Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten |
| 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt will Verkaufsstellen in der Innenstadt an zwei Sonntagen im Jahr 2026 öffnen lassen: am 13. September zum Musiksommer und am 20. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat im Juli beschließen.
Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant
Die Verwaltung schlägt vor, dass Geschäfte in der Bochumer Innenstadt an folgenden Terminen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen:
- 13. September 2026 anlässlich des Musiksommers
- 20. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarkts
Ursprünglich hatte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe zehn verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Stadtteile beantragt. Der Antrag für das Maiabendfest wurde jedoch zurückgezogen, sodass für die Innenstadt nur noch zwei Termine zur Entscheidung stehen.
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Jetzt abonnierenRechtliche Voraussetzungen erfüllt
Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.
Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Beim Musiksommer werden über drei Tage etwa 150.000 Besucher erwartet, beim Weihnachtsmarkt rechnet man mit rund 1,5 Millionen Besuchern während der gesamten Laufzeit. Eine Umfrage bestätigt, dass 95,8 Prozent der Besucher den Musiksommer auch ohne Ladenöffnung besuchen würden – beim Weihnachtsmarkt sind es sogar 94,2 Prozent.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplanten Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass immer wieder die gleichen Rezepte im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.
Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund unterstützen dagegen die Anträge. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.
Räumliche Begrenzung
Die Ladenöffnung beschränkt sich auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks. Für den Musiksommer umfasst dies die Veranstaltungsflächen in der Bongard-, Massenberg-, Graben-, Kortum-, Harmonie- und Pariser Straße sowie weitere zentrale Bereiche. Beim Weihnachtsmarkt erstreckt sich der Bereich zusätzlich auf Teile der Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und weitere angrenzende Straßen.
Beratungsfolge
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli.
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