Schlagwort: Soziales

  • Ausschuss lehnt Erweiterung der Zuwendungen für soziale Organisationen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (LINKE)

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 11. Februar über zwei Anträge auf zusätzliche Zuwendungen entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung beider Förderanträge aufgrund der angespannten Haushaltslage.

    Zwei Erweiterungsanträge für 2026 eingereicht

    Für das Jahr 2026 sind zwei Erweiterungsanträge bei der Stadt eingegangen, die über die bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen Zuwendungen hinausgehen. Pro familia Bochum beantragt eine Aufstockung des Verhütungsmittelfonds um 30.439 Euro auf insgesamt 105.869 Euro. Der Verein Bosangani e.V. hat eine Zuwendung in Höhe von 8.700 Euro beantragt.

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    Verhütungsmittelfonds benötigt zusätzliche Mittel

    Pro familia begründet den Erhöhungsantrag mit dem Wegfall des Verhütungsmittelfonds für geflüchtete Menschen des Landes NRW, der zum Jahr 2025 eingestellt wurde. Dieser hatte zuletzt einen Bedarf von 30.000 Euro in Bochum gedeckt. Die betroffenen Klientinnen und Klienten sind nun auf den städtischen Verhütungsmittelfonds angewiesen. Zusätzlich sollen steigende Nachfrage und Kostensteigerungen abgefangen werden.

    Die Stadt Bochum und pro familia hatten bereits 2019 eine Vereinbarung zur Bewirtschaftung des Verhütungsmittelfonds geschlossen, die zuletzt im Januar 2025 aktualisiert wurde. Der jährliche Betrag wurde dabei auf 75.430 Euro festgelegt.

    Finanzielle Rahmenbedingungen verhindern Förderung

    Die Verwaltung stuft beide Anträge als inhaltlich nachvollziehbar und grundsätzlich förderfähig ein. Dennoch empfiehlt sie die Ablehnung aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen. Die beantragten Zuschüsse seien freiwillige Leistungen, die bei der Haushaltsplanung nicht eingeplant werden konnten.

    Der Verein Bosangani e.V. hatte für 2025 versäumt, einen fristgerechten Zuwendungsantrag zu stellen. Im Jahr 2024 erhielt der Verein noch eine Zuwendung von 8.000 Euro.

  • Kommunale Pflegeplanung: Fortschreibung für 2024 liegt vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung ihrer kommunalen Pflegeplanung vorgelegt. Der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte Bericht analysiert den aktuellen Bestand an Pflegeeinrichtungen und prognostiziert den künftigen Bedarf. Der Rat soll die unverbindliche Planung im März 2026 beschließen.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung basiert auf § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote und bewertet diese vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.

    Der Bericht enthält statistische Daten zur Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. Außerdem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen Pflegebereichen untersucht und eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das Alten- und Pflegegesetz NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren– und Pflegeplanung stärker auf die Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen auszurichten. Dabei sollen neue Wohn- und Pflegeformen einbezogen werden. Die sozialräumlich orientierte Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der ersten Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 folgen Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die örtliche Planung muss alle zwei Jahre veröffentlicht und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden – der Bezirksregierung und der Landesregierung – zugeleitet werden.

  • Zuwendung für Obdachlosenunterkunft Herzogstraße steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird über die Finanzierung der städtischen Unterkunft für wohnungslose Personen in der Herzogstraße 79 für das Jahr 2026 entscheiden. Die Beratung erfolgt nicht-öffentlich.

    Betreuung für bis zu 75 Personen

    Die Verwaltung informiert über eine anstehende Entscheidung zur Zuwendung an die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung in der Herzogstraße 79. Die Einrichtung bietet Platz für bis zu 75 wohnungslose Personen.

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    Multiprofessionelles Betreuungsteam

    Die Zuwendung soll die Betreuung durch ein multiprofessionelles Team finanzieren, das aus Sozialarbeit, Ergänzungskraft und Hausmeister besteht. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. Dezember 2026.

    Nicht-öffentliche Beratung

    Da die Beschlussvorlage Geschäftsgeheimnisse enthält, wird die Entscheidung im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung am 11. Februar 2026 beraten. Diese öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.

  • Versorgungsamt erklärt Verfahren bei Schwerbehindertenangelegenheiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das gemeinsame Versorgungsamt von Dortmund, Bochum und Hagen hat auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zu den Verfahren bei der Feststellung von Schwerbehinderungen geantwortet. Dabei ging es insbesondere um die Bewertung neuer Krankheitsbilder wie ME/CFS.

    Entscheidungsverfahren und Qualifikationen

    Die Entscheidung über Anträge und die Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) trifft das Versorgungsamt auf Grundlage von Gutachten und Stellungnahmen des ärztlichen Personals. Für die medizinische Beurteilung werden versorgungsärztliche Gutachterinnen und Gutachter mit entsprechender medizinischer oder sozialmedizinischer Qualifikation eingebunden, beispielsweise Fachärztinnen und Fachärzte für Sozialmedizin.

    Die abschließende Bewertung erfolgt durch die Verwaltung unter Beachtung aller medizinischen und rechtlichen Vorgaben. Grundlage bilden ärztliche Gutachten, Befundberichte und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen.

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    Bewertungskriterien und rechtliche Grundlagen

    Die Bewertung des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen erfolgt auf Basis des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sowie der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Das Verfahren beinhaltet die Prüfung aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen wie Befunde, Krankenhausberichte und Reha-Berichte.

    Die versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachter prüfen die Auswirkungen aller Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.

    Fortbildungen und aktueller Forschungsstand

    Um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf dem aktuellen Stand der Forschung getroffen werden, nehmen Verwaltungsmitarbeitende und versorgungsmedizinisches Fachpersonal regelmäßig an verpflichtenden und freiwilligen Fortbildungen teil. Mindestens einmal jährlich werden entsprechende Fortbildungsveranstaltungen für alle Mitarbeitenden angeboten.

    Der kontinuierliche Austausch mit Fachgremien, die Nutzung aktueller Fachliteratur und die Orientierung an wissenschaftlichen Leitlinien gewährleisten, dass neue medizinische Erkenntnisse zeitnah einfließen. Zusätzlich finden regionale und überregionale Qualitätszirkel sowie Fortbildungstagungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt.

    Bewertung seltener Krankheitsbilder wie ME/CFS

    Bei seltenen oder neu erforschten Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome) stützt sich die Beurteilung auf die jeweils neuesten verfügbaren medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und Leitlinien von Fachgesellschaften. Aktuelle Literatur, Empfehlungen und Gutachten aus wissenschaftlichen Zentren wie der Charité werden in die Bewertung einbezogen, sofern dies für die konkrete Entscheidungsfindung erforderlich ist.

    Da bei allen Gesundheitsstörungen deren Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben versorgungsärztlich beurteilt wird, ist die Qualität der individuellen Befundunterlagen der Antragstellenden von entscheidender Bedeutung.

  • Kostnixladen findet neue Bleibe in Bochum-Weitmar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kündigung seiner Räume in der Dorstener Straße hat der Kostnixladen eine neue Unterkunft gefunden. Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum unterstützte bei der Vermittlung, sodass der Verein künftig in der Karl-Friedrich-Straße 29 weitermachen kann.

    Der Kostnixladen, der seit zehn Jahren kostenlos Kleidung und Hausrat ohne Bedürftigkeitsnachweis weitergibt, musste Ende 2025 seine angestammten Räume in der Dorstener Straße 37 verlassen. Die Grüne Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte sich nach der Zukunft des Vereins erkundigt und gefragt, wie die Stadt bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten helfen könne.

    WEG vermittelte erfolgreich neue Räume

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) nahm bereits kurz nach Bekanntwerden der Schließungsankündigung über soziale Medien Kontakt zum Kostnixladen auf. Dabei wurden verschiedene Optionen vorgestellt, darunter ein preiswertes Ladenlokal in Wattenscheid und der Kontakt zu Bochum Marketing für das Projekt „Tapetenwechsel“.

    Letztendlich meldete sich ein Eigentümer aus Bochum-Weitmar direkt beim Kostnixladen und bot seine Gewerbefläche an. Der Verein wird daher künftig in der Karl-Friedrich-Straße 29 zu finden sein. Derzeit läuft der Umzug in die neuen Räumlichkeiten.

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    Innenstadt-Standort scheiterte an Mietpreisen

    Eine direkte Anmietung in der Innenstadt war nach Angaben der Verwaltung aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen zwischen dem Kostnixladen und den Eigentümern nicht möglich. Der neue Standort in Weitmar ermöglicht es dem Verein jedoch, sein bewährtes Konzept des kostenlosen Weitergebens nicht mehr benötigter Gegenstände fortzusetzen.

    Der Kostnixladen gilt als wertvoller Teil der Stadtgesellschaft, da sowohl Menschen als auch die Umwelt vom Prinzip des Weiterverwendens profitieren.

  • Verwaltung lehnt höhere Quote für Sozialwohnungen im Rechener Park West ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit, die geplante 40-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau im Neubaugebiet „Rechener Park West“ auf 60 Prozent zu erhöhen. Als Begründung werden knappe Fördermittel und das Ziel einer ausgewogenen sozialen Durchmischung angeführt.

    Anfrage der Linken zu höherer Sozialwohnungsquote

    Die Fraktion Die Linke hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte nachgefragt, ob im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 987 auch eine höhere Quote von 60 Prozent gefördertem Wohnungsbau betrachtet wurde. Hintergrund ist das geplante Neubaugebiet „Rechener Park West“, für das bereits eine Mindestquote von 40 Prozent für Sozialwohnungen festgelegt wurde.

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    Verwaltung verweist auf beschlossene Regelungen

    In ihrer Antwort verweist die Verwaltung auf die am 10. Oktober 2024 beschlossene Neufassung der Quotierungsregelung im Handlungskonzept Wohnen Bochum. Diese regelt entsprechende Mindestgrenzen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Erweiterungen über diese Mindestgrenzen hinaus könnten zwar mit der Bewilligungsbehörde verhandelt werden, jedoch nur auf Basis der Freiwilligkeit der Investoren.

    Knappe Fördermittel als Hindernis

    Die Stadtverwaltung führt als wesentliches Argument gegen eine Erhöhung der Quote die im Vergleich zur Nachfrage knappen Fördermittel an. Gleichzeitig betont sie das Ziel einer sozialen Durchmischung, weshalb es „ratsam“ sei, keine deutliche Erhöhung des Anteils geförderter Wohnungen über die festgelegten Grenzen hinaus vorzunehmen.

    Grundbuchliche Sicherung geplant

    Die bereits vereinbarte 40-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau soll in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor fixiert werden. Zusätzlich ist eine grundbuchliche Sicherung der Quotierungsregelung vorgesehen.

  • Transparenz in der Altenpflege: Konferenz-Niederschriften gehen an Ausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Transparenz über die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege stärken. Künftig werden die Niederschriften der Sitzungen regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme übersandt.

    Neue Transparenz-Initiative

    Das Amt für Soziales hat eine neue Initiative zur Stärkung der Transparenz gestartet. Die Niederschriften der Sitzungen der Konferenz Alter und Pflege sollen künftig regelmäßig dem zuständigen Fachausschuss übermittelt werden.

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    Erste Niederschrift im März

    Den Anfang macht die Niederschrift der Sitzung vom 3. Dezember 2025, die am 5. März 2026 dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die entsprechende Mitteilung wurde von Fabian Schumann aus dem Amt für Soziales verfasst.

    Örtliches Fachgremium im Fokus

    Mit dieser Maßnahme soll die Arbeit des örtlichen Fachgremiums für Alter und Pflege transparenter gestaltet werden. Die Konferenz Alter und Pflege befasst sich mit wichtigen Themen der Seniorenarbeit und Pflegeversorgung in der Stadt.

  • Sozialdezernent informiert über aktuelle Lage der Geflüchteten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Soziales legt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den regelmäßigen Bericht zur Situation Geflüchteter vor. Der Sozialdezernent wird mündlich über den aktuellen Stand informieren.

    Berichterstattung im März

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhält am 5. März 2026 den aktuellen Bericht zur Situation der Geflüchteten in der Stadt. Frank Korte vom Amt für Soziales hat die entsprechende Mitteilung der Verwaltung vorbereitet.

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    Aktuelle Daten und Statistiken

    Dem Gremium werden die üblichen statistischen Daten zum Stichtag 31. Januar 2026 vorgelegt. Zusätzlich sollen zur Sitzung die aktuelleren Zahlen zum 28. Februar 2026 zur Niederschrift gereicht werden.

    Die Berichterstattung erfolgt sowohl mündlich durch den Sozialdezernenten als auch schriftlich durch beigefügte Datensammlungen zu den untergebrachten Menschen.

    Regelmäßige Information des Gremiums

    Die Mitteilung ist Teil der regelmäßigen Berichterstattung über die aktuelle Situation der Geflüchteten. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

  • Verwaltung legt Jahresbericht zur Wohnraumförderung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen präsentiert Ergebnisse der geförderten Wohnungsbauprojekte aus 2025 und gibt einen Ausblick auf das laufende Jahr. Die Mitteilung wird in den Ausschüssen für Planung sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgestellt.

    Bilanz und Ausblick der Wohnraumförderung

    Die Stadtverwaltung zieht Bilanz über die Wohnraumförderung des vergangenen Jahres. In einer Mitteilung vom 21. Januar stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Förderergebnisse 2025 dar und wirft einen Blick auf die Planungen für 2026.

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    Beratung in zwei Ausschüssen

    Die Präsentation wird zur Kenntnisnahme in zwei kommunalpolitischen Gremien vorgestellt: Am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie am 5. März im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Die detaillierten Angaben zum Stand der Wohnraumförderung sind in einer begleitenden Präsentationsvorlage zusammengefasst, die als Anlage zur Mitteilung beigefügt ist.

  • Verwaltung lehnt Erhaltungssatzung für Siedlung „Am Röderschacht“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgereingabe zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ abzulehnen. Grund sind rechtliche Beschränkungen und die begrenzte Wirksamkeit des Instruments.

    Bürgereingabe fordert Milieuschutzsatzung

    Bürger hatten über eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW die Vorbereitung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch für die denkmalgeschützte Siedlung „Am Röderschacht“ vorgeschlagen. Ziel war es, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Luxusmodernisierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen zu unterbinden.

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    Umwandlungsschutz rechtlich nicht möglich

    Die Verwaltung stellt klar, dass eine soziale Erhaltungssatzung zur Kontrolle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine ergänzende Rechtsverordnung des Landes erfordern würde. Die Umwandlungsverordnung NRW ist jedoch bereits am 27. März 2020 außer Kraft getreten und wurde nicht in die aktuelle Verordnung zu angespannten Wohnungsmärkten übernommen. Daher fehlt der rechtliche Rahmen für entsprechende Genehmigungsverfahren.

    Begrenzte Wirkung bei Modernisierungen

    Auch bei Modernisierungsmaßnahmen wäre eine soziale Erhaltungssatzung nur eingeschränkt wirksam. Modernisierungen müssten genehmigt werden, wenn sie einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung entsprechen oder energetischen Mindestanforderungen dienen. Dies könnte eine Anhebung über den aktuellen Bestand hinaus rechtfertigen.

    Zudem bietet die Satzung keinen individuellen Mieterschutz und kann Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verhindern.

    Denkmalschutz als zusätzlicher Faktor

    Da es sich bei der Siedlung „Am Röderschacht“ um ein Denkmal handelt, sind alle baulichen Maßnahmen bereits nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erlaubnispflichtig. Der Eigentümer muss alle Vorhaben mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen. Derzeit wird die Modernisierung einer Musterwohnung als Referenz für weitere Maßnahmen abgestimmt, ein Gestaltungshandbuch ist in Vorbereitung.

    Fazit der Verwaltung

    Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung für die vorliegende Situation als nicht erkennbar an. Ohne konkrete Kenntnisse über den geplanten Modernisierungsumfang erübrige sich eine weitergehende Prüfung der Anwendbarkeit. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. März 2026 über die Eingabe entscheiden.