Kategorie: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

  • Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss in seiner nächsten Sitzung am 13. Januar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende wählen. Die Positionen werden zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode neu besetzt.

    Wahl nach Jugendamtssatzung vorgeschrieben

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum (Jugendamtssatzung) wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Stellvertretung des Vorsitzenden. Wie bereits in der Vergangenheit sollen auch diesmal zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden.

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    Wahlberechtigung und -verfahren

    Laut § 4 Abs. 2 Satz 6 der Jugendamtssatzung werden die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Dabei können nur Mitglieder gewählt werden, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden voraussichtlich erst in der Sitzung bekannt gegeben.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten verursacht. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Jugendamt richtet zwei Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Jugendamt plant die Einrichtung von zwei Arbeitsgemeinschaften zur Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe für die neue Legislaturperiode. Der Jugendhilfeausschuss soll am 13. Januar über die Fortsetzung der bereits 2005 etablierten Struktur entscheiden.

    Bewährte Kooperation wird fortgesetzt

    Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Arbeitsgemeinschaften „Fachverbände der Jugendhilfe“ und „Kinder- und Jugendförderung“ nach § 78 SGB VIII für die Dauer der neuen Legislaturperiode einzurichten. Diese Struktur hatte sich bereits seit der ersten Einrichtung im Jahr 2005 bewährt.

    Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist es, die Träger der freien Jugendhilfe in die Diskussion um aktuelle Angebote und Dienste einzubeziehen und ihre Stellungnahmen in die Entscheidungsstrukturen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einzuführen.

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    Arbeitsgemeinschaft Fachverbände der Jugendhilfe

    Die erste Arbeitsgemeinschaft widmet sich fachlichen Fragen der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung im Vorfeld der Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Ihre Themenschwerpunkte umfassen:

    • Begleitung der sozialräumlichen Orientierung
    • Qualitätsentwicklung in Tageseinrichtungen für Kinder
    • Qualitätsentwicklung bei Hilfen zur Erziehung
    • Frühe Hilfen und Kinderschutz
    • Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
    • Kooperation mit Betreuungsvereinen und -verbänden
    Der Arbeitsgemeinschaft gehören derzeit elf Organisationen an, darunter die großen Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, DRK und Diakonie sowie kirchliche Träger und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Geschäftsführung übernimmt das Jugendamt, den Vorsitz bilden Trägervertreter.

    Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendförderung

    Die zweite Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf die Jugendförderung und berät insbesondere bei der Aufstellung des örtlichen Jugendförderplanes. Ihre Schwerpunkte liegen in der Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

    Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Häuser der offenen Tür, des Kinder- und Jugendrings sowie der Träger der Jugendsozialarbeit zusammen. Hinzu kommen Vertreter des Jugendamtes.

    Strukturelle Überlegungen

    Derzeit führt die Verwaltung Überlegungen zur Struktur der Mitglieder der ersten Arbeitsgemeinschaft. Nach Abschluss dieser Beratungen soll dem Jugendhilfeausschuss ein erneuter Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

    Die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften verursacht keine finanziellen Auswirkungen und hat keine klimarelevanten Folgen.

  • Personalengpass in Kitas: Notbetreuungszeiten nehmen weiter zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Zahl der gemeldeten Betreuungseinschränkungen in Kindertageseinrichtungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das Jugendamt meldet für 2025 bereits 187 Fälle von Personalausfällen mit Auswirkungen auf den Regelbetrieb. Die Stadt reagiert mit einem Springerpool und einer Ausbildungsoffensive.

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im November 2024 nach der Situation in den Kindertagesstätten gefragt und nun eine Aktualisierung der Zahlen angefordert. Die Antwort der Verwaltung zeigt: Das Problem der eingeschränkten Betreuungszeiten hat sich verschärft.

    Deutlicher Anstieg der Meldungen

    Nach § 47 SGB VIII müssen Kitas dem Landesjugendamt melden, wenn Personalausfälle zu Einschränkungen des normalen Betreuungsangebots führen. Im gesamten Jahr 2024 gingen aus allen Bochumer Kindertageseinrichtungen 347 solcher Meldungen ein.

    Bereits bis zur 26. Kalenderwoche 2025 wurden 187 Meldungen registriert – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 144 Meldungen. Von den rund 190 Einrichtungen sind 74 betroffen. Aktuell verzeichnet das Jugendamt drei Meldungen für die Kalenderwoche 26.

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    Springerpool für städtische Einrichtungen

    Bei den 176 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft hat die Stadt keine direkten Steuerungsmöglichkeiten. Für die 20 städtischen Einrichtungen wurde jedoch ein Springerpool mit 12 Vollzeitäquivalenten geschaffen, die je nach Personalbedarf in verschiedenen Kitas eingesetzt werden.

    Seit November 2024 konnten zwei neue Mitarbeitende für den Springerpool gewonnen werden, sodass dieser nun aus elf Personen besteht. Um flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können, sind monatliche Auswahlverfahren geplant.

    Optimierung der Einstellungsverfahren

    Die Verwaltung arbeitet an einer Beschleunigung der Einstellungsprozesse. Derzeit läuft eine Änderung der Dienstverteilung, die eine anteilige Übernahme von Aufgaben des Einstellungsverfahrens in die Verwaltungsleitung der städtischen Kitas vorsieht. Ziel ist eine schnellere Rückmeldung an Bewerber und ein Onboarding-Gespräch zur Vertragsunterzeichnung.

    Ausbildungsoffensive zeigt erste Erfolge

    Besonders erfolgreich verlief die Ausbildungsoffensive: Zum Ausbildungsbeginn 2024 wurden 27 Auszubildende in städtischen Kindertageseinrichtungen eingestellt – eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich: 2023 waren es neun, 2022 nur drei Auszubildende.

    Von den drei Auszubildenden des Jahrgangs 2022 konnte allerdings nur eine Person für eine Einstellung in einer städtischen Kita gewonnen werden. Mit der verstärkten Ausbildungsoffensive hofft die Verwaltung auf deutlich mehr Übernahmen in den kommenden Jahren.

    Kooperation mit freien Trägern

    Mit den freien Trägern findet ein regelmäßiger Austausch in Träger- und Fachberatungskonferenzen statt. Für 2025 ist erneut die Durchführung eines „mix and match“-Events geplant. 2026 soll diese Veranstaltung in der Rotunde vergrößert und von einer Werbekampagne sowie Bewerbung in umliegenden Berufsschulen begleitet werden.

  • Vier Fraktionen stellen gemeinsamen Änderungsantrag für Ausschussspitze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    SPD, CDU, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Christian Haardt (CDU) und Mustafa Calikoglu (Grüne) sollen die beiden Stellvertreterposten übernehmen.

    Interfraktioneller Antrag zur Ausschussleitung

    In einem seltenen Beispiel interfraktioneller Zusammenarbeit haben sich alle vier im Rat vertretenen Fraktionen auf eine gemeinsame Personalentscheidung verständigt. Der am 8. Januar 2026 eingereichte Änderungsantrag sieht vor, dass Christian Haardt von der CDU-Ratsfraktion zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wird.

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    Grünen-Politiker als zweiter Stellvertreter vorgeschlagen

    Als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden schlagen die Fraktionen Mustafa Calikoglu von den Grünen vor. Der Änderungsantrag ist von Vertretern aller beteiligten Fraktionen unterzeichnet: Markus Knapp (SPD), Christian Haardt (CDU), Mustafa Calikoglu (Grüne) und Gavin Währisch (Die Linke).

    Entscheidung am 13. Januar

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über den Änderungsantrag zur ursprünglichen Vorlage 20252749 entscheiden. Die breite fraktionsübergreifende Unterstützung deutet auf eine einvernehmliche Lösung bei der Besetzung der Ausschussführung hin.

  • Vier Fraktionen schlagen Martina Schnell als JHA-Vorsitzende vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    SPD, CDU, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der Ausschussvorsitzenden für Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Sie schlagen Martina Schnell von der SPD-Fraktion für das Amt vor.

    Parteiübergreifender Konsens

    Die vier Ratsfraktionen SPD, CDU, Grüne und Die Linke haben sich auf einen gemeinsamen Kandidatenvorschlag für den Vorsitz des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) geeinigt. In ihrem Änderungsantrag vom 8. Januar 2026 schlagen sie Martina Schnell aus der SPD-Fraktion für das Amt vor.

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    Wahl in der kommenden Sitzung

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Sitzung des Jugendausschusses am 13. Januar 2026. Dort soll unter Tagesordnungspunkt 1.2 die Wahl des oder der Vorsitzenden stattfinden. Die ursprüngliche Vorlage trägt die Nummer 20252746.

    Unterzeichnende Fraktionsvertreter

    Den Antrag haben für ihre jeweiligen Fraktionen unterzeichnet: Markus Knapp (SPD), Christian Haardt (CDU), Mustafa Calikoglu (Grüne) und Gavin Währisch (Die Linke). Der Antrag wurde an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet.

  • Jugendamt stellt Themenschwerpunkte für 2026 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Jugendamt hat einen umfassenden Ausblick auf die Schwerpunktthemen des Jahres 2026 für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt. Im Fokus stehen Kinderschutz, Kitaplätze, unbegleitete minderjährige Ausländer und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

    Die Verwaltungsvorlage gibt einen detaillierten Überblick über die geplanten Aktivitäten aller Abteilungen des Jugendamtes. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird die Themenschwerpunkte am 4. Februar 2026 zur Kenntnis nehmen.

    Kinderschutz und Frühe Hilfen im Mittelpunkt

    Das Jugendhilfemanagement plant eine umfassende Überarbeitung aller Prozessschritte in den Kinderschutzverfahren. Parallel dazu soll das Netzwerk Kinderschutz konsolidiert und ausgebaut werden. Bei den „Bochumer Präventionsketten – kinderstark in NRW“ steht die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats auf der Agenda, außerdem wird ein Projekt- und Verstetigungsmanagement aufgebaut.

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    Kita-Betreuung vor neuen Herausforderungen

    Die Abteilung Kindertagesbetreuung setzt ihre Prioritäten auf die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und den Abschluss der Kernaktivität „Flexible KITA im Stadtbezirk“. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Übergang von der Kita zur Grundschule mit dem Projekt „Das Kind im Mittelpunkt“. Zudem stehen die Begleitung der KiBiz-Novellierung und die Neuauflage des Zukunftsvertrags an.

    Sozialer Dienst gut aufgestellt

    Die personelle Situation in den sechs Stadtbezirken hat sich deutlich verbessert und ermöglicht eine verlässliche Wahrnehmung des Kinderschutzes. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Rufbereitschaft für den Sozialen Dienst in Kooperation mit dem Träger Overdyck installiert – der Kinderschutz ist damit rund um die Uhr sichergestellt.

    Für 2026 erwartet die Verwaltung etwa 200 vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer pro Monat. Extreme Belastungssituationen werden derzeit nicht prognostiziert.

    Familienpädagogisches Zentrum erweitert Angebote

    Das Familienpädagogische Zentrum plant verschiedene Neuerungen: Die Erziehungsberatungsstellen entwickeln ein trägerübergreifendes Angebot im Bereich Trennung und Scheidung weiter und schaffen erste Angebote im Bereich Inklusion. Die Clearing- und Diagnostikstelle wird ihre Arbeit im Jugendausschuss vorstellen, ebenso das Projekt ElternChanceN.

    Vormundschaftsrechtsreform wird umgesetzt

    Die große Vormundschaftsrechtsreform von 2023 erfordert eine strategische Weiterentwicklung mit Fokus auf den vorrangigen Einsatz ehrenamtlicher Vormünder. Die Zusammenarbeit mit den kooperierenden freien Trägern soll fortgeführt und gestärkt werden.

  • Flex-Kitas: Zehn flexible Kindertagesstätten bis 2027 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt will das Netz flexibler Kindertagesstätten ausbauen. Derzeit sind sieben Flex-Kitas in Betrieb, zwei weitere folgen 2025/26. Die zehnte und letzte Einrichtung entsteht am Technologiestandort Mark 51°7.

    Erweiterte Öffnungszeiten für berufstätige Eltern

    Die „Flexible Kita im Stadtbezirk“ ist eine der 50 Kernaktivitäten der Bochum-Strategie. Diese Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten von montags bis freitags zwischen 6.30 und 19 Uhr sowie samstags von 7.30 bis 13 Uhr. Familien, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf flexible Betreuung angewiesen sind, sollen bevorzugt aufgenommen werden. Jede Flex-Kita kann maximal zehn zusätzliche Plätze für die erweiterten Betreuungszeiten anbieten.

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    Sieben Standorte bereits in Betrieb

    Aktuell sind sieben Flex-Kitas in verschiedenen Stadtbezirken aktiv:

    • Im Bezirk Mitte drei Familienzentren (AWO Hermannstraße, Katholisches Liebfrauen, AWO Wasserstraße)

    • Im Westen zwei evangelische Familienzentren (Harkortstraße, Pastor Viertmann)

    • Im Süden die Outlaw Kita Querenburger Höhe

    • Im Norden die städtische Kita Fischerstraße


    Zwei weitere Standorte folgen 2025/26

    Für das Kita-Jahr 2025/2026 kommen zwei weitere Flex-Kitas hinzu: die Einrichtung „Hohe Eiche“ im Osten und die städtische Kindertageseinrichtung „Am Sattelgut“ im Südwesten. Beide befinden sich derzeit noch in der Fertigstellung. Da der Ausbau nach den ersten sieben Standorten stockte, wurde per Los-Verfahren festgelegt, dass diese beiden Einrichtungen als Flex-Kitas betrieben werden.

    Zehnte Flex-Kita am Technologiestandort geplant

    Die letzte der zehn geplanten Flex-Kitas soll am Wirtschaftsstandort Mark 51°7 an der Dannenbaumstraße entstehen. Die Eröffnung ist frühestens für das Kita-Jahr 2026/2027 vorgesehen. Der Investor Dekon Bau & Immobilien-Entwicklungsgesellschaft plant und baut die Einrichtung, die vom Träger PME betrieben werden soll. PME verfügt bereits über Erfahrungen mit Betriebs- und Flexkitas in anderen Kommunen und steht bereits mit der Ruhr-Universität in Kontakt.

    Die Verwaltung begründet die Standortwahl mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Mark 51°7. Viele innovative Unternehmen hätten sich dort angesiedelt, deren Mitarbeitende auf verlässliche Kinderbetreuung angewiesen seien. Beschwerden über fehlende flexible Betreuungsmöglichkeiten erreichten noch immer die Verwaltung.

    Positive Resonanz bei bestehenden Einrichtungen

    Bei einem Austauschtreffen im Juni 2025 berichteten die Leitungen der sieben etablierten Flex-Kitas von guter Nachfrage nach den flexiblen Betreuungsangeboten. Ein separates Kontrollsystem zur Platzauslastung wurde bisher nicht eingerichtet.

  • Verwaltung berichtet über Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand der Arbeiten zur 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2027 bis 2031. In zwei Workshops haben bereits Fachkräfte, Trägervertreter und Jugendpolitiker über Ziele und Herausforderungen beraten.

    Zweite Berichtsrunde zum Sachstand

    Das Jugendamt legt am 4. Februar 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Mitteilung über den Fortschritt bei der Planfortschreibung vor. Bereits in der Sitzung am 11. Juni 2025 hatte die Verwaltung auf Anfrage der SPD-Ratsfraktion erstmals über die beginnenden Arbeiten informiert.

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    Workshops mit verschiedenen Akteuren

    Die inhaltliche Arbeit erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendförderung„. Darüber hinaus fanden zwei Workshops statt – am 7. Oktober und am 16. Dezember 2025. Dort berieten Fachkräfte der Jugendförderung, Trägervertreter und Jugendpolitiker der Ratsfraktionen gemeinsam über Ziele, Inhalte, Herausforderungen und finanzielle Auswirkungen des neuen Förderplans.

    Präsentationsgestützte Berichterstattung

    Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2027-2031 mit einer Präsentation vorstellen. Der neue Plan soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 gelten und löst damit den aktuellen vierten Förderplan ab.

  • Über 12.000 Betreuungsplätze: Kita-Struktur für 2026/2027 steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine deutliche Ausweitung der Betreuungskapazitäten. 192 Kindertageseinrichtungen sollen in die KiBiz-Struktur aufgenommen werden, hinzu kommen 1.850 Plätze in der Kindertagespflege. Die Versorgungsquote für unter Dreijährige steigt auf 52,9 Prozent.

    Erhebliche Platz-Erweiterung geplant

    Für das am 1. August 2026 beginnende Kindergartenjahr werden insgesamt 2.358 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen beantragt. Zusammen mit den 1.850 Plätzen in der Kindertagespflege, die von 550 Tagespflegepersonen angeboten werden, ergibt sich eine U3-Versorgungsquote von 52,9 Prozent. Für Kinder ab drei Jahren sind 9.834 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgesehen, was einer Versorgung von 99,0 Prozent entspricht. Zusätzlich werden 109 Hortplätze für Schulkinder beantragt.

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    Trägervielfalt bleibt bestehen

    Von den 192 Kindertageseinrichtungen befinden sich 172 in freier Trägerschaft. Die Trägerstruktur zeigt eine große Vielfalt: Der Evangelische Kirchenkreis Bochum führt mit 44 Einrichtungen und 2.832 Plätzen die Liste an, gefolgt von KiTa Zweckverband mit 35 Einrichtungen und 2.142 Plätzen. Die AWO betreibt 29 Einrichtungen mit 1.916 Plätzen, während die Stadt selbst 20 Einrichtungen mit 1.591 Plätzen unterhält.

    Strukturelle Veränderungen im Stadtgebiet

    Mehrere Einrichtungen werden geschlossen oder verlagert: Die AWO-Kita Hedwigstraße wird auslaufend geschlossen, ebenso die AWO-Einrichtung an der Höntroper Straße. Das Gebäude am Hustadtring ist abgängig, die dort betreuten Kinder werden umverteilt. Gleichzeitig entstehen neue Kapazitäten: Die AWO eröffnet eine neue Einrichtung an der Schloßstraße, und die Vinzelino gGmbH plant eine Einrichtung am Imbuschplatz.

    Finanzielle Dimensionen

    Der Finanzmittelbedarf ist erheblich: Für den Zeitraum August bis Dezember 2026 werden Zuschüsse von 74,782 Millionen Euro geleistet, für Januar bis Juli 2027 sind es 104,695 Millionen Euro. Dem stehen erwartete Landesmittel von 32,27 Millionen Euro (August-Dezember 2026) und 45,178 Millionen Euro (Januar-Juli 2027) gegenüber.

    Flexible Betreuungszeiten ausgebaut

    Acht Flex-Kitas im Stadtgebiet bieten erweiterte Öffnungszeiten an. Diese reichen von 6:30 bis 19:00 Uhr und sind strategisch über alle Stadtbezirke verteilt. Die längsten Öffnungszeiten bieten die AWO-Einrichtungen an der Hermann- und Wasserstraße in der Innenstadt.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 4. Februar 2026 über die Vorlage.

  • Jugendamt fordert Verbesserungen für inklusive Kindertagesbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Das Jugendamt will die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten verbessern. Eine Beschlussvorlage kritisiert die mangelnde Umsetzung der Basisleistung II und fordert flexiblere Regelungen im Landesrahmenvertrag nach dem Sozialgesetzbuch IX.

    Probleme bei der inklusiven Betreuung

    Die Verwaltung sieht erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung inklusiver Kindertagesbetreuung. Kinder, die Anspruch auf einen Platz nach Basisleistung II hätten, können überwiegend nur über die weniger umfangreiche Basisleistung I versorgt werden. Die als Ausgleich zugesagten individuellen Leistungen kommen laut Vorlage in der Praxis kaum an, da der Genehmigungsprozess als langwierig oder erfolglos zurückgemeldet wird.

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    Konkrete Verbesserungsvorschläge

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll beschließen, dass drei zentrale Punkte in die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag und die KiBiz-Novellierung aufgenommen werden:

    Die Vorlage fordert eine Änderung des Vertragstext, um beiden Modellen der Basisleistung I – zusätzliche Fachkraftstunden und kleinere Gruppensettings – gleichberechtigt zu behandeln. Derzeit ist im Vertrag eine „entweder-oder“-Formulierung enthalten.

    Mietkostenpauschale als Hindernis

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mietkostenpauschale. Bei Gruppenstärkenabsenkungen über 25 Prozent werden die Zahlungen automatisch gekürzt, weil im KiBiz-System nicht ausreichend Kinder für die Gruppenform hinterlegt werden können. Diese Kürzung kann von den Sachbearbeitenden nicht manuell korrigiert werden.

    Mehr Flexibilität gefordert

    Die Praxis meldet zurück, dass die beiden Modelle der Basisleistung I – Gruppenstärkenabsenkung und zusätzliche Fachkraftstunden – derzeit nicht flexibel in einer Einrichtung kombiniert werden können. Die Träger fordern, dass beispielsweise eine Gruppe mit Gruppenstärkenabsenkung arbeiten kann, während eine andere das Zusatzkraftmodell nutzt.

    Die Beschlussvorlage geht am 4. Februar 2026 in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Finanzielle Auswirkungen hat der Vorschlag nach Angaben der Verwaltung nicht.