Schlagwort: Arbeit

  • Grüne fragen nach Erfolg des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion will wissen, wie viele Schulabgänger in Bochum ohne Anschlussperspektive bleiben und wie erfolgreich das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wirkt. In einer Anfrage fordern sie detaillierte Zahlen der vergangenen Jahre.

    Sorge um Jugendliche ohne Perspektive

    Die Grünen im Rat zeigen sich besorgt über die Entwicklung bei Schulabgängern ohne Anschlussperspektive. Wie sie in ihrer Anfrage mitteilen, hatten im Jahr 2025 landesweit 32.908 Schulabgänger in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbare Anschlussperspektive. Diese Entwicklung sehen sie als problematisch an, insbesondere vor dem Hintergrund des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA), das genau dieser Situation entgegenwirken soll.

    Das Programm zielt darauf ab, allen Schülern nach dem Schulabschluss eine konkrete Anschlussperspektive zu ermöglichen – sei es durch eine Ausbildung, ein Studium, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine berufsvorbereitende beziehungsweise berufsqualifizierende Maßnahme.

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    Detaillierte Fragen zur lokalen Situation

    Die Fraktion stellt sechs konkrete Fragen zur Situation in Bochum:

    • Wie oft tagt die KAoA-Steuerungsgruppe zur Weiterentwicklung der Programmstrategie?
    • Wie viele Schüler verließen in den vergangenen drei Jahren die Schule ohne Anschlussperspektive?
    • Wie viele Schüler konnten durch das Programm in Ausbildung, Studium oder andere Maßnahmen vermittelt werden?
    • Wie viele 16- bis 20-jährige Schulabgänger meldeten sich in den vergangenen drei Jahren bei der Jugendberufsagentur als arbeits- oder ausbildungssuchend?
    • Wie viele dieser Personen konnte die Jugendberufsagentur bei Weiterqualifizierung oder Berufseinstieg begleiten?
    • Welche jährlichen Kosten entstehen der Stadt durch die Teilnahme am Projekt?

    Bei mehreren Fragen fordern die Grünen eine Aufschlüsselung nach Jahren und Geschlecht.

    Übergreifende Relevanz

    Die Grünen bitten darum, die schriftlichen Antworten auch dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage soll in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 behandelt werden.

  • Ausschuss wählt Mitglieder für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

    Wahl von Ausschussvertretern steht an

    Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

    • 3 ordentliche Mitglieder
    • 3 stellvertretende Mitglieder

    Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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    Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

    Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

    Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

  • UWG Freie Bürger – BSW fragt nach Entlastungsprämie für städtische Beschäftigte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW will von der Stadtverwaltung wissen, ob Bochum seinen Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen wird. Hintergrund sind die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.

    Anfrage zur Ratssitzung am 7. Mai 2026

    Die Sprecher Tim Pohlmann und Sven Ratajczak haben eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet, die in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden soll. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf ein Entlastungspaket der Bundesregierung, das als Reaktion auf die durch den Iran-Krieg verursachten Preissteigerungen beschlossen wurde.

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    Bundesweite Entlastungsmaßnahme als Vorbild

    Teil des bundesweiten Entlastungspakets ist eine Entlastungsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren können. Diese Maßnahme soll die finanziellen Herausforderungen abmildern, vor denen viele Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Preisentwicklung stehen.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die UWG Freie Bürger – BSW stellt der Stadtverwaltung drei spezifische Fragen:

    • Hält die Stadt Bochum die Zahlung einer Entlastungsprämie für sinnvoll und notwendig?
    • Hat die Stadt Bochum die Absicht, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie zu zahlen?
    • Falls ja: Wird die Prämie an alle Beschäftigten gezahlt beziehungsweise sind Beamte oder Arbeitnehmer ausgeschlossen?

    Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über die Haltung der Stadtverwaltung zu dieser Form der Entlastung für die eigenen Mitarbeiter zu erhalten.

  • Die Linke fragt nach sozialen Folgen der neuen Grundsicherung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Rat erkundigt sich bei der Verwaltung nach den Vorbereitungen auf die ab Juli 2026 geltende neue Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Fraktion befürchtet durch die verschärften Sanktionsregelungen negative Auswirkungen auf Familien und die Wohnsituation von Leistungsbeziehern.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum richtet eine Anfrage zur 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Gegenstand der Anfrage sind die sozialen Konsequenzen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, deren Gesetzesentwurf Anfang März 2026 verabschiedet wurde und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

    Verschärfte Sanktionsregelungen

    Die neue Grundsicherung sieht strengere Sanktionsmechanismen vor als das bisherige Bürgergeld. Bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins werden die Geldleistungen um 30 Prozent gekürzt. Bei einer dritten aufeinanderfolgenden Abwesenheit kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer dreimonatigen Kürzung um 30 Prozent.

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    Verfassungsrechtliche Bedenken

    Die Linksfraktion äußert rechtliche Bedenken bezüglich der neuen Regelungen. Sie verweist auf das vom Bundesverfassungsgericht 2010 aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitete „menschenwürdige Existenzminimum“. Dieses umfasse nicht nur die Sicherung des physischen Überlebens, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe.

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wird zitiert mit der Aussage: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Führende Sozialverbände wie der VdK betonten, dass eine vollständige Streichung der Sozialleistung bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Jobs verfassungsrechtlich nicht möglich wäre.

    Position des Bochumer Jobcenters

    Georg Sondermann, Geschäftsführer des Bochumer Jobcenters, spricht laut der Anfrage im Hinblick auf die neue Grundsicherung von „sozialer Fairness“. Er befürworte die vollständige Kürzung der Geldleistungen beim dritten Meldeversäumnis und sehe in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“.

    Fragen an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt der Stadtverwaltung fünf konkrete Fragen:

    • Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung der neuen Grundsicherung vor?
    • Hat bereits ein Austausch mit Wohlfahrtsverbänden stattgefunden? Falls nein, wird dies in Zukunft beabsichtigt?
    • Welche Strategien sind vorgesehen, um mögliche negative Auswirkungen abzufedern?
    • Wird die Einführung einer kostenlosen städtischen Sozialberatung geprüft? Falls nein, warum nicht?
    • Sieht die Verwaltung zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage. Die Anfrage ist von Ratsmitglied Gavin Währisch unterzeichnet.

  • Stadt schlägt Mitglieder für Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung bereitet die Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum für die XVIII. Legislaturperiode vor. Der Rat soll drei Vertreter vorschlagen, wobei einer bereits benannt ist.

    Hintergrund der Neuberufung

    Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.

    Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.

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    Aufteilung der Sitze

    Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.

    Vorgeschlagene Kandidaten

    Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.

    Rechtliche Anforderungen

    Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.

    Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Neue Mitglieder für Ausschuss zu anzeigepflichtigen Entlassungen benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt schlägt für die XVIII. Legislaturperiode neue Vertreter für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit vor. Die bisherigen Mitglieder scheiden mit Ende der XVII. Legislaturperiode aus dem Gremium aus.

    Neuberufung wird notwendig

    Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.

    Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.

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    Personalvorschlag der Stadt

    Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:

    Ordentliches Mitglied:

    • Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)


    Stellvertretende Mitglieder:
    • Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

    • Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen


    Aufgaben des Ausschusses

    Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen – je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.

    Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Kooperation mit Ruhr-Universität: Gesundheitsamt bildet Medizinstudierende aus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das städtische Gesundheitsamt wird künftig Medizinstudierende im Praktischen Jahr ausbilden. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Ruhr-Universität Bochum soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Entscheidung vorgelegt werden.

    Ausbildungsplatz im öffentlichen Gesundheitswesen

    Die Verwaltung schlägt vor, einen Kooperationsvertrag mit der Ruhr-Universität Bochum abzuschließen, der die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr regelt. Das Gesundheitsamt verpflichtet sich dabei, pro Tertial einen Medizinstudierenden im Fachbereich des öffentlichen Gesundheitswesens auszubilden.

    Das Praktische Jahr stellt den abschließenden Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums dar. Den Studierenden soll ermöglicht werden, ein Tertial im städtischen Gesundheitsamt zu verbringen und damit Einblicke in den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens zu erhalten.

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    Fachliche Betreuung durch Spezialisten

    Die praktische Anleitung der Studierenden erfolgt in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes. Durchgeführt wird sie von zur Ausbildung befugten Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGD).

    Strategische Partnerschaft geplant

    Laut Verwaltung soll die Stadt von einer strategischen Partnerschaft in Lehre, Forschung und Krankenversorgung mit der Ruhr-Universität profitieren. Die Kooperation ermöglicht eine vielseitigere Ausbildung der angehenden Mediziner.

    Finanzielle Ausstattung

    Für die Ausbildung sind monatliche Kosten von 450 Euro pro Studentin oder Student vorgesehen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales entscheidet am 16. Dezember 2025 über die Vorlage.

  • Grüne fordern besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Ratsfraktion hat eine umfassende Anfrage zum Opferschutz gestellt und fordert mehr Prävention gegen Gewalt an Frauen. Sie kritisieren die unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention und wollen konkrete Zahlen zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Stadt.

    Die Grünen im Rat haben eine detaillierte Anfrage zum Thema Opferschutz für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025 eingereicht. Hintergrund sind alarmierende bundesweite Statistiken: Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal sexualisierte oder körperliche Gewalt, durchschnittlich 15 Frauen pro Stunde werden Opfer von Partnerschaftsgewalt.

    Kritik an mangelnder Umsetzung der Istanbul-Konvention

    Besonders besorgniserregend sei laut der Anfrage, dass jeder dritte Mann zwischen 18 und 35 Jahren Gewalt gegen Frauen „okay“ findet. Die Grünen kritisieren, dass Deutschland die Istanbul-Konvention nicht stark genug umsetze und dem „dramatischen Trend des Erstarkens eines gewalttoleranten männlichen Rollenbilds“ entschieden entgegengewirkt werden müsse.

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    Umfangreicher Fragenkatalog an die Verwaltung

    Die Ratsfraktion möchte konkrete Zahlen zu Anzeigen wegen häuslicher Gewalt und Übergriffen im öffentlichen Raum zwischen 2020 und 2025 erfahren. Außerdem fragen sie nach der Anzahl von Femiziden und versuchten Morden in den letzten zehn Jahren.

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den vorhandenen Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Präventionsmaßnahmen in Schulen, Jugendeinrichtungen und für Erwachsene. Die Grünen wollen auch wissen, ob es bereits Formate gibt, in denen Stadt, Träger, Polizei und Organisationen das Thema gemeinsam bearbeiten.

    Forderung nach zweitem Frauenhaus

    Besonders konkret wird die Anfrage beim Thema Frauenhaus: Die Grünen verweisen auf eine frühere Antwort der Verwaltung, wonach „ein Bedarf und entsprechend der Istanbul-Konvention auch die Notwendigkeit die Aufnahmemöglichkeiten zu erhöhen“ bestehe. Sie fordern die Einrichtung eines runden Tisches zur Thematik eines zweiten Frauenhauses, beispielsweise mit der AG Wohlfahrt.

    Social Media als Präventionsinstrument

    Darüber hinaus interessieren sich die Grünen für den Einsatz von Social Media-Kampagnen in der Präventionsarbeit und möchten wissen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche perspektivisch noch folgen könnten.

  • BSW fragt nach Krankenstand in bürgernahen Servicebereichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die BSW-Ratsgruppe will wissen, ob erhöhte Krankenstände zu den beklagten langen Wartezeiten bei städtischen Dienstleistungen beitragen. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Lukat fordert sie Auskunft über die Situation in Bereichen mit direktem Bürgerkontakt.

    Bürgerbeschwerden über schlechten Service

    Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat nach eigenen Angaben in Bürgersprechstunden und auf anderen Wegen mehrere Beschwerden von Bürgern über lange Wartezeiten und schleppenden Service in verschiedenen städtischen Dienstleistungsbereichen wahrgenommen.

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    Konkrete Fragen zum Krankenstand

    Vor diesem Hintergrund richtet BSW-Fraktionsvorsitzender Sven Ratajczak zwei konkrete Fragen an die Verwaltung: Zunächst will er wissen, ob der Krankenstand der Mitarbeitenden in Servicedienstleistungen mit direktem Bürgerkontakt bekannt ist und ob dieser in diesem Jahr höher liegt als in den vorangegangenen Jahren.

    Vergleich mit Gesamtbelegschaft gefordert

    Die zweite Frage zielt auf einen Vergleich ab: Die BSW-Ratsgruppe möchte erfahren, ob der Krankenstand in den bürgernahen Servicedienstleistungen signifikant vom durchschnittlichen Krankenstand aller städtischen Angestellten abweicht.

    Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht worden.

  • BSW beantragt Besetzung der Ausschüsse mit eigenen Mitgliedern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe „BSW im Rat der Stadt Bochum“ hat einen Änderungsantrag zur Besetzung der städtischen Ausschüsse eingereicht. Marc Hölper und Sven-Eric Ratajczak sollen als Mitglieder in verschiedenen Gremien vertreten sein, unterstützt von mehreren sachkundigen Bürgern.

    Verteilung auf fünf Ausschüsse

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) möchte seine beiden Ratsmitglieder Marc Hölper und Sven-Eric Ratajczak in den wichtigsten Ausschüssen des Stadtrats positionieren. Der Antrag sieht vor, dass beide in allen fünf relevanten Ausschüssen vertreten sind – entweder als ordentliches Mitglied oder als Stellvertreter.

    Marc Hölper soll als ordentliches Mitglied im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HAFA), im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Kultur und Tourismus fungieren. Sven-Eric Ratajczak ist für die ordentliche Mitgliedschaft im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen.

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    Unterstützung durch sachkundige Bürger

    Zusätzlich zu den beiden Ratsmitgliedern benennt die BSW-Fraktion mehrere sachkundige Bürger für die Ausschussarbeit. Sabine Kleemann, Zoltán Kolja Schmidt, Tarek Nassar, Regina Henzig und Jutta Veronika Manke sollen in verschiedenen Gremien als sachkundige Bürger mitwirken. Steven Wallace ist speziell für den Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgeschlagen.

    Entscheidung im Rat

    Der Änderungsantrag wird am 19. März 2026 in der Ratssitzung behandelt. Ratsgruppenvertreter Sven-Eric Ratajczak hat den Antrag am 18. März 2026 bei Oberbürgermeister Jörg Lukat eingereicht.