkehrssicheren, wenn auch nicht sehr komfortablen Zustand unterhalten.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte die Erneuerung des Gehwegs bereits am 3. Dezember 2020 einstimmig beschlossen.

  • Leerstehendes Verwaltungsgebäude in der Hunscheidtstraße soll zu Wohnraum werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt Bochum kennt den Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft in der Hunscheidtstraße und führt bereits Gespräche mit potenziellen Käufern über eine Umnutzung zu Wohnzwecken. Das denkmalgeschützte Gebäude steht seit Oktober 2024 leer.

    Die Partei DIE LINKE hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nach dem Leerstand des Gebäudes gegenüber dem geplanten Neubaugebiet „Rechener Park West“ gefragt und wissen wollen, welche Möglichkeiten die Stadt für eine neue Nutzung sieht.

    Leerstand seit Oktober 2024 bekannt

    Die Verwaltung bestätigte, dass ihr der Leerstand des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Bergbauberufsgenossenschaft bekannt ist. Das Gebäude wird seit Oktober 2024 nicht mehr genutzt und soll veräußert werden. Es steht – mit Ausnahme des östlichen Gebäudeflügels – unter Denkmalschutz. Eine Nachnutzung des bedeutenden Gebäudes in Wiemelhausen ist auch für die Stadtverwaltung von Interesse.

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    Gespräche mit Kaufinteressenten laufen

    Die Stadt hat bereits in jüngster Vergangenheit mit potenziellen Kaufinteressenten Gespräche geführt. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnraum ist eine Aktivierung der Gesamtliegenschaft zur Umnutzung zu Wohnen wünschenswert. Die bisherigen Gespräche mit Interessenten liefen alle in diese Richtung.

    Die Verwaltung berät dabei hinsichtlich der planungs-, bauordnungs-, wohnraumförder- sowie denkmalrechtlichen Fragestellungen. Sollte das Gebäude noch länger leerstehen, würde aus denkmalfachlicher Sicht der Schutz der Bausubstanz geprüft und notwendigenfalls angeordnet werden.

    Denkmalrechtliches Vorkaufsrecht wird geprüft

    Im Zuge eines anstehenden Kaufvertrages wird im Rahmen des Denkmalschutzes das Vorkaufsrecht geprüft werden. Nach heutigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht der Stadt Anwendung finden wird, solange der Erwerber den Erhalt und einen denkmalgerechten Umgang mit der Immobilie zusichert.

    Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten erforderlich

    Für die Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude zu bezahlbarem Wohnraum sind laut Verwaltung mehrere Faktoren erforderlich. Es braucht in der Regel eine Kombination aus Wohnraumförderung, Denkmalförderung und steuerlichen Anreizen. Gleichzeitig müssen pragmatische Lösungen gefunden werden, die sowohl dem Denkmalschutz als auch den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht werden.

    Die Verwaltung ist bemüht, die Entwicklung und Umnutzung des historischen, denkmalgeschützten Gebäudes durch einen neuen Eigentümer zu begleiten.

  • Verkehrsgutachten für Technologiequartier-Erweiterung: Verwaltung antwortet auf CDU-Anfrage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur geplanten Osterweiterung des Technologiequartiers am Campus geantwortet. Das Verkehrsgutachten befindet sich noch in der Überarbeitung, die Ergebnisse sollen Ende April vorgestellt werden.

    Hintergrund der Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 nach dem Stand des Verkehrsgutachtens für die Osterweiterung des Technologiequartiers (B-Plan 1039) gefragt. Anlass war eine Bürgerinformationsveranstaltung am 29. Januar 2026, bei der Anwohner Bedenken zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit von Straßen und Knotenpunkten, insbesondere der Schattbachstraße, geäußert hatten.

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    Verkehrsgutachten noch nicht abgeschlossen

    Die Verwaltung teilte mit, dass das ursprünglich im März 2025 vorgelegte Verkehrsgutachten des Büros abvi noch überarbeitet wird. Im Zuge der Prüfung seien zusätzliche Varianten erforderlich geworden, um Lösungsansätze für die verkehrlichen Herausforderungen an der Schattbachstraße darzustellen.

    Die Ergebnisse des Nachtragsauftrags liegen inzwischen vor und werden derzeit in das Gesamtgutachten eingearbeitet. Die Erkenntnisse sollen mündlich in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28. April 2026 vorgestellt werden. Das finale Gutachten wird den Gremien anschließend zur Verfügung gestellt.

    Protokoll der Bürgerveranstaltung in Arbeit

    Die Verwaltung hat alle in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Bedenken, Fragen und Anregungen aufgenommen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, auf dieser Grundlage wird derzeit ein schriftliches Protokoll erstellt. Dieses soll voraussichtlich vor der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd dem Bezirksbürgermeister zur Prüfung vorgelegt und danach in anonymisierter Fassung zur Verfügung gestellt werden.

    Mehrere Verkehrslösungen entwickelt

    Im Rahmen des Nachtragsauftrags hat das Gutachterbüro mehrere Varianten möglicher Gesamtlösungen entwickelt. Diese wurden in Form von verkehrsplanerischen Skizzen mit Berücksichtigung von Kfz-, Rad- und Fußverkehrsführungen dargestellt und hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsqualität anhand des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen bewertet.

    Das Gutachten zeigt nach Angaben der Verwaltung, dass sowohl ein Kreisverkehr als auch eine signalgeregelte Lösung grundsätzlich leistungsfähig wären. Die darauf aufbauenden vertieften Planungen sollen der Weiterentwicklung und Optimierung mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer dienen.

    Vorzugsvariante noch nicht absehbar

    Eine abschließende Vorzugsvariante kann die Verwaltung noch nicht vorlegen. Die komplexe Gesamtsituation und die anspruchsvolle topographische Situation im Plangebiet erfordern weitere detaillierte Prüfungen im Rahmen einer Vorplanung. Diese Schritte sind nicht Bestandteil des Gutachtens und können parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

    Wann eine Vorzugsvariante vorgelegt werden kann, ist laut Verwaltung gegenwärtig noch nicht abschätzbar.