Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    Vielfältiges Sportangebot geplant

    Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

    Geplant sind:

    • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
    • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
    • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
    • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
    • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
    • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

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    Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

    Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

    Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

    Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

    Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

    Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

    Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

    Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Beratungsfolge und Präsentation

    Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

    Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.

  • Notfällung einer 50 Jahre alten Eiche wegen Pilzbefalls

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum musste im Januar eine über 50 Jahre alte amerikanische Roteiche an der Industriestraße 4 aufgrund eines erheblichen Befalls mit dem Riesenporling notfällen. Der Pilz beeinträchtigte die Standsicherheit des Baumes, weshalb keine Zeit für eine vorherige Information der Bezirksvertretung blieb.

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost hatte am 21. Januar 2026 Fragen zu der ungeplanten Baumfällung gestellt. Die amerikanische Roteiche war am 12. Januar 2026 vor dem Haus Industriestraße 4 gefällt worden, obwohl sie nicht in der offiziellen Fällliste stand.

    Pilzbefall gefährdete Verkehrssicherheit

    Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Notfällung mit einem erheblichen Befall des Riesenporlings. Bei diesem Pilz handelt es sich um einen Schwächeparasiten, dessen Auftreten auf zerstörte Wurzeln hinweist. Der Riesenporling verursacht im Wurzelbereich und im Wurzelstock eine intensive Weißfäule, wodurch vor allem die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigt wird.

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    Sofortige Fällung erforderlich

    Aufgrund der festgestellten Beeinträchtigung der Standsicherheit und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit war die Maßnahme sofort erforderlich. Die Verwaltung erklärt, dass daher keine Zeit mehr gegeben war, die Bezirksvertretung im Vorfeld über die Fällung zu informieren.

    Ersatzpflanzung geplant

    Eine Ersatzpflanzung ist für das Winterhalbjahr 2026/2027 eingeplant. Die Verwaltungsantwort wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung sieht keine Auffälligkeiten beim LKW-Verkehr am Werner Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine umfassende Verkehrszählung am Werner Hellweg in Laer durchgeführt und dabei keine ungewöhnlichen Häufungen von LKW-Fahrten in den Nachtstunden festgestellt. Die Erhebung war eine Reaktion auf Beschwerden von Anwohnern über gestiegene Lärmbelastungen.

    Aktuelle Verkehrszählung zeigt normale Werte

    SPD und Grüne hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Ost nach erhöhtem LKW-Aufkommen am Werner Hellweg gefragt, nachdem Anwohner über unerträglichen nächtlichen Lärm geklagt hatten. Daraufhin führte die Verwaltung vom 15. bis 18. März 2026 eine spezielle Verkehrszählung am Knotenpunkt Werner Hellweg/Suntumer Straße/Havkenscheider Straße durch.

    Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen betrug an Werktagen:

    • Montag, 16. März: 10.100 Kraftfahrzeuge, davon 450 im Schwerverkehr über 3,5 Tonnen
    • Dienstag, 17. März: 11.600 Kraftfahrzeuge, davon 280 im Schwerverkehr (ÖPNV-Streik)

    Im Nachtzeitraum von Sonntag auf Montag wurden nur wenige LKW-Fahrten gezählt. In den beiden folgenden Nächten wurden zwar vereinzelt LKW erfasst, aber keine ungewöhnliche Häufung festgestellt.

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    Werner Hellweg ist Teil des Vorbehaltsstraßennetzes

    Der Werner Hellweg gehört zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz und ist als Landstraße (L649) klassifiziert. Über dieses Netz sollen alle Kraftfahrzeugverkehre abgewickelt werden, die über die reine Erschließungsfunktion hinausgehen – insbesondere auch der Schwerverkehr.

    Für den Straßenabschnitt sind zudem Bedarfsumleitungen für die Autobahnen ausgewiesen. Diese dauerhaft ausgeschilderten Routen werden bei Stau, Unfall oder Vollsperrung als alternative Strecke genutzt.

    Lärmschutz-Grenzwerte werden eingehalten

    Die Verwaltung verweist auf Lärmberechnungen aus dem Jahr 2019 im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan. Die Beurteilungspegel am Gebäude Werner Hellweg 36 betrugen 68 Dezibel am Tag und 59 Dezibel in der Nacht und lagen damit unter den Immissionsgrenzwerten.

    Für verkehrsregelnde Maßnahmen müssen in reinen und allgemeinen Wohngebieten Werte von 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts überschritten werden. In Mischgebieten liegen die Grenzwerte bei 72 Dezibel tags und 62 Dezibel nachts.

    Nächtliche LKW-Verbote bereits an anderen Stellen

    Die Stadtverwaltung hat bereits an zwei anderen Stellen nächtliche LKW-Durchfahrtsverbote angeordnet:

    • Castroper Hellweg in Gerthe-Mitte (mit Umleitungsstrecke)
    • Harpener Hellweg östlich der A43 (wegen ansässiger Spedition)

    Ein nächtliches LKW-Durchfahrtsverbot ist rechtlich möglich, wenn eine besondere örtliche Gefahrenlage besteht. Dafür müssen Belastungsnachweise vorliegen und die Maßnahme muss erforderlich und verhältnismäßig sein.

    Straßensanierung mit lärmoptimiertem Asphalt geplant

    Die Fahrbahn des Werner Hellwegs befindet sich laut Verwaltung in einem guten Zustand. Bereits 2023 wurden Teilabschnitte mit lärmoptimiertem Asphalt SMA 11 erneuert. Für Mai 2026 ist eine Deckensanierung mit lärmoptimiertem Asphalt SMA 8 zwischen Limbeckstraße und Stadtgrenze Dortmund eingeplant.

  • Kanadagänse-Population am Ümminger See stark angestiegen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum beantwortet eine SPD-Anfrage zur Entwicklung der Kanadagänse am Ümminger See. Laut einer biologischen Kartierung ist die Population 2025 deutlich gewachsen – besonders während der Mauserzeit. Habitatveränderungen zeigen bisher nur begrenzte Erfolge.

    Bestand hat sich 2025 deutlich erhöht

    Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass es am Ümminger See keine Graugänse gibt, sondern hauptsächlich Kanadagänse und einige wenige Nilgänse. Eine spezialisierte Biologin kartiert seit 2024 die Gelege und den Bestand der Gänse und entwickelt daraus Handlungsempfehlungen.

    Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Während 2019 höchstens 121 Kanadagänse gezählt wurden, waren es 2024 bereits 128 und 2025 sogar 168 Tiere. Besonders ausgeprägt war der Anstieg während der Mauserzeit im November: von 151 Tieren 2024 auf 119 im Jahr 2025. Ausschlaggebend für den Populationsanstieg waren laut Bericht sowohl die hohe Schlupfrate 2025 als auch der Zuzug adulter Individuen aus umliegenden Gebieten.

    Die Nilganspopulation blieb dagegen stabil bei etwa 30 Tieren.

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    Erste Maßnahmen beim Nordufer-Umbau umgesetzt

    Beim Umbau des Nordufers wurden bereits mehrere von der Biologischen Station empfohlene Maßnahmen realisiert:

    • Raublättrige Stauden in den Beeten
    • Zaun zwischen Promenade und Wiese mit Rosenbepflanzung zur Unterbrechung der Blickverbindung zum Wasser
    • Ansaat von raublättrigen Wiesenarten
    • Obstwiese zur Verkleinerung der Wiesenfläche und möglicher Anflugschneisen

    Eine Gelegeentnahme wurde diskutiert, aber zunächst zurückgestellt.

    Gelegemanipulation als nächster Schritt geplant

    Für Ende 2026 plant die Verwaltung eine Entscheidung über eine mögliche Gelegemanipulation, basierend auf den Kartierungsergebnissen. Die Biologin bietet entsprechende Schulungen an, damit Verwaltungsmitarbeitende die Entnahmen eigenständig durchführen können. Voraussetzung ist eine jagdrechtliche Erlaubnis der unteren Jagdbehörde.

    Weitere Habitatveränderungen müssen gegen die Nutzungsansprüche der Erholungssuchenden abgewogen werden. Die Grillwiese kann beispielsweise nicht in eine extensive Wiese umgewandelt werden, und ein durchgängiger Uferzaun ist nicht praktikabel.

    Problem konzentriert sich auf Sommermonate

    Das Kernproblem liegt in der Verkotung durch die Gänse, die den Erholungseffekt für viele Nutzer reduziert und die Nutzbarkeit von Wiesen und Wegen einschränkt. Besonders problematisch sind die Monate Mai bis August, wenn die heranwachsenden Jungvögel die Bestände vergrößern. Während der Vollmauser Ende Juni/Anfang Juli sind alle Kanadagänse etwa vier Wochen lang flugunfähig und dauerhaft am See.

    Erfolge an anderen Standorten

    An anderen Bochumer Gewässern wurden bereits verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt: An den Grummer Teichen wurden Staudenbeete erfolgreich eingezäunt, im Stadtpark schützt ein Weidenriegel den Kinderspielplatz, und der Spielplatz Josefinenstraße wurde vollständig eingezäunt.

    Austausch mit Nachbarkommunen angeregt

    Einen offiziellen Arbeitskreis zur Gänseproblematik mit benachbarten Kommunen gibt es bisher nicht. Die Verwaltung hat einen solchen beim Regionalverband Ruhr (RVR) angeregt und schlägt auch einen Austausch auf Ebene der Bezirksregierungen vor.

    Die Verwaltung betont, dass alle Maßnahmen die Konflikte nur mindern, aber den Bestand kaum senken können. Selbst bei einem theoretischen Abschuss würden schnell Tiere aus der Umgebung nachrücken.

  • Volt beantragt „Oasen der Erinnerung“ für weitere Friedhöfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Ratsmitglied Stefanie Beckmann (Volt) möchte das erfolgreiche Konzept der „Oase der Erinnerung“ vom Hauptfriedhof auf die Friedhöfe Grumme, Hamme, Hordel und Riemke ausweiten. Obstbäume und Wildblumen sollen dort parkähnliche Bereiche schaffen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 über einen Antrag von Stefanie Beckmann beraten, der die Einrichtung weiterer „Oasen der Erinnerung“ auf städtischen Friedhöfen vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt „Streuobstwiesen und Wildblumenwiesen auf Friedhöfen“ und schlägt eine alternative Herangehensweise vor.

    Vorbild Hauptfriedhof soll Schule machen

    Beckmann verweist in ihrer Begründung auf die bereits bestehende „Oase der Erinnerung“ auf dem Hauptfriedhof, die sich als „Ort der Stille“ etabliert habe und bei Friedhofsbesuchern sehr beliebt sei. Diese parkähnliche und gärtnerisch gestaltete Anlage hebe sich als Vegetationsfleck deutlich vom Rest der Friedhofsgestaltung ab und biete eine individuelle Gestaltung.

    Die Verwaltung soll nun prüfen, ob ähnliche Anlagen auch auf den Friedhöfen in Grumme, Hamme, Hordel und/oder Riemke eingerichtet werden können. Für diese neuen Bereiche sind insbesondere Obstbäume und Wildblumen vorgesehen.

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    Mehrfachnutzen für Bestattung und Biodiversität

    Nach Beckmanns Vorstellung sollen die „Oasen der Erinnerung“ einen mehrfach nutzbaren Ort schaffen, der gleichzeitig der Bestattung, der Erinnerung und der Erholung dient. Darüber hinaus erhofft sich die Antragstellerin positive Effekte auf die Biodiversität und das Mikroklima durch die Anpflanzung von Obstbäumen und Wildblumen.

    Der Antrag wird als Änderungsvorschlag zu einem bereits bestehenden Beschlusstext eingereicht, der sich ursprünglich mit Streuobstwiesen und Wildblumenwiesen auf Friedhöfen beschäftigte.

  • Verwaltung antwortet auf AfD-Kritik zur Nachhaltigkeitsstrategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine kritische Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur vierten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie geantwortet. Die AfD hatte die jährlichen Ausgaben von rund zwei Millionen Euro als „politische Luxusprojekte“ bezeichnet und eine Einzelbegründung für verschiedene Aktivitäten gefordert.

    AfD kritisiert „politische Luxusprojekte“

    Die AfD-Bezirksfraktion hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine ausführliche Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie gefordert. Angesichts der Haushaltslage stellte die Fraktion die „Verausgabung von jährlich ca. 2 Millionen Euro für politische Luxusprojekte“ in Frage und forderte eine Einzelbegründung für die verschiedenen Aktivitäten.

    Besonders kritisch hinterfragte die AfD unter anderem:

    • 25.000 Euro für „Wärmewendenwerbung“ (T4-01)
    • 42.000 Euro für „Roller-Fit-Workshops“ an Grundschulen (T4-04)
    • 800.000 Euro für das metropolradruhr-System (T4-06)
    • 200.000 Euro für einen „Fonds für alles Mögliche mit Nachhaltigkeit“ (T4-14)
    • 350.000 Euro für zusätzliche Sozialarbeit (T4-20)

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    Verwaltung verweist auf Grundgesetz und UN-Ziele

    In ihrer Antwort stellt die Verwaltung die Kritik in einen verfassungsrechtlichen Kontext. Sie verweist auf das Grundgesetz, das den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung verankert (Artikel 20a GG). Die Nachhaltigkeitsstrategie diene der Umsetzung der Globalen UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) auf lokaler Ebene.

    Zudem betont die Verwaltung, dass die Strategie auf Basis eines „breit angelegten Partizipationsprozesses“ entwickelt wurde, in den viele Bürger und zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen waren.

    Detaillierte Projektbegründungen

    Die Verwaltung ordnet jede der kritisierten Aktivitäten einem der zehn Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie zu und begründet deren Nutzen:

    Klimaschutz und Mobilität

    Für die „Wärmewendenwerbung“ (T4-01) und das BürgerSolarBerater-Netzwerk (T4-02) verweist die Verwaltung auf die Ziele des Handlungsfelds „Klimaschutz & Energie“. Die Ausgaben dienen der Ansprache von Gebäudeeigentümern und der Schulung ehrenamtlicher Solarberater.

    Das metropolradruhr-System wurde unterschiedlich genutzt: Während Stationen am Hauptbahnhof und in Studentenwohnheimen bis zu 11.250 Ausleihen pro Jahr verzeichneten, wurden an fünf Stationen weniger als 100 Räder pro Jahr ausgeliehen. Schlecht genutzte Standorte werden daher aufgegeben oder verlegt.

    Soziale Projekte und Bildung

    Für das Projekt „BO:StarQ“ (T4-20) erklärt die Verwaltung, dass ein niedrigschwelliges Angebot für armutsbetroffene Familien bislang nicht existiere. Das Projekt zeichne sich durch drei Besonderheiten aus: spezielle Zielgruppenansprache, niedrigschwellige Beratung über einen mobilen Bauwagen und ganzheitliche Betreuung ohne behördlichen Auftrag.

    Für die Wasserspender in Kitas (T4-17) begründet die Verwaltung die 100.000 Euro damit, dass Kinder hauptsächlich Sprudelwasser bevorzugten und sich jederzeit selbst versorgen können sollten. Die bisherigen Kosten für Wasserkisten belaufen sich auf 55.000 Euro jährlich.

    Vergabepraxis bei „Roller-Fit“ erklärt

    Zur kritisierten direkten Beauftragung der OLIMA Sport GmbH für die „Roller-Fit-Workshops“ (T4-04) führt die Verwaltung drei Gründe an: Die Einbindung in ein bestehendes ADAC-Förderprogramm, das die operative Umsetzung an diesen Anbieter koppelt, die Beauftragung im Unterschwellenbereich und das Fehlen gleichwertiger Alternativangebote.

    Verfassungsrechtlicher Rahmen betont

    Die Verwaltung schließt ihre Antwort mit einem Verweis auf die „demokratische Ordnung des Grundgesetzes“ und deren Werte wie Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Menschenwürde. Das Grundgesetz bilde das „normative Fundament“, das durch die UN-Nachhaltigkeitsziele operativ umgesetzt werden solle.

  • UWG und Wattenscheider Chance fordern Grillverbot am Monte Schlacko

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die UWG-Bezirksfraktion und die Wattenscheider Chance wollen das Grillen in den Grünanlagen am Monte Schlacko komplett verbieten. In einem Änderungsantrag begründen sie dies mit anhaltender Vermüllung, Lärmbelästigung und Schäden an den Grünflächen.

    Antrag zur Änderung der Sicherheitsverordnung

    Die beiden Fraktionen beantragen zur 5. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 21. April 2026, die Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) entsprechend zu ändern. Konkret soll in § 17 Absatz 6 – Anlage 5 – festgeschrieben werden, dass das Grillen in den Grünanlagen des Monte Schlacko gänzlich untersagt wird. Das bestehende Grillverbot für den Stadtgarten soll auf das bezeichnete Gebiet des Monte Schlacko erweitert werden.

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    Probleme durch intensive Grillnutzung

    Als Begründung führen die Antragsteller mehrere anhaltende Probleme auf, die durch die intensive Nutzung des Grüngürtels am Monte Schlacko für Grillfeiern entstehen:

    • Starke Vermüllung durch leere Verpackungen, Plastik- und Essensreste
    • Rauchschwaden und Lärm
    • Beschädigung der Rasenflächen durch Grillkohle
    • Behinderung der Spiel- und Bolzflächen für Kinder
    • Unbegehbarkeit von Gehwegen für Spaziergänger
    • Erschwerte Nutzung der umliegenden Parkflächen
    • Befahren des Monte Schlacko mit Autos zum Be- und Entladen

    Bisherige Maßnahmen erfolglos

    Die Antragsteller verweisen darauf, dass bereits mehrere Gegenmaßnahmen der Bezirksvertretung ergriffen wurden, die jedoch nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Dazu gehörten das Aufstellen größerer Abfallboxen, Hinweisschilder in mehreren Sprachen und verstärkte Kontrollen. Trotz dieser Bemühungen konnte die unsachgemäße Entsorgung von Grillkohle und die Vermüllung nicht verhindert werden.

    Kostenbelastung für die Allgemeinheit

    Hans-Josef Winkler (Fraktionsvorsitzender UWG) und Wolfgang Rohmann (Bezirksvertreter Wattenscheider Chance) argumentieren, dass der Allgemeinheit nicht noch mehr Kosten aufgebürdet werden können, weil gewisse Bürgerinnen und Bürger stetig gegen die geltenden Regeln verstoßen. Alle Maßnahmen für ein „gedeihliches Miteinander“ aller Nutzer des Monte Schlackos seien letztendlich gescheitert.

    Ein Grillverbot sei daher auszusprechen, da es keine Möglichkeit gebe, die Vermüllung zu verhindern und die Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen.

  • CDU-Fraktion will Grillverbote in drei Wattenscheider Parks

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt Grillverbote für den Friedenspark am Ehrenmal, den Südpark Höntrop und den gesamten Stadtgarten Wattenscheid. Gleichzeitig soll das Grillen am Monte Schlacko weiterhin erlaubt bleiben, aber besser ausgestattet werden.

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage über das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen eingebracht. Der von Gerd Kipp unterzeichnete Antrag sieht sowohl Verbote als auch Verbesserungen vor.

    Grillverbote für drei Parks geplant

    Die Fraktion schlägt vor, das Grillen in drei Wattenscheider Parks komplett zu untersagen:

    • Friedenspark am Ehrenmal
    • Südpark Höntrop
    • gesamter Stadtgarten Wattenscheid

    Als Begründung führt die CDU die Nähe zur Bebauung sowie fehlende oder zu kleine Abfallbehälter an. Zudem fehle eine Betreuung durch Streetworker. Diese Faktoren würden keine guten Voraussetzungen für Grillangebote schaffen und zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen.

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    Monte Schlacko soll aufgewertet werden

    Für den Monte Schlacko sieht der Änderungsantrag eine andere Lösung vor: Dort soll das Grillen in festen Bereichen weiterhin erlaubt bleiben. Die bestehenden Müllbehälter sollen jedoch gegen größere ausgetauscht werden – beispielsweise durch Müllgroßbehältergaragen mit breiten Einwurfschlitzen und speziellen Behältern für Asche. Zusätzlich soll der Grillbereich baulich aufgewertet werden.

    Die CDU-Fraktion begründet diese Unterscheidung damit, dass die Nähe zur Bebauung am Monte Schlacko nicht so stark gegeben sei wie bei den anderen genannten Parks.

  • SPD-Fraktion fragt nach Zuständigkeiten für überflutete Wege am Hollandgelände

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Nach Regenfällen kommt es regelmäßig zu erheblichen Überschwemmungen der Wegeflächen an den Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände. Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid will von der Verwaltung wissen, wer für die Instandhaltung der Wege und die Pflege der verschmutzten Wasserbecken zuständig ist.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid macht auf wiederkehrende Probleme im Hollandgelände aufmerksam. Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck beschreibt die Situation an den Wasserbecken parallel zur Weststraße als problematisch: Nach Regenfällen würden die Wegeflächen regelmäßig überschwemmt, zudem befänden sich die Wasserbecken nach Wahrnehmung der Anwohner in einem stark verdreckten Zustand.

    Klärung der Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse

    Die Sozialdemokraten haben der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, um die komplexen Zuständigkeitsverhältnisse in dem Bereich zu klären:

    • Wem gehört das Gelände im Bereich der Wasserbecken parallel zur Weststraße im Hollandgelände?
    • Wer ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege in diesem Bereich zuständig?
    • Wer ist dafür verantwortlich, die Wege bei Bedarf wieder aufzuschütten beziehungsweise instand zu setzen?
    • Wer ist für die Pflege, Reinigung und ordnungsgemäße Unterhaltung der Wasserbecken zuständig?

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    Frage nach koordiniertem Vorgehen

    Besonders interessiert sich die SPD-Fraktion für ein mögliches abgestimmtes Kontroll-, Pflege- oder Unterhaltungskonzept für den Bereich. Falls ein solches Konzept existiert, möchten die Sozialdemokraten wissen, welche Stellen oder Eigentümer daran beteiligt sind und in welchen Intervallen Kontrollen erfolgen.

    Sollte noch kein koordiniertes Vorgehen etabliert sein, fragt die Fraktion, ob die Verwaltung die Einrichtung eines regelmäßigen Abstimmungs- oder Kontrollgremiums für sinnvoll hält, um die wiederkehrenden Probleme im Bereich der Wege und Wasserbecken dauerhaft zu beheben.

  • Fraktionsantrag fordert Umwandlung ungenutzter Friedhofsflächen in Grünflächen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Ein gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will ungenutzte Bereiche der Friedhöfe Hamme und Grumme aus der Friedhofssatzung herauslösen und als schützenswerte Grünflächen neu widmen. Die Fraktionen begründen dies mit dem veränderten Bestattungsverhalten und der faktischen Parknutzung weiter Friedhofsteile.

    Die drei Fraktionen haben einen Änderungsantrag zur zehnten Änderungssatzung der Friedhofssatzung eingebracht, der für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 vorgesehen ist. Der Antrag sieht vor, dass Flächen ohne bestehende Belegungsrechte auf beiden Friedhöfen künftig nicht mehr der Friedhofssatzung unterliegen sollen.

    Friedhof Hamme bis 2081 belegt

    Für den Friedhof Hamme erläutern die Antragsteller, dass aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens im Kernbereich nur noch bis maximal 2081 Belegungsrechte existieren. Weite Teile des Friedhofs stellten mittlerweile faktisch einen Park dar. Diese tatsächliche Nutzung müsse sich auch in der Friedhofssatzung widerspiegeln, um anderweitige Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.

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    Grumme bereits als „Peripherie“ ausgewiesen

    Beim Friedhof Grumme verweisen die Fraktionen auf einen Beschluss vom 19. Dezember 2024 zur Neustrukturierung der Friedhofsfläche. Der westliche Teil des Friedhofs wurde dabei als „Peripherie“ ausgewiesen und dient nicht mehr der Bestattung. Diese Peripherie solle nun konsequent aus der Friedhofssatzung herausgelöst werden.

    Bisherige Bemühungen gescheitert

    Als Begründung führen die Fraktionen an, dass bisherige Bemühungen um eine veränderte Nutzung an der bestehenden Friedhofssatzung gescheitert seien. So könnten beispielsweise bespielbare Elemente für alle Altersklassen oder Aufenthaltsflächen abseits der noch aktiven Friedhofsfläche nicht umgesetzt werden.

    Gleichzeitig betonen die Antragsteller, dass ein Friedhof eine Fläche bleiben müsse, an der Trauernde Ruhe finden und den Verstorbenen gedenken können. Eine Aushöhlung des Bestattungsritus dürfe aus Pietätsgründen nicht erfolgen.

    Die Fraktionen verweisen darauf, dass seit dem Grundsatzbeschluss zur Erstellung von Friedhofsentwicklungskonzepten für alle kommunalen Friedhöfe vom 18. Mai 2017 bisher erst ein Konzept beschlossen werden konnte.