Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Deutsche Bahn schließt Reisezentrum am Hauptbahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Deutsche Bahn wird das Reisezentrum am Hauptbahnhof zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 schließen. Als Alternative soll die Transdev Vertrieb GmbH den Ticketverkauf übernehmen, allerdings ohne garantierten Fernverkehr-Service.

    Wirtschaftliche Gründe für die Schließung

    Die Verwaltung begründet die Schließung des DB-Reisezentrums mit drastisch veränderten Kaufgewohnheiten der Fahrgäste. Bereits heute werden neun von zehn Fernverkehrstickets digital erworben, im Nahverkehr sind es über 70 Prozent des Umsatzes. Das als rein digitales Angebot konzipierte Deutschland-Ticket hat diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Dadurch sind die Fahrkartenverkäufe und Einnahmen in den DB-Reisezentren stark rückläufig, was den Betrieb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar macht.

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    Neue Vertriebsstruktur im Nahverkehr

    Ein wichtiger Hintergrund der Entwicklung ist die bereits vor Jahren erfolgte Vergabe des Nahverkehrs-Ticketvertriebs durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die Transdev Vertrieb GmbH. Seitdem darf die DB im VRR-Gebiet keine ÖPNV-Fahrscheine mehr verkaufen. Das Reisezentrum konnte daher zuletzt nur noch Fernverkehrstickets anbieten, was die wirtschaftliche Grundlage erheblich verschlechterte.

    Alternativen für den Ticketverkauf

    Für den Nahverkehr steht bereits eine Alternative zur Verfügung: Die Transdev Vertrieb GmbH betreibt eine eigene Verkaufsstelle in einer örtlichen Buchhandlung. Um auch den Fernverkehr abzudecken, wurde Transdev eine vergütete Zusammenarbeit angeboten. Entsprechende Gespräche liefen zum Zeitpunkt der Antwort noch.

    Keine Verbesserungen geplant

    Die von Fahrgastverbänden wie „Pro Bahn“ erhoffte Verbesserungen durch eine VRR-betriebene Lösung – etwa längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnung – sind nicht geplant. Der VRR teilte mit, grundsätzlich nicht bereit zu sein, die finanziellen Lücken der DB zu schließen. Fernverkehr sei mittlerweile kein „Nebengeschäft“ mehr, weshalb der VRR hier zurückhaltend agiere.

    Fehlende Informationen zu Kundenzufriedenheit

    Auf die Frage nach den angeblich sehr positiven Ergebnissen von DB-Kundenzufriedenheitskarten für das Reisezentrum konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen lägen der Stadt nicht vor.

  • Verwaltung sieht keine Drogenproblematik am Parkplatz des Straßenverkehrsamts

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine SPD-Anfrage zu möglichen Drogentreffen am Parkplatz des Straßenverkehrsamts an der Bulksmühle geantwortet. Weder Verwaltung noch Polizei haben Hinweise auf eine entsprechende Problemlage festgestellt.

    SPD fragt nach Hinweisen auf Drogenszene

    Die SPD im Rat hatte im September 2025 eine Anfrage gestellt, nachdem Anwohner berichtet hatten, dass der Parkplatz des Straßenverkehrsamts an der Bulksmühle nachts verstärkt als Treffpunkt für die Drogenszene genutzt werde. Die Partei wollte wissen, ob Verwaltung und Polizei entsprechende Hinweise vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen wurden.

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    Nur ein Betäubungsmittel-Einsatz in einem Jahr

    In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung unter Federführung des Ordnungs- und Veterinäramts, dass ihr keine Hinweise auf eine entsprechende Problemlage vorliegen. Auch die Polizei habe im Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 21. September 2025 keine szenetypischen Auffälligkeiten festgestellt. Lediglich ein einzelner Einsatz mit Bezug zu Betäubungsmitteln sei in diesem Zeitraum registriert worden.

    Regelmäßige Kontrollen geplant

    Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Schranken, Poller, Videoüberwachung oder verstärkte Kontrollgänge. Die Örtlichkeit werde jedoch regelmäßig kontrolliert, um bei möglichen Auffälligkeiten zeitnah und angemessen reagieren zu können.

    Die Vorlage wird dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • BOGESTRA prüft Einführung eines Busradars für Echtzeitinformationen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) bewertet die Einführung eines Busradars nach Wuppertaler Vorbild als grundsätzlich sinnvoll. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, jedoch bestehen noch Herausforderungen bei der sicheren Datenübertragung.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der STADTGESTALTER zur möglichen Einführung eines Busradars geantwortet. Hintergrund ist das System der Wuppertaler Stadtwerke (WSW), das Fahrgästen die Echtzeitposition aller Linienbusse anzeigt und damit einen erheblichen Informationsmehrwert bietet.

    Positive Bewertung des Wuppertaler Modells

    Die BOGESTRA erkennt die aktuelle Bedeutung eines solchen Systems grundsätzlich an und sieht die Einführung eines Busradars als sinnvoll an. Das Thema war bereits Bestandteil verschiedener Design-Thinking-Workshops der Mutti-App und wird als zunehmend nachgefragte Ergänzung zum ÖPNV eingestuft, die die Reiseplanbarkeit erhöht.

    Die vorhandene Hardware-Infrastruktur, insbesondere die GPS-gestützten Positionierungssysteme, sind grundsätzlich vorhanden und könnten für eine entsprechende Anwendung genutzt werden.

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    Technische Herausforderungen bei der Umsetzung

    Derzeit bestehen jedoch noch Schwierigkeiten, die Echtzeitdaten sicher an eine Kundenschnittstelle zu übermitteln. Gesucht wird eine Lösung, die eine stabile, zuverlässige und intuitiv nutzbare Informationsanzeige ermöglicht sowie eine einfache Integration in bestehende Mobilitätsplattformen erlaubt.

    Laut Kundenwunsch sollte sich das Angebot optimalerweise nicht nur auf die BOGESTRA-eigenen Plattformen beschränken.

    Straßenbahnen in Tunneln noch ungeklärt

    Bezüglich der Frage nach dem Aufwand für die korrekte Positionserfassung von Straßenbahnen in den Tunneln kann die BOGESTRA derzeit keine genaue Einschätzung abgeben.

    Insgesamt wird die Idee einer Echtzeit-Informationslösung von der BOGESTRA grundsätzlich begrüßt, wobei noch verschiedene Fragestellungen wie beispielsweise Kosten zu klären sind, bevor eine konkrete Umsetzung beschlossen werden kann. Ziel ist es, eine sowohl technisch machbare als auch wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden.

  • Verwaltung lehnt Zebrastreifen am Kerkwege ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, eine Bürgeranregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße abzulehnen. Die verkehrlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

    Anregung aus der Bürgerschaft

    Mit einer E-Mail wurde bei der Stadtverwaltung angeregt, an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben sind.

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    Rechtliche Hürden für Zebrastreifen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Zebrastreifen kommen nur in Betracht, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und die Verkehrszahlen ausreichend hoch sind.

    Besondere Situation im Tempo-30-Bereich

    Der Kerkwege ist als Einbahnstraße in Richtung Viktoriastraße ausgewiesen und gehört gemeinsam mit der Brüder- und Kreuzstraße zu einer Tempo-30-Zone. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen sind Zebrastreifen grundsätzlich entbehrlich, da sie vorrangig dem Schutz der Fußgänger dienen.

    Weitere Verkehrsberuhigung geplant

    Die Verwaltung plant, die vorhandenen Schwellen durch höhere Modelle zu ersetzen und die Brüderstraße, den Kerkwege sowie einen Teil der Kreuzstraße als Tempo-20-Zone auszuweisen. Dies würde die Verkehrssicherheit für Fußgänger zusätzlich erhöhen.

    Fußgängerströme verteilt

    Nach Einschätzung der Verwaltung queren Fußgänger nicht nur in Höhe der Fußgängerzone Kortumstraße, sondern auch im Bereich der Brüderstraße. Eine konzentrierte Querungsstelle sei nicht auszumachen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der geringen Fahrbahnbreite sei es für Fußgänger unproblematisch, die Fahrbahn sicher zu überqueren.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Anregung.

  • Bezirksvertretung Süd fordert Zebrastreifen-Prüfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einstimmig die Prüfung eines Zebrastreifens am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße gefordert. Bei einer Ablehnung soll die Verwaltung alternative Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorlegen.

    Einstimmiger Beschluss für mehr Verkehrssicherheit

    In ihrer Sitzung am 30. September 2025 beauftragte die Bezirksvertretung Bochum-Süd einstimmig die Verwaltung mit der Prüfung eines Zebrastreifens am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße. Die Anregung wird nun zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur weitergeleitet, der am 20. Januar 2026 über die Angelegenheit beraten wird.

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    Alternative Lösungen gefordert

    Sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht möglich sein, fordert die Bezirksvertretung von der Verwaltung eigene Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit beim Überqueren der Straße. Damit stellt das Gremium sicher, dass in jedem Fall Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit an der betreffenden Kreuzung ergriffen werden.

    Verwaltung informiert über nächste Schritte

    Die Mitteilung der Verwaltung vom 9. Oktober 2025 dokumentiert den Beschluss und leitet das weitere Verfahren ein. Verfasserin Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation informiert die zuständigen Stellen über die Anregung aus dem südlichen Stadtbezirk.

  • ÖPNV-Defizit an der Rheinischen Bahn: Verwaltung verweist auf Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtgestalterfraktion fragte nach konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung entlang der Rheinischen Bahn. Die Verwaltung sieht die Prüfung von Verbesserungen als Teil der anstehenden Nahverkehrsplan-Fortschreibung bis 2028.

    Die Anfrage der Stadtgestalter bezog sich auf zwei konkrete Defizitbereiche: die Verbindung zwischen Essen-Leithe/Kray Nord Bahnhof und Wattenscheid-Leithe sowie zwischen Günnigfeld-Nord und Südfeldmark/Gewerbegebiet Gewerbestraße/Wattenscheider Heide. Bereits in einer früheren Sitzung hatte die Verwaltung bestätigt, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) keine SPNV-Maßnahmen zur Beseitigung des bekannten ÖPNV-Defizits entlang der Rheinischen Bahn plant.

    Keine konkreten Sofortmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung plant nach eigenen Angaben derzeit keine spezifischen Aufwertungen für die beiden genannten Defizitbereiche. Sie verweist auf ihre ausführliche Stellungnahme vom Juni 2025 und erklärt, dass sich hieran bis heute nichts geändert habe.

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    Prüfung im Rahmen der Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Als Aufgabenträgerin für den kommunalen Verkehr überprüft die Stadt das Nahverkehrsangebot regelmäßig und entwickelt es durch Fortschreibungen des Nahverkehrsplans weiter. Der nächste Nahverkehrsplan wird erstmalig gemeinsam mit vielen anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen der Region zum 1. Januar 2028 fortgeschrieben.

    Der entsprechende Prozess wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 28. Mai 2025 gestartet. Die Prüfung von Verbesserungspotenzialen im Stadtgebiet sowie Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbesserung ist nach Angaben der Verwaltung Teil dieser Nahverkehrsplanfortschreibung.

    Bisherige Erfolge bei der Netzentwicklung

    Die Verwaltung verweist auf umfangreiche Verbesserungen, die bereits mit dem Nahverkehrsplan von 2017 und der Entwicklung zum „Netz 2020“ umgesetzt wurden. Dabei wurden Defizite in der Erschließung und bei Verbindungen analysiert und an vielen Stellen behoben. Die Änderungen wurden durch eine Evaluation 2023/2024 überprüft.

  • Neue Bushaltestelle am Gesundheitscampus soll eingerichtet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle an der Straße Gesundheitscampus. Nach jahrelangen Prüfungen wurde nun eine barrierefreie Lösung im Bereich der Universitätsstraße gefunden.

    Anregung nach Gemeindeordnung

    Eine Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW fordert die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle am Gesundheitscampus. Die vorgeschlagene Haltestelle soll zwischen dem Kreisverkehr an der Max-Imdahl-Straße und der Kreuzung mit der Straße „Gesundheitscampus-Süd“ am Eingang der Stadtbahnstation entstehen.

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    Langjährige Prüfung führt zum Erfolg

    Die Verwaltung hatte bereits seit 2022 auf Wunsch des Bezirks eine zusätzliche Haltestelle gemeinsam mit BOGESTRA und Polizei im Rahmen der AG Haltestelle geprüft. Zunächst erwies sich die Umsetzung vor Ort als nicht zeitnah realistisch, wie der Bezirksvertretung Süd mit der Vorlage Nr. 2022 3359 mitgeteilt wurde.

    Barrierefreie Lösung gefunden

    Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten verlor die Verwaltung das Projekt im Rahmen der Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht aus den Augen. Bei der Einrichtung regelmäßiger Haltestellen im Abstand von 300 bis 400 Metern blieb der Gesundheitscampus weiterhin im Fokus.

    Weitere Prüfungen und Ortstermine der AG Haltestelle 2024 ergaben schließlich eine praktikable Lösung: Im Bereich des Brückenbauwerkes der Universitätsstraße auf der Max-Imdahl-Straße kann eine zusätzliche Haltestelle direkt barrierefrei geplant werden.

    Zeitnahe Umsetzung geplant

    Die Planung wird zeitnah abgeschlossen. Nach einem Beschluss im Bezirk und Fachausschuss kann der Ausbau ausgeschrieben werden. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Verwaltung lehnt Tempo-30-Verlängerung auf Hasenwinkeler Straße ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Die Stadt Bochum empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, eine Bürgeranregung zur Verlängerung der 30-km/h-Begrenzung auf der Hasenwinkeler Straße zwischen Sparkasse und Dahlhauser Straße abzulehnen. Das Tiefbauamt begründet dies mit der Funktion der Straße als Teil des Vorbehaltsstraßennetzes.

    Vorbehaltsstraßennetz hat Vorrang

    Die Hasenwinkeler Straße gehört vollständig zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetz, das vom Hauptausschuss beschlossen wurde. Diese Straßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und sollen angrenzende Wohngebiete entlasten. Grundsätzlich gilt dort die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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    Keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt

    Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich. Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine entsprechenden Umstände. Auch das Unfalllagebild rechtfertigt keine Geschwindigkeitsreduzierung.

    StVO-Novelle ohne Auswirkungen

    Die geänderte StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen oder im Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Diese Voraussetzungen sind im betroffenen Straßenabschnitt jedoch nicht erfüllt.

    Bestehende Tempo-30-Bereiche bleiben

    Bereits heute ist die Hasenwinkeler Straße zwischen Hattinger Straße und Kassenberger Straße aufgrund topographischer Besonderheiten auf 30 km/h begrenzt. Diese Beschränkung wurde bis zur Sparkasse (Hausnummer 204) verlängert, da dies aufgrund der verkehrlichen Bedingungen im Geschäftsbereich notwendig war.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Bezirksvertretung Süd fordert bessere Verkehrsregelung an der Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation an der Kreuzung Kemnader Straße/Steilstraße zu verbessern. Eine neue Haltelinie und klarere Beschilderung sollen für mehr Ordnung sorgen.

    Einstimmiger Beschluss für Verkehrsverbesserung

    In ihrer Sitzung am 30. September 2025 beschloss die Bezirksvertretung Bochum-Süd einstimmig eine Anregung zur Verbesserung der Verkehrssituation an einer problematischen Kreuzung. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob an der Lichtsignalanlage auf der Kemnader Straße vor der Einmündung Steilstraße eine Haltelinie eingerichtet werden kann.

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    Neue Beschilderung geplant

    Zusätzlich zur möglichen Haltelinie soll das bestehende Schild „Bei Rot Einmündung freihalten“ durch ein klareres Schild „Bei Rot hier halten“ ersetzt werden. Die Bezirksvertreter fordern außerdem, die Sichtbarkeit der Beschilderung zu verbessern.

    Weiterbehandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 20. Januar 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme behandelt. Die Verwaltungsmitteilung wurde von Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation verfasst.

  • Wasserwelten-Parkplätze sollen für „Feierabendparken“ geöffnet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die städtischen Wasserwelten zeigen sich offen für eine Freigabe ihrer Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten. Am Hallenfreibad Hofstede könnte das „Feierabendparken“ für Anwohner bereits ab 20 Uhr möglich werden.

    SPD-Fraktion erneuert Vorstoß für mehr Parkraum

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 ein Konzept für „Feierabendparken“ vorgeschlagen, um den Parkdruck in Wohngebieten zu verringern. Dabei sollen private und städtische Parkflächen nach Geschäftsschluss Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. In einer erneuten Anfrage richtete die SPD nun den Fokus auf die Stellplätze der städtischen Wasserwelten.

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    Einheitliche Regelungen bei allen Wasserwelten-Bädern

    Die WasserWelten Bochum GmbH bestätigte, dass alle ihre Standorte nach einheitlichen Regeln bewirtschaftet werden. Badegäste müssen eine Parkscheibe auslegen (Höchstparkdauer 1,5 Stunden) oder ihr Kennzeichen eingeben (ganztägiges Parken). Kontrolliert wird jedoch nur während der Öffnungszeiten der Bäder – außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Überwachung.

    Positive Bewertung für Hofstede-Vorschlag

    Für das Hallenfreibad Hofstede, dessen Öffnungszeiten zwischen 6:30 und 20 Uhr variieren (freitags bereits ab 18:30 Uhr geschlossen), bewerteten die Wasserwelten den SPD-Vorschlag positiv. Eine feste Regelung wie „täglich von 20:00 bis 6:00 Uhr“ würde Anwohnern verlässliche Parkmöglichkeiten bieten und die Stellplatznutzung optimieren.

    Ausweitung auf weitere Standorte denkbar

    Sollte sich das „Feierabendparken“ am Standort Hofstede bewähren, ist laut Wasserwelten eine Ausweitung auf weitere Standorte ausdrücklich denkbar. Voraussetzung sei eine verständliche Kommunikation und Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

    Die Wasserwelten wollen den Vorschlag nun in internen Abstimmungen weiter prüfen, um eine praktikable und rechtlich tragfähige Lösung zu entwickeln.