Schlagwort: Finanzen

  • Förderverein Schulkultur Hordel beantragt 1.500 Euro für Sommerfest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Der Förderverein Schulkultur Hordel e.V. hat bei der Bezirksvertretung Mitte einen Zuschuss von 1.500 Euro für sein geplantes Sommerfest am 26. Juni 2026 beantragt. Die Entscheidung über die Förderung soll am 23. April 2026 fallen.

    Verwaltung empfiehlt Bewilligung

    Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Gewährung des beantragten Zuschusses befürwortet. Verfasser Herr Zakrzewski schlägt vor, dem Verein die vollständige Fördersumme für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

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    Verwendungsnachweis erforderlich

    Sollte die Bezirksvertretung Bochum-Mitte dem Antrag zustimmen, wird die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt. Nach Abschluss des Sommerfests muss der Förderverein einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser umfasst Rechnungen und Quittungen über alle Ausgaben und Einnahmen der Veranstaltung.

    Rückforderung bei Zweckentfremdung möglich

    Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt auch der Anspruch auf Auszahlung der Förderung.

    Die rechtliche Grundlage für die Förderung bildet § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie die städtischen und bezirklichen Zuschussrichtlinien.

  • Polizeisportverein Ruhr erhält Zuschuss für Weihnachtsmarkt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll dem Polizeisportverein Ruhr e.V. einen Zuschuss von 1.200 Euro für die Ausrichtung eines Weihnachtsmarktes im Dezember 2026 bewilligen.

    Antrag zur Entscheidung vorgelegt

    Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Beschlussvorlage zur Gewährung des Zuschusses vorgelegt. Der Polizeisportverein Ruhr e.V. plant für Dezember 2026 die Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes und hat hierfür finanzielle Unterstützung beantragt.

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    Entscheidung steht noch aus

    Über den Zuschussantrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 23. April 2026 entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag stattzugeben und die 1.200 Euro zu bewilligen.

    Kontrolle der Mittelverwendung vorgesehen

    Falls der Zuschuss gewährt wird, soll die Bezirksverwaltungsstelle nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen. Der Verein muss einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen vorlegen. Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

    Die Gewährung erfolgt auf Basis der städtischen Zuschussrichtlinien für Vereine und Organisationen im Stadtbezirk Mitte.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Ausschuss entscheidet über Vereinsförderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vergibt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 100.000 Euro an Vereine und Initiativen in der Migrations- und Integrationsarbeit. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“ werden sowohl Projekte als auch die Grundfinanzierung gefördert.

    Die Steuerungsgruppe des Ausschusses hat am 17. März 2026 die eingegangenen Anträge geprüft und Empfehlungen für die Mittelverteilung ausgesprochen. Von den verfügbaren 100.000 Euro sind 20.000 Euro für die Projektförderung (Kategorie A) und 80.000 Euro für die Grundfinanzierung (Kategorie B) vorgesehen.

    Projektförderung: Fünf Vereine erhalten Zuschüsse

    Aufgrund der hohen Nachfrage werden Restmittel aus der Grundfinanzierung in Höhe von 3.558 Euro zur Projektförderung umgeschichtet, sodass insgesamt 23.558 Euro für Projekte zur Verfügung stehen. Von 18 eingereichten Projektanträgen mit einem Gesamtvolumen von über 80.000 Euro empfiehlt die Steuerungsgruppe die Förderung von fünf Vereinen:

    • Deutsch Afrikanisches Ruhr Forum (DARF) e.V.: 3.328 Euro für das Projekt „Älter werden und weiter wirken in Vielfalt“
    • Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) e.V.: 5.000 Euro für „Car Community & Spiel-Sprach-Cafè“
    • Ronahi e.V.: 2.030 Euro für „Fit im Alltag – Senioren stärken“
    • Ronak e.V.: 4.200 Euro für „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“
    • Kulturzentrum Rostok e.V.: 4.000 Euro für das Projekt „Ankoppeln“
    • Vifi e.V.: 5.000 Euro für „Stark im Alter – Vernetzt und aktiv im Quartier“

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    Ablehnungen aufgrund formaler Mängel

    Mehrere Anträge wurden abgelehnt, weil sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten oder das Schwerpunktthema verfehlten. Häufige Ablehnungsgründe waren unplausible Finanzierungspläne, die Beantragung von Mietkosten über die Projektförderung statt über die Grundfinanzierung oder fehlende Unterlagen bei Erstanträgen.

    Grundfinanzierung für 19 Vereine

    In der Grundfinanzierung erhalten 19 Vereine und Initiativen insgesamt 76.442 Euro. Die Förderung erfolgt mit maximal 5.000 Euro pro Antragsteller. Zu den geförderten Organisationen gehören unter anderem die Alevitische Gemeinde, verschiedene Kulturvereine, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen.

    Die Mittel werden hauptsächlich für Miet- und Betriebskosten, laufende Angebote sowie technische Ausstattung verwendet. Auch hier führten bei einigen Antragstellern formale Mängel oder doppelte Anträge zur Ablehnung.

    Entscheidung am 21. April

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird am 21. April 2026 über die Empfehlungen der Steuerungsgruppe entscheiden. Die Förderung erfolgt auf Basis der städtischen Richtlinie für Zuwendungen an Vereine der Migrations- und Integrationsarbeit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verwaltung informiert über Planungsstand am Friemannplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt gibt Auskunft zum aktuellen Sachstand der Umgestaltung des Friemannplatzes in Altenbochum. Erste Planungskonzepte liegen vor und werden derzeit abgestimmt.

    Planungsbüro hat erste Konzepte erstellt

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Umgestaltung des Friemannplatzes. Demnach wurden der angekündigte Projektzeitplan und erste Vorentwurfsideen durch das beauftragte Planungsbüro bereits erstellt. Aktuell werden die Vorentwurfskonzepte mit den beteiligten Fachämtern und der Marktgilde abgestimmt.

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    Präsentation für Juni geplant

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll zum Sitzungstermin am 25. Juni 2026 über die Vorzugsvariante der Vorentwurfsplanung informiert werden. Dabei ist eine Präsentation vorgesehen, im Rahmen derer auch ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt werden soll.

    Budget von einer Million Euro eingeplant

    Für die Umgestaltung des Friemannplatzes sind in der Haushaltsplanung insgesamt eine Million Euro vorgesehen. Davon sind rund 250.000 Euro für Planungskosten gebunden. In den Jahren 2027 und 2028 stehen etwa 750.000 Euro für die eigentliche Baumaßnahme zur Verfügung. Neue Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Gesamtkosten können erst nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch die Kostenschätzung des Planungsbüros gewonnen werden.

    Förderung noch nicht beantragt

    Eine Fördermittelakquise ist laut Verwaltung erst auf Grundlage einer abgeschlossenen Entwurfsplanung mit Kostenberechnung möglich. Die Möglichkeiten einer Förderung sollen entsprechend dem Planungsfortschritt rechtzeitig geprüft werden.

    Die Umgestaltung des Friemannplatzes beschäftigt die Bezirksvertretung bereits seit der vorletzten Kommunalwahlperiode.

  • KiBiz-Regelung bislang ohne konkrete Auswirkungen in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht derzeit keine Träger von Kindertageseinrichtungen von der neuen Eigenmittelregelung des Landes betroffen. Konkrete Auswirkungen auf den Kita-Ausbau können noch nicht beziffert werden, da Details zur angekündigten Investitionsförderung fehlen.

    Noch keine betroffenen Träger bekannt

    Auf eine SPD-Anfrage zu den Auswirkungen der verschärften KiBiz-Eigenmittelregelung teilt die Verwaltung mit, dass dem Jugendamt bislang keine Träger von Kindertageseinrichtungen bekannt seien, die konkret von der neuen Regelung betroffen sind. Auch Fälle, in denen Träger Förderanträge zurückziehen mussten oder bewilligte Projekte nicht umsetzen konnten, sind nicht bekannt.

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    Land stellt 1,5 Milliarden Euro ab 2027 bereit

    Die neue Regelung betrifft aktuell nur die Investitionskostenförderung, da hier eine Anteilsfinanzierung mit Eigenanteil vorgesehen ist. Programme wie Kita-Helfer und Sprach-Kita sind als Festbetragsfinanzierungen davon nicht betroffen. Im Rahmen der KiBiz-Novelle will das Land ab 2027 1,5 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen. Nach welchen Kriterien diese Mittel abgerufen werden können, ist der Verwaltung jedoch noch nicht bekannt.

    Finanzierungssituation bereits angespannt

    Da die KiBiz-Mittel seit Jahren knapp bemessen seien und die Finanzierungssituation der Kitas angespannt ist, könne derzeit nicht belastbar festgestellt werden, in welchem Umfang Träger überhaupt Rücklagen bilden konnten. Die Träger finanzieren ihre Eigenanteile hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Fördervereine oder Einnahmen aus Vermietungen.

    Stadt engagiert sich auf Landesebene

    Die Verwaltung betont, dass die Stadt aktiv an den Diskussionen um die KiBiz-Novellierung in den Gremien des Städtetags teilnimmt. Gespräche wurden auf verschiedenen Ebenen geführt, um die kommunale Perspektive einzubringen. Zudem hat die Stadt gemeinsam mit dem Städtetag NRW Klage gegen den gültigen Belastungsausgleich erhoben.

    Förderung für eingruppige Kitas bleibt erhalten

    Entwarnung gibt es bei der ursprünglich geplanten Einstellung der Sonderförderung für eingruppige Kitas: Diese wurde im überarbeiteten Entwurf nicht weiterverfolgt, die Förderung soll erhalten bleiben.

  • Stadt erhöht Verpflegungsentgelt in Kindertagesstätten auf 70 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verpflegungskosten für die Über-Mittag-Betreuung in den 20 städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab August 2026 von derzeit 57,50 Euro auf 70 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine jährliche Dynamisierung um 2,50 Euro eingeführt.

    Das Jugendamt begründet die Erhöhung mit anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Personalkosten für hauswirtschaftliche Kräfte und Energiekosten. Nach Angaben des Verpflegungsanbieters haben sich die Einkaufspreise in den letzten drei Jahren um etwa 30 Prozent erhöht.

    Strukturelles Defizit bei Verpflegungskosten

    Die Kalkulation zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und Erträgen. Die realen Verpflegungskosten betragen 112,50 Euro pro Kind und Monat, während bisher nur 57,50 Euro erhoben wurden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von lediglich 51 Prozent.

    Mit der neuen Regelung steigt der Kostendeckungsgrad auf etwa 62 Prozent. Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Vollkostenrechnung, da dies zu „unzumutbar hohen Belastungen der Eltern“ führen würde.

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    Jährliche Erhöhung um 2,50 Euro

    Erstmals zum 1. August 2027 wird das Verpflegungsentgelt automatisch um 2,50 Euro erhöht – ein Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Dynamisierung soll jeweils zum 1. August erfolgen und den kontinuierlichen Kostensteigerungen besser Rechnung tragen.

    Vergleich mit anderen Trägern

    Die städtischen Kindertageseinrichtungen liegen mit dem neuen Entgelt im unteren Bereich der örtlichen Anbieter. Die Arbeiterwohlfahrt erhebt bereits seit August 2025 70 Euro, der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 82,40 Euro und die evangelische Kindergartengemeinschaft 77 Euro.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für 2026 erwartet die Stadt durch die Erhöhung Mehrerträge von 21.000 Euro, für 2027 von 178.000 Euro. Über den gesamten Fünfjahreszeitraum bis 2031 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf rund 1,365 Millionen Euro.

    Keine Auswirkungen für einkommensschwache Familien

    Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können weiterhin eine Befreiung vom Verpflegungsentgelt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Auch der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ bleibt verfügbar.

    Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der am 7. Mai 2026 über die Vorlage abstimmt. Zuvor beraten der Jugendhilfeausschuss am 22. April und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 29. April.

  • Bezirksvertretung Ost unterstützt Weiberfastnachtssitzung mit 1.000 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost will die traditionsreiche Weiberfastnachtssitzung des Karnevals- und Musikverein Bochum Werne Heilige Halunken finanziell fördern. Für die Veranstaltung am 12. Februar 2026 sollen 1.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

    Entscheidung im Dezember geplant

    Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 3. Dezember 2025 der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Entscheidung vorgelegt. Der Verfasser Björn Sperber von der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Ost IV begründet den Vorschlag damit, dass sich neben der Bürgerwoche viele Bürgerinnen und Bürger an den traditionsreichen Weiberfastnachtsfeiern im Bochum Osten erfreuen.

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    Veranstaltung im Gemeindezentrum Herz Jesu

    Die Weiberfastnachtssitzung soll am Donnerstag, den 12. Februar 2026, im Gemeindezentrum Herz Jesu am Hölterweg 4 in Bochum-Werne stattfinden. Der Karnevals- und Musikverein Bochum Werne Heilige Halunken plant für die Karnevals-Session 2026 verschiedene Veranstaltungen, wobei die Bezirksvertretung speziell die Weiberfastnachtssitzung fördern möchte.

    Keine Folgekosten für die Stadt

    Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro würde einmalig aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt. Laut Vorlage entstehen keine jährlichen Folgelasten. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Ost sollen bei einer positiven Entscheidung die finanzielle Unterstützung an den Verein auszahlen.

  • AfD beantragt Neubesetzung aller Ausschüsse im Stadtrat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat hat einen umfassenden Änderungsantrag zur Neubesetzung sämtlicher städtischer Ausschüsse eingereicht. Mit dem Antrag zur Ratssitzung am 20. November 2025 will die Partei ihre Vertreter in allen 14 Ausschüssen sowie in den Sonderausschüssen neu positionieren.

    Weitreichende Personalvorschläge für alle Gremien

    Der von AfD-Fraktionsvorsitzendem Ulrich Fuchs unterzeichnete Änderungsantrag umfasst Wahlvorschläge für sämtliche städtische Ausschüsse. Dabei werden sowohl ordentliche Mitglieder als auch stellvertretende Mitglieder sowie sachkundige Bürger benannt.

    Für den wichtigen Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss schlägt die AfD fünf Kandidaten vor, angeführt von Elke Schumacher, gefolgt von Christian Loose, Tino Müller, Ulrich Fuchs und Sebastian Südekum.

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    Besondere Regelungen für einzelne Ausschüsse

    Für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sieht der Antrag eine besondere Struktur vor: Neben den ordentlichen Mitgliedern Cornelia Heitmann, Xenia Müller und Sebastian Südekum werden auch persönliche Vertreter benannt, darunter Diana Matheus als sachkundige Bürgerin.

    Die AfD beantragt zudem Sitze in spezialisierten Gremien wie dem Umlegungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss. Auch für den Integrations- und den Wahlprüfungsausschuss werden Kandidaten vorgeschlagen.

    Einbindung sachkundiger Bürger

    Auffällig ist die große Anzahl sachkundiger Bürger, die die AfD in die verschiedenen Ausschüsse entsenden möchte. Diese reicht von Diana Matheus über Marcus Brdnik bis hin zu Mohammed Idres Waheb, der sowohl für den Sport- als auch den Integrationsausschuss vorgeschlagen wird.

    Die Fraktion verweist in ihrem Antrag auf die Möglichkeit einer „allgemeinen Vertretungsregelung“, die ab 2020 galt und vom Rat erneut beschlossen werden könnte.

  • OSTPARK: Quartier Feldmark vor Abschluss – Überschuss von 2,2 Millionen Euro erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Erschließungsarbeiten im Quartier Feldmark des Wohnbauprojekts OSTPARK sind weitgehend abgeschlossen. Laut aktuellem Sachstandsbericht der Verwaltung wird für das Teilprojekt ein Überschuss von rund 2,2 Millionen Euro erwartet. Von 16 Vermarktungsabschnitten sind bereits 13 verkauft oder verhandlungsreif.

    Bauliche Umsetzung nahezu vollendet

    Die Infrastrukturarbeiten im westlichen Bereich des OSTPARK-Projekts stehen vor dem Abschluss. Noch ausstehend sind die Entsorgung überschüssiger Bodenmassen und der Bau eines Wasserspielplatzes zu Beginn 2026. Der finale Straßenendausbau ist für 2028/2029 vorgesehen.

    Die im Sommer fertiggestellte Quartiersgarage wird erst nach Completion des VBW-Trapezblocks 2026 in Betrieb genommen und bis dahin gegen Vandalismus gesichert. Die Baukosten von 7,2 Millionen Euro wurden eingehalten.

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    Vermarktung zeigt gemischte Erfolge

    Von den 16 Vermarktungsabschnitten (VA) konnten bereits große Teile veräußert werden. Block 1 ist komplett vergeben: Das Pioniergrundstück (VA A) wurde im Juni 2024 bezugsfertig, die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft realisiert auf VA 1 insgesamt 86 Wohneinheiten mit Gewerbe und Tagespflege. Der Spatenstich für VA 2 durch die VBW erfolgte im dritten Quartal 2025.

    Block 2 wird ebenfalls von der VBW entwickelt und soll mit rund 100 Wohnungen im zweiten Quartal 2026 fertiggestellt werden. In Block 3 läuft für VA 3 ein neues Bestgebotsverfahren bis Anfang 2026, während für die Abschnitte 4A und 4B finale Vertragsverhandlungen stattfinden.

    Herausforderungen bei einzelnen Grundstücken

    Problematisch zeigt sich die Situation bei einigen Abschnitten: Für VA 6 ergab ein Teilnahmewettbewerb, dass keine Investoren vorhanden sind. Eine neue Vermarktungsstrategie wird erarbeitet. Von 29 Einfamilienhaus-Grundstücken in VA 9 sind 27 verkauft, bei zwei Parzellen ist unklar, ob die Verträge rückabgewickelt werden müssen.

    Im östlichen Bereich (VA 10-13) führten die Bestgebotsverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. VA 13 ist reserviert, die Abschnitte 11 und 12 sollen Ende 2025 erneut ausgeschrieben werden.

    Positive Wirtschaftlichkeitsprognose

    Die Gesamtkosten für das Quartier Feldmark betragen 42,1 Millionen Euro, denen Erlöse von 44,3 Millionen Euro gegenüberstehen. Der prognostizierte Überschuss von 2,15 Millionen Euro stellt eine deutliche Steigerung gegenüber den 0,2 Millionen Euro aus dem Vorjahr dar.

    Verantwortlich für die Verbesserung sind zusätzlich berücksichtigte Vermarktungsflächen und kalkulierte Bodenrichtwerte für Erbbaurechte im VA 13. Zudem entfiel der Risikozuschlag von zehn Prozent bei der Quartiersgarage, da der Kostenrahmen eingehalten wurde.

    Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto mit 12,5 Millionen Euro Rahmen, der nicht überschritten wird. Über die gesamte Projektlaufzeit bis 2029 fallen Finanzierungskosten von 2,05 Millionen Euro an.

  • Alle Fraktionen einigen sich auf neue Ausschussstruktur

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag legt die Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse fest. Die meisten Gremien sollen 15 Mitglieder haben und können sachkundige Bürger hinzuziehen.

    Breiter Konsens für Ausschussreform

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen – von SPD über CDU und Grüne bis hin zu BSW – haben gemeinsam einen Änderungsantrag zur Bildung und Zusammensetzung der städtischen Ausschüsse vorgelegt. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 20. November 2025 beschlossen werden.

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    Standardgröße von 15 Mitgliedern

    Die neue Struktur sieht für die meisten Ausschüsse eine einheitliche Größe von 15 Mitgliedern vor. Dies betrifft den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ebenso wie die Fachausschüsse für Kultur und Tourismus, Sport, Schule und Bildung sowie Planung und Grundstücke. Auch die neu benannten Ausschüsse für „Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur“ und „Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit“ erhalten diese Größe.

    Sonderregelungen für spezielle Gremien

    Nur der Umlegungsausschuss bildet mit fünf Mitgliedern eine Ausnahme – davon zwei Ratsmitglieder und drei Sachverständige. Der Kinder-, Jugend- und Familienausschuss erhält aufgrund rechtlicher Vorgaben eine besondere Zusammensetzung mit neun Ratsmitgliedern und sechs Vertretern der freien Jugendhilfe.

    Sachkundige Bürger stärken Fachkompetenz

    Fast alle Ausschüsse können sachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzuziehen – von bis zu drei beim Ausschuss für Beteiligungen bis zu neun beim Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ausgenommen sind nur der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss.

    Die Entscheidungsbefugnisse der Gremien werden in einem separaten Zuständigkeitskatalog geregelt.