Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Stadt erhöht Verpflegungsentgelt in Kindertagesstätten auf 70 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verpflegungskosten für die Über-Mittag-Betreuung in den 20 städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab August 2026 von derzeit 57,50 Euro auf 70 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine jährliche Dynamisierung um 2,50 Euro eingeführt.

    Das Jugendamt begründet die Erhöhung mit anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Personalkosten für hauswirtschaftliche Kräfte und Energiekosten. Nach Angaben des Verpflegungsanbieters haben sich die Einkaufspreise in den letzten drei Jahren um etwa 30 Prozent erhöht.

    Strukturelles Defizit bei Verpflegungskosten

    Die Kalkulation zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und Erträgen. Die realen Verpflegungskosten betragen 112,50 Euro pro Kind und Monat, während bisher nur 57,50 Euro erhoben wurden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von lediglich 51 Prozent.

    Mit der neuen Regelung steigt der Kostendeckungsgrad auf etwa 62 Prozent. Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Vollkostenrechnung, da dies zu „unzumutbar hohen Belastungen der Eltern“ führen würde.

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    Jährliche Erhöhung um 2,50 Euro

    Erstmals zum 1. August 2027 wird das Verpflegungsentgelt automatisch um 2,50 Euro erhöht – ein Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Dynamisierung soll jeweils zum 1. August erfolgen und den kontinuierlichen Kostensteigerungen besser Rechnung tragen.

    Vergleich mit anderen Trägern

    Die städtischen Kindertageseinrichtungen liegen mit dem neuen Entgelt im unteren Bereich der örtlichen Anbieter. Die Arbeiterwohlfahrt erhebt bereits seit August 2025 70 Euro, der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 82,40 Euro und die evangelische Kindergartengemeinschaft 77 Euro.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für 2026 erwartet die Stadt durch die Erhöhung Mehrerträge von 21.000 Euro, für 2027 von 178.000 Euro. Über den gesamten Fünfjahreszeitraum bis 2031 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf rund 1,365 Millionen Euro.

    Keine Auswirkungen für einkommensschwache Familien

    Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können weiterhin eine Befreiung vom Verpflegungsentgelt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Auch der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ bleibt verfügbar.

    Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der am 7. Mai 2026 über die Vorlage abstimmt. Zuvor beraten der Jugendhilfeausschuss am 22. April und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 29. April.

  • Stadt vermarktet ehemalige Musikschule in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vergabe im Erbbaurecht oder den Verkauf eines 882 m² großen bebauten Grundstücks in der Steinstraße 5. Das Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid soll zu Wohnzwecken umgebaut werden.

    Höchstgebotsverfahren für Steinstraße 5

    Die Stadt beabsichtigt die Vermarktung des Grundstücks mit dem Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid im Höchstgebotsverfahren. Das historische Gebäude soll dabei erhalten bleiben und zu einem Wohnhaus umgebaut werden.

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    Gemischte Nutzung vorgesehen

    Neben der primären Wohnnutzung sind im Erdgeschoss auch Büros oder andere nicht störende gewerbliche Nutzungen möglich. Diese Flexibilität soll verschiedene Nutzungskonzepte für potentielle Interessenten ermöglichen.

    Beratung in mehreren Gremien

    Die Vorlage wird in verschiedenen städtischen Gremien behandelt: Am 21. April 2026 befasst sich zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid mit dem Thema, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Alle Gremien nehmen die Vorlage zur Kenntnis.

    Nichtöffentliche Beschlussfassung

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz- und Geheimhaltungsaspekte zu wahren.

  • Stadt ändert Vergabestrategie für Grundstück im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach zwei gescheiterten Bestgebotsverfahren soll ein städtisches Grundstück an der Ostparkallee nun im Höchstgebotsverfahren vermarktet werden. Das Mindestgebot beträgt 897.000 Euro.

    Die Vermarktung des Vermarktungsabschnitts 6 (VA 6) im Quartier Feldmark hat sich als schwieriger erwiesen als zunächst erwartet. Bereits zweimal scheiterte die Stadt mit Bestgebotsverfahren für das 1.950 Quadratmeter große Grundstück an der Ostparkallee. Nun soll ein pragmatischerer Ansatz zum Erfolg führen.

    Gescheiterte Bestgebotsverfahren

    Das erste Bestgebotsverfahren im Jahr 2021 brachte zunächst einen Interessenten hervor, der jedoch Ende 2022 seine Bewerbung zurückzog. Auch alle nachgerückten Bewerber sahen keine Umsetzbarkeit, sodass das Verfahren im Juni 2024 ohne Vertragsabschluss beendet wurde. Ein zweites, überarbeitetes Bestgebotsverfahren im Jahr 2025 blieb völlig ohne Bewerbungen.

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    Wechsel zum Höchstgebotsverfahren

    Die Verwaltung führt das Scheitern auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Immobilienbranche zurück, die mittlerweile auch Auswirkungen auf die Neubautätigkeit in Bochum habe. Das geplante Höchstgebotsverfahren soll die Komplexität der Bewerbung reduzieren und dadurch für ein breiteres Bewerberfeld sorgen.

    Anders als beim Bestgebotsverfahren müssen Interessierte zunächst nur ein Gebot abgeben. Erst nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird unter Begleitung der Verwaltung ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Der Kaufvertrag wird erst nach Genehmigung des Bauantrags unterzeichnet.

    Grundstücksdaten und Bebauung

    Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 900 „Quartier Feldmark“ und soll für zwei fünfgeschossige Stadtvillen mit freifinanziertem Wohnraum genutzt werden. Das Mindestgebot von 897.000 Euro basiert auf einem Bodenrichtwert von 460 Euro pro Quadratmeter.

    Beratungsverfahren

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026, dann eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026. Die finale Entscheidung soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 treffen.

  • Stadt wird zentraler Prüfungsort für Heilpraktiker in der Logopädie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt übernimmt künftig die Durchführung von Kenntnisüberprüfungen für sektorale Heilpraktiker im Bereich Logopädie für mehrere Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll im Dezember beschlossen werden.

    Zentrale Abwicklung soll Effizienz steigern

    Bisher erteilen die Kommunen die sektorale Heilerlaubnis im Bereich der Logopädie in eigener Zuständigkeit und führen auch die erforderlichen Kenntnisüberprüfungen durch. Da die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse aufwändig ist und angesichts der teilweise geringen Antragszahlen mit unverhältnismäßigem Aufwand für die einzelnen Kommunen verbunden wäre, soll die Durchführung nun zentral erfolgen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits in seinen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 7. Dezember 2017 eine zentrale Durchführung empfohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten.

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    Bewährtes System wird ausgeweitet

    Ähnliche Verfahren zur Erlaubniserteilung in den sektoralen Bereichen der Psychotherapie und der Physiotherapie werden bereits seit Jahren auf Grundlage vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen in Dortmund und Düsseldorf durchgeführt.

    Künftig sollen die Kenntnisprüfungen sowie die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Logopädie zentral durchgeführt werden.

    Teilnehmende Kommunen und Kreise

    Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst mit den Städten Bielefeld, Dortmund, Hagen, Münster und Schwelm sowie den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Unna und Warendorf geschlossen. Weitere Kommunen können der Vereinbarung nach entsprechender Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg beitreten.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde bereits Ende 2024 eingeholt.

    Die zu zahlenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt erhoben und als Ausgleich für entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten.

  • Rat entscheidet über Entlastung des Oberbürgermeisters für Jahresabschluss 2024

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt für 2024 geprüft und dem Bestätigungsvermerk zugestimmt. Nun soll der Rat über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden.

    Prüfung erfolgreich abgeschlossen

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 den Bericht über die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gremium schloss sich dem vom Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine entsprechende Stellungnahme über das Prüfungsergebnis.

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    Beratungsfolge und Entscheidung

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die Ratsmitglieder ergänzend zum Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Oberbürgermeister zu der vom Rat festgestellten Fassung des Jahresabschlusses 2024 Entlastung zu erteilen.

    Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, der Bericht sowie der Bestätigungsvermerk wurden dem Rat mit der Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergeleitet.

  • Rat soll Vertreter für Zweckverbände bestellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat der Stadt Bochum soll am 18. Dezember Vertreterinnen und Vertreter für drei wichtige Zweckverbände benennen. Dabei geht es um den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), den Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade sowie den EKOCity Abfallwirtschaftsverband.

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Oberbürgermeister Jörg Lukat die Vertretung der Stadt im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr übernimmt. Als Stellvertreter ist Dr. Markus Bradtke vorgesehen. Für die beiden anderen Verbände soll ebenfalls Dr. Markus Bradtke als erster Vertreter fungieren – beim Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade mit Dr. Eva Maria Hubbert als Stellvertreterin, beim EKOCity Abfallwirtschaftsverband mit Phillip Heidt.

    Verschiedene Vertreterzahlen je nach Einwohnerzahl

    Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Bochum hat das Recht, vier Mitglieder in die Verbandsversammlung des VRR zu entsenden, sechs Mitglieder zum Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade und ebenfalls sechs Mitglieder zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Zusätzlich sollen drei weitere Vertreter in den Verbandsrat des EKOCity-Verbandes bestellt werden.

    Die weiteren Plätze in den Gremien sind in der Vorlage noch nicht besetzt. Hier werden die Ratsmitglieder in der Sitzung entsprechende Kandidaten benennen müssen.

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    Geschlechterquote nicht erfüllt

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien weitere weibliche Vertreter benannt werden müssten. Beim VRR wäre eine Frau erforderlich, bei den beiden anderen Verbänden jeweils zwei Frauen.

    Beratungsfolge und rechtliche Grundlagen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 113 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

    Die Amtszeit der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss wieder abberufen.

  • Stadt beschließt Vorkaufssatzung für ehemaliges ThyssenKrupp-Areal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will sich ein Vorkaufsrecht für das 67 Hektar große Industrieareal an Castroper Straße und Harpener Straße sichern. Nach der angekündigten Schließung des ThyssenKrupp Steel-Standorts bis 2028 soll eine geordnete Stadtentwicklung gewährleistet werden.

    Eilbedürftige Satzung wegen Verkaufsabsichten

    Der Rat soll am 18. Dezember 2025 eine Vorkaufssatzung für das ehemalige Bochumer Stahlwerksgelände beschließen. Die Verwaltung stuft die Satzung als eilbedürftig ein, da die vorgesehene Aufgabe des Werksbetriebs von Verkaufsabsichten für das Gelände begleitet wird. Möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende machen einen Beschluss noch 2025 erforderlich.

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    67 Hektar mit heterogener Eigentümerstruktur

    Das Plangebiet umfasst etwa 67 Hektar zwischen Castroper Straße, Harpener Straße, Sheffield-Ring und Karl-Lange-Straße. Davon sind circa 31 Hektar das Produktionsgelände der ThyssenKrupp Steel Europe (TKSE) mit großformatigen Produktionshallen. Im Norden liegt das Stadtteilzentrum Große Voede mit Einzelhandel und Wohnnutzungen, im Westen befinden sich Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie vereinzelte Wohngebäude.

    Die Eigentümerstruktur ist sehr heterogen: Ein großer Anteil gehört TKSE, die übrigen Flächen teilen sich auf verschiedene private Einzeleigentümer auf. Nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten ist im städtischen Eigentum.

    Schließung bis September 2028 geplant

    Nach der ursprünglichen Ankündigung von TKSE Ende November 2024, das Produktionsgelände 2030 zu schließen, einigten sich die IG Metall NRW und ThyssenKrupp Steel Europe im Juli 2025 auf eine stufenweise Schließung bis Ende September 2028. Dies macht nach Ansicht der Verwaltung planerischen Handlungsbedarf zwingend erforderlich.

    Vorkaufsrecht als Steuerungsinstrument

    Die Rechtsgrundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Grundstückseigentümer im Geltungsbereich müssen der Stadt künftig den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich anzeigen. Steht ein geplanter Verkauf nicht im Einklang mit den Entwicklungszielen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 1050, kann die Stadt das Vorkaufsrecht androhen oder ausüben.

    Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit potenziellen Käufern abgeschlossen werden. Die Stadt kann das Vorkaufsrecht auch zugunsten Dritter ausüben und ist bei der Entscheidung über die Ausübung frei.

    Ziel: Nachhaltige Stadtentwicklung

    Ziel ist eine wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter stadtplanerischen, baukulturellen, verkehrlichen, freiraumbezogenen und ökologischen Aspekten. Der Beratungsfolge nach soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember entscheidet.

  • Jugendamt benötigt zusätzlich 16,1 Millionen Euro für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Jugendamt der Stadt Bochum hat einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 16,1 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr angemeldet. Die Mehrkosten entstehen durch gestiegene Fallzahlen und höhere Kosten in verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe. Als Deckung sollen Mehrerträge aus der Gewerbesteuer herangezogen werden.

    Hilfen zur Erziehung als größter Kostenfaktor

    Den größten Anteil am Mehrbedarf macht die Produktgruppe „Hilfen zur Erziehung“ mit 13,1 Millionen Euro aus. Hier zeigt sich eine deutliche Steigerung kostenintensiver Fälle im stationären Bereich. Die Anzahl der Fälle mit monatlichen Aufwendungen zwischen 7.320 und 9.150 Euro hat sich im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Fälle mit Kosten oberhalb von 9.150 Euro um etwa 65 Prozent.

    Besonders betroffen sind Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige. Die Kostensteigerungen resultieren aus deutlichen Entgeltsteigerungen von bis zu 20 Prozent für stationäre und rund 10 Prozent für ambulante Maßnahmen sowie einer spürbaren Zunahme intensivpädagogischer Betreuungsbedarfe.

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    Eingliederungshilfe mit weiterem Kostenschub

    In der ambulanten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche entsteht ein Mehrbedarf von 3,7 Millionen Euro. Die Schulbegleitung als Form persönlicher Assistenz verzeichnet kontinuierlich steigende Fallzahlen – von 983 Fällen im Jahr 2020 auf 1.302 Fälle in 2024. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Anbindung verschiedener Anbieter an Tarifverträge die Entgeltsätze vom Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde.

    Bildungs- und Teilhabeleistungen stark nachgefragt

    Ein weiterer bedeutender Kostenfaktor sind die Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die gestiegenen Antragszahlen gehen vor allem auf die Wohngeldreform 2024 zurück. Während 2021 noch 7.962 Anträge gestellt wurden, waren es im dritten Quartal 2025 bereits 18.440 Anträge – mehr als eine Verdopplung.

    Deckung durch höhere Gewerbesteuererträge

    Die fehlenden 16,1 Millionen Euro sollen durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden, die 2025 positiver ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzlich kann das Jugendamt aus anderen Produktgruppen wie der Kindertagesbetreuung rund 3,8 Millionen Euro zur teilweisen Deckung bereitstellen.

    Ausblick auf 2026

    Die Verwaltung warnt bereits jetzt vor erheblichen Mehrbedarfen auch für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und ambulante Eingliederungshilfe seien weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Stadt betraut Bochumer Veranstaltungs GmbH erneut mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll die Fortführung der Betrauung der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschließen. Dies ist nötig, damit die Stadt weiterhin EU-beihilfenrechtskonform Kapitaleinzahlungen und Verlustausgleiche an das Unternehmen leisten kann.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die ursprünglich 2015 beschlossene Betrauung der BoVG erneuert werden soll. Der Betrauungsakt läuft nach zehn Jahren aus und muss daher 2025 verlängert werden.

    EU-Beihilfenrecht macht Betrauung erforderlich

    Die Finanzierung der BoVG durch die Stadt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe nach EU-Recht. Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen begünstigen das Unternehmen gegenüber privaten Konkurrenten und können den Wettbewerb verzerren. Um diese Finanzierung dennoch rechtskonform zu gestalten, nutzt die Stadt den EU-Freistellungsbeschluss für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgleichszahlungen 15 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen, es sich um DAWI-Leistungen handelt und die BoVG durch einen förmlichen Betrauungsakt mit diesen Aufgaben betraut wird.

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    Neue EU-Regelungen in Vorbereitung

    Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der DAWI-Vorschriften. Der neue Beschluss soll noch Ende 2025 verabschiedet werden und unter anderem die Höchstgrenze von 15 auf 20 Millionen Euro anheben. Da der finale Wortlaut noch nicht bekannt ist, erfolgt die jetzige Betrauung noch nach den bisherigen Regelungen.

    Für bereits bestehende Betrauungen gilt eine zweijährige Übergangsregelung ab Inkrafttreten des neuen Beschlusses. In diesem Zeitraum will die Verwaltung alle städtischen Betrauungsakte überprüfen und anpassen.

    Gremienbefassung im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember in einer Vorberatung. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

    Der Betrauungsakt selbst begründet keinen Rechtsanspruch der BoVG auf Ausgleichszahlungen. Über konkrete Zuwendungen entscheidet der Rat separat bei den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen.

  • Stadt muss Vertreter für drei Stiftungs-Kuratorien benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung Vertreter für die Kuratorien der Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft, der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets und der Stiftung Gemeinsam für Bochum bestellen. Dabei sind auch Geschlechterquoten zu beachten.

    Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter

    Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.

    Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.

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    Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung

    Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.

    Geschlechterquote bei Besetzung beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.

    Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode

    Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.