Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Verkehrsgutachten für Technologiequartier-Erweiterung: Verwaltung antwortet auf CDU-Anfrage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur geplanten Osterweiterung des Technologiequartiers am Campus geantwortet. Das Verkehrsgutachten befindet sich noch in der Überarbeitung, die Ergebnisse sollen Ende April vorgestellt werden.

    Hintergrund der Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 nach dem Stand des Verkehrsgutachtens für die Osterweiterung des Technologiequartiers (B-Plan 1039) gefragt. Anlass war eine Bürgerinformationsveranstaltung am 29. Januar 2026, bei der Anwohner Bedenken zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit von Straßen und Knotenpunkten, insbesondere der Schattbachstraße, geäußert hatten.

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    Verkehrsgutachten noch nicht abgeschlossen

    Die Verwaltung teilte mit, dass das ursprünglich im März 2025 vorgelegte Verkehrsgutachten des Büros abvi noch überarbeitet wird. Im Zuge der Prüfung seien zusätzliche Varianten erforderlich geworden, um Lösungsansätze für die verkehrlichen Herausforderungen an der Schattbachstraße darzustellen.

    Die Ergebnisse des Nachtragsauftrags liegen inzwischen vor und werden derzeit in das Gesamtgutachten eingearbeitet. Die Erkenntnisse sollen mündlich in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28. April 2026 vorgestellt werden. Das finale Gutachten wird den Gremien anschließend zur Verfügung gestellt.

    Protokoll der Bürgerveranstaltung in Arbeit

    Die Verwaltung hat alle in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Bedenken, Fragen und Anregungen aufgenommen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, auf dieser Grundlage wird derzeit ein schriftliches Protokoll erstellt. Dieses soll voraussichtlich vor der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd dem Bezirksbürgermeister zur Prüfung vorgelegt und danach in anonymisierter Fassung zur Verfügung gestellt werden.

    Mehrere Verkehrslösungen entwickelt

    Im Rahmen des Nachtragsauftrags hat das Gutachterbüro mehrere Varianten möglicher Gesamtlösungen entwickelt. Diese wurden in Form von verkehrsplanerischen Skizzen mit Berücksichtigung von Kfz-, Rad- und Fußverkehrsführungen dargestellt und hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsqualität anhand des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen bewertet.

    Das Gutachten zeigt nach Angaben der Verwaltung, dass sowohl ein Kreisverkehr als auch eine signalgeregelte Lösung grundsätzlich leistungsfähig wären. Die darauf aufbauenden vertieften Planungen sollen der Weiterentwicklung und Optimierung mit Blick auf alle Verkehrsteilnehmer dienen.

    Vorzugsvariante noch nicht absehbar

    Eine abschließende Vorzugsvariante kann die Verwaltung noch nicht vorlegen. Die komplexe Gesamtsituation und die anspruchsvolle topographische Situation im Plangebiet erfordern weitere detaillierte Prüfungen im Rahmen einer Vorplanung. Diese Schritte sind nicht Bestandteil des Gutachtens und können parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

    Wann eine Vorzugsvariante vorgelegt werden kann, ist laut Verwaltung gegenwärtig noch nicht abschätzbar.

  • Haltestelle „Hegelstraße“ soll barrierefrei ausgebaut werden

    Die Stadtverwaltung plant den niederflurgerechten Umbau der Bushaltestelle „Hegelstraße“ im Stadtteil Gerthe. Das 128.000 Euro teure Projekt soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen verbessern und wird vollständig durch Landesmittel finanziert.

    Haltestelle entspricht nicht dem Standard

    Die Haltestelle „Hegelstraße“ wird derzeit von den Buslinien 364 und NE2 angefahren, entspricht aber noch nicht dem üblichen Bochumer Standard für barrierefreie Haltestellen. Insbesondere fehlen taktile Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen.

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    Ausbau nach BOGESTRA-Standard geplant

    Der Umbau erfolgt entsprechend dem von der BOGESTRA vorgegebenen, für Sehbehinderte modifizierten Ausbaustandard. Dieser wird an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, ohne dass sich dies negativ auf die Barrierefreiheit auswirkt. Um den Höhenunterschied an Steig 1 auszugleichen, wird eine Winkelstützwand mit Absturzsicherung errichtet.

    Im Zuge der Bauarbeiten erhält Steig 1 zusätzlich einen Fahrgastunterstand mit Sitzbank, um den Komfort für wartende Fahrgäste zu verbessern.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Vollständige Förderung durch das Land

    Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 128.326 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus Mitteln nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes NRW. Die Förderquote beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

    Ein Teil der benötigten Haushaltsmittel steht bereits im städtischen Haushalt 2025/26 zur Verfügung. Weitere 81.000 Euro können durch eine Umschichtung von der zeitlich verschobenen Maßnahme „Untere Marktstraße“ bereitgestellt werden.

    Umsetzung in den Jahren 2026/27

    Die Bauarbeiten sind für die Jahre 2026/27 vorgesehen. Zunächst muss die Bezirksvertretung Bochum-Nord am 28. April gehört werden, bevor der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai die endgültige Entscheidung trifft.

    Der Haltestellenausbau ist Teil einer städtischen Prioritätenliste, die der Mobilitätsausschuss bereits 2021 als dynamisches Programm für den niederflurgerechten Ausbau von Haltestellen beschlossen hatte.

  • Straße „Auf der Heide“ soll als Kreisstraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, die Straße „Auf der Heide“ in Altenbochum offiziell als Kreisstraße K6 zu widmen. Der Beschluss soll die Erschließung für Anwohner sicherstellen und ersetzt eine frühere Entscheidung aus dem Jahr 2017.

    Widmung als öffentliche Verkehrsfläche geplant

    Die Straße „Auf der Heide“ in der Gemarkung Altenbochum soll entsprechend den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Kreisstraße (K6) gewidmet werden. Die betroffenen Flächen erstrecken sich über mehrere Flurstücke in den Fluren 9, 10 und 12 und befinden sich im Eigentum der Stadt.

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    Bebauungspläne sehen öffentliche Nutzung vor

    In den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 138 und Nr. 183 ist die Straße bereits als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Die Widmung dient der Erschließung der Anwohner und macht die Straße offiziell zu einer öffentlichen Verkehrsfläche.

    Beratung in zwei Gremien vorgesehen

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026.

    Ersatz für früheren Beschluss

    Mit der neuen Vorlage wird ein bereits gefasster Beschluss vom 6. April 2017 (Vorlagennummer 20170654) ersetzt. Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt.

  • Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle Wibbeltstraße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle „Wibbeltstraße“ in Wattenscheid. Die Maßnahme soll 2026 für rund 130.000 Euro umgesetzt werden und eine barrierefreie Querung zwischen den Haltepunkten ermöglichen.

    Haltestelle steht auf Prioritätenliste

    Die Haltestelle „Wibbeltstraße“ im Stadtteil Wattenscheid wird von den Buslinien 346, 363, 386 und 390 angefahren und steht aktuell auf Platz 3 der städtischen Prioritätenliste für den niederflurgerechten Ausbau von Haltestellen. Diese Liste wurde 2021 vom Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur als dynamisches Programm beschlossen.

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    Umfangreiche Umgestaltung vorgesehen

    Der Umbau erfolgt nach dem von der BOGESTRA vorgegebenen, für Sehbehinderte modifizierten Ausbaustandard. Kernstück der Planung ist eine barrierefreie Querung mit Mittelinsel zwischen den beiden Haltepunkten. Um Platz für diese Querungshilfe zu schaffen, werden beide Steige in Fahrtrichtung nach vorne verschoben.

    Die bestehenden Fahrgastunterstände werden entsprechend versetzt und in der Höhe an die neue Situation angepasst. Zusätzlich sind Anpassungen im angrenzenden Gehwegbereich erforderlich.

    Finanzierung größtenteils durch Förderung

    Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 130.000 Euro. Der niederflurgerechte Ausbau kostet rund 102.000 Euro und wird nach dem ÖPNVG NRW zu 100 Prozent gefördert. Die Haltestelle wurde bereits für den Förderkatalog 2025 angemeldet.

    Für die barrierefreie Querung fallen zusätzliche Kosten von 28.000 Euro an, die voraussichtlich nicht förderfähig sind und aus Eigenmitteln des Tiefbauamtes finanziert werden sollen. Die zusätzlich benötigten 102.000 Euro können durch eine Umschichtung von der zeitlich verschobenen Maßnahme „Untere Marktstraße“ bereitgestellt werden.

    Beratung in den Gremien

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 21. April 2026 angehört, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026. Die Ausführung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

  • Radschnellweg und Erzbahntrasse sollen besser verbunden werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant bauliche Verbesserungen an der Darpestraße, um eine sichere Verbindung zwischen dem Radschnellweg Ruhr und der Erzbahntrasse zu schaffen. Das Projekt kostet rund 45.500 Euro und soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 umgesetzt werden.

    Neue Pläne nach jahrelangen Verzögerungen

    Bereits 2019 hatte die Politik eine bessere Anbindung der Erzbahntrasse im Bereich der Darpestraße gefordert. Damals schlug die Verwaltung diagonale Wegesperren vor, die jedoch nie umgesetzt wurden. Inzwischen haben sich die fachlichen Anforderungen geändert – die ursprünglich geplanten Wegesperren gelten unter den aktuellen Vorgaben für Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit als problematisch.

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    Radfahrstreifen statt Schutzstreifen

    Das neue Konzept sieht umfangreichere Maßnahmen vor: In Fahrtrichtung zur Erzbahntrasse (bergauf) soll ein Radfahrstreifen den bisherigen Schutzstreifen ersetzen. Dies bietet Radfahrenden bei geringeren Geschwindigkeiten eine sicherere und geschützte Führung.

    In Gegenrichtung zum Radschnellweg (bergab) werden Radfahrende künftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, da die höheren Geschwindigkeiten eine sichere Integration in den fließenden Verkehr ermöglichen. Die bestehende Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr bleibt als Alternative erhalten.

    Grundstücksverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

    Parallel konnten langwierige Verhandlungen über die Nutzung eines angrenzenden Grundstücks erfolgreich abgeschlossen werden. Dies ermöglicht eine deutlich verbesserte bauliche Anbindung der Erzbahntrasse. Der Radverkehr soll von der Fahrbahn in den Seitenraum und weiter zur Erzbahntrasse geleitet werden. Der zusätzlich geschaffene Raum dient dazu, verschiedene Verkehrsströme zu entzerren.

    Zehn Tage Bauzeit geplant

    Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Verkehrsfreigabe des Radschnellweg-Abschnitts A1 im August 2025. Um die Potenziale dieser hochwertigen Infrastruktur auszuschöpfen, sei eine sichere und verständliche Verbindung zur Erzbahntrasse erforderlich.

    Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant und soll etwa zehn Tage dauern. Die Kosten teilen sich auf in rund 20.500 Euro für Markierung und Beschilderung sowie 25.000 Euro für Asphalt- und Tiefbauarbeiten.

    Beratung in den Gremien

    Über die Vorlage berät zunächst am 23. April die Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Die endgültige Entscheidung trifft am 27. Mai der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Verwaltung leitet Bushaltestellen-Anfrage an Straßen.NRW weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt kann nicht selbst über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Stockumer Straße entscheiden. Die Hörder Straße liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW, an den die Anfrage der Stadtgestalter weitergeleitet wird.

    Sicherheitsprobleme an provisorischer Haltestelle

    Die Partei „Die Stadtgestalter“ hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. September 2025 auf die problematische Situation an der Bushaltestelle Stockumer Straße hingewiesen. In Fahrtrichtung Witten müssen Fahrgäste derzeit auf eine Wiese aussteigen, da die Busse nur auf einem provisorisch angelegten Asphaltstreifen halten. Bei schlechtem Wetter wird der Bereich matschig und rutschig.

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    Gefährliche Querungssituation

    Besonders problematisch ist laut der Anfrage, dass auf dieser Straßenseite kein Gehweg vorhanden ist. Fahrgäste müssen daher zwingend die stark befahrene Hörder Straße queren, um weiterzukommen. Dies stelle insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Kinder eine erhebliche Gefahr dar.

    Zuständigkeit liegt beim Land

    In ihrer Antwort erklärt die Stadtverwaltung, dass die Hörder Straße im betroffenen Bereich nicht der Stadt gehört, sondern in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt. Die Verwaltung wird die Anfrage nach dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle und einer sicheren Fußgängerquerung weiterleiten.

    Der zuständige Ausschuss soll über die Antwort von Straßen.NRW informiert werden, sobald diese vorliegt. Die Behandlung der Verwaltungsantwort ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 vorgesehen.

  • S-Bahn S1: Verwaltung erklärt häufige Ausfälle und vorzeitige Wendungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen zu den häufigen Ausfällen der S-Bahn-Linie S1 geantwortet. Hauptursache sind infrastrukturbedingte Störungen im DB-Netz. Allein 2025 wendeten bereits etwa 300 Züge verspätungsbedingt am Hauptbahnhof.

    Infrastrukturprobleme als Hauptursache

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort die von den Grünen beschriebenen Probleme: Die S1 kommt häufig verspätet am Hauptbahnhof an und wendet dann vorzeitig, um Folgeverspätungen zu vermeiden. Dies führt zu Ausfällen zwischen dem Hauptbahnhof und Dortmund.

    Als Hauptgrund für die Störungen nennt DB Regio infrastrukturbedingte Probleme im DB-Netz mit 1.877 Fällen (Stand 13.09.2025), gefolgt von Fahrzeugstörungen und Personen im Gleis. Insgesamt kam es 2025 zu 4.915 „Störungen“ im gesamten S1-Netz, wobei etwa 300 Züge verspätungsbedingt in Bochum wendeten.

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    Vielfältige Störungsursachen

    Neben den Infrastrukturproblemen führt die Verwaltung eine lange Liste weiterer Störungsursachen auf, darunter:

    • Fahrzeug- und Personalmangel

    • Notarzt- und Feuerwehreinsätze

    • Vandalismus an Fahrzeugen und Infrastruktur

    • Störungen durch andere Züge des Regional-, Fern- und Güterverkehrs

    • Tiere und Gegenstände im Gleis


    Die zentrale Lage in der Mitte des Ruhrgebiets macht Bochum besonders anfällig für Störungsauswirkungen. Von etwa 3.300 Ausfallereignissen betreffen circa 500 Fahrten ab Bochum und weitere 500 Fahrten bis Bochum.

    Aktuelle Sperrung: Ressourcenmangel verhindert mehr Ersatzverkehr

    Zur aktuellen Sperrung zwischen Dortmund und Essen erklärt die Verwaltung, dass nicht mehr S-Bahnen als Ersatzverkehr eingesetzt werden können, da nicht genug Fahrzeuge und Personal verfügbar sind. Bei der Beschilderung der Ersatzhaltestellen kommt es zu Problemen, weil nächtliche Baumaßnahmen unabhängig geplant werden und die Koordination schwierig ist.

    Die Ersatzhaltestellen sind laut Verwaltung mit farbigen Leitlinien gekennzeichnet: Grünes Klebeband führt zur Position Richtung Essen, violette Streifen zur Position Richtung Dortmund/Witten.

    Begrenzte Einflussmöglichkeiten der Stadt

    Auf die Infrastrukturprobleme haben weder der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) noch die Eisenbahnverkehrsunternehmen direkten Einfluss. DB InfraGO arbeite daran, die Probleme zu lösen. Die ursprünglich geplante Trassenlage der S1 würde bei funktionsfähiger Infrastruktur alle pünktlichen Fahrten ermöglichen, so die Verwaltung.

  • Verwaltung lehnt Kreisverkehr An der Holtbrügge ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 3 (Linke, UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, eine Bürgeranregung für einen Kreisverkehr im Einmündungsbereich An der Holtbrügge, Karl-Friedrich-Straße und Am Kuhlenkamp abzulehnen. Stattdessen sollen bei der geplanten Sanierung der Karl-Friedrich-Straße Querungshilfen für Fußgänger integriert werden.

    Bürger fordern mehr Verkehrssicherheit

    Anwohner der neu entstandenen Wohnsiedlung An der Holtbrügge 41-101 und des dort fertiggestellten Studierendenwohnheims hatten gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Anregung eingereicht. Sie argumentierten, dass sich durch die neuen Wohnungen das Verkehrsaufkommen von zu Fuß gehenden Schülern und Studierenden erhöht habe. Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen solle eine sicherere Straßenquerung auf dem Weg zu umliegenden Haltestellen und Schulen ermöglichen.

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    Verwaltung setzt auf alternative Lösungen

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass die Straße An der Holtbrügge im betroffenen Bereich bereits 2018 ausgebaut wurde. Derzeit befinde sich der Ausbau der Karl-Friedrich-Straße in der Planung. Dabei sollen ausreichende Querungsstellen für Fußgänger integriert werden, einschließlich einer Querungsinsel möglichst nahe am Einmündungsbereich zur Straße An der Holtbrügge.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Planungen für den Ausbau der Karl-Friedrich-Straße sollen zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgestellt werden.

  • Verwaltung lehnt Verlängerung der Buslinie 386 zur Ostfeldmark ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Buslinie 386 zur Ostfeldmark und nach Sevinghausen. Beide Vorhaben würden zusätzliche Busse und erhebliche Mehrkosten erfordern, ohne dass ein Erschließungsdefizit vorliegt.

    Keine Verlängerung zur Ostfeldmark geplant

    Die Partei „Die Stadtgestalter“ hatte im September 2025 vorgeschlagen, die Ergänzungslinie 386 über eine Schleife zur Ostfeldmark zu verlängern. Dies sollte die ÖPNV-Anbindung in der Ostfeldmark verbessern und gleichzeitig die Vogelspoth-Siedlung sowie das Schulzentrum Westenfeld direkt an die Straßenbahn anbinden.

    Die Verwaltung lehnt diesen Vorschlag in Abstimmung mit der BOGESTRA ab. Die Siedlungsbereiche südlich der Essener Straße lägen bereits im fußläufigen Einzugsbereich der Straßenbahnlinien 305/310 mit den Haltestellen Röntgenstraße und Leibnizstraße. Ein Fachgutachten von PTV habe kein Erschließungsdefizit festgestellt.

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    Technische und finanzielle Hürden

    Der vorgeschlagene Linienweg hätte eine Länge von etwa zwei Kilometern im Einrichtungsverkehr. Die stark eingeschränkten Straßenquerschnitte würden eine Umsetzung zusätzlich erschweren. Der daraus resultierende Fahrzeitbedarf könne nicht mehr vom derzeit eingesetzten Bus abgedeckt werden. Neben Mehrkosten für Kilometer müsste ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden.

    Südliche Verlängerung nach Sevinghausen ebenfalls problematisch

    Auch eine Verlängerung der Linie 386 von der Schlaraffiastraße in Richtung Süden nach Sevinghausen/Höntrop wird als schwierig eingestuft. Eine solche Direktverbindung, wie sie der Nachtexpress NE6 bietet, würde zusätzlich 900 Meter bis 1,35 Kilometer Streckenlänge bedeuten.

    Infrastruktur müsste geschaffen werden

    Für eine südliche Verlängerung müssten neue Haltestellen und eine Wendemöglichkeit für Busse geschaffen werden. Zudem befinde sich an der heutigen Endstelle Schlaraffia eine Streckentoilette für den Fahrdienst, die bei einer Verlagerung der Endstelle ebenfalls verlegt werden müsste.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass in Wattenscheid mittelfristig viele städtebauliche Veränderungen anstehen. Bei solchen Entwicklungen fänden regelmäßige Absprachen zwischen Stadt und BOGESTRA statt, um das ÖPNV-Angebot zu überprüfen.

  • Bezirksvertretung Süd regt Parkverbot in Kurvenlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd möchte das Parken im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ unterbinden. Durch eine entsprechende Markierung auf Höhe der Hausnummer 106 soll die Verkehrssicherheit verbessert werden.

    Einstimmiger Beschluss für Markierung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einstimmig eine Anregung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Diese sieht vor, im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ auf Höhe des Hauses Nummer 106 eine Markierung anzubringen, um das Parken in diesem kritischen Abschnitt zu unterbinden.

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    CDU fordert verstärkte Kontrollen

    Ergänzend zu der Markierungsanregung bittet die CDU-Fraktion darum, in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen. Dieser Wunsch wird an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet.

    Weitere Beratung im Mobilitätsausschuss

    Die Anregung der Bezirksvertretung wird am 20. Januar 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verwaltungsmitteilung stammt aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.