Kategorie: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  • Kommunale Pflegeplanung: Fortschreibung für 2024 liegt vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung ihrer kommunalen Pflegeplanung vorgelegt. Der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte Bericht analysiert den aktuellen Bestand an Pflegeeinrichtungen und prognostiziert den künftigen Bedarf. Der Rat soll die unverbindliche Planung im März 2026 beschließen.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung basiert auf § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote und bewertet diese vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.

    Der Bericht enthält statistische Daten zur Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. Außerdem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen Pflegebereichen untersucht und eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das Alten- und Pflegegesetz NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren– und Pflegeplanung stärker auf die Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen auszurichten. Dabei sollen neue Wohn- und Pflegeformen einbezogen werden. Die sozialräumlich orientierte Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der ersten Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 folgen Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die örtliche Planung muss alle zwei Jahre veröffentlicht und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden – der Bezirksregierung und der Landesregierung – zugeleitet werden.

  • Zuwendung für Obdachlosenunterkunft Herzogstraße steht zur Entscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird über die Finanzierung der städtischen Unterkunft für wohnungslose Personen in der Herzogstraße 79 für das Jahr 2026 entscheiden. Die Beratung erfolgt nicht-öffentlich.

    Betreuung für bis zu 75 Personen

    Die Verwaltung informiert über eine anstehende Entscheidung zur Zuwendung an die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte für den Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung in der Herzogstraße 79. Die Einrichtung bietet Platz für bis zu 75 wohnungslose Personen.

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    Multiprofessionelles Betreuungsteam

    Die Zuwendung soll die Betreuung durch ein multiprofessionelles Team finanzieren, das aus Sozialarbeit, Ergänzungskraft und Hausmeister besteht. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März bis zum 31. Dezember 2026.

    Nicht-öffentliche Beratung

    Da die Beschlussvorlage Geschäftsgeheimnisse enthält, wird die Entscheidung im nicht-öffentlichen Teil der Ausschusssitzung am 11. Februar 2026 beraten. Diese öffentliche Mitteilung dient lediglich der Information über die anstehende Beratung.

  • Pflege-Nachwuchsprojekt erfolgreich abgeschlossen – Bündnis arbeitet nun eigenständig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach sieben Jahren endet das städtische Projekt zur Nachwuchskräftesicherung in der Pflege. Das daraus entstandene Bündnis „Bochum bewegt Pflege“ wurde mit 22 Partnern verstetigt und arbeitet nun weitgehend unabhängig weiter.

    Kernaktivität der Bochum Strategie 2030 beendet

    Die Kernaktivität „Nachwuchskräftesicherung in der Pflege“ war Teil der Bochum Strategie 2030 und lief von Januar 2019 bis Dezember 2025. Hintergrund des Projekts war die zunehmende Versorgungslücke bei Pflegefachkräften. Bis zum Jahr 2049 wird mit einem Mangel von etwa 900 Pflegekräften gerechnet.

    Das Projekt zielte darauf ab, ein Netzwerk aus Unternehmen und Trägern der Pflegebranche, Lehr- und Ausbildungseinrichtungen sowie allgemeinbildenden Schulen aufzubauen. Gleichzeitig sollte Imagearbeit für Gesundheitsberufe geleistet und jungen Menschen Einblicke in die Kranken- und Altenpflege ermöglicht werden.

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    Bündnis „Bochum bewegt Pflege“ als zentraler Erfolg

    Als zentraler Erfolg gilt die Gründung des Bündnisses „Bochum bewegt Pflege“ am 9. September 2021, das am 26. November 2025 mit 22 Partnern als eigenständiges Netzwerk formal verstetigt wurde. Das Bündnis setzt sich mit vielfältigem Engagement dafür ein, Fachkräfte für die Pflege „zu finden, zu fördern und zu halten“.

    Erfolgreiche Veranstaltungsformate etabliert

    Im Rahmen des Bündnisses wurden verschiedene Veranstaltungsformate entwickelt, die jungen Menschen motivierende Einblicke in die Pflegeberufe ermöglichen. Dazu gehört die jährliche Pflegeberufemesse „Alice im Pflegeland“, die zuletzt 23 Aussteller und rund 600 Interessierte zusammenbrachte.

    Weitere etablierte Formate sind das Azubi-Speed-Dating, die Infoveranstaltungsreihe „#Faktencheck Pflege“ mit Kurzvorträgen aktueller Auszubildender sowie gemeinsame Auftritte auf der Berufsinformationsmesse (BIM). Zusätzlich werden spezielle Infotage in Kooperation mit der Agentur für Arbeit angeboten.

    Umfangreiche Imagekampagnen durchgeführt

    Zur Aufwertung des Pflegeberufs wurden umfangreiche Imagekampagnen durchgeführt, insbesondere zum jährlichen Tag der Pflege. Zu den Aktionen zählten öffentliche Aktionen in der Fußgängerzone, Grußbotschaften und Danksagungen im Fußballstadion und im Radio sowie digitale Kampagnen mit Anzeigen im Hauptbahnhof und Online-Pflegereportagen.

    Für mehr Reichweite wurden bisherige Aktionen medial aufbereitet, darunter Teaser zu „#Faktencheck Pflege“ und ein Imagefilm zur Messe „Alice im Pflegeland“. Seit 2023 wird auch das Format „Move2Beruf“ unterstützt, das 2026 erstmals auch in Bochum stattfindet.

    Stadt bleibt Kooperationspartnerin

    Das Netzwerk „Bochum bewegt Pflege“ arbeitet nun weitgehend unabhängig. Die Stadt bleibt Kooperationspartnerin über die Stabsstelle Leben im Alter, die im anlassbezogenen Austausch mit der Steuerungsgruppe des Netzwerks steht. Die Netzwerkpartner werden zudem alle zwei Jahre in den 2025 neu geschaffenen partizipativen Planungsprozess zur Pflegeplanung einbezogen.

  • Versorgungsamt erklärt Verfahren bei Schwerbehindertenangelegenheiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das gemeinsame Versorgungsamt von Dortmund, Bochum und Hagen hat auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zu den Verfahren bei der Feststellung von Schwerbehinderungen geantwortet. Dabei ging es insbesondere um die Bewertung neuer Krankheitsbilder wie ME/CFS.

    Entscheidungsverfahren und Qualifikationen

    Die Entscheidung über Anträge und die Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) trifft das Versorgungsamt auf Grundlage von Gutachten und Stellungnahmen des ärztlichen Personals. Für die medizinische Beurteilung werden versorgungsärztliche Gutachterinnen und Gutachter mit entsprechender medizinischer oder sozialmedizinischer Qualifikation eingebunden, beispielsweise Fachärztinnen und Fachärzte für Sozialmedizin.

    Die abschließende Bewertung erfolgt durch die Verwaltung unter Beachtung aller medizinischen und rechtlichen Vorgaben. Grundlage bilden ärztliche Gutachten, Befundberichte und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen.

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    Bewertungskriterien und rechtliche Grundlagen

    Die Bewertung des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen erfolgt auf Basis des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sowie der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Das Verfahren beinhaltet die Prüfung aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen wie Befunde, Krankenhausberichte und Reha-Berichte.

    Die versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachter prüfen die Auswirkungen aller Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.

    Fortbildungen und aktueller Forschungsstand

    Um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf dem aktuellen Stand der Forschung getroffen werden, nehmen Verwaltungsmitarbeitende und versorgungsmedizinisches Fachpersonal regelmäßig an verpflichtenden und freiwilligen Fortbildungen teil. Mindestens einmal jährlich werden entsprechende Fortbildungsveranstaltungen für alle Mitarbeitenden angeboten.

    Der kontinuierliche Austausch mit Fachgremien, die Nutzung aktueller Fachliteratur und die Orientierung an wissenschaftlichen Leitlinien gewährleisten, dass neue medizinische Erkenntnisse zeitnah einfließen. Zusätzlich finden regionale und überregionale Qualitätszirkel sowie Fortbildungstagungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt.

    Bewertung seltener Krankheitsbilder wie ME/CFS

    Bei seltenen oder neu erforschten Erkrankungen wie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome) stützt sich die Beurteilung auf die jeweils neuesten verfügbaren medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und Leitlinien von Fachgesellschaften. Aktuelle Literatur, Empfehlungen und Gutachten aus wissenschaftlichen Zentren wie der Charité werden in die Bewertung einbezogen, sofern dies für die konkrete Entscheidungsfindung erforderlich ist.

    Da bei allen Gesundheitsstörungen deren Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben versorgungsärztlich beurteilt wird, ist die Qualität der individuellen Befundunterlagen der Antragstellenden von entscheidender Bedeutung.

  • Transparenz in der Altenpflege: Konferenz-Niederschriften gehen an Ausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Transparenz über die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege stärken. Künftig werden die Niederschriften der Sitzungen regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme übersandt.

    Neue Transparenz-Initiative

    Das Amt für Soziales hat eine neue Initiative zur Stärkung der Transparenz gestartet. Die Niederschriften der Sitzungen der Konferenz Alter und Pflege sollen künftig regelmäßig dem zuständigen Fachausschuss übermittelt werden.

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    Erste Niederschrift im März

    Den Anfang macht die Niederschrift der Sitzung vom 3. Dezember 2025, die am 5. März 2026 dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die entsprechende Mitteilung wurde von Fabian Schumann aus dem Amt für Soziales verfasst.

    Örtliches Fachgremium im Fokus

    Mit dieser Maßnahme soll die Arbeit des örtlichen Fachgremiums für Alter und Pflege transparenter gestaltet werden. Die Konferenz Alter und Pflege befasst sich mit wichtigen Themen der Seniorenarbeit und Pflegeversorgung in der Stadt.

  • Sozialdezernent informiert über aktuelle Lage der Geflüchteten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Soziales legt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den regelmäßigen Bericht zur Situation Geflüchteter vor. Der Sozialdezernent wird mündlich über den aktuellen Stand informieren.

    Berichterstattung im März

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhält am 5. März 2026 den aktuellen Bericht zur Situation der Geflüchteten in der Stadt. Frank Korte vom Amt für Soziales hat die entsprechende Mitteilung der Verwaltung vorbereitet.

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    Aktuelle Daten und Statistiken

    Dem Gremium werden die üblichen statistischen Daten zum Stichtag 31. Januar 2026 vorgelegt. Zusätzlich sollen zur Sitzung die aktuelleren Zahlen zum 28. Februar 2026 zur Niederschrift gereicht werden.

    Die Berichterstattung erfolgt sowohl mündlich durch den Sozialdezernenten als auch schriftlich durch beigefügte Datensammlungen zu den untergebrachten Menschen.

    Regelmäßige Information des Gremiums

    Die Mitteilung ist Teil der regelmäßigen Berichterstattung über die aktuelle Situation der Geflüchteten. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

  • Verwaltung legt Jahresbericht zur Wohnraumförderung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen präsentiert Ergebnisse der geförderten Wohnungsbauprojekte aus 2025 und gibt einen Ausblick auf das laufende Jahr. Die Mitteilung wird in den Ausschüssen für Planung sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgestellt.

    Bilanz und Ausblick der Wohnraumförderung

    Die Stadtverwaltung zieht Bilanz über die Wohnraumförderung des vergangenen Jahres. In einer Mitteilung vom 21. Januar stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Förderergebnisse 2025 dar und wirft einen Blick auf die Planungen für 2026.

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    Beratung in zwei Ausschüssen

    Die Präsentation wird zur Kenntnisnahme in zwei kommunalpolitischen Gremien vorgestellt: Am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie am 5. März im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Die detaillierten Angaben zum Stand der Wohnraumförderung sind in einer begleitenden Präsentationsvorlage zusammengefasst, die als Anlage zur Mitteilung beigefügt ist.

  • Verwaltung berichtet über Opferschutz und Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat umfassend auf eine Anfrage der Grünen zum Opferschutz geantwortet. Dabei werden aktuelle Zahlen zu Gewalt gegen Frauen, bestehende Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen dargestellt. Ein zweites Frauenhaus wird als notwendig erachtet.

    Statistik zu häuslicher Gewalt alarmierend

    Die vom Polizeipräsidium übermittelten Zahlen zeigen das Ausmaß häuslicher Gewalt auf: Zwischen 2021 und 2024 waren im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (Bochum, Herne, Witten) jährlich zwischen 1.799 und 1.916 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Eine differenzierte Auswertung ausschließlich für das Stadtgebiet Bochum ist laut Polizei nicht möglich.

    Bei Tötungsdelikten mit weiblichen Opfern schwankten die Zahlen in den letzten zehn Jahren zwischen null und fünf Fällen pro Jahr. Das Polizeipräsidium weist darauf hin, dass die Tatmotivation nicht Gegenstand der Polizeilichen Kriminalstatistik ist und daher keine Klassifizierung als Femizid möglich sei.

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    Umfassendes Beratungsnetzwerk vorhanden

    Die Stadt verfügt über ein breites Spektrum an Hilfs- und Beratungsangeboten. Dazu zählen das Frauenhaus, NORA e.V., MIRA e.V., Wildwasser e.V., Rosa Strippe e.V., Frauen in Not sowie das Evangelische Beratungszentrum der Diakonie Ruhr. Zusätzlich bieten die Caritas mit „Neue Wege“ eine Kinderschutzambulanz und der kriminalpolizeiliche Opferschutz Unterstützung.

    Ein besonderes Angebot ist die Vertrauliche Spurensicherung (VSS) in mehreren Kliniken, die es Gewaltopfern ermöglicht, Spuren dokumentieren zu lassen, ohne sofort Anzeige erstatten zu müssen.

    Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen

    Das Polizeipräsidium führt Präventionsmaßnahmen an Schulen durch, darunter Vorträge zur Gewaltprävention ab der siebten Klasse und spezifische Formate zu sexualisierter Gewalt ab der neunten Klasse. Das Pilotprojekt „miteinander.stark.sicher“ soll künftig die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen intensivieren.

    Die Träger der Jugendhilfe setzen auf vielfältige Präventionsansätze: Das Programm „Kurve kriegen“ zeigt mit einer Rückfallreduktion von bis zu 75 Prozent beachtliche Erfolge. Weitere Maßnahmen umfassen Anti-Gewalt-Trainings, Sozialtrainings und spezialisierte Angebote für junge Menschen, die sexualisierte Delikte begangen haben.

    Netzwerkarbeit und Social Media Kampagnen

    Zweimal jährlich trifft sich das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, koordiniert vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion sowie dem Opferschutz der Polizei. Dem Netzwerk gehören Vertreter aus Beratungsstellen, Gesundheitswesen, Justiz und Stadtverwaltung an.

    Die Stadt hat bereits mehrere erfolgreiche Kampagnen durchgeführt, darunter „It’s a dress, not a yes!“ zum Weltmädchentag 2025 und verschiedene Kooperationen mit dem VfL Bochum 1848 unter Mottos wie „Echte Kerle schlagen nicht!“ oder „Rote Karte bei häuslicher Gewalt!“.

    Bedarf für zweites Frauenhaus erkannt

    Die Verwaltung bestätigt den bereits in einer früheren Antwort (Nr. 20250944) festgestellten Bedarf für zusätzliche Aufnahmemöglichkeiten. Die Caritas als Betreiberin des bestehenden Frauenhauses hatte bereits im April 2025 Gesprächsbereitschaft für eine Kapazitätserweiterung signalisiert. Die Einrichtung eines „runden Tisches“ in Zusammenarbeit mit der AG Wohlfahrt wird als sinnvoll erachtet, um das Thema voranzubringen.

    Koordinierungsstelle arbeitet an Aktionsplan

    Im Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion arbeitet eine Koordinierungsstelle zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Aktuell wird eine digitale Umfrage zur Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse des Gewalthilfesystems durchgeführt. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für einen Aktionsplan dienen.

  • Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

    Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

    Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

    Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

    Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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    Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

    Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

    Begleitung und Zeitliche Begrenzung

    Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

    Mietvertragliche Rahmenbedingungen

    Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

    Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.

  • Linke will Polizei in Runden Tisch zur Notfallversorgung einbeziehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion fragt nach, ob die Bochumer Polizei künftig am Runden Tisch „Präklinische Notfallversorgung“ teilnehmen soll. Hintergrund ist die Rolle der Polizei bei psychischen Krisen, wo es immer wieder zu problematischen Situationen kommt.

    Polizei oft erste Ansprechpartnerin bei psychischen Krisen

    In ihrer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist die Linksfraktion darauf hin, dass bei psycho-sozialen und psychischen Krisen das Risiko für selbst- und fremdgefährdendes Verhalten steigt. In solchen Fällen sei die Polizei in der Regel die erste Ansprechpartnerin und werde häufig noch vor den Rettungskräften hinzugezogen.

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    Kritik an Polizeieinsätzen bei psychischen Notlagen

    Trotz entsprechender Schulungen im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen komme es bei Polizeieinsätzen immer wieder zu schwerwiegender, häufig sogar tödlicher Gewalt, kritisiert die Fraktion. Der Austausch im Rahmen des Runden Tisches könnte daher eine erste Maßnahme sein, um die Einsatzkräfte der Polizei weiter zu sensibilisieren und eine bessere Abstimmung mit weiteren Einrichtungen der psycho-sozialen Notversorgung zu etablieren.

    Konkrete Nachfrage an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt deshalb die konkrete Frage, ob es Bestrebungen gibt, die Bochumer Polizei in den Runden Tisch „Präklinische Notfallversorgung“ einzubeziehen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, möchte die Fraktion wissen, warum nicht.

    Die Anfrage wurde von Jennifer Degner-Mantoan eingereicht und bezieht sich auf die Vorlage 20252392 zum Innovationsprojekt im Rettungsdienst.