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Verwaltung lehnt Anregung zu transparenteren Baumfällungen ab

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen – 0
Dagegen – 2 (Linke)Dafür – 13 (SPD/ Grüne/ CDU/ AfD/ UWG:FB)

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, eine Bürgeranregung zu mehr Transparenz bei Baumfällmaßnahmen abzulehnen. Ein Bürger hatte nach Baumfällungen in der Eppendorfer Straße bessere Information und Bürgerbeteiligung gefordert.

Fünf Punkte für mehr Transparenz

Der Antragsteller hatte in seiner Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW fünf konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dazu gehören die öffentlich zugängliche Darstellung von Fällmaßnahmen, die frühzeitige Veröffentlichung im Ratsinformationssystem mit vollständiger Begründung sowie die verbindliche Information betroffener Anwohner durch Einwurfschreiben.

Zusätzlich forderte er die Benennung einer konkreten Ansprechstelle im Rathaus für Rückfragen und eine frühzeitige Beteiligung der Bewohner beim Erhalt von Bäumen oder zumindest bei der Ersatzbepflanzung.

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Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren

Das Tiefbauamt begründet die ablehnende Haltung mit den bereits etablierten Verfahren. Demnach werden Eingriffe in Natur und Landschaft grundsätzlich so gering wie möglich gehalten und frühestmöglich mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgestimmt. Die Beratung erfolge in den politischen Gremien, wodurch die Maßnahmen im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden.

Versäumnisse bei Eppendorfer Straße eingeräumt

Allerdings räumt die Verwaltung Versäumnisse bei der konkreten Maßnahme ein. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vorlage für die Kanalerneuerung war die finale Planung noch nicht abgeschlossen, weshalb die erforderlichen Baumfällungen noch nicht bekannt waren. Eine ergänzende Information nach Planungsabschluss sei „bedauerlicherweise versäumt“ worden.

Auch bei der direkten Betreuung vor Ort habe es Probleme gegeben: Durch Abwesenheit des Ansprechpartners und Krankheit des Vertreters konnte der übliche Service nicht aufrechterhalten werden.

Gesetzliche Verpflichtung als Priorität

Die Verwaltung betont ihre gesetzliche Verpflichtung nach dem Landeswassergesetz NRW, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die erforderlichen Anlagen zu betreiben. Dies umfasse nicht nur Instandsetzungen, sondern auch Neubauten. Umplanungen zur Baumerhaltung würden geprüft, seien aber nicht immer möglich.

Die Anwohnerinformation erfolge für vorbereitende Maßnahmen über Pressemitteilungen, im konkreten Fall auch über die WAZ-Printausgabe und die städtische Homepage. Der Naturschutzbeirat werde bei entsprechender Zuständigkeit beteiligt, gefällte Bäume würden nach Vorgaben des Umwelt- und Grünflächenamtes ersetzt.

Unterlagen

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