Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • CDU-Fraktion will Grillen in Parks stärker regulieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte hat einen Änderungsantrag zum Umgang mit dem Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen vorgelegt. Das sogenannte „Powergrillen“ größerer Gruppen soll unterbunden und auf ausgewiesene Flächen konzentriert werden.

    Grundsätzliches Grillverbot mit Ausnahmen

    Die CDU-Fraktion schlägt vor, das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Stadtbezirk Mitte grundsätzlich zu untersagen. Als Ausnahme sollen zusätzlich zum bereits bestehenden Bereich im Westpark vier weitere Grünanlagen als Grillflächen ausgewiesen werden:

      • „Auf der Heide“
      • „Volkspark Hamme“
      • „Zechenberg“ (Hüller-Bach-Str./Hannover Str.)
      • „Schmechtingswiese“

    Die Verwaltung soll geeignete Flächen identifizieren und diese auf maximal 10 bis 15 Prozent der jeweiligen Grün- bzw. Wiesenfläche begrenzen. Dabei sind örtliche Gegebenheiten wie Nutzungskonflikte, Brandschutz, Immissionsschutz und Anwohnerbelange zu berücksichtigen.

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    Infrastruktur und digitale Anmeldung geplant

    Voraussetzung für die Freigabe der Grillflächen ist eine entsprechende Ausstattung. Dazu gehören:

      • Ausreichende Anzahl von Grillaschebehältern und Abfallbehältern am Rand der Grillflächen
      • Ein in zumutbarer Entfernung erreichbares öffentliches WC (zumindest von März bis Oktober)

    Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine digitale Anmeldung über ein Portal der BochumApp als Nutzungsvoraussetzung eingeführt werden kann. Dies würde der Verwaltung ermöglichen, Nutzer bei Bedarf zu kontaktieren und über die Belegung der Flächen zu informieren.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    „Powergrillen“ als wachsendes Problem

    In ihrer Begründung beschreibt die CDU-Fraktion eine deutliche Zunahme der Grillnutzung in öffentlichen Anlagen. Problematisch sei vor allem das sogenannte „Powergrillen“, bei dem größere Personengruppen mit umfangreicher Ausrüstung über längere Zeiträume grillen. Dies führe zu Nutzungskonflikten mit anderen Parkbesuchern und Anwohnern.

    Als zentrale Probleme nennt die Fraktion:

      • Zunehmende Vermüllung durch Einweggrills, Verpackungen und Lebensmittelreste
      • Befahren der Grünanlagen mit Kraftfahrzeugen zum Transport von Grillutensilien
      • Schäden an Wegen und Rasenflächen
      • Beeinträchtigung anderer Nutzungen wie Sport und Erholung
      • Belastungen für Anwohner durch Rauch, Lärm und nächtliche Aufenthalte

    Ausgleich verschiedener Interessen angestrebt

    Die CDU-Fraktion betont, dass die Grünanlagen im Stadtbezirk Mitte vielfältigen Nutzungsinteressen dienen. Sie werden für sportliche Aktivitäten, als Aufenthalts- und Erholungsräume sowie von Familien genutzt. Ziel des Antrags sei es, „die berechtigten Freizeitinteressen der Bevölkerung mit den Anforderungen an Sicherheit, Sauberkeit, Rücksichtnahme und den Schutz der Grünanlagen in einen angemessenen und dauerhaft tragfähigen Ausgleich zu bringen“.

    Die Verwaltung soll die identifizierten Flächen samt Kostenschätzung für Einrichtung, Unterhaltung und Reinigung der Bezirksvertretung zur Beratung vorlegen. Der Antrag wird in der Sitzung am 23. April 2026 behandelt.

  • Grünlinks und SPD wollen digitales Grillbuchungssystem am Monte Schlacko

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Fraktionen Grünlinks und SPD beantragen gemeinsam die Errichtung von fünf gemauerten Grills auf den Terrassen der ehemaligen Minigolfanlage am Monte Schlacko. Ein digitales Buchungssystem über die Bochum-App soll dabei unbefugte Nutzung verhindern.

    Digitale Grillplätze mit Buchungssystem

    Der Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage sieht vor, dass Wattenscheider Bürger über die Bochum-App Grillzeiten von maximal vier Stunden buchen können. Dabei müssen sie ihre Personalien hinterlegen und eine geringe Gebühr oder einen angemessenen Pfandbetrag entrichten. Die Grills sollen mit einem digitalen oder mechanischen Schließmechanismus vor unbefugter Benutzung geschützt werden.

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    Strenge Regelungen für Sauberkeit und Ordnung

    Nutzer der gebuchten Grillplätze tragen die volle Verantwortung für die Sauberkeit des Umfeldes. Alle mitgebrachten Materialien müssen nach dem Grillen wieder mitgenommen werden. Das Grillen auf dem Monte Schlacko wird künftig ausschließlich an den gemauerten Grills erlaubt – anderweitiges Grillen ist verboten. Piktogramm-Schilder sollen über die Regelungen informieren und mittels QR-Codes zum Buchungsportal führen.

    Schutz vor unbefugtem Fahrzeugverkehr

    Die Verwaltung soll mit geeigneten Maßnahmen wie Pollern und Steinquadern sicherstellten, dass der Monte Schlacko künftig nicht mehr von unbefugten Fahrzeugen befahren werden kann. Zusätzlich soll geprüft werden, ob der Standort für eine Trockentoilette ähnlich dem Modell an den Schmechtingwiesen geeignet ist.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen und die Verwaltung um zeitnahe Realisierung bitten. Der Antrag wird in der Sitzung am 21. April 2026 behandelt.

  • Grillverbot am Ümminger See soll komplett werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das Grillen in der gesamten Grünanlage am Ümminger See zu verbieten. Bisher war das Grillen noch auf zwei gepflasterten Flächen erlaubt. Grund sind zunehmende Konflikte mit Anwohnern und Nutzern der Anlage.

    Vollständiges Verbot geplant

    Der Rat soll am 7. Mai über eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) entscheiden. Aktuell ist das Grillen am Ümminger See bereits weitgehend untersagt – mit Ausnahme von zwei gepflasterten Flächen in einem ausgewiesenen Grillbereich. Diese Ausnahmeregelung soll nun komplett entfallen.

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    Probleme nehmen zu

    Nach Angaben der Verwaltung führt das Grillen am Ümminger See zunehmend zu Konfliktsituationen. Insbesondere an warmen Tagen komme es regelmäßig zu Überlastungen und Störungen. Anwohner und andere Nutzer der Anlage fühlten sich durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen belästigt.

    Die bisher getroffenen Maßnahmen, wie die Ausweisung eines speziellen Grillbereichs, hätten zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation geführt, heißt es in der Vorlage.

    Bezirksvertretung Ost unterstützt Verbot

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hatte bereits am 4. März beschlossen, dass für die Grünanlage am Ümminger See ein vollständiges Grillverbot ausgesprochen werden soll. Sie bat den zuständigen Ausschuss und den Rat um entsprechende Aufnahme in die Sicherheitsverordnung.

    Unterschiedliche Positionen in anderen Bezirken

    Die Vorlage gibt auch einen Überblick über Beratungen zum Thema Grillen in anderen Bezirksvertretungen:

    • Bezirksvertretung Nord: Stimmte einstimmig gegen weitere Grillverbote (bei acht Enthaltungen)
    • Bezirksvertretung Süd: Beschloss, dass keine neuen Grillverbote erlassen werden sollen
    • Bezirksvertretungen Mitte, Wattenscheid und Südwest: Stellten ihre Beratungen zurück

    Beratungsverfahren

    Vor der Ratsentscheidung am 7. Mai werden alle sechs Bezirksvertretungen zu dem Vorhaben angehört. Die Anhörungen finden zwischen dem 21. April und 6. Mai statt.

  • SPD, Grüne und Linke beantragen neue Mülleimer für Herzogstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Drei Fraktionen der Bezirksvertretung Mitte wollen die Sauberkeit in der stark frequentierten Herzogstraße verbessern. Dafür sollen zwei zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden – finanziert mit bis zu 3.000 Euro aus dem Bezirkshaushalt.

    Antrag für mehr Sauberkeit

    Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte eingereicht. Sie fordern die Verwaltung auf, zwei neue Mülleimer in der Herzogstraße aufzustellen: einen an der Ecke Dorstener Straße in Höhe der Tankstelle und einen weiteren in Höhe des Containerstandortes.

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    Haushaltsmittel bereitgestellt

    Für die Umsetzung stellt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte Haushaltsmittel von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Der Antrag wird in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung am 23. April 2026 behandelt.

    Begründung: Hohe Frequentierung und Müllproblem

    Die Antragsteller begründen ihr Vorhaben mit der starken Frequentierung der Herzogstraße. Dort befinden sich eine Kindertagesstätte, Kleingewerbe und ein Containerstandort, in dem sich derzeit ein Hilfsangebot für wohnungslose Menschen befindet. Zusätzlich entstehe viel Müll durch die in der Nähe ansässigen Fast-Food-Ketten.

    Die Initiative geht von den Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Johanna Paul (Die Linke) aus.

  • Schrottplatz in Hofstede: Verwaltung informiert über aktuellen Stand

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine SPD-Anfrage zum Schrottplatz „In der Provitze“ in Hofstede geantwortet. Der Betrieb wurde Ende 2025 eingestellt, doch rechtliche Hürden erschweren eine dauerhafte Lösung. Verhandlungen stocken nach dem Tod des Grundstückseigentümers.

    Betrieb eingestellt, Genehmigung bleibt bestehen

    Der Schrotthandel im Stadtteil Hofstede, der jahrelang durch Lärm und die Überschreitung von Grenzwerten für Beschwerden in der Nachbarschaft sorgte, hat seit Ende 2025 augenscheinlich seinen Betrieb eingestellt. Dies bestätigen regelmäßige Kontrollen der Bauaufsicht. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus den 1970er Jahren wurde jedoch nicht zurückgegeben und erlischt auch nicht durch die Betriebseinstellung.

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    Keine rechtlichen Mittel für dauerhaftes Verbot

    Die Verwaltung räumt ein, dass derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine Wiederaufnahme des Schrotthandels zu verhindern, solange sich ein Betrieb im Rahmen der bestehenden Genehmigung bewegt. Die Stadt hatte sich seit Jahren um eine einvernehmliche Aufgabe des Schrotthandels im Verhandlungswege bemüht.

    Verhandlungen nach Todesfall unterbrochen

    Die konstruktiven Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers gerieten seit Mitte 2025 ins Stocken und endeten mit dem Tod des Eigentümers Ende 2025. Aktuell ist unklar, wer künftig als Verhandlungspartner zur Verfügung steht und ob der bisherige Lösungsweg fortgesetzt werden kann.

    Illegale Betonbruch-Ablagerungen bleiben Problem

    Bezüglich der unrechtmäßig aufgeschütteten Betonbruch-Halden ruhen die von der Stadt und der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde geführten Klageverfahren. Eine endgültige Lösung soll ebenfalls über einen außergerichtlichen Vergleich gefunden werden. Seit Dezember 2022 führt das Umwelt- und Grünflächenamt monatliche Kontrollen durch – neue Materialanlieferungen wurden dabei nicht festgestellt.

    Zukunftsperspektiven abhängig von Einigung

    Für das ehemalige GMU-Areal sieht die Verwaltung grundsätzlich eine nicht-störende gewerbliche Nutzung in einer Bautiefe von etwa 50 Metern vor. Für das Hinterland wäre nach entsprechender Bodensanierung eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage denkbar. Voraussetzung für alle Pläne ist jedoch eine einvernehmliche Lösung zur dauerhaften Aufgabe des Schrotthandels.

    Als nächste Schritte stehen die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Wiederaufnahme der Verhandlungen an.

  • Abfallwirtschaftskonzept wird nach fünf Jahren fortgeschrieben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt die 6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts vor. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der USB Bochum GmbH und dem Institut INFA überarbeitet und enthält aktuelle Daten sowie neue Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

    Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierung

    Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz müssen kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fassung wurde am 16. November 2017 vom Rat beschlossen und galt für die Jahre 2017 bis 2021. Eine frühere Aktualisierung unterblieb zunächst, da strategische Überlegungen und Entwicklungsprozesse in das neue Konzept einfließen sollten.

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    Externe Unterstützung bei der Erstellung

    Zur fachlichen Unterstützung beauftragte die Stadt das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA). Das Institut analysierte die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Bochum und bewertete die bisherige Entwicklung. Auf dieser Grundlage wurden Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen definiert.

    Umfassende Inhalte des Konzepts

    Das Abfallwirtschaftskonzept enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte: Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle, Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Außerdem werden Ausschlüsse von der Entsorgungspflicht begründet, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen und Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern dargestellt.

    Beratungsverfahren läuft bis Juli

    Das Konzept durchläuft ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Zunächst werden alle sechs Bezirksvertretungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

    Die Bezirksregierung Arnsberg erhielt bereits am 27. August 2025 den ersten Entwurf zur Abstimmung. Das neue Konzept enthält aktuelle Daten bis einschließlich 2024. Die nächste, 7. Fortschreibung ist regulär erst für das Jahr 2031 geplant.

  • Blumenampeln sollen Wattenscheider Fußgängerzone verschönern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    GRÜNLINKS und SPD fordern gemeinsam die Bepflanzung von Blumenampeln an Laternenmasten in der Wattenscheider Fußgängerzone. Ein ortsansässiger Gartenbetrieb soll die nachhaltige Verschönerung übernehmen.

    Die Fraktionen GRÜNLINKS und SPD haben einen Antrag für die Bezirksvertretung Wattenscheid am 21. April 2026 eingereicht, der die Aufhängung und Bepflanzung von Blumenampeln in der Wattenscheider Fußgängerzone vorsieht. Die Finanzierung soll aus den Mitteln der Bezirksvertretung erfolgen.

    Bienenfreundliche Bepflanzung geplant

    Laut Antrag soll ein ortsansässiger Gartenbetrieb mit Anschaffung, Bepflanzung und Pflege der Blumenampeln an den Laternenmasten beauftragt werden. Die Bepflanzung ist mindestens von Mitte Mai bis Ende September mit blühstarken, bienenfreundlichen Pflanzen vorgesehen. Die Bezirksvertretung soll durch regelmäßige Beschlüsse auch die Finanzierung in den Folgejahren sicherstellen.

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    Anknüpfung an frühere Projekte

    Bereits einige Jahre zuvor hatte die Bezirksvertretung Wattenscheid die Aufstellung und Pflege von Blumenkübeln in der Fußgängerzone finanziert. Das Projekt wurde jedoch eingestellt, da die Pflege durch einen niederländischen Dienstleister wegen der weiten Anfahrt nicht optimal war, die Bepflanzung nicht bienenfreundlich war und die Kosten stark anstiegen.

    Erster Schritt zur Innenstadtaufwertung

    Der Antrag folgt auf eine fraktionsübergreifende Anfrage vom 3. März 2026 zur koordinierten Aufwertung der Wattenscheider Innenstadt. Die Antragsteller sehen in den Blumenampeln einen ersten sichtbaren Schritt zur Verschönerung des Stadtkerns und ein positives Signal für bevorstehende Belebungsmaßnahmen. Gleichzeitig soll durch die Beauftragung eines örtlichen Betriebs die lokale Wirtschaft gestärkt werden.

  • Vandalismus am Gondelteich: Sachschäden in Höhe von bis zu 154 Euro pro Tonne

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beziffert die Schäden durch Vandalismus am Gondelteich im Stadtgarten Wattenscheid auf maximal eine Tonne Wasserbausteine. Auf den Einbau schwererer Steine wird vorerst verzichtet, da die Ufervegetation ausreichend Schutz bietet.

    Die Stadt antwortet damit auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Folgen des Vandalismus nach der millionenschweren Sanierung der Teichanlage.

    Schäden bleiben überschaubar

    Der entstandene Sachschaden hält sich in Grenzen: Die genaue Anzahl der ins Wasser geworfenen Wasserbausteine ist zwar unbekannt, die Verwaltung schätzt jedoch eine Größenordnung von maximal einer Tonne. Bei Kosten von rund 154 Euro brutto pro Tonne für Lieferung und Einbau entspricht dies dem maximalen finanziellen Schaden.

    Zusätzlich ist an der Westseite der Teichanlage auf etwa einem Quadratmeter die Teichfolie sichtbar geworden. Diese Stelle soll mit Boden und Rollrasen für etwa 500 Euro repariert werden.

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    Keine ökologischen Auswirkungen befürchtet

    Die Verwaltung sieht durch die im Teich verbliebenen Steine keine ökologischen Probleme. Eine Bergung der Steine aus dem etwa 1,50 Meter tiefen Bereich wäre mit Wathose oder Boot nur sehr zeit- und kostenaufwendig möglich.

    Ufervegetation als natürlicher Schutz

    Auf den ursprünglich geplanten Einbau schwererer Ufersteine verzichtet die Stadt vorerst. Die Uferbereiche seien mittlerweile ausreichend mit Rasen eingewachsen, Ausspülungen durch Wellenschlag seien nicht feststellbar. Als zusätzlicher Schutz wurden bereits Röhrichtpflanzen in den Randbereichen gepflanzt.

    Verstärkte Kontrollen ohne Mehrkosten

    Das Ordnungsamt hatte bereits im vergangenen Jahr – unabhängig von den Vandalismus-Schäden – die Kontrollgänge im Stadtgarten erhöht. Diese zusätzlichen Kontrollgänge verursachen nach Angaben der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten.

  • Grummer Teiche: Verzögerungen bei Umgestaltung wegen Regenüberläufen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Umgestaltung der Grummer Teiche verzögert sich weiter. Der zweite Bauabschnitt pausiert derzeit wegen Arbeiten an Regenüberläufen und soll erst im Frühjahr 2027 abgeschlossen werden. Die Verwaltung beantwortet Fragen der SPD-Fraktion zu Zeitplan, Kunst im öffentlichen Raum, Hundewiese und Beleuchtung.

    Bauarbeiten verzögern sich bis 2027

    Die ursprünglich bis 2025 geplante Fertigstellung der Grummer Teiche verschiebt sich erneut. Der zweite Bauabschnitt von der Bergstraße bis zur Tenthoffstraße pausiert aktuell, da der Regenüberlauf an der Tenthoffstraße umgebaut werden muss. Die Fertigstellung wird nach derzeitigem Stand erst im Frühjahr 2027 erwartet.

    Der erste Bauabschnitt vom Tipulusteich bis zur Bergstraße wurde bereits im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Für Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 ist der Baustart für drei weitere Regenüberläufe geplant: an der Heideller Straße, im Bereich Harpener Feld sowie am Rottmannsteich.

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    Kunst im öffentlichen Raum bisher nicht berücksichtigt

    Auf die Frage der SPD-Fraktion nach künstlerischen Elementen teilt die Verwaltung mit, dass Kunst im öffentlichen Raum bei der bisherigen Umgestaltung nicht berücksichtigt wurde. Grundsätzlich bestehe aber die Möglichkeit, künstlerische Elemente einzubinden, sofern ein überzeugendes und stimmiges Konzept vorliege.

    Hundewiese bleibt in aktuellem Zustand

    Die im dritten Bauabschnitt vorgesehene Freilaufwiese für Hunde soll nicht eingezäunt werden. Die Verwaltung verweist darauf, dass die rund 650 Quadratmeter große Fläche deutlich unter den empfohlenen Mindeststandards von 1.000 Quadratmetern liegt. Da keine geeigneten alternativen Standorte in Grumme zur Verfügung stehen, soll die bestehende Hundewiese in ihrem aktuellen Zustand beibehalten werden.

    Keine zusätzliche Beleuchtung geplant

    Eine weitere Beleuchtung des Emscher-Park-Radwegs bis zur Vierhausstraße ist nicht geplant. Umfangreiche Kartierungen zeigten, dass das Grummer Bachtal von verschiedenen Fledermausarten genutzt wird, die unterschiedlich auf künstliches Licht reagieren. Daher wird in den naturnahen Bereichen weiterhin auf Beleuchtung verzichtet. Mit der südlich verlaufenden Josephinenstraße stehe eine durchgehend beleuchtete Alternativroute zur Verfügung.

  • Streuobst- und Wildblumenwiesen sollen Friedhöfe bereichern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken in der Bezirksvertretung Mitte wollen brachliegende Friedhofsflächen für mehr Biodiversität nutzen. Ein gemeinsamer Antrag sieht vor, auf vier Friedhöfen Streuobst- und Wildblumenwiesen anzulegen.

    Prüfung für vier Friedhöfe beantragt

    Die Verwaltung soll prüfen, ob auf den Friedhöfen Grumme, Hamme, Hordel und Riemke entsprechende Flächen eingerichtet werden können. Sollte die aktuelle Friedhofssatzung solche Nutzungen ausschließen, regen die Antragsteller eine räumliche Anpassung der Satzung an.

    Für die Umsetzung stellt der Bezirk Mitte Mittel aus der Nachhaltigkeitsstrategie in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung.

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    Verändertes Bestattungsverhalten schafft Spielräume

    Die Begründung verweist auf den grundlegenden Wandel im Bestattungswesen der vergangenen Jahrzehnte. Große Friedhofsbereiche seien zu parkähnlichen Grünflächen geworden, die weit über die ursprüngliche Friedhofsnutzung hinaus genutzt würden.

    Als Beispiel nennen die Antragsteller den Friedhof Hamme, wo im Kernbereich nur noch bis maximal 2081 Belegungsrechte existieren. Gleichzeitig betonen sie, dass ein Friedhof eine Stätte der Ruhe für Trauernde bleiben müsse und der Bestattungsritus aus Pietätsgründen nicht ausgehöhlt werden dürfe.

    Bisherige Pläne scheiterten an Friedhofssatzung

    Frühere Versuche, die veränderte Nutzung umzusetzen, seien an der bestehenden Friedhofssatzung gescheitert. So könnten beispielsweise bespielbare Elemente für alle Altersklassen oder Aufenthaltsflächen abseits der aktiven Friedhofsflächen nicht realisiert werden.

    Die Fraktionen sehen in Obstbäumen eine Möglichkeit, die Wertigkeit von Grünflächen zu steigern und die Biodiversität zu stärken. Das Friedhofsentwicklungskonzept für den Friedhof Grumme nenne bereits weitere Möglichkeiten einer alternativen und naturnahen Nutzung.

    Der Antrag wird in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 behandelt.